damich ASB-Legende Geschrieben 21. Dezember 2023 Hätte da mal einige Fragen zu einer Zwangsversteigerung. Es geht um ein Grundstück das Zwangsversteigert wird mit einem Hälfteanteil und einigen Pfandrechte die drauf liegen. 1. Was passiert mit den Pfandrechten nach der versteigerung? Bleiben die bestehen? den die übersteigen den wert des Grundstückes um einiges. (auch weil die grundpreise bei uns extrem niedrig sind, weil Arsch der welt) 2. der zweite Eigentümer ist eine Immo Firma die sich darauf spezialisiert hat Zwangsversteigerungen abzuweden, wenn ich das Gutachten richtig lese haben diese eines der Pfandrechte übernommen worauf dieses gelöscht wurde und somit eine zwangsversteigerung vor 3 Jahren abgewendet wurde. die zwangsversteigerung kommt aber nun durch die Forderung genau dieser Immo Firma im genau selben Betrag wie das damalige Pfandrecht. ist also davon auszugehen das mit dieser Versteigerung die Immo Firma sich ihr Geld wieder holen will und danach dieses Pfandrecht gelöscht wird, die anderen aber aufrecht bleiben? 3. Was passiert mit dem Hälfteanteil, also der teil der Immofirma, muss ich den dann rauskaufen, wäre es sinnvoll kontakt mit der Firma aufzunehmen? ist zu vermuten das die mir diesen teil überteuert verkaufen möchten bzw. mir probleme bereiten wenn ich bauen will? (was ich sowieso nur machen würden wenn mir das Grudstück zu 100% gehört) Das Grundstück ist jetzt nicht wirklich ein Anlage Objekt. Insgesamt wird das Interesse denke ich eher gering an dem Grundstück sein, das Grundstück liegt eigentlich seit ich denken kann brach, ein Teil ist Grünland und darf nicht bebaut werden was aber kein problem wäre weil dieser teil als Garten genutzt werden könnte. Es wäre für mich aber eben nur interessant wenn es um etwa den Marktüblichen Preisen hergehen würde und dann keine unliebsamen überraschungen auf mich warten. ich kenne auch 2 die bei der Firma arbeiten/gearbeitet haben die das Gutachten erstellt haben, werd da auch mal nachfragen weil die sich wohl damit auskennen. Versteigerung ist erst ende Jänner, also noch etwas zeit. Danke schonmal falls sich da wer auskennt, gerne auch per PN falls wer noch mehr infos will. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mr_Rotten Im ASB-Olymp Geschrieben 27. Dezember 2023 Frohnatur schrieb am 26.5.2022 um 13:10 : MWn müsste das die Haftpflichtversicherung der Beklagten zahlen. Zumindest bei Bekannten war es so. Der damalige Vorfall war folgendermaßen: Hund ist aus dem eingezäunten Garten entwischt, verfolgte und bellte eine vorbeikommende Radfahrerin an, Radfahrerin trat nach dem Hund vor Schreck, Hund biss leicht zu. Das Opfer erhielt ca. 2.000 € Schmerzensgeld, bezahlt von der Haftpflichtversicherung. Der Hund muss allerdings explizit in die Versicherung reingenommen werden! Mein Rat: Rechtsanwalt nehmen und verklagen. Der Rechtsanwalt sollte bzgl. geforderter Summe da mehr wissen. Für die Zukunft Rechtsschutzversicherung machen. So seit ca. 2 Wochen ist das endlich erledigt. Im Endeffekt hat die Versicherung des Hundehalters nun EUR 1100 über die Haftpflicht und eine zusätzliche Schmerzensgeldpauschale in Höhe von EUR 1000 bezahlt. Ich war sehr überrascht, dass das nun doch so viel ist, ich hatte mit ca. 200 EUR gerechnet. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
