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Iniesta schrieb vor 34 Minuten:

Da muss es wohl schon echt 1 Schleichweg sein mit dem man 1 stark befahrene Kreuzung umfahren kann, damit das wirklich relevant wird.

Genau das ist es eigentlich.

bearbeitet von Hammerwerfer

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Iniesta schrieb vor 35 Minuten:

MWn stimmt das so nicht. Als Anrainer musst du 1 Grundstück dort haben oder die Straße dich auf schnellstem Wege zum Grundstück führen wenn du direkt um's Eck wohnst oder du sonstwas dort zu tun hast (bspw. Forstarbeiten im nahen Wald).

Die Radwege bei mir sind alle für den Anrainerverkehr freigegeben, i.d.r. Bauern die zu ihren Felder wollen, aber sie werden auch für den Verkehr zw. den Ortschaften genutzt und da isses so ziemlich jedem wurscht ob da jetzt jemand genau in der Gasse oder 2 Straßen weiter wohnt. Nicht mal die Cops kontrollieren das.

Da muss es wohl schon echt 1 Schleichweg sein mit dem man 1 stark befahrene Kreuzung umfahren kann, damit das wirklich relevant wird.

Ja, ok. Nicht dort wohnen, aber Grundbesitzer sein. An die Straße "anrainen". (Wobei auch Wohnen dazu zählt ... man kann einem Mieter nicht verbieten, mit dem eigenen Auto das Haus anzufahren, in dem er wohnt!)

Mir ging es darum, dass Anrainer =/= Anlieger ist. Ein Lieferant ist kein Anrainer. Aber ein Anlieger. (Wobei es in der Praxis selten so heiß gegessen wird.)

Hammerwerfer schrieb vor 4 Minuten:

Genau das ist es eigentlich.

Ja, und eigentlich will man genau das vermeiden.
Du musst also glaubhaft machen - WENN es dazu kommt - dass du in der Straße selber etwas zu tun hattest. Und sie nicht nur als Abkürzung missbraucht hast.

Hutz schrieb vor 1 Stunde:

Und meine Erfahrung von früher zeigt, dass die "Anzeiger" zwar bei der Behörde "Bitte bitte, ich weiß was, der hat das gemacht :heul:  :heul: " sagen, aber für eine Zeugenaussage stehen sie dann nicht zur Verfügung. Und somit wird die BH das Strafverfahren einstellen bzw. gar keines eröffnen.

Das wäre natürlich das Allereinfachste.

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wanTan schrieb vor 30 Minuten:

Das Foto kann man natürlich als Beweismittel verwenden, mit Recht am eigenen Bild hat das nichts zu tun.

Also darf jeder private auf öffentlichen Straßen fotografieren und Sherriff spielen? 

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Hammerwerfer schrieb vor 4 Stunden:

Luftlinie 700m weiter ist mein Hauptwohnsitz. :davinci:

Dann hast halt bisher dein Dorf noch nie verlassen und warst noch nicht ganz bereit für die große Welt rund um Ried :davinci:

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wanTan schrieb vor einer Stunde:

Das Foto kann man natürlich als Beweismittel verwenden, mit Recht am eigenen Bild hat das nichts zu tun.

Glaube ich nicht.

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Leistungsträger
firewhoman schrieb vor 9 Stunden:

Glaube ich nicht.

Glauben ist halt keine juristische Kategorie. Du kannst aber gerne ausführen aus welchen Normen sich deine Behauptung ergibt.

Und ja natürlich kann jede Privatpersonen Anzeigen erstatten. Im Bezirk Mödling gab es so einen Irren, der hat die Leute fotografiert wenn sie zb über eine Sperrlinie gefahren sind.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
wanTan schrieb vor 1 Minute:

Glauben ist halt keine juristische Kategorie. Du kannst aber gerne ausführen aus welchen Normen sich deine Behauptung ergibt.

Und ja natürlich kann jede Privatpersonen Anzeigen erstatten. Im Bezirk Mödling gab es so einen Irren, der hat die Leute fotografiert wenn sie zb über eine Sperrlinie gefahren sind.

weißt du, wie es dann weiter ging? hat er die dann der reihe nach angezeigt? und auch erfolgreich? oder reicht dann dennoch abstreiten?

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wanTan schrieb vor einer Stunde:

Glauben ist halt keine juristische Kategorie. Du kannst aber gerne ausführen aus welchen Normen sich deine Behauptung ergibt.

Und ja natürlich kann jede Privatpersonen Anzeigen erstatten. Im Bezirk Mödling gab es so einen Irren, der hat die Leute fotografiert wenn sie zb über eine Sperrlinie gefahren sind.

Ich könnte, aber es ist mir nicht so wichtig, dass ich jetzt meine Zeit dafür verbrauchen würde. 

Jedenfalls ist nicht immer alles so eindeutig, wie man meinen möchte ... Sonst bräuchte es auch keine Gerichte und Anwälte mehr. Unterschiedliche Meinungen lassen sich sehr wohl oft unter "glauben" subsummieren, auch wenn es natürlich keiner so ausdrücken wird.

