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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
ooeveilchen schrieb vor 4 Minuten:

Heute tauchte bei uns im Büro diese Frage auf:

Angenommen, derjenige der zum Wiener Terroristen "Oaschloch" geschrien hat, hätte auch (legal) eine Schusswaffe besessen.
Dürfte er eigentlich als Zivilist den Attentäter erschießen?

Eigentlich müsste man meinen Notwehr, nur war ich mir da nicht sicher, weil du ja für dich gesehen eigentlich in keiner Notsituation bist. Man wäre in seiner Wohnung jedenfalls einigermaßen sicher, geht jedoch aktiv zum Fenster und eröffnet das Feuer. 

Fiele unter Notwehr/Nothilfe, also ja. Man muss nicht selbst bedroht sein.

Würde aber auf jeden Fall von einem Gericht juristisch bewertet werden.

https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296&Artikel=&Paragraf=3&Anlage=&Uebergangsrecht=

Zitat

Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

 

bearbeitet von firewhoman

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I'll be back!
firewhoman schrieb vor 2 Stunden:

Fiele unter Notwehr/Nothilfe, also ja. Man muss nicht selbst bedroht sein.

Würde aber auf jeden Fall von einem Gericht juristisch bewertet werden.

https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296&Artikel=&Paragraf=3&Anlage=&Uebergangsrecht=

 

1 weitere Frage die sich stellt: Was wenn die Cops dann auf dich schießen, weil sie dich in der Hektik für 1 Komplizen halten?

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V.I.P.
Iniesta schrieb vor 19 Minuten:

1 weitere Frage die sich stellt: Was wenn die Cops dann auf dich schießen, weil sie dich in der Hektik für 1 Komplizen halten?

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005345

den rest müssen gerichte klären, und wird dann hoffentlich mit einer verurteilung des beamten enden

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Iniesta schrieb vor 50 Minuten:

1 weitere Frage die sich stellt: Was wenn die Cops dann auf dich schießen, weil sie dich in der Hektik für 1 Komplizen halten?

Das fällt dann unter 3e.

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J.E schrieb vor 1 Minute:

nur unter außerachtlassung von "rechtmäßig"

Dir hilft es trotzdem nix.

Wenn sie dich treffen.

(Außerdem weiß ich nicht, ob du weißt, was ich mit 3e meine.)

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V.I.P.
firewhoman schrieb vor 7 Minuten:

Dir hilft es trotzdem nix.

Wenn sie dich treffen.

(Außerdem weiß ich nicht, ob du weißt, was ich mit 3e meine.)

3.

zur Erzwingung einer rechtmäßigen Festnahme; das meinte ich, dass du meinst

bearbeitet von J.E

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J.E schrieb vor 13 Minuten:

3.

zur Erzwingung einer rechtmäßigen Festnahme; das meinte ich, dass du meinst

Nein, das war es nicht. :D

Das (frühere) militärische Befehlsschema umfasste 5 Punkte: 1. Lage, 2. Auftrag, 3. Durchführung, 4. Versorgung, 5. Verbindung. (Dem entsprachen auch die Führungsgrundgebiete in etwa, zumindest 3-5.)
"3. Durchführung" wurde noch einmal aufgeteilt in a) - d). Und wenn zum Schluss der Befehlsausgabe noch irgendwelche blöden Fragen kamen, wurden die meistens lakonisch mit dem Hinweis auf das fiktive "3 e)" beantwortet ... das hieß dann "Einzelschicksale".

 

bearbeitet von firewhoman

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V.I.P.
firewhoman schrieb Gerade eben:

Nein, das war es nicht. :D

Das (frühere) militärische Befehlsschema umfasste 5 Punkte: 1. Lage, 2. Auftrag, 3. Durchführung, 4. Versorgung, 5. Verbindung. (Dem entsprachen auch die Führungsgrundgebiete in etwa, zumindest 3-5.)
3. Durchführung wurde noch einmal aufgeteilt in a) - d). Und wenn zum Schluss der Befehlsausgabe noch irgendwelche blöden Fragen kamen, wurden die meistens lakonisch mit dem Hinweis auf das fiktive "3e" beantwortet ... das hieß dann "Einzelschicksale".

 

:D

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Harry Wijnvoord Fußballgott
Iniesta schrieb vor 2 Stunden:

1 weitere Frage die sich stellt: Was wenn die Cops dann auf dich schießen, weil sie dich in der Hektik für 1 Komplizen halten?

Dann hast du 1 großes Problem.

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Oasch
Iniesta schrieb vor 2 Stunden:

1 weitere Frage die sich stellt: Was wenn die Cops dann auf dich schießen, weil sie dich in der Hektik für 1 Komplizen halten?

Dann wirst posthum freigesprochen.

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firewhoman schrieb vor 7 Stunden:

Das fällt dann unter 3e.

da passt was nicht. meinst du § 8. (3)?

€: dritte? :D

bearbeitet von Iniesta

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firewhoman schrieb vor 6 Stunden:

Nein, das war es nicht. :D

Das (frühere) militärische Befehlsschema umfasste 5 Punkte: 1. Lage, 2. Auftrag, 3. Durchführung, 4. Versorgung, 5. Verbindung. (Dem entsprachen auch die Führungsgrundgebiete in etwa, zumindest 3-5.)
"3. Durchführung" wurde noch einmal aufgeteilt in a) - d). Und wenn zum Schluss der Befehlsausgabe noch irgendwelche blöden Fragen kamen, wurden die meistens lakonisch mit dem Hinweis auf das fiktive "3 e)" beantwortet ... das hieß dann "Einzelschicksale".

 

oha. :o

firewhoman schrieb vor 1 Minute:

Du hast nicht weitergelesen, nein?

ich seh das meist nicht sofort dass es da noch ewig lang weitergeht. dachte da kommen nur 2-3 posts.

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