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Baltic Cup Champion
Campione schrieb am 16.8.2018 um 02:07 :

Eine einvernehmliche Scheidung könnte man natürlich anstreben, allerdings auch erst dann,  wenn die eheliche Lebensgemeinschaft bereits ein halbes Jahr aufgehoben ist.

 

Das wird nicht so eng gesehen. Ich habe mich nach 7 Monaten scheiden lassen, einvernehmlich und nach wie vor im selben Haushalt wohnhaft/gemeldet. Es mussten nur beide unterschreiben, dass die Ehe seit 6 Monaten unwiederbringlich zerrüttet ist (eh völlig glaubwürdig, 7 Monate nach der Eheschließung). Die Richterin hat zwar den Kopf geschüttelt aber auch gesagt: "Was solls? Wenn ihr es beide sagt, dann solls so sein."

Einvernehmlich hat halt den Vorteil, dass man sich außergerichtlich einigen kann. Bei einem Rosenkrieg hat man halt mit dem besseren Anwalt auch die besseren Karten.

bearbeitet von halbe südfront

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ASB-Gott
halbe südfront schrieb vor 14 Stunden:

 

Das wird nicht so eng gesehen. Ich habe mich nach 7 Monaten scheiden lassen, einvernehmlich und nach wie vor im selben Haushalt wohnhaft/gemeldet. Es mussten nur beide unterschreiben, dass die Ehe seit 6 Monaten unwiederbringlich zerrüttet ist (eh völlig glaubwürdig, 7 Monate nach der Eheschließung). Die Richterin hat zwar den Kopf geschüttelt aber auch gesagt: "Was solls? Wenn ihr es beide sagt, dann solls so sein."

Einvernehmlich hat halt den Vorteil, dass man sich außergerichtlich einigen kann. Bei einem Rosenkrieg hat man halt mit dem besseren Anwalt auch die besseren Karten.

Ok, danke für die Ergänzung. Kenne das Eherecht bis jetzt halt nur in der Theorie. :davinci: 

Weil gerade noch einmal nachgesehen.
Das ist der Wortlaut der Norm: 1) Ist die eheliche Lebensgemeinschaft der Ehegatten seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben, gestehen beide die unheilbare Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses zu und besteht zwischen ihnen Einvernehmen über die Scheidung, so können sie die Scheidung gemeinsam begehren.

Und https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/10/Seite.100010.html wird eh ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht zwingend eine räumliche Trennung bedeutet. 

bearbeitet von Campione

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  • 2 weeks later...
letzter Besuch: Gerade eben

Hi, ich würde auch mal die Hilfe des mighty ASB benötigen. Ich spiele ein online Spiel namens Torrausch, das eine relativ kleine Community hat (~250 Leute) und nicht aussterben möchte. Wir sind deshalb auf der Suche nach neuen Spielern und kamen auf die Idee, auf Instagram einen Account zu erstellen, auf dem wir das Spiel vorstellen und bewerben. Das Spiel ist komplett kostenlos, auch sonst stecken keinerlei kommerzielle Interessen dahinter, es gibt überhaupt keine Möglichkeit Geld zu investieren, da es eine Art Hobby von den Spielern geworden ist und selbst erhalten wird. 

Meine Frage dazu wäre, inwieweit wir uns da in einem rechtlichen Graubereich bewegen, wenn wir nicht unter jedem Post "Werbung" schreiben. Denn eigentlich müsste Werbung ja immer gekennzeichnet werden, allerdings fand ich in dem Zusammenhang nur Fälle mit kommerziellem Hintergrund, also nicht wirklich das, was man 1:1 auf uns übertragen könnte.

Weiß also jemand hier zufällig auf was wir da achten müssten, bzw ob es hier irgendwelche Verbote oder Regeln gibt? Das würde mir sehr helfen, da ich auf diesem Gebiet eher doch ein Laie bin.

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Richie_106 schrieb am 15.8.2018 um 23:31 :

Leute, ich hab hier ein ganz wichtiges Thema zu dem ich dringend Informationen bräuchte.

