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Fröhliches Mäxchen

Bist du Konsument ?

Wenn Ja, darf Laesio enormis ("Verkürzung über die Hälfte") niemals gegenüber Konsumenten ausgeschlossen werden, (abgesehen wenn man den wahren Wert weiß und es eine besondere Vorliebe ist aber das ist eher ein Sonderfall).

 

Zum oberen Absatz: Das Objekt muss lastenfrei übergeben werden, also es dürfen keinerlei Belastungen, Servitute oder andere Beschränkungen vorhanden sein. (Hypotheken, Wegrechte,.... )

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
svecee schrieb vor 15 Stunden:

Folgendes Problem/Frage

Ich bin in Vertragschinesisch nicht so gut, könnte mir das jemand übersetzen?

Insbesondere der erste Satz bei Lastenfreiheiten interessiert mich, auch der 2. Absatz ist irgendwie nicht ganz verständlich fur mich

Handelt sich um den Kauf eines Mobilheims

DaaankeIMG_20190507_205230.jpg

 

der absatz zur lastenfreiheit enthält ja gerade mal einen halben satz, der sich wirklich um die lastenfreiheit dreht :davinci:

im übrigen beginnt der absatz mit einem verkäufer und am ende sind's mehrere :RiedWachler:

 

was steht denn im restlichen vertrag noch so?

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raumplaner schrieb vor 6 Minuten:

 

der absatz zur lastenfreiheit enthält ja gerade mal einen halben satz, der sich wirklich um die lastenfreiheit dreht :davinci:

im übrigen beginnt der absatz mit einem verkäufer und am ende sind's mehrere :RiedWachler:

 

was steht denn im restlichen vertrag noch so?

"..,nicht jedoch für ein bestimmtes Außmaß oder irgendeine Beschaffenheit desselben."

Das konnte ich bis dato nicht entziffern.

Es ist ein Paar, welches das Mobilheim verkauft, vielleicht deshalb.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
svecee schrieb Gerade eben:

"..,nicht jedoch für ein bestimmtes Außmaß oder irgendeine Beschaffenheit desselben."

Das konnte ich bis dato nicht entziffern.

wenn das der ganze vertrag sein soll, dann fehlt ohnehin er essentielle teil, welcher beschreibt, worum es überhaupt geht.

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raumplaner schrieb vor 2 Minuten:

wenn das der ganze vertrag sein soll, dann fehlt ohnehin er essentielle teil, welcher beschreibt, worum es überhaupt geht.

Nein das ist natürlich nicht der gesamte Teil, es gibt schon auch einen Teil über den Kaufgegenstand, die vereinbarte Ablöse, die beiden Parteien etc

Für mich war halt nur dieser eine Satz zu chinesisch und ich hab ihn nicht ganz verstanden.

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Rapid. Immer. Überall.
svecee schrieb vor einer Stunde:

"..,nicht jedoch für ein bestimmtes Außmaß oder irgendeine Beschaffenheit desselben."

Das konnte ich bis dato nicht entziffern.

Es ist ein Paar, welches das Mobilheim verkauft, vielleicht deshalb.

desselben soll sich wohl auf das vertragsgegenständliche Objekt beziehen.

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  • 1 month later...
(╯°□°)╯ ┻━┻

Wahrscheinlich bin ich mit der Frage hier eh falsch aber weiß jemand wie eine actio liberia in causa bei Schuldunfähigkeit bei >3 Promille in der Praxis nachgewiesen wird? 

Es ist für mich unbegreiflich, dass wenn ich mich so betrinke, dass ich > 3 Promille habe und in Folge dessen jemanden umbringen würde entweder mit Straflosigkeit oder den drei Jahren gem. § 287 Abs 1 StGB davonkomme. :lol: 

Was soll das? :lol: 

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Tlahuizcalpantecuhtli schrieb vor 30 Minuten:

Wahrscheinlich bin ich mit der Frage hier eh falsch aber weiß jemand wie eine actio liberia in causa bei Schuldunfähigkeit bei >3 Promille in der Praxis nachgewiesen wird? 

Nein 

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Tlahuizcalpantecuhtli schrieb vor 53 Minuten:

Wahrscheinlich bin ich mit der Frage hier eh falsch aber weiß jemand wie eine actio liberia in causa bei Schuldunfähigkeit bei >3 Promille in der Praxis nachgewiesen wird? 