WorkingPoor Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird Geschrieben 4. Januar 2024 Die PVA fordert von mir über 2000 Euro zurück, weil ich "unberechtigt" die Pension meines Opas einen Tag vor seinem Tod am Postamt abgeholt habe. Die Trotteln erzählen mir, die Post hätte es nur ihm persönlich auszahlen dürfen. Obwohl da nichts von eigenhändig steht und am Zettel von der Post sogar beschrieben ist, wie ein Ersatzempfänger das Geld abholen kann. Die wollen das Geld trotzdem zurück Ach ja. Ich hatte eine Postvollmacht für alles. RSa, RSb, eigenhändige Sendungen, Geldbeträge, bescheinigte Sendungen und so weiter. Aber das hat den Praktikanten am Telefon wenig beeindruckt. Ich glaube, die wollen mich da über den Tisch ziehen. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 4. Januar 2024 WorkingPoor schrieb vor 6 Minuten: Die PVA fordert von mir über 2000 Euro zurück, weil ich "unberechtigt" die Pension meines Opas einen Tag vor seinem Tod am Postamt abgeholt habe. Die Trotteln erzählen mir, die Post hätte es nur ihm persönlich auszahlen dürfen. Obwohl da nichts von eigenhändig steht und am Zettel von der Post sogar beschrieben ist, wie ein Ersatzempfänger das Geld abholen kann. Die wollen das Geld trotzdem zurück Ach ja. Ich hatte eine Postvollmacht für alles. RSa, RSb, eigenhändige Sendungen, Geldbeträge, bescheinigte Sendungen und so weiter. Aber das hat den Praktikanten am Telefon wenig beeindruckt. Ich glaube, die wollen mich da über den Tisch ziehen. Sollen sie es doch einklagen. Ich hoffe doch, dass du RS-Versicherung hast? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 4. Januar 2024 WorkingPoor schrieb vor 9 Minuten: Die PVA fordert von mir über 2000 Euro zurück, weil ich "unberechtigt" die Pension meines Opas einen Tag vor seinem Tod am Postamt abgeholt habe. Die Trotteln erzählen mir, die Post hätte es nur ihm persönlich auszahlen dürfen. Obwohl da nichts von eigenhändig steht und am Zettel von der Post sogar beschrieben ist, wie ein Ersatzempfänger das Geld abholen kann. Die wollen das Geld trotzdem zurück Ach ja. Ich hatte eine Postvollmacht für alles. RSa, RSb, eigenhändige Sendungen, Geldbeträge, bescheinigte Sendungen und so weiter. Aber das hat den Praktikanten am Telefon wenig beeindruckt. Ich glaube, die wollen mich da über den Tisch ziehen. Dazu benötigt man weitere Informationen: An welchem Tag ist dein Opa verstorben und welche Pension (also für welches Monat) hast du abgeholt? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreatWhiteDope ASB-Messias Geschrieben 4. Januar 2024 WorkingPoor schrieb vor 10 Minuten: Die PVA fordert von mir über 2000 Euro zurück, weil ich "unberechtigt" die Pension meines Opas einen Tag vor seinem Tod am Postamt abgeholt habe. Die Trotteln erzählen mir, die Post hätte es nur ihm persönlich auszahlen dürfen. Obwohl da nichts von eigenhändig steht und am Zettel von der Post sogar beschrieben ist, wie ein Ersatzempfänger das Geld abholen kann. Die wollen das Geld trotzdem zurück Ach ja. Ich hatte eine Postvollmacht für alles. RSa, RSb, eigenhändige Sendungen, Geldbeträge, bescheinigte Sendungen und so weiter. Aber das hat den Praktikanten am Telefon wenig beeindruckt. Ich glaube, die wollen mich da über den Tisch ziehen. Hat wohl damit zu tun, dass die Pension aufgrund des Ablebens nicht in der vollen Höhen zugestanden hat und jetzt ein Teil rückgefordert wird. In vielen Fällen wird diese nämlich noch vorausbezahlt. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
WorkingPoor Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird Geschrieben 4. Januar 2024 Neocon schrieb Gerade eben: Dazu benötigt man weitere Informationen: An welchem Tag ist dein Opa verstorben und welche Pension (also für welches Monat) hast du abgeholt? Einen Tag vor seinem Tod abgeholt. Pension für Oktober. Am 27. Oktober geholt, am 28. ist er verstorben. Und da die Pension, er war kein Beamter, im Nachhinein bezahlt wird, weiß ich echt nicht was die jetzt von mir wollen. firewhoman schrieb vor 6 Minuten: Sollen sie es doch einklagen. Ich hoffe doch, dass du RS-Versicherung hast? Habe ich. Ich warte jetzt noch ab, was die mir final sagen. Das Argument ist halt irgendwas, denn seine Pension hat er schon seit Jahren nicht mehr selbst geholt. Zurück wollen sie aber nur den Oktober mit der Begründung, er hätte das Geld selber holen müssen. Mit zwei amputierten