Die Eltern "eines Freundes" lassen sich scheiden bzw. der Vater hat die Mutter betrogen. Sie würde ihn zurücknehmen aber er will die Scheidung. Ihn trifft an der Situation die komplette schuld. Nun möchte er seinen Teil des Hauses zum Teil dem Bruder meines Freundes und auch der Mutter überschreiben. Die Mutter befürchtet jetzt sich den Unterhalt des Hauses nicht leisten zu können, weil sie zu wenig Pension bezieht. Ist der Vater dazu verpflichtet Unterhalt zu leisten? Und wie sieht es damit aus, wenn der Bruder beim Haus mit Hauptwohnsitz gemeldet ist?

Versteht mich jetzt nicht falsch, aber ich will, dass dem Typen nix erspart bleibt. Der soll so viel leiden wie er ev. gesetzlich müsste!

Oida Vodda, Sie soll das ja nicht machen - den Kerl zurück nehmen, der macht dies dann immer wieder ...
Meine Herrn, was da heuer abgeht ist schockierend!

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Wien nur du allein!
Jackson schrieb vor 9 Stunden:

Hi, ich würde auch mal die Hilfe des mighty ASB benötigen. Ich spiele ein online Spiel namens Torrausch, das eine relativ kleine Community hat (~250 Leute) und nicht aussterben möchte. Wir sind deshalb auf der Suche nach neuen Spielern und kamen auf die Idee, auf Instagram einen Account zu erstellen, auf dem wir das Spiel vorstellen und bewerben. Das Spiel ist komplett kostenlos, auch sonst stecken keinerlei kommerzielle Interessen dahinter, es gibt überhaupt keine Möglichkeit Geld zu investieren, da es eine Art Hobby von den Spielern geworden ist und selbst erhalten wird. 

Meine Frage dazu wäre, inwieweit wir uns da in einem rechtlichen Graubereich bewegen, wenn wir nicht unter jedem Post "Werbung" schreiben. Denn eigentlich müsste Werbung ja immer gekennzeichnet werden, allerdings fand ich in dem Zusammenhang nur Fälle mit kommerziellem Hintergrund, also nicht wirklich das, was man 1:1 auf uns übertragen könnte.

Weiß also jemand hier zufällig auf was wir da achten müssten, bzw ob es hier irgendwelche Verbote oder Regeln gibt? Das würde mir sehr helfen, da ich auf diesem Gebiet eher doch ein Laie bin.

Die Kennzeichnungspflicht bezieht sich darauf, ob es sich um eine bezahlte Werbeanzeige handelt oder nicht. Facebook markiert Werbe-Posts beispielsweise mit "Gesponsert" um sie von normalen Beiträgen in der Timeline (auch wenn diese von einem Unternehmen und damit eigentlich Werbung sind) zu unterscheiden. Normale Social Media Posts müssen nicht gesondert gekennzeichnet sein.

Schaut euch einfach mal ein paar Accounts von Unternehmen an, dann wisst ihr worauf ihr achten müsst.

Edit: Gerade ein paar Instagram-Accounts durchgesehen und wirklich aufgefallen ist mir eigentlich nichts. Selbst Impressum hat keiner angeführt (vielleicht reicht auch ein Link zur Website). 

bearbeitet von Neocon

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V.I.P.

Die zusätzlich mit "Gesponsert" markierten Beiträge sind jene für die du Geld investierst um "zusätzliche Reichweite" zu generieren. Um auch etwas beitragen zu können.

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letzter Besuch: Gerade eben
Neocon schrieb am 29.8.2018 um 08:09 :

Die Kennzeichnungspflicht bezieht sich darauf, ob es sich um eine bezahlte Werbeanzeige handelt oder nicht. Facebook markiert Werbe-Posts beispielsweise mit "Gesponsert" um sie von normalen Beiträgen in der Timeline (auch wenn diese von einem Unternehmen und damit eigentlich Werbung sind) zu unterscheiden. Normale Social Media Posts müssen nicht gesondert gekennzeichnet sein.

Schaut euch einfach mal ein paar Accounts von Unternehmen an, dann wisst ihr worauf ihr achten müsst.

Edit: Gerade ein paar Instagram-Accounts durchgesehen und wirklich aufgefallen ist mir eigentlich nichts. Selbst Impressum hat keiner angeführt (vielleicht reicht auch ein Link zur Website). 

