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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Neocon schrieb Gerade eben:

Dazu benötigt man weitere Informationen: An welchem Tag ist dein Opa verstorben und welche Pension (also für welches Monat) hast du abgeholt?

Einen Tag vor seinem Tod abgeholt. Pension für Oktober. Am 27. Oktober geholt, am 28. ist er verstorben. Und da die Pension, er war kein Beamter, im Nachhinein bezahlt wird, weiß ich echt nicht was die jetzt von mir wollen.

firewhoman schrieb vor 6 Minuten:

Sollen sie es doch einklagen.

Ich hoffe doch, dass du RS-Versicherung hast?

Habe ich. Ich warte jetzt noch ab, was die mir final sagen. Das Argument ist halt irgendwas, denn seine Pension hat er schon seit Jahren nicht mehr selbst geholt. Zurück wollen sie aber nur den Oktober mit der Begründung, er hätte das Geld selber holen müssen. Mit zwei amputierten Beinen im Sterben liegend. Er hatte und wollte kein Konto, deswegen wurde das Geld immer bei der Post abgeholt.

GreatWhiteDope schrieb vor 3 Minuten:

Hat wohl damit zu tun, dass die Pension aufgrund des Ablebens nicht in der vollen Höhen zugestanden hat und jetzt ein Teil rückgefordert wird. In vielen Fällen wird diese nämlich noch vorausbezahlt. 

Nein, die wollen nicht aliquot, sondern alles zurück. Weil ich es unberechtigt kassiert habe. Habe denen eh gesagt, die drei Tage können sie haben, aber sicher nicht den ganzen Monat. Der am Telefon bestand auf die volle Summe, sonst klagen sie es ein. Was für Kasperln hackeln denn dort?

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ASB-Messias
WorkingPoor schrieb vor 3 Minuten:

Nein, die wollen nicht aliquot, sondern alles zurück. Weil ich es unberechtigt kassiert habe. Habe denen eh gesagt, die drei Tage können sie haben, aber sicher nicht den ganzen Monat. Der am Telefon bestand auf die volle Summe, sonst klagen sie es ein. Was für Kasperln hackeln denn dort?

Vielleicht besteht für den Sterbemonat kein Anspruch? Auf welche Bestimmungen beziehen sie sich in ihrem Schreiben?

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Baltic Cup Champion
GreatWhiteDope schrieb Gerade eben:

Vielleicht besteht für den Sterbemonat kein Anspruch? Auf welche Bestimmungen beziehen sie sich in ihrem Schreiben?

 

Wieso sollte das so sein? :ratlos:

Normalerweise kassierst du die Pension am 1. des Monats ein - am 28. haben viele genau nix mehr davon über. Und wenn er sie selber geholt hätte, an wen würden die sich dann wenden? Es ist aus meiner Sicht auch völlig belanglos wer sie für den Verstorbenen abgeholt hat - ausgegeben hat er das Geld selbst, solange die nichts anderes nachweisen können. Und das auch völlig zurecht, war ja sein Geld.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
GreatWhiteDope schrieb Gerade eben:

Vielleicht besteht für den Sterbemonat kein Anspruch? Auf welche Bestimmungen beziehen sie sich in ihrem Schreiben?

Auf eigentlich gar keine Bestimmungen. Sie sagen nur, die Post hätte es mir nicht auszahlen dürfen. Was halt Blödsinn ist, da ich eine gültige Vollmacht hatte, die noch bis Juni 2025 gültig wäre. Das ist vorerst deren einziges Argument. Komplett stur. Habe dem am Telefon auch gefragt, wie das rechtlich halten soll. Das weiß er nicht, "da steht nur, dass ich das Geld zurückzahlen muss", die Amtsdirektorin hat das so geschrieben, bestimmt, was auch immer. Der Brief kam ja im Namen der Direktorin. Mit der man aber natürlich nicht sprechen kann, die hat offenbar kein Telefon im Büro.

