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GrazTiefschwarz schrieb vor 12 Stunden:

Hallo, ist hier jemand im Gebiet Verwaltungsrecht und Amtshaftung bewandert?

Bin ein Neuling in Verwaltung und es geht um jenen Fall:

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Meine Frage dazu: Geht man davon aus dass alle Voraussetzung für eine Haftung gegeben sind, haftet hier der Bund? So wie ich das verstanden habe, kann eine BH ja nicht haften, da sie keine Gebietskörperschaft, sondern nur eine staatliche Verwaltungsbehörde ist, oder? Außerdem ist Ampler ja nachdem sie eine Kreuzung iSd StVO „kontrolliert“ ja im Zuge der mittelbaren Bundesverwaltung tätig, während sie den Schaden verursacht. Verstehe ich das Problem so richtig?

Würde mich sehr darüber freuen, wenn mir da jemand helfen könnte. Kollegiale Grüße. :D

Puh, das war jetzt keine von meinen Prüfungsfragen, hätte aber leicht eine sein können. Aber es ist Jahre her und ich weiß nicht, wie fit ich da noch bin.

Also, der Herr D. kann Schadenersatz einfordern bzw. einklagen. Wenn die Trutschn im Rahmen ihrer dienstlichen Verrichtung gehandelt hat, dann von ihrem Dienstgeber. Bei der BH Spittal/Drau müsste das das Bundesland Kärnten sein, BH ist Landessache. Nicht der Bund, also die Republik Österreich, weil sie keine Bedienstete des Bundes, sondern des Landes ist! Dasselbe kann auch der Straßenerhalter machen, dem die Laterne gehört, wahrscheinlich die Gemeinde.
Der Dienstgeber muss den Schaden ersetzen, und kann sich im Rahmen der Organhaftung wieder bei der Frau A. schadlos halten, sprich regressieren. Das wird die gute Frau teuer kommen. Hoffentlich hat sie eine Amts- und Organhaftpflichtversicherung.

Ob sie jetzt im Sinne der mittelbaren Bundesverwaltung gehandelt hat, da bin ich überfragt. Glaube ich aber nicht. In der StVO steht nirgends drin, dass eine Kreuzung auf diese Art und Weise kontrolliert werden müsste. Das ist allein auf ihrem Mist gewachsen. Ja, eine Verkehrsreferentin handelt in der mittelbaren Bundesverwaltung, aber diese Aktion ... i waaß net.

Frage 4 ist lustig - na, finster wird's halt sein, wenn die Lampen hin ist!

Also, ich hätte gesagt, der Herr D. soll sich ans Land Kärnten wenden, und wenn das unzuständig ist, müssen sie es eh weitergeben.

Die Frage ist, ob das Land 

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firewhoman schrieb vor 7 Stunden:

Puh, das war jetzt keine von meinen Prüfungsfragen, hätte aber leicht eine sein können. Aber es ist Jahre her und ich weiß nicht, wie fit ich da noch bin.

Also, der Herr D. kann Schadenersatz einfordern bzw. einklagen. Wenn die Trutschn im Rahmen ihrer dienstlichen Verrichtung gehandelt hat, dann von ihrem Dienstgeber. Bei der BH Spittal/Drau müsste das das Bundesland Kärnten sein, BH ist Landessache. Nicht der Bund, also die Republik Österreich, weil sie keine Bedienstete des Bundes, sondern des Landes ist! Dasselbe kann auch der Straßenerhalter machen, dem die Laterne gehört, wahrscheinlich die Gemeinde.
Der Dienstgeber muss den Schaden ersetzen, und kann sich im Rahmen der Organhaftung wieder bei der Frau A. schadlos halten, sprich regressieren. Das wird die gute Frau teuer kommen. Hoffentlich hat sie eine Amts- und Organhaftpflichtversicherung.

Ob sie jetzt im Sinne der mittelbaren Bundesverwaltung gehandelt hat, da bin ich überfragt. Glaube ich aber nicht. In der StVO steht nirgends drin, dass eine Kreuzung auf diese Art und Weise kontrolliert werden müsste. Das ist allein auf ihrem Mist gewachsen. Ja, eine Verkehrsreferentin handelt in der mittelbaren Bundesverwaltung, aber diese Aktion ... i waaß net.

Frage 4 ist lustig - na, finster wird's halt sein, wenn die Lampen hin ist!

Also, ich hätte gesagt, der Herr D. soll sich ans Land Kärnten wenden, und wenn das unzuständig ist, müssen sie es eh weitergeben.

Die Frage ist, ob das Land 

Du hast schon recht, ich lag in meiner Annahme falsch. Ich hab jetzt so argumentiert: Der Vollzug in straßenpolizeilichen Angelegenheiten liegt bei den Ländern.
In der StVO steht eben schon dass die Bezirksverwaltungsbehörde für die Feststellung von unfallverhütenden Maßnahmen zuständig ist. So wie sie eben einen Lokalaugenschein durchgeführt hat...
Daraus hab ich geschlussfolgert dass sie eben als Organ iSd Landesverwaltung tätig ist und deshalb das Land Kärnten haftpflichtig nach AHG ist...

