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blablabla
Maulinho schrieb vor 1 Minute:

Steht nix drin soweit ich das sehe, also gilt es gleichermaßen wie vom Höchstgericht entschieden: Vereinbarung

Super, vielen Dank, das beruhigt mich schon mehr auch wenn da bei der ganzen Vorgehensweise ein fahler Beigeschmack bleibt... 

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
DonFetzo schrieb vor 9 Stunden:

Eigentlich solltest vom Anwalt schon eine Info bekommen, ob das Verfahren geschlossen oder vertagt wurde. Wenn geschlossen, dann üblicherweise Urteilsausfertigung. Kommt auf die/de Richter/in an. Vor Weihnachten würde ich vielleivcht nicht mehr damit rechnen. Kommt drauf an, ob die Ausfertigung ein Fall für einen Praktikanten ist oder nicht. Dann geht es möglicherweise schneller. :)

Vorm Sommer musste ich auch selbst nachfragen und dann hams ma erst die Verschiebung mitgeteilt. Wenn ich so hackel wie die dort krieg ich vom Chef am Deckel.:D

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WorkingPoor schrieb vor 2 Stunden:

Ein solches bist du nur, wenn dein Auto auch als LKW angemeldet ist. Und das geht nur, wenn er eine Sitzreihe vorne hat*, nach hinten abgetrennt ist und seitlich keine Fenster hat. Ob nun ein Corsa oder ein Scania. Und auch Ladetätigkeit ist gesetzlich klar definiert. Man muss immer beim Auto sein und die Ladetätigkeit gerade ausführen. Geht halt an der Realität vorbei, aber deswegen ja Gesetz :D

*Ausgenommen Pick Up's und LKW mit Doppelkabine. Die kann man auch mit zwei Sitzreihen als LKW anmelden.

Naja irgendwie doch nicht. :ratlos:

Zumindest hat uns ein Parksherrif darauf aufmerksam gemacht dass wir sehr wohl für einen privaten Wohnungsumzug mit einem PKW im "nur für Ladetätigkeiten" stehen dürfen. 

War selbst auch ein bisschen verwundert, vorallem weil wir eh daneben in der Parkzone mit gültigem Parkschein geparkt haben und er dann beim kontrollieren von sich aus meinte "Na da hätten sie sich aber eh in die Ladezone auch stellen können, da hättens dann keinen Schein gebraucht"

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
ooeveilchen schrieb vor 1 Minute:

PKW im "nur für Ladetätigkeiten" stehen dürfen. 

Wenn da nix von LKW stand, ist das auch richtig. Gibt ja beide Arten dieser Ladezonen.

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blablabla
Maulinho schrieb vor 3 Stunden:

Steht nix drin soweit ich das sehe, also gilt es gleichermaßen wie vom Höchstgericht entschieden: Vereinbarung

Wenn ich das richtig verstanden habe, gehts dann eh nur, indem man eine persönliche Vereinbarung macht oder die Betriebsvereinbarung anpasst? 

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  • 3 weeks later...
Beruf: ASB-Poster

Kennt sich jemand mit Wohnrecht aus?

War vor kurzem 2 Wochen Spital und da gehen einem schon paar Gedanken durch den Kopf.

Habe eine Genossenschaft Wohnung wo ich monatlich meine Miete zahle und bin alleine. 

Was is wenn mir mal was passiert, geht die Wohnung automatisch an die Genossenschaft zurück oder können meine Nächsten Erben die Wohnung weiter behalten wenn sie das wollen würden?

bearbeitet von Scarface0664

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Wien nur du allein!

Kurze Frage zum Urlaubsanspruch:

Eintrittsdatum ist der 01.07.2017 - Urlaubanspruch bis Jahresende: 12,5 Tage; 2018 und 2019 jeweils 25 Tage; bis 31.12.2019 wurden alle Urlaubstage (62,5) aufgebraucht.

Mit 01.01.2020 entsteht der neue Anspruch über 25 Tage. Der Mitarbeiter verbraucht alle 25 Tage bis 31.08.2020 und kündigt mit 30.09.2020 -> der Arbeitgeber kann "die zu viel verbrauchten Urlaubstage" nicht aliquot vom letzten Gehalt abziehen oder?

@Inquisitor

bearbeitet von Neocon

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mit Milch
Neocon schrieb vor 6 Stunden:

Kurze Frage zum Urlaubsanspruch:

Eintrittsdatum ist der 01.07.2017 - Urlaubanspruch bis Jahresende: 12,5 Tage; 2018 und 2019 jeweils 25 Tage; bis 31.12.2019 wurden alle Urlaubstage (62,5) aufgebraucht.

Mit 01.01.2020 entsteht der neue Anspruch über 25 Tage. Der Mitarbeiter verbraucht alle 25 Tage bis 31.08.2020 und kündigt mit 30.09.2020 -> der Arbeitgeber kann "die zu viel verbrauchten Urlaubstage" nicht aliquot vom letzten Gehalt abziehen oder?

