Frohnatur ASB-Halbgott Geschrieben 31. August 2022 PostingGmbH schrieb vor 7 Stunden: Kurze Frage: Beim Nachbargebäude hängt genau auf Höhe unseres Wohnzimmerfensters eine Klimaanlage einer Arztpraxis. Die Anlage läuft natürlich im Sommer fleißig und bläst die warme Abluft genau beim Fenster rein. Könnte man die Abluft nicht ableiten? Generell eine spannende Sache. Hätte man das nicht schon beim Bau merken müssen? Ich würd einfach mit der Arztpraxis reden, da wird es mMn fix eine einfache bauliche Lösung geben. Wer es am Ende zahlt, könnte ein Problem werden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 1. September 2022 Frohnatur schrieb vor 12 Stunden: Könnte man die Abluft nicht ableiten? Generell eine spannende Sache. Hätte man das nicht schon beim Bau merken müssen? Ich würd einfach mit der Arztpraxis reden, da wird es mMn fix eine einfache bauliche Lösung geben. Wer es am Ende zahlt, könnte ein Problem werden. Bauliche Lösung gäbe es sicher, nur werd ich die wahrscheinlich einklagen müssen... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OidaFoda Eierschaukelverzichter Geschrieben 1. September 2022 PostingGmbH schrieb vor 20 Stunden: Kurze Frage: Beim Nachbargebäude hängt genau auf Höhe unseres Wohnzimmerfensters eine Klimaanlage einer Arztpraxis. Die Anlage läuft natürlich im Sommer fleißig und bläst die warme Abluft genau beim Fenster rein. Teilweise läuft die Anlage sogar nachts durch Der Mindestabstand zum Fenster laut kurzer Google-Suche (4 Meter) wird definitiv nicht eingehalten. Allerdings ist unser Wohnhaus ein Neubau und die Klimaanlage war sozusagen vor dem Fenster da. Gibts da realistisch irgendwelche Chancen darauf, dass die Betriebszeiten eingeschränkt oder die Anlage sogar entfernt werden muss? Wenn ja, soll ich zuerst mit der Arztpraxis reden oder ihnen gleich die Behörde auf den Hals hetzen? Fix montierte Klimaanlagen sind baurechtlich genehmigungspflichtig, wenn eine Anlage im Wohnungseigentum ist bedarf es zudem die Zustimmung der restlichen Wohnungseigentümer 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bianco verde ASB-Legende Geschrieben 5. September 2022 (bearbeitet) Eine generelle Frage: Wenn ein Veranstalter für ein Event um eine Genehmigung bei der BH ansuchen muss, haben Anrainer dann irgendwelche Rechte (Stellungsnahme, Widerspruch...etc.)? Hintergrund: Wir wohnen in der Nähe einer Freifläche, auf der Sportveranstaltungen stattfinden. Immer wieder finden dort aber Abendveranstaltungen statt, die vor allem im Sommer in der letzten Zeit überhand nehmen. Wenn das im Rahmen bleibt (22 Uhr), ist das zwar ärgerlich, aber in Ordnung. Aber immer öfter passierte es in der jüngsten Vergangenheit, dass Veranstaltungen stattfinden (Konzerte, Parties), die bis Mitternacht dauerten und eine extreme Lärmbelästigung waren. Auf mails reagierte die Gemeinde sofort und freundlich, aber verwies auf die BH, die auf gar nichts reagiert. P.S.: Edit: wir sind nicht alleine, sondern leben in einem dicht bebauten und besiedelten Gebiet. bearbeitet 5. September 2022 von bianco verde 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Geschrieben 5. September 2022 bianco verde schrieb vor 16 Minuten: Eine generelle Frage: Wenn ein Veranstalter für ein Event um eine Genehmigung bei der BH ansuchen muss, haben Anrainer dann irgendwelche Rechte (Stellungsnahme, Widerspruch...etc.)? Hintergrund: Wir wohnen in der Nähe einer Freifläche, auf der Sportveranstaltungen stattfinden. Immer wieder finden dort aber Abendveranstaltungen statt, die vor allem im Sommer in der letzten Zeit überhand nehmen. Wenn das im Rahmen bleibt (22 Uhr), ist das zwar ärgerlich, aber in Ordnung. Aber immer öfter passierte es in der jüngsten Vergangenheit, dass Veranstaltungen stattfinden (Konzerte, Parties), die bis Mitternacht dauerten und eine extreme Lärmbelästigung waren. Auf mails reagierte die Gemeinde sofort und freundlich, aber verwies auf die BH, die auf gar nichts reagiert. P.S.: Edit: wir sind nicht alleine, sondern leben in einem dicht bebauten und besiedelten Gebiet. Was war denn zuerst da? Euer Haus oder der Sportplatz oder was auch immer. