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Um das thema zu einem abschluss zu bringen: meine frau hat bei ihrer versicherung einen freischaden, also wird der schaden gerichtet, die versicherung zahlt und meine frau rutscht nicht in eine höhere stufe.

na bitte ;)

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Hobbyjournalist

Und? Habt's den brief schon?

Jep. Mein Vater hat mir gerade eine SMS geschrieben, dass er als Geschworener bei einer Verhandlung fungieren muss. ;)

bearbeitet von Footballhead

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Jep. Mein Vater hat mir gerade eine SMS geschrieben, dass er als Geschworener bei einer Verhandlung fungieren muss. ;)

Passt meine Außendienstmitarbeiter/Problemlöser/Entscheidungsfindungsgehilfen sind bereits am Weg um ihn einen "Ratschlag" zu geben.

Btw....braucht er seine Knie berufsbedingt ;)

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Hobbyjournalist

Passt meine Außendienstmitarbeiter/Problemlöser/Entscheidungsfindungsgehilfen sind bereits am Weg um ihn einen "Ratschlag" zu geben.

Btw....braucht er seine Knie berufsbedingt ;)

Haha, er ist hauptberuflich als Marktleiter eines Baumarktes tätig. Insofern muss er sich im Laufe des Tages sehr wohl bewegen. :D

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ASB-Legende

Jep. Mein Vater hat mir gerade eine SMS geschrieben, dass er als Geschworener bei einer Verhandlung fungieren muss. ;)

Na bitte. Das ist sehr interessant, ich hab das schon etliche male gemacht, da bekommst einen einblick, wie das so läuft.

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Hat denn schon jemand Mal eine Berufung am Arbeits- und Sozialgericht gehabt?

Es ist so, ich hab gegen die PVA eine Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht in erster Instanz gewonnen. Die PVA hat nun Berufung eingelegt, jetzt würde mich halt interessieren, ob das erste Urteil überhaupt noch einen Wert hat oder alles sozusagen auf 0 gestellt wird? Ich meine, ich habe ja ein Urteil in der Hand und die Begründung dieses Urteiles kommt ja wohl nicht von irgendwo her...

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Nagymarton

warum genau verklagt man die PVA?

Wenn die einen Bescheid ausstellen der einem nicht passt muss man dagegen klagen. Ist bei den Sozialversicherungen auch so zb.

bearbeitet von Source

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Wenn die einen Bescheid ausstellen der einem nicht passt muss man dagegen klagen. Ist bei den Sozialversicherungen auch so zb.

Kriegt man denn als junger Bescheide von da PVA? Frag nur da der WWF ja relativ jung sein dürfte :ratlos:

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get the fuck in!

Hat denn schon jemand Mal eine Berufung am Arbeits- und Sozialgericht gehabt?

Es ist so, ich hab gegen die PVA eine Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht in erster Instanz gewonnen. Die PVA hat nun Berufung eingelegt, jetzt würde mich halt interessieren, ob das erste Urteil überhaupt noch einen Wert hat oder alles sozusagen auf 0 gestellt wird? Ich meine, ich habe ja ein Urteil in der Hand und die Begründung dieses Urteiles kommt ja wohl nicht von irgendwo her...

Nur Laienwissen: Einen Wert hat es natürlich noch, die zweite Instanz (Oberlandesgericht, dritte wäre der OGH) schaut sich das Urteil halt an, ob es rechtlich in Ordnung ist usw.

Sollte glaub ich auch das Neuerungsverbot gelten, also neue Beweise, Forderungen etc. können nicht mehr eingebracht werden.

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Kennt das ASB in und auswendig

Sollte glaub ich auch das Neuerungsverbot gelten, also neue Beweise, Forderungen etc. können nicht mehr eingebracht werden.

Am ASG (also in der zweiten Instanz, vor dem OLG) gilt es nicht, weil man da auch unvertreten vor der ersten Instanz verhandeln kann. Bin mir jetzt aber nicht zu 100% sicher, ob das auch fürs Sozialrecht gilt

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Fröhliches Mäxchen

Hat denn schon jemand Mal eine Berufung am Arbeits- und Sozialgericht gehabt?

Es ist so, ich hab gegen die PVA eine Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht in erster Instanz gewonnen. Die PVA hat nun Berufung eingelegt, jetzt würde mich halt interessieren, ob das erste Urteil überhaupt noch einen Wert hat oder alles sozusagen auf 0 gestellt wird? Ich meine, ich habe ja ein Urteil in der Hand und die Begründung dieses Urteiles kommt ja wohl nicht von irgendwo her...

Das Urte ist nicht 0 wert aber eben nichts rechtskräftig und könnte unter Umständen jetzt noch anders ausfallen.

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