@Inquisitor

Rückverrechnung von zu viel verbrauchtem Urlaub 

Hat ein Dienstnehmer zum Beendigungszeitpunkt mehr Urlaubstage verbraucht, als ihm anteilsmäßig zustünde, hat er das Urlaubsentgelt für die zu viel konsumierten Urlaubstage nur bei bestimmten Beendigungsarten zurückzuerstatten, nämlich bei

  • unberechtigtem vorzeitigen Austritt und
  • verschuldeter Entlassung.

 

Der Rückzahlungsbetrag richtet sich nach dem für den zu viel verbrauchten Urlaub zum Zeitpunkt des Urlaubsverbrauches erhaltenen Urlaubsentgelt.

WKO

 

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  • 3 weeks later...

Ab welcher Größenordnung ist man verpflichtet den Arbeitgeber zu informieren, dass man zuviel Gehalt überwiesen bekam? :D

Bei uns wird das Gehalt detailiert angezeigt.

Angenommen 3000€ Brutto. Wenn ich keine Überstunden oder sonstiges habe steht nur Gehalt 3000€

Wenn ich aber z.B. einen Tag Urlaub hatte dann steht

Gehalt 3500€ weniger Urlaubseinheiten x Stundensatz.
Urlaubsverbrauch Urlaubseinheiten x Stundensatz

Also unterm Strich kommen dann wieder die 3500€ Brutto raus. So ist es halt übersichtlich, wieviele Einheiten Urlaub man abgezogen bekommen hat. Das selbe wenn man im Krankenstand ist, dann halt mit Krankenstandseinheiten.

Und seit einem halben Jahr bekomme ich immer wenn ich im Urlaub/Krankenstand bin noch folgendes ausbezahlt:

"Sch Urlaub Pf". Das soll also Schicht Urlaub Pflicht heißen. Also die Schichtzulage... Ich bin aber nicht schichteln und habs in der Firma noch nie getan. :D

In den ersten Monaten waren dass immer nur 0,15€/Stunde. Also defacto nix und vernachlässigbar. Jetzt hatte ich am Lohnzettel wieder die Schichtzulage, und da aber statt den 0,15€ waren es über 5€/Stunde und bei den letzten Tagen Urlaub im alten Jahr kommt da ganz schön was zusammen. :D

Natürlich renn ich nicht ins Personalbüro weil ich zuviel bekommen hab. ;) Dass ich wegen der 0,15€/Stunde nichts sagen muss ist mir klar, weil ein zu kleiner Betrag der mir nicht auffallen muss. Aber bei den +5€ wirds dann schon schwer zum Argumentieren falls mal fragen. :D 

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get the fuck in!
Hammerwerfer schrieb vor 14 Stunden:

...

Ich würde jetzt mal davon ausgehen, dass das "Sch" nicht Schicht heißt, sondern Schnitt? :ratlos:

Für Urlaub/Krankenstand/Feiertag gebührt laut Lohnausfallsprinzip ein Durchschnitt der variablen Bezüge wie z.B. Überstunden, Zuschläge und Zulagen, die ansonsten regelmäßig anfallen. Das wird normalerweise von einem Schnitt der letzten 3 Monate gerechnet, daher verändert sich der Satz auch entsprechend.

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Maulinho schrieb vor 2 Stunden:

Ich würde jetzt mal davon ausgehen, dass das "Sch" nicht Schicht heißt, sondern Schnitt? :ratlos:

Für Urlaub/Krankenstand/Feiertag gebührt laut Lohnausfallsprinzip ein Durchschnitt der variablen Bezüge wie z.B. Überstunden, Zuschläge und Zulagen, die ansonsten regelmäßig anfallen. Das wird normalerweise von einem Schnitt der letzten 3 Monate gerechnet, daher verändert sich der Satz auch entsprechend.

Auch bei Angstellten? Dachte sowas ist nur bei Arbeiter. 

Metall Industrie KV habe ich. Als Ergänzung.

Edit: es würd sich aber plausibel Anhören. Hab in den letzten Monaten rund 170 Überstunden ausbezahlt bekommen und im Frühling als da nur 0,15€/Stunde waren hatte ich kaum Überstunden.

bearbeitet von Hammerwerfer

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get the fuck in!
Hammerwerfer schrieb vor 7 Minuten:

Auch bei Angstellten? Dachte sowas ist nur bei Arbeiter. 

Metall Industrie KV habe ich. Als Ergänzung.

Edit: es würd sich aber plausibel Anhören. Hab in den letzten Monaten rund 170 Überstunden ausbezahlt bekommen und im Frühling als da nur 0,15€/Stunde waren hatte ich kaum Überstunden.

ja, gilt für jeden unabhängig vom KV. ;) Steht im Urlaubsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Arbeitsruhegesetz etc.

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.819341&portal=oegkdgportal

 

 

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Wien nur du allein!
Hammerwerfer schrieb am 7.1.2020 um 19:47 :

Ab welcher Größenordnung ist man verpflichtet den Arbeitgeber zu informieren, dass man zuviel Gehalt überwiesen bekam? :D

 

Verpflichtet bist du nie, aber ich glaub der Arbeitgeber kann es 3 Jahre lang zurück fordern (wenn es im KV oder Dienstvertrag) keine anderen Regelungen gibt (bitte um Korrektur, wenn ich hier falsch liege).

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