 

AlexR schrieb am 30.8.2018 um 20:00 :

Die zusätzlich mit "Gesponsert" markierten Beiträge sind jene für die du Geld investierst um "zusätzliche Reichweite" zu generieren. Um auch etwas beitragen zu können.

Danke euch beiden, wir haben aber eben nicht einen klassischen Businessaccount im Sinne wo wor Geld zahlen um Reichweite zu bekommen sondern einen normalen Account der mit Posts gefüttert wird die eben das Spiel bewerben sollen. Und da gab es mal ein paar Probleme mit Influencern:

http://www.absatzwirtschaft.de/abmahnwellen-gegen-influencer-und-blogger-135195/

Weswegen wir uns nun gefragt haven ob wir bei jedem Post in die Bescgreibung schreiben müssen dass wir gerade Werbung machen, auch wenn wir keine finanziellen Interessen verfolgen.

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Wien nur du allein!
Jackson schrieb vor 12 Stunden:

Danke euch beiden, wir haben aber eben nicht einen klassischen Businessaccount im Sinne wo wor Geld zahlen um Reichweite zu bekommen sondern einen normalen Account der mit Posts gefüttert wird die eben das Spiel bewerben sollen. Und da gab es mal ein paar Probleme mit Influencern:

http://www.absatzwirtschaft.de/abmahnwellen-gegen-influencer-und-blogger-135195/

Weswegen wir uns nun gefragt haven ob wir bei jedem Post in die Bescgreibung schreiben müssen dass wir gerade Werbung machen, auch wenn wir keine finanziellen Interessen verfolgen.

Bei Bloggern/Influencern geht es aber wieder um etwas anderes: Diese machen mit Produktplatzierungen Schleichwerbung für bestimmte Produkte. Das ist, gerade für Jugendliche, oft nicht als Werbung erkennbar und daher unlauter. Daher gibt es auch Hinweise wie "enthält Produktplatzierungen".

Eure Seite ist hingegen klar als Werbeseite für dieses Spiel erkennbar. Was anderes wäre es, wenn ihr einen Taktik-Blog betreiben würdet und dann ab und zu das Spiel bewerbt. Da müsstet ihr eher aufpassen.

Wie gesagt, immer an Beispielen orentieren. FIFA hat z.B. auch einen Instagram-Account.

bearbeitet von Neocon

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letzter Besuch: Gerade eben
Neocon schrieb vor 1 Stunde:

Bei Bloggern/Influencern geht es aber wieder um etwas anderes: Diese machen mit Produktplatzierungen Schleichwerbung für bestimmte Produkte. Das ist, gerade für Jugendliche, oft nicht als Werbung erkennbar und daher unlauter. Daher gibt es auch Hinweise wie "enthält Produktplatzierungen".

Eure Seite ist hingegen klar als Werbeseite für dieses Spiel erkennbar. Was anderes wäre es, wenn ihr einen Taktik-Blog betreiben würdet und dann ab und zu das Spiel bewerbt. Da müsstet ihr eher aufpassen.

Wie gesagt, immer an Beispielen orentieren. FIFA hat z.B. auch einen Instagram-Account.

Ok danke für die Hilfe, hat mir sehr geholfen! :v:

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Nur um sicherzugehen: Das Rücktrittsrecht für Fernabsatzgeschäfte trifft doch mWn auch auf DVD's zu, oder sind die ausgenommen?

bearbeitet von sulza

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Im ASB-Olymp
sulza schrieb vor 5 Minuten:

Nur um sicherzugehen: Das Rücktrittsrecht für Fernabsatzgeschäfte trifft doch mWn auch auf DVD's zu, oder sind die ausgenommen?

War da nicht was mit "nur in der Originalverpackung" (dh. in Folie eingeschweißt)?

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HMF schrieb vor 12 Minuten:

War da nicht was mit "nur in der Originalverpackung" (dh. in Folie eingeschweißt)?

Hab's nach längerer Recherche auch gefunden. Versiegelte sind vom Widerruf ausgeschlossen. Meine DVD war allerdings nur in einem Briefumschlag eingepackt. Die DVD-Schachtel besteht hauptsächlich aus Karton und kann wie ein Buch aufgeklappt werden. Versiegelt oder verklebt war da nix. Konkret geht es um die 4. Staffel vom Horvathslos, die noch dazu einen Mangel aufweist, da eine DVD eine Unwucht aufweist.

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