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Wien nur du allein!
WorkingPoor schrieb vor 7 Minuten:

Einen Tag vor seinem Tod abgeholt. Pension für Oktober. Am 27. Oktober geholt, am 28. ist er verstorben. Und da die Pension, er war kein Beamter, im Nachhinein bezahlt wird, weiß ich echt nicht was die jetzt von mir wollen.

Pensionszahlung geht bis zum Todestag. Also können sie lediglich die 3 Tage von 29. bis 31.10. zurückfordern. Würde die Postvollmacht hinschicken und dann mal abwarten.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
WorkingPoor schrieb vor 1 Minute:

Auf eigentlich gar keine Bestimmungen. Sie sagen nur, die Post hätte es mir nicht auszahlen dürfen. Was halt Blödsinn ist, da ich eine gültige Vollmacht hatte, die noch bis Juni 2025 gültig wäre. Das ist vorerst deren einziges Argument. Komplett stur. Habe dem am Telefon auch gefragt, wie das rechtlich halten soll. Das weiß er nicht, "da steht nur, dass ich das Geld zurückzahlen muss", die Amtsdirektorin hat das so geschrieben, bestimmt, was auch immer. Der Brief kam ja im Namen der Direktorin. Mit der man aber natürlich nicht sprechen kann, die hat offenbar kein Telefon im Büro.

Dann mach das, was man in Behördenverfahren immer macht: Sie sollen dir einen Leistungsbescheid schicken, mit dem sie die angeblich zu Unrecht bezogene Summe zurückfordern. Den kannst du dann beeinspruchen, dann entscheidet irgendwann nicht mehr die "Frau Amtsdirektorin", sondern ein unabhängiges Verwaltungsgericht. RA brauchst du dafür nicht unbedingt, aber kann natürlich nicht schaden, vor allem, wenn ihn eh eine Versicherung zahlt.

Was irgendwer am Telefon sagt oder will, zählt genau Nüsse.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
halbe südfront schrieb vor 1 Minute:

 

Wieso sollte das so sein? :ratlos:

Normalerweise kassierst du die Pension am 1. des Monats ein - am 28. haben viele genau nix mehr davon über. Und wenn er sie selber geholt hätte, an wen würden die sich dann wenden? Es ist aus meiner Sicht auch völlig belanglos wer sie für den Verstorbenen abgeholt hat - ausgegeben hat er das Geld selbst, solange die nichts anderes nachweisen können. Und das auch völlig zurecht, war ja sein Geld.

Der Zettel mit der Anweisung kam immer schon um den 25. herum. Mit dem konnte man schon vor dem Monatsersten das Geld holen. Und ja, wenn er es geholt hätte, wäre das Geld weg. Es ist auch so weg, weil es gleich für die Bestattung, günstige 7 000 Euro :facepalm:, verwendet wurde. Jetzt haben die aber meine Unterschrift und gehen mir auf die Nerven. Da er obendrein auch keinen Besitz mehr hatte, da alles schon zu Lebzeiten verschenkt, wurde das Erbe ausgeschlagen und ist bereits abgewickelt., Schrieb vom BG hat mein Vater als sein Sohn und auch ich bekommen, da als nächster Erbe nach meinem Vater auch ich das Erbe ausschlagen musste.

Neocon schrieb vor 3 Minuten:

Pensionszahlung geht bis zum Todestag. Also können sie lediglich die 3 Tage von 29. bis 31.10. zurückfordern. Würde die Postvollmacht hinschicken und dann mal abwarten.

Habe ich denen eh schon gemailt. Aber noch keine Antwort. Ärgerlich ist das, wenn man auf so sture Trotteln trifft.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

PS. Natürlich brauchen sie eine Rechtsgrundlage. Deswegen ja auch einen Bescheid verlangen, da muss sie dann zwingend drinnen stehen. Und ohne den können sie gar nichts fordern.

Wenn sie es auf dem Zivilweg einklagen wollen, dann ist das der falsche Weg, weil es da um hoheitliche Verfahren geht.