Beinen im Sterben liegend. Er hatte und wollte kein Konto, deswegen wurde das Geld immer bei der Post abgeholt. GreatWhiteDope schrieb vor 3 Minuten: Hat wohl damit zu tun, dass die Pension aufgrund des Ablebens nicht in der vollen Höhen zugestanden hat und jetzt ein Teil rückgefordert wird. In vielen Fällen wird diese nämlich noch vorausbezahlt. Nein, die wollen nicht aliquot, sondern alles zurück. Weil ich es unberechtigt kassiert habe. Habe denen eh gesagt, die drei Tage können sie haben, aber sicher nicht den ganzen Monat. Der am Telefon bestand auf die volle Summe, sonst klagen sie es ein. Was für Kasperln hackeln denn dort? 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreatWhiteDope ASB-Messias Geschrieben 4. Januar 2024 WorkingPoor schrieb vor 3 Minuten: Nein, die wollen nicht aliquot, sondern alles zurück. Weil ich es unberechtigt kassiert habe. Habe denen eh gesagt, die drei Tage können sie haben, aber sicher nicht den ganzen Monat. Der am Telefon bestand auf die volle Summe, sonst klagen sie es ein. Was für Kasperln hackeln denn dort? Vielleicht besteht für den Sterbemonat kein Anspruch? Auf welche Bestimmungen beziehen sie sich in ihrem Schreiben? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halbe südfront Baltic Cup Champion Geschrieben 4. Januar 2024 GreatWhiteDope schrieb Gerade eben: Vielleicht besteht für den Sterbemonat kein Anspruch? Auf welche Bestimmungen beziehen sie sich in ihrem Schreiben? Wieso sollte das so sein? Normalerweise kassierst du die Pension am 1. des Monats ein - am 28. haben viele genau nix mehr davon über. Und wenn er sie selber geholt hätte, an wen würden die sich dann wenden? Es ist aus meiner Sicht auch völlig belanglos wer sie für den Verstorbenen abgeholt hat - ausgegeben hat er das Geld selbst, solange die nichts anderes nachweisen können. Und das auch völlig zurecht, war ja sein Geld. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
WorkingPoor Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird Geschrieben 4. Januar 2024 GreatWhiteDope schrieb Gerade eben: Vielleicht besteht für den Sterbemonat kein Anspruch? Auf welche Bestimmungen beziehen sie sich in ihrem Schreiben? Auf eigentlich gar keine Bestimmungen. Sie sagen nur, die Post hätte es mir nicht auszahlen dürfen. Was halt Blödsinn ist, da ich eine gültige Vollmacht hatte, die noch bis Juni 2025 gültig wäre. Das ist vorerst deren einziges Argument. Komplett stur. Habe dem am Telefon auch gefragt, wie das rechtlich halten soll. Das weiß er nicht, "da steht nur, dass ich das Geld zurückzahlen muss", die Amtsdirektorin hat das so geschrieben, bestimmt, was auch immer. Der Brief kam ja im Namen der Direktorin. Mit der man aber natürlich nicht sprechen kann, die hat offenbar kein Telefon im Büro. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 4. Januar 2024 WorkingPoor schrieb vor 7 Minuten: Einen Tag vor seinem Tod abgeholt. Pension für Oktober. Am 27. Oktober geholt, am 28. ist er verstorben. Und da die Pension, er war kein Beamter, im Nachhinein bezahlt wird, weiß ich echt nicht was die jetzt von mir wollen. Pensionszahlung geht bis zum Todestag. Also können sie lediglich die 3 Tage von 29. bis 31.10. zurückfordern. Würde die Postvollmacht hinschicken und dann mal abwarten. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 4. Januar 2024 WorkingPoor schrieb vor 1 Minute: Auf eigentlich gar keine Bestimmungen. Sie sagen nur, die Post hätte es mir nicht auszahlen dürfen. Was halt Blödsinn ist, da ich eine gültige Vollmacht hatte, die noch bis Juni 2025 gültig wäre. Das ist vorerst deren einziges Argument. Komplett stur. Habe dem am Telefon auch gefragt, wie das rechtlich halten soll. Das weiß er nicht, "da steht nur, dass ich das Geld zurückzahlen muss", die Amtsdirektorin hat das so geschrieben, bestimmt, was auch immer. Der Brief kam ja im