Lassen wir es dabei. Mit oder ohne Bild, das ist im Grunde unwichtig. Die Strategie des Kollegen kann nicht sein, gar nicht durchgefahren zu sein (und nichts anderes würde das Foto beweisen), sondern aus irgendeinem Grund Anlieger gewesen zu sein. Wenn es wirklich zu einer Anzeige kommen sollte.

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Bunter Hund im ASB

Habe mal eine Frage: 

Wurde um 300euro im internet betrogen. 

Es kam zu einer gerichtsverhadlung (juni 2019). Hab dann extra mal letztes jahr das Gerichtsurteil angefordert da ich nichts bekommen habe. Darin steht auch, dass man mir die 300euro wieder zurückzahlen müsse. 

 

Hab aber quasi seit der gerichtsverhandlung nie etwas gehört. Muss ich da irgendwie aktiv werden oder wie läuft das? 

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Ramalho90 schrieb vor 1 Stunde:

Habe mal eine Frage: 

Wurde um 300euro im internet betrogen. 

Es kam zu einer gerichtsverhadlung (juni 2019). Hab dann extra mal letztes jahr das Gerichtsurteil angefordert da ich nichts bekommen habe. Darin steht auch, dass man mir die 300euro wieder zurückzahlen müsse. 

 

Hab aber quasi seit der gerichtsverhandlung nie etwas gehört. Muss ich da irgendwie aktiv werden oder wie läuft das? 

Das musst du auf dem Zivilrechtsweg einklagen.

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Bunter Hund im ASB
firewhoman schrieb vor 2 Stunden:

Das musst du auf dem Zivilrechtsweg einklagen.

Das ganze fand auch am Landesgericht Dortmund statt und war ein Adhäsionsverfahren.

 

Zitat

Das Adhäsionsverfahren bietet dem Verletzten einer Straftat die Möglichkeit, einen gegen den Beschuldigten aus der Straftat entstandenen vermögensrechtlichen Anspruch (wie z.B. Schadensersatz oder Schmerzensgeld) bereits im Strafverfahren geltend zu machen. Allerdings darf dann dieser Anspruch noch nicht anderweitig gerichtlich geltend gemacht worden sein. Das Adhäsionsverfahren soll zum Einen eine Doppelarbeit der Gerichte vermeiden, denn wenn das Strafgericht über den vermögensrechtlichen Anspruch (positiv) entschieden hat, kann dieser nicht mehr vor einem Zivilgericht geltend gemacht werden. Zum Anderen kommt dieses Verfahren auch dem Verletzten entgegen. Diesem wird eine weitere Klage vor dem Zivilgericht erspart und Beweise, die im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Untersuchungen des Gerichts eingeholt werden, kann der Verletzte nun auch für seinen vermögensrechtlichen Anspruch nutzen."



Aus dem Gerichtsurteil

Zitat

 

" Die Angeklagte wird weiter zur Zahlung eines Gelbetrages von höhe XXX€ an den Verletzten .... verurteilt.

Das Urteil ist, soweit es auf Zahlung an den Verletzten lautet, vorläufig vollstreckbar.

Die Angeklagte darf die Vollstreckung des Verletzten aus dem Urteil, soweit es auf Zahlung an den Verletzten lautet, durch Sicherheitsleistung in Höhe von110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Verletzte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, ihre eigenen Auslagen und die notwendigen Auslagen des Verletzten."


 

 

bearbeitet von Ramalho90

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Leistungsträger
Ramalho90 schrieb vor einer Stunde:

Das ganze fand auch am Landesgericht Dortmund statt und war ein Adhäsionsverfahren.

 



Aus dem Gerichtsurteil

 

Die Rechtslage in Deutschland kenn ich leider nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass es ähnlich wie in Österreich ist. Wurde dir mit dem Urteil ein Anspruch zugesprochen und das Urteil ist rechtskräftig (in Österreich heißt das Privatbeteiligtenzuspruch) brauchst du natürlich nicht extra zivilrechtlich klagen. Sollte der Verurteilte es dir nicht freiwillig zahlen, müsstest du ein exekutionsverfahren einleiten. 

raumplaner schrieb vor 9 Stunden:

weißt du, wie es dann weiter ging? hat er die dann der reihe nach angezeigt? und auch erfolgreich? oder reicht dann dennoch abstreiten?

Der hat viele Leute angezeigt und die haben in den jeweiligen verwaltungsstrafverfahren zum Teil auch Strafen bekommen. 

bearbeitet von wanTan

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Bunter Hund im ASB
wanTan schrieb vor 22 Stunden:

Die Rechtslage in Deutschland kenn ich leider nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass es ähnlich wie in Österreich ist. Wurde dir mit dem Urteil ein Anspruch zugesprochen und das Urteil ist rechtskräftig (in Österreich heißt das Privatbeteiligtenzuspruch) brauchst du natürlich nicht extra zivilrechtlich klagen. Sollte der Verurteilte es dir nicht freiwillig zahlen, müsstest du ein exekutionsverfahren einleiten. 

 

Ok, also muss ich der Verurteilten einen Brief schicken, in welchem ich sie zur Zahlung auffordere?
ist komplettes Neuland für mich^^

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