WorkingPoor schrieb vor 1 Minute:

 

Habe ich denen eh schon gemailt. Aber noch keine Antwort. Ärgerlich ist das, wenn man auf so sture Trotteln trifft.

Einfach nicht mehr reagieren und nichts mehr machen. Sie wollen was von dir, nicht umgekehrt. Ihr Zug.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
firewhoman schrieb vor 1 Minute:

Dann mach das, was man in Behördenverfahren immer macht: Sie sollen dir einen Leistungsbescheid schicken, mit dem sie die angeblich zu Unrecht bezogene Summe zurückfordern. Den kannst du dann beeinspruchen, dann entscheidet irgendwann nicht mehr die "Frau Amtsdirektorin", sondern ein unabhängiges Verwaltungsgericht. RA brauchst du dafür nicht unbedingt, aber kann natürlich nicht schaden, vor allem, wenn ihn eh eine Versicherung zahlt.

Was irgendwer am Telefon sagt oder will, zählt genau Nüsse.

So ist es. Denn der Praktikan hat nur abgelesen, was am Bildschirm steht. Argumente hat der nicht verstanden. Auch auf meine Frage, warum nur der Oktober und nicht die gefühlt zehn Jahre davor, in denen mein Opa die Pension nicht mehr selber geholt hat, hatte der keine Antwort.

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Baltic Cup Champion
WorkingPoor schrieb vor 3 Minuten:

Der Zettel mit der Anweisung kam immer schon um den 25. herum. Mit dem konnte man schon vor dem Monatsersten das Geld holen. Und ja, wenn er es geholt hätte, wäre das Geld weg. Es ist auch so weg, weil es gleich für die Bestattung, günstige 7 000 Euro :facepalm:, verwendet wurde. Jetzt haben die aber meine Unterschrift und gehen mir auf die Nerven. Da er obendrein auch keinen Besitz mehr hatte, da alles schon zu Lebzeiten verschenkt, wurde das Erbe ausgeschlagen und ist bereits abgewickelt., Schrieb vom BG hat mein Vater als sein Sohn und auch ich bekommen, da als nächster Erbe nach meinem Vater auch ich das Erbe ausschlagen musste.

Habe ich denen eh schon gemailt. Aber noch keine Antwort. Ärgerlich ist das, wenn man auf so sture Trotteln trifft.

 

Hast du jetzt das Geld vom 25. Oktober (also die Pension für November) abgeholt, oder den Zettel vom 25. September?

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
WorkingPoor schrieb vor 4 Minuten:

So ist es. Denn der Praktikan hat nur abgelesen, was am Bildschirm steht. Argumente hat der nicht verstanden. Auch auf meine Frage, warum nur der Oktober und nicht die gefühlt zehn Jahre davor, in denen mein Opa die Pension nicht mehr selber geholt hat, hatte der keine Antwort.

Dann wäre meine Reaktion, dass ich nicht mit einem Praktikanten reden will, sondern mit einer kompetenten Person, sprich mit seiner Vorgesetzten, die ihm die Anweisung gegeben hat. Die wird es ja hoffentlich erklären können.

Es gibt kundenorientierte Behörden und präpotente. Diese Dienststelle scheint zu den letzteren zu gehören. Einerlei, ans Verwaltungsverfahrensrecht müssen sich alle halten. Reagiere einfach nicht mehr, und wenn sie drängen, sag stur, du bestehst auf einem Bescheid. Darauf hast du als Partei ein Recht.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
halbe südfront schrieb vor 1 Minute:

 

Hast du jetzt das Geld vom 25. Oktober (also die Pension für November) abgeholt, oder den Zettel vom 25. September?