Namen der Direktorin. Mit der man aber natürlich nicht sprechen kann, die hat offenbar kein Telefon im Büro. Dann mach das, was man in Behördenverfahren immer macht: Sie sollen dir einen Leistungsbescheid schicken, mit dem sie die angeblich zu Unrecht bezogene Summe zurückfordern. Den kannst du dann beeinspruchen, dann entscheidet irgendwann nicht mehr die "Frau Amtsdirektorin", sondern ein unabhängiges Verwaltungsgericht. RA brauchst du dafür nicht unbedingt, aber kann natürlich nicht schaden, vor allem, wenn ihn eh eine Versicherung zahlt. Was irgendwer am Telefon sagt oder will, zählt genau Nüsse. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
WorkingPoor Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird Geschrieben 4. Januar 2024 halbe südfront schrieb vor 1 Minute: Wieso sollte das so sein? Normalerweise kassierst du die Pension am 1. des Monats ein - am 28. haben viele genau nix mehr davon über. Und wenn er sie selber geholt hätte, an wen würden die sich dann wenden? Es ist aus meiner Sicht auch völlig belanglos wer sie für den Verstorbenen abgeholt hat - ausgegeben hat er das Geld selbst, solange die nichts anderes nachweisen können. Und das auch völlig zurecht, war ja sein Geld. Der Zettel mit der Anweisung kam immer schon um den 25. herum. Mit dem konnte man schon vor dem Monatsersten das Geld holen. Und ja, wenn er es geholt hätte, wäre das Geld weg. Es ist auch so weg, weil es gleich für die Bestattung, günstige 7 000 Euro , verwendet wurde. Jetzt haben die aber meine Unterschrift und gehen mir auf die Nerven. Da er obendrein auch keinen Besitz mehr hatte, da alles schon zu Lebzeiten verschenkt, wurde das Erbe ausgeschlagen und ist bereits abgewickelt., Schrieb vom BG hat mein Vater als sein Sohn und auch ich bekommen, da als nächster Erbe nach meinem Vater auch ich das Erbe ausschlagen musste. Neocon schrieb vor 3 Minuten: Pensionszahlung geht bis zum Todestag. Also können sie lediglich die 3 Tage von 29. bis 31.10. zurückfordern. Würde die Postvollmacht hinschicken und dann mal abwarten. Habe ich denen eh schon gemailt. Aber noch keine Antwort. Ärgerlich ist das, wenn man auf so sture Trotteln trifft. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 4. Januar 2024 PS. Natürlich brauchen sie eine Rechtsgrundlage. Deswegen ja auch einen Bescheid verlangen, da muss sie dann zwingend drinnen stehen. Und ohne den können sie gar nichts fordern. Wenn sie es auf dem Zivilweg einklagen wollen, dann ist das der falsche Weg, weil es da um hoheitliche Verfahren geht. WorkingPoor schrieb vor 1 Minute: Habe ich denen eh schon gemailt. Aber noch keine Antwort. Ärgerlich ist das, wenn man auf so sture Trotteln trifft. Einfach nicht mehr reagieren und nichts mehr machen. Sie wollen was von dir, nicht umgekehrt. Ihr Zug. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
WorkingPoor Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird Geschrieben 4. Januar 2024 firewhoman schrieb vor 1 Minute: Dann mach das, was man in Behördenverfahren immer macht: Sie sollen dir einen Leistungsbescheid schicken, mit dem sie die angeblich zu Unrecht bezogene Summe zurückfordern. Den kannst du dann beeinspruchen, dann entscheidet irgendwann nicht mehr die "Frau Amtsdirektorin", sondern ein unabhängiges Verwaltungsgericht. RA brauchst du dafür nicht unbedingt, aber kann natürlich nicht schaden, vor allem, wenn ihn eh eine Versicherung zahlt. Was irgendwer am Telefon sagt oder will, zählt genau Nüsse. So ist es. Denn der Praktikan hat nur abgelesen, was am Bildschirm steht. Argumente hat der nicht verstanden. Auch auf meine Frage, warum nur der Oktober und nicht die gefühlt zehn Jahre davor, in denen mein Opa die Pension nicht mehr selber geholt hat, hatte der keine Antwort. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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