 

Zu den Bezirksverwaltungsbehörden bzw. zur BH steht in meinem Lehrbuch dass die eben auch in der mittelbaren Bundesverwaltung tätig werden können, dann ist die Amtshaftung nämlich beim Bund. So wie ich das verstanden habe, müsste mittelbare Bundesverwaltung aber sein wenn der Vollzug auch beim Bund liegt und es dafür keine eigene Bundesbehörde gibt, was er in straßenpolizeilichen Angelegenheiten aber nicht tut, da der Vollzug da ja bei den Ländern liegt. Verstehst du was ich meine? Bin mir nach wie vor unsicher. 

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Ja, bin ich mir da auch. Ich bin dafür leider kein Spezialist, wir haben das höchstens gestreift im Verwaltungsrecht.

Vielleicht kannst du das irgendwo auf einer BH erfragen. :D

Mittelbare Bundesverwaltung bedeutet für mich Gesetzgebung durch den Bund, Vollzug durch die Länder. Ich bin immer noch eher beim Land Kärnten als Haftender.

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firewhoman schrieb am 26.10.2020 um 12:51 :

Ja, bin ich mir da auch. Ich bin dafür leider kein Spezialist, wir haben das höchstens gestreift im Verwaltungsrecht.

Vielleicht kannst du das irgendwo auf einer BH erfragen. :D

Mittelbare Bundesverwaltung bedeutet für mich Gesetzgebung durch den Bund, Vollzug durch die Länder. Ich bin immer noch eher beim Land Kärnten als Haftender.

Das Land Kärnten haftet, Prof hat es mit BH ist Landesbehörde und Straßenpolizei fällt unter Landesvollzug nach Art 11 B-VG begründet. Mittelbare Bundesverwaltung ist nur, wenn der Bund eigentlich nach B-VG auch für die Vollziehung zuständig ist, dafür aber keine eigenen Bundesbehörden bestehen, sondern Landesbehörden unter Weisung der zuständigen Minister agieren. Bsp Meldewesen... Ist eigentlich nach Art. 10 B-VG auch im Vollzug beim Bund aber wird von den BH gemacht...

 

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Mir hat ein Lieferant erzählt, dass er wegen eines Taxis, welches in Wien (13. Bez.) in einer Ladetätigkeitszone (Mo.-Fr. (werkt.) v. 6-12h ausgen. Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen) an einem Dienstag (09:20, Werktag) ohne Fahrer in Sicht parkte und somit seine Entladung blockierte, die Polizei rief. Als die Beamten kamen, sollen sie angeblich gesagt haben, dass das Taxi da stehen darf und er nun für den Einsatz mit ca. € 40,- aufkommen muss, weil der Anruf nicht nötig gewesen sei.

Das kann doch nur ein Gschichtl oder eine stark verdrehte Wahrheit sein? 

1.) Wieso sollten dort Taxis parken dürfen?
2.) Warum verweist die Polizei nicht auf die MA 67?

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GrazTiefschwarz schrieb vor einer Stunde:

Das Land Kärnten haftet, Prof hat es mit BH ist Landesbehörde und Straßenpolizei fällt unter Landesvollzug nach Art 11 B-VG begründet. Mittelbare Bundesverwaltung ist nur, wenn der Bund eigentlich nach B-VG auch für die Vollziehung zuständig ist, dafür aber keine eigenen Bundesbehörden bestehen, sondern Landesbehörden unter Weisung der zuständigen Minister agieren. Bsp Meldewesen... Ist eigentlich nach Art. 10 B-VG auch im Vollzug beim Bund aber wird von den BH gemacht...

 

Das wäre auch ein Fall für euch zum Diskutieren:

https://www.nachrichten.at/panorama/chronik/nach-mord-an-soldaten-kein-trauerschmerzengeld;art58,3316468

Devil Jin schrieb vor 5 Minuten:

Mir hat ein Lieferant erzählt, dass er wegen eines Taxis, welches in Wien (13. Bez.) in einer Ladetätigkeitszone (Mo.-Fr. (werkt.) v. 6-12h ausgen. Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen) an einem Dienstag (09:20, Werktag) ohne Fahrer in Sicht parkte und somit seine Entladung blockierte, die Polizei rief. Als die Beamten kamen, sollen sie angeblich gesagt haben, dass das Taxi da stehen darf und er nun für den Einsatz mit ca. € 40,- aufkommen muss, weil der Anruf nicht nötig gewesen sei.

Das kann doch nur ein Gschichtl oder eine stark verdrehte Wahrheit sein? 

