Hibenosa Weltklassecoach Geschrieben 12. Januar 2016 (bearbeitet) Eine konkludente (zB Mieter bleibt drinnen, Vermieter verlangt weiter die Miete) wäre ja eine einvernehmliche Änderung des Vertrages, daher dieVerlängerung möglich. Beim ersten Mal auf weitere 3 Jahre, beim zweiten mal unbefristet. bearbeitet 12. Januar 2016 von Hibenosa 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 12. Januar 2016 Darf ich Inhalte eines (Lehr)-Buches Wort für Wort auf meiner nicht kommerziellen Website veröffentlichen? Besucher meiner Website hätten dann schließlich keinen Anreiz mehr, das Buch zu kaufen, da sie alles Notwendige auch auf meiner Website finden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sulza V.I.P. Geschrieben 12. Januar 2016 (bearbeitet) Darf ich Inhalte eines (Lehr)-Buches Wort für Wort auf meiner nicht kommerziellen Website veröffentlichen? Besucher meiner Website hätten dann schließlich keinen Anreiz mehr, das Buch zu kaufen, da sie alles Notwendige auch auf meiner Website finden. Tippe auf folgendes: Nur einen Teil, der aber korrekt zitiert werden muss. Es steht meistens in den Lehrbüchern selber drinnen... bearbeitet 12. Januar 2016 von sulza 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 12. Januar 2016 Tippe auf folgendes: Nur einen Teil, der aber korrekt zitiert werden muss. Es steht meistens in den Lehrbüchern selber drinnen... Hab jetzt im Buch nachgesehen und da steht das kein Teil des Inhaltes ohne Erlaubnis reproduziert werden darf. Also sind eigentlich alle Zusammenfassungen von Studenten zu bestimmten Uniprüfungen die ja immer wieder im Internet zu finden sind, illegal. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 12. Januar 2016 Hab jetzt im Buch nachgesehen und da steht das kein Teil des Inhaltes ohne Erlaubnis reproduziert werden darf. Also sind eigentlich alle Zusammenfassungen von Studenten zu bestimmten Uniprüfungen die ja immer wieder im Internet zu finden sind, illegal. wenn man es zitiert, darf mans glaub ich schon. abdrucken nicht 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 29. Februar 2016 Frage zum Mietrecht: Ich wohne momentan in einer WG (zwei Hauptmieter). Nun möchte ich ausziehen, während mein Freund mit seiner Freundin in der Wohnung bleiben möchte. Jetzt hab ich gelesen, dass ein einzelner Mieter den Vertrag nicht einseitig kündigen kann, sondern eine Kündigung aller Mieter erfolgen müsste und dementsprechend ein neuer Vertrag aufgesetzt werden müsste. Das möchten wir aber so gut als möglich verhindern, weil sonst eine deftige Mieterhöhung ins Haus steht. Gibt es da irgendeine andere Möglichkeit, wie ich aus dem Vertrag ausscheiden kann, ohne dass er komplett neu aufgesetzt wird? Könnte ich vielleicht die Freundin meines Mitbewohners statt mir als Hauptmieterin eintragen lassen, oder so? PS: Ich hoff, der Sachverhalt ist halbwegs verständlich 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan ASB-Gott Geschrieben 29. Februar 2016 Wenn es im Mietvertrag so steht wird es wohl schwer das zu ändern... Je nachdem wie gut du den Mitbewohner kennst kann du ja überlegen z.B am Papier noch in der WG zu wohnen... Kommt halt auch darauf an wohin du jz ziehst ( 2 Hauptmeldungen gehen nicht).. Ist aber für dich sicherlich a zache Gschicht... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 29. Februar 2016 Wenn es im Mietvertrag so steht wird es wohl schwer das zu ändern... Je nachdem wie gut du den Mitbewohner kennst kann du ja überlegen z.B am Papier noch in der WG zu wohnen... Kommt halt auch darauf an wohin du jz ziehst ( 2 Hauptmeldungen gehen nicht).. Ist aber für dich sicherlich a zache Gschicht...auf keinen fall zu empfehlen, und wenn du ihn auch noch so gut kennst. aber du haftest dann voll, der vermieter kann sich auch nur an dich wenden 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan ASB-Gott Geschrieben 29. Februar 2016 auf keinen fall zu empfehlen, und wenn du ihn auch noch so gut kennst. aber du haftest dann voll, der vermieter kann sich auch nur an dich wenden Nicht nur an dich (der 2te Hauptmieter bleibt ja dennoch der Andere) dauerhafte Lösung ist das sowieso keine und es ist mit enormen Risiko verbunden.... (daher auch die Frage... sowas würde ich aller, aller höchstens bei meinem Bruder machen wenn überhaupt) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
syndicate Style und das Geld Geschrieben 29. Februar 2016 Die Haftung bekommst du nicht weg, der Vermieter ist ja nicht blöd und verzichtet freiwillig auf einen Mieter der für mögliche Ausfälle oder Schäden haftet. Du kannst im Innenverhaltnis der WG was machen, viel mehr geht da nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 29. Februar 2016 Im Innenverhältnis wäre eine Garantiererklärung seiner Eltern denkbar. Dann hast du selber eine Absicherung, falls er nicht mehr zahlen sollte. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 1. März 2016 Frage zum Mietrecht: Ich wohne momentan in einer WG (zwei Hauptmieter). Nun möchte ich ausziehen, während mein Freund mit seiner Freundin in der Wohnung bleiben möchte. Jetzt hab ich gelesen, dass ein einzelner Mieter den Vertrag nicht einseitig kündigen kann, sondern eine Kündigung aller Mieter erfolgen müsste und dementsprechend ein neuer Vertrag aufgesetzt werden müsste. Das möchten wir aber so gut als möglich verhindern, weil sonst eine deftige Mieterhöhung ins Haus steht. Gibt es da irgendeine andere Möglichkeit, wie ich aus dem Vertrag ausscheiden kann, ohne dass er komplett neu aufgesetzt wird? Könnte ich vielleicht die Freundin meines Mitbewohners statt mir als Hauptmieterin eintragen lassen, oder so? PS: Ich hoff, der Sachverhalt ist halbwegs verständlich Hast du ein Untermietverbot drinnen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 1. März 2016 (bearbeitet) Hast du ein Untermietverbot drinnen?Ja, die Untervermietung ist einer der wenigen Punkte, die wir vertraglich geregelt haben.Im Innenverhältnis wäre eine Garantiererklärung seiner Eltern denkbar. Dann hast du selber eine Absicherung, falls er nicht mehr zahlen sollte.Wie soll ich mir das vorstellen? Seine Eltern verbürgen sich dann quasi mir gegenüber, falls er nicht mehr zahlen würde und die Vermieterin auf mich zurück greift? bearbeitet 1. März 2016 von PostingGmbH 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BuchiRapid Rapid. Immer. Überall. Geschrieben 1. März 2016 Ich würd ja einfach mit dem Vermieter reden und eine vertragsergänzung vornehmen und die Freundin als zweite hauptmieterin reinschreiben. Wenn der kein komplettes arschloch ist Is das in der Regel kein problem. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 1. März 2016 (bearbeitet) Ich würd ja einfach mit dem Vermieter reden und eine vertragsergänzung vornehmen und die Freundin als zweite hauptmieterin reinschreiben. Wenn der kein komplettes arschloch ist Is das in der Regel kein problem.Genau das ist das Problem. Die Vermieterin hat die Wohnung inzwischen an ihren Sohn überschrieben. Von ihr haben wir noch einen günstigen Mietzins bekommen, er will aber nen Haufen Kohle und ist noch dazu Jus-Student Also ja, er is ein Arschloch bearbeitet 1. März 2016 von PostingGmbH 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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