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bianco verde ASB-Legende Geschrieben 5. September 2022 ooeveilchen schrieb vor 2 Minuten: Was war denn zuerst da? Euer Haus oder der Sportplatz oder was auch immer. Die Freifläche. Aber es geht nicht um Veranstaltungen, für die diese Fläche vorgesehen sind (also zB Fußballspiele), sondern eben Extraveranstaltungen, die stattfinden, weil die Fläche an externe Veranstalter vermietet werden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sulza V.I.P. Geschrieben 10. September 2022 bianco verde schrieb am 5.9.2022 um 13:37 : Eine generelle Frage: Wenn ein Veranstalter für ein Event um eine Genehmigung bei der BH ansuchen muss, haben Anrainer dann irgendwelche Rechte (Stellungsnahme, Widerspruch...etc.)? Hintergrund: Wir wohnen in der Nähe einer Freifläche, auf der Sportveranstaltungen stattfinden. Immer wieder finden dort aber Abendveranstaltungen statt, die vor allem im Sommer in der letzten Zeit überhand nehmen. Wenn das im Rahmen bleibt (22 Uhr), ist das zwar ärgerlich, aber in Ordnung. Aber immer öfter passierte es in der jüngsten Vergangenheit, dass Veranstaltungen stattfinden (Konzerte, Parties), die bis Mitternacht dauerten und eine extreme Lärmbelästigung waren. Auf mails reagierte die Gemeinde sofort und freundlich, aber verwies auf die BH, die auf gar nichts reagiert. P.S.: Edit: wir sind nicht alleine, sondern leben in einem dicht bebauten und besiedelten Gebiet. Ich kenne die Situation nur von meinerseits abgehaltenen anmelde- oder anzeigepflichtigen Veranstaltungen. Betroffene Parteien abseits der Behörde bzw. des Veranstalters wurden hier nicht einbezogen. Es gelten im Regelfall aber ohnehin übliche Gesetze, außer die Behörde bewilligt eine Ausnahme. In eurem Fall müsste ohne gesonderte Erlaubnis jedenfalls die Nachtruhe eingehalten werden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bianco verde ASB-Legende Geschrieben 11. September 2022 sulza schrieb vor 5 Stunden: Ich kenne die Situation nur von meinerseits abgehaltenen anmelde- oder anzeigepflichtigen Veranstaltungen. Betroffene Parteien abseits der Behörde bzw. des Veranstalters wurden hier nicht einbezogen. Es gelten im Regelfall aber ohnehin übliche Gesetze, außer die Behörde bewilligt eine Ausnahme. In eurem Fall müsste ohne gesonderte Erlaubnis jedenfalls die Nachtruhe eingehalten werden. Vielen Dank, aber es geht um diese Ausnahmegenehmigungen. Bis 10 Uhr sagt eh keiner was, aber diesen Sommer gab es halt doch sehr viele Veranstaltungen, die eine solche Ausnahmegenehmigung hatten. Da gab es eine Woche Open-Air-Kino, dass um 9 begonnen hat, dann private Veranstaltungen, die den Platz gemietet hatten mit Konzerten bis nach Mitternacht, wo die Leute, die noch viel weiter weg wurden, davon aufgewacht sind etc. Deswegen eben die Frage, ob die Behörde das selbst entscheidet oder man da als betroffene Partei irgendeine Form von Mitsprache hat. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sulza V.I.P. Geschrieben 11. September 2022 bianco verde schrieb vor 4 Stunden: Vielen Dank, aber es geht um diese Ausnahmegenehmigungen. Bis 10 Uhr sagt eh keiner was, aber diesen Sommer gab es halt doch sehr viele Veranstaltungen, die eine solche Ausnahmegenehmigung hatten. Da gab es eine Woche Open-Air-Kino, dass um 9 begonnen hat, dann private Veranstaltungen, die den Platz gemietet hatten mit Konzerten bis nach Mitternacht, wo die Leute, die noch viel weiter weg wurden, davon aufgewacht sind etc. Deswegen eben die Frage, ob die Behörde das selbst entscheidet oder man da als betroffene Partei irgendeine Form von Mitsprache hat. Ich glaube ehrlicherweise, dass sicher genügend Veranstaltungen die Nachtruhe unerlaubt ignorieren. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bianco verde ASB-Legende Geschrieben 11. September 2022 sulza schrieb vor 27 Minuten: Ich glaube ehrlicherweise, dass sicher genügend Veranstaltungen die Nachtruhe unerlaubt ignorieren. Das schon, aber da reicht ja ein Anruf bei der Exekutive, die sind im Normalfall sehr freundlich und froh, dass sie so einen Einsatz haben und nicht zu einem Raubüberfall müssen. Aber diese Veranstaltungen waren alle genehmigt von der BH (gut, der Lärm um halb zwei in der Früh nicht). Ich habe an die Gemeinde geschrieben und an die BH, von der Gemeinde kam eine konstruktive Antwort, allerdings haben die mich an die BH verwiesen, da eben bei den betreffenden Veranstaltungen die BH zuständig war. Von der BH kam nix. Deswegen ja auch meine Frage, wie die BH das entscheidet. Reicht da einfach ein Antrag aus und die stimmen zu, wägen die ab und sagen sich, na, das ist jetzt schon die vierte Veranstaltung in dem Monat, das geht nicht mehr oder kommt das einfach zu irgendeinen Sachbearbeiter und entscheidet nach Gutdünken im Rahmen der Gesetze? Oder aber hat man gar als betroffener Anrainer ein Mitspracherecht und das weiß nur keiner, weil es einem nicht gesagt wird. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sulza V.I.P. Geschrieben 11. September 2022 bianco verde schrieb vor 1 Minute: Deswegen ja auch meine Frage, wie die BH das entscheidet. Reicht da einfach ein Antrag aus und die stimmen zu, wägen die ab und sagen sich, na, das ist jetzt schon die vierte Veranstaltung in dem Monat, das geht nicht mehr oder kommt das einfach zu irgendeinen Sachbearbeiter und entscheidet nach Gutdünken im Rahmen der Gesetze? Ja, so ungefähr lief das bei mir/uns ab. Wobei die zwecks Lärm wahrscheinlich gar nicht einmal auf die Anzahl der Veranstaltungen pro Monat Rücksicht nehmen, sondern einfach davon ausgehen, dass die gültige Gesetzeslage ohnehin beachtet wird. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bianco verde ASB-Legende Geschrieben 11. September 2022 sulza schrieb vor 15 Minuten: Ja, so ungefähr lief das bei mir/uns ab. Wobei die zwecks Lärm wahrscheinlich gar nicht einmal auf die Anzahl der Veranstaltungen pro Monat Rücksicht nehmen, sondern einfach davon ausgehen, dass die gültige Gesetzeslage ohnehin beachtet wird. Ok, vielen Dank! Also konkret gesprochen gibt es zB vier Sachbearbeiter und jedes Ansuchen geht an einen anderen, dann können die an vier Wochenenden hintereinander eine Ausnahmegenehmigung erteilen, weil sie ja nicht wissen, was der andere tut. Gut, dann werden wir mal bei BH auf unsere Anliegen aufmerksam machen. Danke nochmals! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sulza V.I.P. Geschrieben 11. September 2022 bianco verde schrieb vor 1 Stunde: Ok, vielen Dank! Also konkret gesprochen gibt es zB vier Sachbearbeiter und jedes Ansuchen geht an einen anderen, dann können die an vier Wochenenden hintereinander eine Ausnahmegenehmigung erteilen, weil sie ja nicht wissen, was der andere tut. Gut, dann werden wir mal bei BH auf unsere Anliegen aufmerksam machen. Danke nochmals! Wie gesagt, war halt in unserem Fall so. Wir haben halt auch die Bevölkerung darüber informiert, dass ein Event stattfindet. Da war dann schon klar, dass es eventuell lauter werden könnte. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 14. September 2022 Zwei PKWs parken in Wien in einer Ladetätigkeitszone ausgenommen für Lastfahrzeuge. Der Parksheriff lässt ein Fahrzeug abschleppen, während das andere "nur" mit einem Strafzettel davonkommt. Mir wurde mal erklärt, dass das nicht geht, weil das System bei gleichen Parkvergehen am selben Ort nur gleiche Strafen zulässt. Also entweder beide abschleppen oder beide Strafzettel. Stimmt das? Was sagt der Gesetzgeber? Oder liegt es einfach im Ermessen des Parksheriffs? Wegen der Gleichbehandlung wär's. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 15. September 2022 Devil Jin schrieb vor 6 Stunden: Zwei PKWs parken in Wien in einer Ladetätigkeitszone ausgenommen für Lastfahrzeuge. Der Parksheriff lässt ein Fahrzeug abschleppen, während das andere "nur" mit einem Strafzettel davonkommt. Mir wurde mal erklärt, dass das nicht geht, weil das System bei gleichen Parkvergehen am selben Ort nur gleiche Strafen zulässt. Also entweder beide abschleppen oder beide Strafzettel. Stimmt das? Was sagt der Gesetzgeber? Oder liegt es einfach im Ermessen des Parksheriffs? Wegen der Gleichbehandlung wär's. Der Verfassungsgerichtshof würde dir recht geben. Fraglich ist nur, ob du es bis dorthin ausstreiten willst. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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