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Baltic Cup Champion
Admira Fan schrieb vor 1 Stunde:

müsste er ja an sich auch erst ab 1.7. wenn der Vertrag bis 30.6. läuft! bis dahin galt ja noch der unbestrittene gültige Vertrag

 

Dann müsste er auch bis zum 30.6. zum Training erscheinen.

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  • 2 weeks later...
Gast

Hab es Geld von der Reiseversicherung bekommen,danke für den Support :clap:

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Junior Vizepräsident

Wenn ich Unterschriften sammeln geh, beispielsweise gegen den Abriss von Bäumen und es dann dem zuständigen Magistrat vorlege, muss das Layout der Unterschriftliste einer Norm entsprechen oder reicht es Name + Adresse + Unterschrift? 

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Workaholic
Devil Jin schrieb vor einer Stunde:

Wenn ich Unterschriften sammeln geh, beispielsweise gegen den Abriss von Bäumen und es dann dem zuständigen Magistrat vorlege, muss das Layout der Unterschriftliste einer Norm entsprechen oder reicht es Name + Adresse + Unterschrift? 

Sie schauens ja eh ned an. :lol:

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Wie lang kann man denn so ca. rechnen bei einer EU-Flugverordnungsklage bis die in Schwechat entscheiden? Also eine "Lappalienklage", wird aber wohl Fristen geben vom Einreichen bis zum Termin etc., würd mich interessieren wie lang so was ca. dauert. 

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Rapid. Immer. Überall.
cmburns schrieb vor 29 Minuten:

Wie lang kann man denn so ca. rechnen bei einer EU-Flugverordnungsklage bis die in Schwechat entscheiden? Also eine "Lappalienklage", wird aber wohl Fristen geben vom Einreichen bis zum Termin etc., würd mich interessieren wie lang so was ca. dauert. 

Nach Zustellung haben die 4 Wochen Frist für eine Klagebeantwortung bzw. Einspruch (wenn’s via Zahlungsbefehl gemacht wird). Dann wird vom Richter/in eine kurze Verhandlung angesetzt, wird aber whsl erst 5-6 Wochen nach KB sein, kann aber im BG-Verfahren auch schneller sein. Dann wird in so einem Fall vermutlich mündlich verkündet, dann gibt’s die Möglichkeit rechtsmittel einzulegen. Dann kommt die urteilsausfertigung und die wird dann je nachdem ob mündlich verkündet oder nicht und ob Rechtsmittel oder nicht nach einer gewissen Zeit rechtskräftig. 

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
BuchiRapid schrieb vor 2 Minuten:

Nach Zustellung haben die 4 Wochen Frist für eine Klagebeantwortung bzw. Einspruch (wenn’s via Zahlungsbefehl gemacht wird). Dann wird vom Richter/in eine kurze Verhandlung angesetzt, wird aber whsl erst 5-6 Wochen nach KB sein, kann aber im BG-Verfahren auch schneller sein. Dann wird in so einem Fall vermutlich mündlich verkündet, dann gibt’s die Möglichkeit rechtsmittel einzulegen. Dann kommt die urteilsausfertigung und die wird dann je nachdem ob mündlich verkündet oder nicht und ob Rechtsmittel oder nicht nach einer gewissen Zeit rechtskräftig. 

Danke. Also glaub eingereicht wurde so Anfang Juni, dann wird's wohl frühestens September.

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Rapid. Immer. Überall.
cmburns schrieb Gerade eben:

Danke. Also glaub eingereicht wurde so Anfang Juni, dann wird's wohl frühestens September.

Ja, ganz sicher, weil im Sommer kein Richter im Zivilrecht wirklich verhandelt ;) 

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
BuchiRapid schrieb Gerade eben:

Ja, ganz sicher, weil im Sommer kein Richter im Zivilrecht wirklich verhandelt ;) 

Schulferien?:=

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Rapid. Immer. Überall.
cmburns schrieb vor 1 Minute:

Schulferien?:=

Auch :=

on a serious note: ich bin ja gerade bei Gericht und meine Richterin hatte eine einvernahmetagsatzung für nächste Woche anberaumt und eine Verhandlung, bei beiden kam kurz nach ausschreiben die Vertagungsbitte weil zumindest einer der Anwälte nicht konnte, dann wär die Richterin auf Urlaub und das überschneidet sich bis September laufend 

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Wien nur du allein!

Im Sommer geht bei Gerichten wirklich wenig. Die Gerichtferien gib's zwar soweit ich weiß nicht mehr (oder reduziert?), aber es ist eigentlich ständig wer im Urlaub. Richter, Anwälte, Parteien, Zeugen etc.

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Rapid. Immer. Überall.
Neocon schrieb vor 23 Minuten:

Die Gerichtferien gib's zwar soweit ich weiß nicht mehr (oder reduziert?),

stimmt so, heißen jetzt oder hießen zumindest eine zeit lang verhandlungsfreie Zeit, aber um eine Person von gestern sinngemäß zu zitieren: "niemand der noch ganz bei trost ist verhandelt im Sommer, da hat man immer nur das ganze Vertagungsgschistigschasti weil eh keiner da ist"

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ASB-Legende

Habe letzte Woche den Kaufvertrag für meine/unsere Wohnung unterschrieben. Im Kauf inkludiert sind das Kellerabteil und ein Tiefgaragenstellplatz.

Gestern bekam ich das Beglaubigungsschreiben vom Notar in welchem nur die Wohnung sowie das Kellerabteil drinnen stehen. Bei einer Nachbarin nachgefragt habe ich aber gesehen, dass der Stellplatz dort vermerkt wurde.

Beim Anruf in der Notariatskanzlei sagte mir die Dame, dass sie nur das schreiben, was die Anwaltskanzlei des Bauträgers übermittelt.

Nach dortiger Auskunft ist aber im Kaufvertrag eindeutig von Wohnung, Stellplatz und Kellerabteil die Rede.

Jetzt meine Frage:

Prinzipiell wurscht was in dem Brief vom Notar steht, weil eh nur Kaufvertrag und die dort verzeichneten Modalitäten gelten?

oder

In 10 Jahren geht ma wer am Oasch und sagt ich hätte den Stellplatz gar nicht gekauft?

Daungschee

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