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ASB-Halbgott
BusZero schrieb am 8.6.2018 um 16:51 :
Relii schrieb am 8.6.2018 um 16:31 :
kommt außerdem auch drauf an, ob die bildrechte überhaupt bei ihr liegen.
 

Sie hat niemals die Erlaubnis gegeben fotografiert zu werden , noch das die Fotos geschäftlich genutzt werden .

Vielleicht hat sie bereits mit der Unterschrift des Dienstvertrags eingewilligt, kann sich aber nicht mehr erinnern?!

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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt

 

01er Veilchen schrieb vor 10 Stunden:

Vielleicht hat sie bereits mit der Unterschrift des Dienstvertrags eingewilligt, kann sich aber nicht mehr erinnern?!

Vielleicht ist es auch gar nicht die Bekannte auf den Fotos, sondern Manuel Neuer?

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V.I.P.

Folgender Vorfall. Eine Freundin von mir stürzte auf Grund eines nicht befestigten Kanalgitter und verletzte sich leicht. Die optisch Brille ist auch kaputt. Passiert an einem  Mittwoch. Gemeldet hat sie es erst Freitags. Repariert wurde es dann gleich am Samstag. Jetzt kam ein Schreiben von der Gemeinde dass die nicht für den Schaden aufkommen, weil die Stelle regelmäßig kontrolliert wird, und nichts erkennbar war. Kann man da was dagegen machen.

Foto vom bewussten Gitter:

 

IMG_20180613_153742.jpg

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Who let the Drog out?!

Aus der klassischen Wegehalterhaftung (§1319a) wirst schwer einen Socken haben - setzt grobe Fahrlässigkeit voraus (die aufgrund der regelmäßigen Kontrollen wohl net gegeben ist) und die Beweislast trifft den Geschädigten.

Anders würde es ausschauen, wenn man eine cic-Haftung konstruieren kann. Ist der "Wegehalter" ein potentieller Vertragspartner haftet dieser bereits ab leichter Fahrlässigkeit (aber auch hier kannst net endlos überspannen) + Beweislastumkehr. Da sich aber die Gemeinde bereits dazu geäußert hat, gehe ich davon aus, dass es eine öffentliche Fläche sein wird - sonst hätten sie gesagt, dass es sie nichts angeht.

bearbeitet von Flana

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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt
Eldoret schrieb vor 1 Minute:

Ja...ist eine öffentliche Fläche gewesen. 

Hat sie keine private Unfallversicherung? Die Brille fällt doch unter Heilbehelfe und sollte doch darüber ersetzbar sein.

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V.I.P.
gordonstone schrieb vor 2 Minuten:

Hat sie keine private Unfallversicherung? Die Brille fällt doch unter Heilbehelfe und sollte doch darüber ersetzbar sein.

Das weiß ich jetzt nicht. Werde ich ihr aber ausrichten.

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AlexR schrieb am 30.5.2018 um 20:21 :

Vor allem für eine Anpassung der Leistungen....

Also wenns nur ne 0815 Reiseversicherung für diese eine Reise war, wäre mir das auch fast wurscht! Schwärzt man die für die Reise nicht relevanten Daten einfach!?

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ASB-Legende
gordonstone schrieb vor 3 Stunden:

Hat sie keine private Unfallversicherung? Die Brille fällt doch unter Heilbehelfe und sollte doch darüber ersetzbar sein.

Weil ich das grad lese: hab meine optische Sonnenbrille (600 Euro Stück) beim Schwimmen im Meer verloren. Abgesehen davon, dass ich natürlich ein Idiot bin, glaubt irgendwer dass dies irgend eine Versicherung zahlen könnte? Hab jede mögliche Sch... Privatversicherung, aber mein Berater sagt da geht nix.

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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt
bertl80 schrieb vor 11 Stunden:

Weil ich das grad lese: hab meine optische Sonnenbrille (600 Euro Stück) beim Schwimmen im Meer verloren. Abgesehen davon, dass ich natürlich ein Idiot bin, glaubt irgendwer dass dies irgend eine Versicherung zahlen könnte? Hab jede mögliche Sch... Privatversicherung, aber mein Berater sagt da geht nix.

:lol: Ja das ist ziemlich dämlich ( tschuldige dafür), aber das ist so grob fahrlässig, kannst ja mal bei der privaten Unfallversicherung oder der Kreditkartenversicherung einreichen, glaube zwar nicht, dass da was geht, aber mehr als ablehnen, können sie ja auch nicht.

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