NativeRon Für immer und dich! Geschrieben 20. Mai 2022 Frage bez. Verlassenschaftssache. Wenn eine Person vom Notar eine Ladung erhält, diese Person aber absolut vom Verstorbenem nichts erben mag, der Grund ist ja egal. Einfach nicht erscheinen? Kann dieser geladenen Person da was rechtlich negatives entstehen? Oder eine schriftliche Verzichtserklärung abgeben? BITTE, DANKE! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Geschrieben 20. Mai 2022 NativeRon schrieb vor 3 Minuten: Frage bez. Verlassenschaftssache. Wenn eine Person vom Notar eine Ladung erhält, diese Person aber absolut vom Verstorbenem nichts erben mag, der Grund ist ja egal. Einfach nicht erscheinen? Kann dieser geladenen Person da was rechtlich negatives entstehen? Oder eine schriftliche Verzichtserklärung abgeben? BITTE, DANKE! Natürlich muss das schriftlich festgehalten werden dass du auf das Erbe verzichtest. Einfach nicht kommen wird nicht ausreichen 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 20. Mai 2022 NativeRon schrieb vor 3 Minuten: Frage bez. Verlassenschaftssache. Wenn eine Person vom Notar eine Ladung erhält, diese Person aber absolut vom Verstorbenem nichts erben mag, der Grund ist ja egal. Einfach nicht erscheinen? Kann dieser geladenen Person da was rechtlich negatives entstehen? Oder eine schriftliche Verzichtserklärung abgeben? BITTE, DANKE! Gibt es andere Erben? Dann kann man sich mit einer Vollmacht vertreten lassen. Einfach mal mit dem Notar in Verbindung setzen, würde ich sagen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
NativeRon Für immer und dich! Geschrieben 20. Mai 2022 (bearbeitet) ooeveilchen schrieb vor 36 Minuten: Natürlich muss das schriftlich festgehalten werden dass du auf das Erbe verzichtest. Einfach nicht kommen wird nicht ausreichen Von sich aus was aufsetzen und eingeschrieben an den Notar sollte dann hoffentlich reichen? Oder gibt es da vorgefertigte zum ausfüllen? firewhoman schrieb vor 35 Minuten: Gibt es andere Erben? Dann kann man sich mit einer Vollmacht vertreten lassen. Einfach mal mit dem Notar in Verbindung setzen, würde ich sagen. Ja, gibt noch ca. 5 oder 6 Personen. Es geht nicht um sich vertreten zu lassen, die Erbin will nix, auch will sie diese 5 bis 6 nichtmal sehen, und hat halt Bedenken, dass irgendwann später noch was auf sie zukommen kann. In Verbindung setzen ist seit Tagen telefonisch zweimal probiert worden, jedesmal hieß es, Magister ruft retour. Termin ist Anfang Juni, also nicht mehr in allzu weiter Zukunft. Jetzt bissi gegoogelt. Würde meinen, Ausschlagen des Erbes, aber wie passiert sowas am besten? Geht wohl nur beim Notar, oder täusche ich mich da? Da wäre wohl ein Termin vor dem Ladungstermin am Besten, aber wenn der Magister bis jetzt nichtmal retour ruft, wird das mit einem Termin wohl noch schwieriger..... bearbeitet 20. Mai 2022 von NativeRon 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 20. Mai 2022 Der erste Termin ist noch relativ harmlos und entscheidet gar nichts. Das hab ich jetzt grad hinter mir. Da werden nur die persönlichen Daten sowohl des/der Verstorbenen aufgenommen und abgeglichen, dann die Vermögenswerte, Aktive und Passiva angegeben. Und natürlich die Erbberechtigten, ob es ein Testament gibt usw. Da kann man ruhig hinkommen, weil mehr als das passiert einmal nicht. Und dann kann man sich auch gleich persönlich informieren wie das mit Ausschlagen des Erbes ist. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OidaFoda Eierschaukelverzichter Geschrieben 20. Mai 2022 NativeRon schrieb vor 2 Stunden: Von sich aus was aufsetzen und eingeschrieben an den Notar sollte dann hoffentlich reichen? Oder gibt es da vorgefertigte zum ausfüllen? Ja, gibt noch ca. 5 oder 6 Personen. Es geht nicht um sich vertreten zu lassen, die Erbin will nix, auch will sie diese 5 bis 6 nichtmal sehen, und hat halt Bedenken, dass irgendwann später noch was auf sie zukommen kann. In Verbindung setzen ist seit Tagen telefonisch zweimal probiert worden, jedesmal hieß es, Magister ruft retour. Termin ist Anfang Juni, also nicht mehr in allzu weiter Zukunft. Jetzt bissi gegoogelt. Würde meinen, Ausschlagen des Erbes, aber wie passiert sowas am besten? Geht wohl nur beim Notar, oder täusche ich mich da? Da wäre wohl ein Termin vor dem Ladungstermin am Besten, aber wenn der Magister bis jetzt nichtmal retour ruft, wird das mit einem Termin wohl noch schwieriger..... Erbverzichtserklärung ist abzugeben (Notariatsakt!) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
NativeRon Für immer und dich! Geschrieben 20. Mai 2022 firewhoman schrieb vor 31 Minuten: Der erste Termin ist noch relativ harmlos und entscheidet gar nichts. Das hab ich jetzt grad hinter mir. Da werden nur die persönlichen Daten sowohl des/der Verstorbenen aufgenommen und abgeglichen, dann die Vermögenswerte, Aktive und Passiva angegeben. Und natürlich die Erbberechtigten, ob es ein Testament gibt usw. Da kann man ruhig hinkommen, weil mehr als das passiert einmal nicht. Und dann kann man sich auch gleich persönlich informieren wie das mit Ausschlagen des Erbes ist. Hätte eine "Zusatzfrage" Würde ein ausschlagen des Erbes bei einem Wiener Notar (den die Erbin schon kennt) gelten, auch wenn das eigentliche "Verfahren" in Neunkirchen ist? Sehr nett, DANKE! OidaFoda schrieb vor 1 Minute: Erbverzichtserklärung ist abzugeben (Notariatsakt!) Erbverzicht geht angeblich nur, solange der Erblasser noch lebt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OidaFoda Eierschaukelverzichter Geschrieben 20. Mai 2022 NativeRon schrieb vor 6 Minuten: Erbverzicht geht angeblich nur, solange der Erblasser noch lebt. In dem Fall musst das Erbe ausschlagen, da gibt es eine Frist mWn 6 Wochen 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 20. Mai 2022 NativeRon schrieb vor 16 Minuten: Hätte eine "Zusatzfrage" Würde ein ausschlagen des Erbes bei einem Wiener Notar (den die Erbin schon kennt) gelten, auch wenn das eigentliche "Verfahren" in Neunkirchen ist? Sehr nett, DANKE! Erbverzicht geht angeblich nur, solange der Erblasser noch lebt. Das weiß ich nicht, aber ich würde es sicherheitshalber beim vom Gericht bestellte Notar machen. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
WorkingPoor Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird Geschrieben 20. Mai 2022 NativeRon schrieb vor 3 Stunden: In Verbindung setzen ist seit Tagen telefonisch zweimal probiert worden, jedesmal hieß es, Magister ruft retour. Termin ist Anfang Juni, also nicht mehr in allzu weiter Zukunft. Notare sind die größten Heisln bei Erbschaftsangelegenheiten. Erstens wird dir der Wappler wegen des Gebietsschutzes aufs Aug gedrückt und zweitens bestimmen die selber ihr Arbeitstempo. Dafür darfst dem auch noch Gebühren bezahlen. Alles live miterlebt letztes Jahr. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreatWhiteDope ASB-Messias Geschrieben 20. Mai 2022 WorkingPoor schrieb vor 1 Minute: Notare sind die größten Heisln bei Erbschaftsangelegenheiten. Erstens wird dir der Wappler wegen des Gebietsschutzes aufs Aug gedrückt und zweitens bestimmen die selber ihr Arbeitstempo. Dafür darfst dem auch noch Gebühren bezahlen. Alles live miterlebt letztes Jahr. Du hast offenbar viel Ahnung, gratuliere dir zu dieser Meinung! @NativeRon Ruf einfach den Gerichtskommissär an, lass dir ein vorbereitetes Dokument schicken. Du verzichtest damit auf dein Erbrecht, wichtig ist, dass du das mit Wirkung für deine Nachkommen machst, sonst gibts Probleme in der Abwicklung. Das Ganz ist formfrei möglich, dh du könntest es auch selbst formulieren, unterschreiben und hinschicken. Wenn es Testamente gibt, ist die Formulierung eine andere, nachstehender Vorschlag betrifft nur die gesetzliche Erbfolge. "Herr...schlägt hiermit mit Wirkung für sich und seine Nachkommen sein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht nach Herrn/Frau *** vollinhaltlich sowie bedingungslos aus und erklärt keine wie auch immer gearteten Forderungen oder Ansprüche aus diesem Titel im gegenstäjndlichen Verlassenschaftsverfahren oder gegen die Rechtsnachfolger von Herrn/Frau *** geltend zu machen" So in der Art sollte das lauten. Führe dazu die GZ des Gerichtes und die Daten der verstorbenen Person an. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