Leider keine Ahnung.

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Hat man bei PayPal als Verkäufer irgend eine Sicherheit, dass man sein Geld auch sicher kriegt? Kenn mich bei dem System nicht aus...

Konkret möchte ich über willhaben was "größeres" verkaufen. Der potentielle Käufer kommt mir aber nicht besonders seriös vor. Er besteht auf PayPal Zahlung. Was kann ich tun, damit er mich nicht übers Ohr haut? Meine Tendenz geht eher zu "lass die Finger davon...".

edit: wollte eigentlich einen anderen Thread, aber ganz falsch ist es eh hier auch nicht...

bearbeitet von bertl80

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bertl80 schrieb vor 20 Minuten:

Hat man bei PayPal als Verkäufer irgend eine Sicherheit, dass man sein Geld auch sicher kriegt? Kenn mich bei dem System nicht aus...

Konkret möchte ich über willhaben was "größeres" verkaufen. Der potentielle Käufer kommt mir aber nicht besonders seriös vor. Er besteht auf PayPal Zahlung. Was kann ich tun, damit er mich nicht übers Ohr haut? Meine Tendenz geht eher zu "lass die Finger davon...".

edit: wollte eigentlich einen anderen Thread, aber ganz falsch ist es eh hier auch nicht...

Jein, es gibt da genug Ausnahmen wo sie nicht zahlen. Klassiker ist z.B. das Paket mit Steinen anstatt Ware. Verkäufer sagt er hat verschickt, Gewicht am Versandschein sieht auch ok aus und du tust dir schwer zu beweisen dass das wirklich nur Steine waren... Um was für einen Artikel geht es denn bzw. warum nicht seriös?

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Fröhliches Mäxchen
Tlahuizcalpantecuhtli schrieb vor 17 Stunden:

Wahrscheinlich bin ich mit der Frage hier eh falsch aber weiß jemand wie eine actio liberia in causa bei Schuldunfähigkeit bei >3 Promille in der Praxis nachgewiesen wird? 

Es ist für mich unbegreiflich, dass wenn ich mich so betrinke, dass ich > 3 Promille habe und in Folge dessen jemanden umbringen würde entweder mit Straflosigkeit oder den drei Jahren gem. § 287 Abs 1 StGB davonkomme. :lol: 

Was soll das? :lol: 

Solche Sachen kommen wie viele in der Praxis quasi nicht vor. Diese Lehrbuchfälle haben mit der Realität nix zu tun.

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reallumpi schrieb vor 2 Stunden:

Jein, es gibt da genug Ausnahmen wo sie nicht zahlen. Klassiker ist z.B. das Paket mit Steinen anstatt Ware. Verkäufer sagt er hat verschickt, Gewicht am Versandschein sieht auch ok aus und du tust dir schwer zu beweisen dass das wirklich nur Steine waren... Um was für einen Artikel geht es denn bzw. warum nicht seriös?

Es geht um einen Kinderwagen, also ein etwas sperriges Gut. Der Käufer würde die Ware daher per Botendienst abholen lassen. Welcher Botendienst das wäre, weiß ich nicht (ich nehme an das wäre dann ein weißer rumänischer Kastenwagen). Nicht seriös eben z.B. wegen dieser Vorgehensweise - ich habe nix von ihm, keine Adresse, keine genauen Kontaktdaten, etc. Meine sehr naive "Hoffnung" war, dass er via PayPal zahlen "muss". Aber so lass ich das ganze wohl sein...

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bertl80 schrieb vor 16 Minuten:

Es geht um einen Kinderwagen, also ein etwas sperriges Gut. Der Käufer würde die Ware daher per Botendienst abholen lassen. Welcher Botendienst das wäre, weiß ich nicht (ich nehme an das wäre dann ein weißer rumänischer Kastenwagen). Nicht seriös eben z.B. wegen dieser Vorgehensweise - ich habe nix von ihm, keine Adresse, keine genauen Kontaktdaten, etc. Meine sehr naive "Hoffnung" war, dass er via PayPal zahlen "muss". Aber so lass ich das ganze wohl sein...

vergiss es einfach.

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