1.) Wieso sollten dort Taxis parken dürfen?
2.) Warum verweist die Polizei nicht auf die MA 67?

ad 1.) Wie lange ist das Taxi da gestanden? 10 Minuten ist es, glaub ich, erlaubt. Außerdem kann es sein, dass es für Taxis eine Sonderregelung gibt (z.B. wenn der Fahrer einer gehbehinderten Person helfen muss, ins Haus bzw. die Wohnung zu kommen). Da bin ich jetzt nicht firm genug.

ad 2.) Die Polizei hat da anscheinend die "Blaulichtsteuer" einkassieren wolle. Die ist aber nur dafür vorgesehen, wenn sie bei Unfällen mit reinen Sachschäden gerufen wird, bei denen es für sie eigentlich nichts zu tun gibt, und einer der Unfallgegner sie trotzdem ruft, damit sie den Hergang und die Unfallstelle aufnehmen.
Würde ich an Stelle des Lieferanten nicht zahlen. Entweder sie kommen, dann ist es ihre Sache. Oder sie verweisen auf die zuständige MA. Das werden sie ja wohl schon am Telefon beurteilen können.

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Junior Vizepräsident
firewhoman schrieb vor 6 Minuten:

ad 1.) Wie lange ist das Taxi da gestanden?

Mehr als 30 Minuten und der Taxler war zu 90% beim Türkischen Konsulat, welches sich in der Nähe befindet. Ja, Vorurteil, aber seit die Türken dort sind parken während der Bürozeiten vermehrt Taxis mit "Außer Dienst"-Schildern in der Umgebung. :davinci:

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Devil Jin schrieb vor 1 Minute:

Mehr als 30 Minuten und der Taxler war zu 90% beim Türkischen Konsulat, welches sich in der Nähe befindet. Ja, Vorurteil, aber seit die Türken dort sind parken während der Bürozeiten vermehrt Taxis mit "Außer Dienst"-Schildern in der Umgebung. :davinci:

Ok, wenn "außer Dienst", ist es ein normaler Pkw. Da gelten die ganz normalen Vorschriften für Ladetätigkeit - wenn ich mich richtig erinnere, max. 10 Minuten oder wirklich kontinuierliches Aus- bzw. Einladen.
Nachdem es nicht um Kurzparkzonen oder Parkpickerl oder so was geht, sondern um ganz normale Halte- und Parkbeschränkungen, müsste sehr wohl die Polizei zuständig sein und nicht das Magistrat (StVO = Bundesvorschrift). Aber Wien ist anders, was weiß ein Gscherter schon ...

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firewhoman schrieb vor einer Stunde:

Aber Wien ist anders

Die MA 67 ist der Landespolizeidirektion unterstellt und dementsprechend können beide Strafzetteln verteilen. Daher hatte ich in der Vergangenheit bzgl. Falschparker sowohl mit Polizisten, als auch mit Parksheriffs zu tun. Von sich aus greift die Polizei im 13. viel zu wenig ein und toleriert etliche StVO-Verstöße im ruhenden Verkehr, außer die Situation ist eindeutig, wie beispielsweise parken im absoluten Park-/Halteverbot. Angeblich gibt's da eine Weisung vom Bezirk, um die Autofahrer nicht zu vergraulen, die aufgrund der Parkplatznot sich verkehrswidrig hinstellen, weil de facto außerhalb der Geschäftsstraßen nicht kontrolliert wird und das wissen viele. Nichtsdestotrotz empfand ich es einfach als merkwürdig, dass die Sachlage dem Lieferanten am Telefon nicht erklärt wurde oder er hat sich extrem ungeschickt ausgedrückt.

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Hm, aber wenn ein dazu befugtes und kompetentes Organ eine Gesetzesübertretung nicht bestraft - noch dazu wenn extra darauf aufmerksam gemacht - dann begeht es Amtsmissbrauch. Man könnte natürlich noch Anzeige erstatten, dann MUSS es bearbeitet werden!

Aber ja, aus 2. oder gar 3. Hand stellt sich oft etwas anders dar, als es wirklich war. Man müsste selber dabei gewesen sein.

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I'll be back!
Devil Jin schrieb vor 4 Stunden:

Mehr als 30 Minuten und der Taxler war zu 90% beim Türkischen Konsulat, welches sich in der Nähe befindet. Ja, Vorurteil, aber seit die Türken dort sind parken während der Bürozeiten vermehrt Taxis mit "Außer Dienst"-Schildern in der Umgebung. :davinci:

sicher geheimdienstmitarbeiter/informanten

bearbeitet von Iniesta

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DerOnkel schrieb vor 37 Minuten:

Blaulichtsteuer beträgt aber nie €40...Also wohl eher Halbwahrheit. 

Stimmt, es sind EUR 36,-. Also ganze 4,- weniger.
Lassen wir mal durchgehen ...

https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/B/Seite.992438.html

bearbeitet von firewhoman

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