Pension für den Oktober. Wenn man es sich auszahlen lässt, kommt immer schon ein paar Tage vor dem Monatsletzten ein Zettel, mit dem man das Geld holen kann. Wenn man den nicht "einlöst", kommt dann am Monatsbeginn ein weiterer Zettel. Kurz gesagt. Am 27. Oktober habe ich die Pension für den Oktober geholt. Bei Privatangestellten kommt die nicht im Voraus. Steht auch groß "Oktober 2023" recht oben auf dem Zettel.

firewhoman schrieb vor 1 Minute:

Dann wäre meine Reaktion, dass ich nicht mit einem Praktikanten reden will, sondern mit einer kompetenten Person, sprich mit seiner Vorgesetzten, die ihm die Anweisung gegeben hat. Die wird es ja hoffentlich erklären können.

Es gibt kundenorientierte Behörden und präpotente. Diese Dienststelle scheint zu den letzteren zu gehören. Einerlei, ans Verwaltungsverfahrensrecht müssen sich alle halten. Reagiere einfach nicht mehr, und wenn sie drängen, sag stur, du bestehst auf einem Bescheid. Darauf hast du als Partei ein Recht.

Werde ich so machen. Danke :super:

Diese Volltrotteln :facepalm:

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Baltic Cup Champion
WorkingPoor schrieb Gerade eben:

Pension für den Oktober. Wenn man es sich auszahlen lässt, kommt immer schon ein paar Tage vor dem Monatsletzten ein Zettel, mit dem man das Geld holen kann. Wenn man den nicht "einlöst", kommt dann am Monatsbeginn ein weiterer Zettel. Kurz gesagt. Am 27. Oktober habe ich die Pension für den Oktober geholt. Bei Privatangestellten kommt die nicht im Voraus. Steht auch groß "Oktober 2023" recht oben auf dem Zettel.

 

Ich kenne das Prozedere, da ich selbst eine Pension erhalte. Ein paar Tage vor dem 1. kommt das Schreiben mit dem man sich die früher abholen kann und spätestens am 1. ist dann der gelbe Zettel von der Post im Fachl.
Deswegen die Frage (war in der Eile falsch formuliert, sorry) ob du den gelben Zettel vom 1. Oktober eingelöst hast, oder das Schreiben zur vorzeitigen Abholung von der letzten Oktoberwoche.
Im Oktober wäre ja auch die doppelte Pension fällig gewesen.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
halbe südfront schrieb vor 1 Minute:

 

Ich kenne das Prozedere, da ich selbst eine Pension erhalte. Ein paar Tage vor dem 1. kommt das Schreiben mit dem man sich die früher abholen kann und spätestens am 1. ist dann der gelbe Zettel von der Post im Fachl.
Deswegen die Frage (war in der Eile falsch formuliert, sorry) ob du den gelben Zettel vom 1. Oktober eingelöst hast, oder das Schreiben zur vorzeitigen Abholung von der letzten Oktoberwoche.
Im Oktober wäre ja auch die doppelte Pension fällig gewesen.

Vorzeitige Abholung in der letzten Oktoberwoche. Ja, war die doppelte Pension. Den vom 1. Oktober, da hatte ich vorher keine Zeit und habe den gelben Zettel dann verwendet, habe ich Anfang Oktober geholt, was die Pension vom September war. Das haben die nicht bemängelt, obwohl auch diese Pension nicht er selbst geholt hat. :fuckthat:

Somit Anfang Oktober mit gelben Zettel die Pension vom September geholt, Ende Oktober mit dem vorzeitigen Abholzettel die doppelte Pension für Oktober geholt. Nur letzteres bemängeln die und die Jahre davor sind denen egal.

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mit Milch

Es gab 1996/97 eine Umstellung der Pensions/Unfallrentenzahlung (von vorhinein auf nachhinein) und damit keine Lücke entsteht gab es eine Vorschusszahlung - und dieses Monat holt man sich zurück, in dem im Sterbemonat kein Anspruch mehr besteht.

Möglicherweise ist das der Grund dafür ;) Diese Fälle werden aber natürlich immer seltener - sind doch schon ein paar Jahre dazwischen 

Edith: Info eingefügt..Screenshot_20240104-161654.png.fd85cd36d7f370244f2555853145c9a6.png

 

bearbeitet von Kaffee

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