WorkingPoor Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird Geschrieben 20. Mai 2022 GreatWhiteDope schrieb vor 1 Minute: Du hast offenbar viel Ahnung, gratuliere dir zu dieser Meinung! Als Betroffener ja. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreatWhiteDope ASB-Messias Geschrieben 20. Mai 2022 WorkingPoor schrieb vor 5 Minuten: Als Betroffener ja. Geh bitte, du kennst dich offenbar nicht ein bißchen aus, bist halt aus irgendeinem Grund gefrustet. Wer pauschal so aburteilt, ist aus meiner Sicht nicht ernst zu nehmen. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Khecari Madame Butterfly Geschrieben 20. Mai 2022 Ich würde es auch nicht so generell formulieren wie das Schweinderl, aber ich hatte auch schon Pech in einer Verlassenschaft mit dem dem Fall zugeteilten Notar. Der hat sich nichts geschissen, dem (bzw. seinem Sekretariat) ist nicht mal aufgefallen, dass sie sich beim Geburtsdatum der Verstorbenen vertippt haben und sie so jünger war als die Tochter (Erbin). Insgesamt hat die Abwicklung der Verlassenschaft ein Jahr gedauert - das ist halt schon ein Witz, denn die beiden beteiligten Parteien waren sich einig in dem, was sie wollten. Und besonders bitter ist das in Fällen, wo das (Und-)Konto z.B. eingefroren wird, aber z.B. die hinterbliebene Ehegattin dann nicht mehr zugreifen kann, weil der Mann halt immer alles gemacht hat oder ähnlichem. Schwierig ist auch, dass dann noch fehlende Empathie dazu kommt. Die meisten wollen ja in der Regel so eine Angelegenheit einfach schnell hinter sich bringen, damit sie mit dem Verlust auch irgendwann abschließen können. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreatWhiteDope ASB-Messias Geschrieben 20. Mai 2022 Khecari schrieb vor 10 Minuten: Ich würde es auch nicht so generell formulieren wie das Schweinderl, aber ich hatte auch schon Pech in einer Verlassenschaft mit dem dem Fall zugeteilten Notar. Der hat sich nichts geschissen, dem (bzw. seinem Sekretariat) ist nicht mal aufgefallen, dass sie sich beim Geburtsdatum der Verstorbenen vertippt haben und sie so jünger war als die Tochter (Erbin). Insgesamt hat die Abwicklung der Verlassenschaft ein Jahr gedauert - das ist halt schon ein Witz, denn die beiden beteiligten Parteien waren sich einig in dem, was sie wollten. Und besonders bitter ist das in Fällen, wo das (Und-)Konto z.B. eingefroren wird, aber z.B. die hinterbliebene Ehegattin dann nicht mehr zugreifen kann, weil der Mann halt immer alles gemacht hat oder ähnlichem. Schwierig ist auch, dass dann noch fehlende Empathie dazu kommt. Die meisten wollen ja in der Regel so eine Angelegenheit einfach schnell hinter sich bringen, damit sie mit dem Verlust auch irgendwann abschließen können. Es läuft eben auch viels im Hintergrund ab, Dinge, die man nicht mitbekommt und man sich dann fragt, warum etwas länger dauert. Dazu kommt, dass das Verfahren mit dem Gerichtsbeschluss beendet ist, die anschließenden Steuer- und Grundbuchsangelegenheiten allerdings aufrgund Umstände, die nicht im Einfluss des Gerichtskomissärs sind, aber noch brauchen. Gemeinsame Konten können im übrigen nicht gesperrt werden. Die restlichen Verbindungen schon, um zu klären, was der Erbfolge unterliegt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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