gezockte Transparente etc.


LaCoste84

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für mich ist ULTRA eine lebenseinstellung, kein hobby. wer aber gibt vor, was ULTRA´ ist: niemand ausser dir selber. ULTRA´ ist keine religion, sondern ein selbstverständnis, wie man mit dem leben am und rund um den fussballplatz umgeht, da geht es nicht um hübsche schals, coole jacken, merchandising, riesengrosse, detailgetreue und mit allem möglichen schnickschnack versehene transparente oder choreographien oder sonstige äusserlichkeiten wie doppelhaltermotive, fahnen etc. sondern WIE man mit der liebe zu seinem verein umgeht und dabei auf gleichgesinnte trifft. die heutige sogenannte ULTRA´Kultur, die nur mehr aus herumprollen, fahnenzocken, hauereien und änlichem besteht hat mit dem, was man ursprünglich damit verbunden hat nichts mehr zu tun bzw. bedient sich nur oberflächlicherweise deren

stilelemente um aufzufallen. sicher gab es das rundherum immer, das gab es aber auch schon vor der ultrabewegung und wird es auch nach der ultrabewegung geben, das ist nichts was man den ULTRAS per se so anhängen kann. ULTRA´ ist 7 tage lang 24 stunden an den verein zu denken und für ihn zu leben (ja das klingt irgendwie infantil, andererseits gibts auch leute, die 7 tage lang an ihre karriere, an kinder, an geld oder sonstwas denken) und ihr privatleben danach ausrichten. damit haben sie natürlich etwas von fanatismus an sich und empfinden sich selber als die wahren fans (lasse ich jetzt mal dahingestellt) bzw. schaffen sich einen eigenen mikrokosmos für den es kein "ausserhalb" gibt. das ist aber gleichzeitig die gefahr bei dem ganzen, dass man vergisst, dass es noch anderen leute gibt, die zum fussball gehen und damit nichts am hut haben, die aber vielleicht schon dreimal so lange dabei sind und auf ihre art den verein auch schon genug unterstützt haben.

die konsequenzen daraus sind, dass unbeteiligte fans/fanclubs in die "spielchen" der ULTRAS mit hineingezogen werden, ohne das diese nachfragen, ob das überhaupt irgendwie rechtens ist. ULTRAS basteln sich auch ihr eigenes rechtsverständnis, nur - mit welchem recht. dem faustrecht ? ULTRAS wollen nicht in die gewalttäterecke gestellt werden, nur tun sie das mit diesen aktionen nicht selber ? vor allem - ist die bewegung reif genug, dies zu reflektieren, sprich hat sie ihre eigene MENTALITÄT gefunden ? wie schon gesagt: was ULTRA´ ist definierst du, sonst keiner !

Damit es auf der Seite auch noch steht.

:super:

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Wien nur du allein!

Wären wir wieder bei der Diskussion, ob Fahnenklau eine Straftat ist. (Ja, ich weiß, dass es offiziell eine ist, aber es wird bei sowas nie einen Kläger geben...)

Ob es offiziell eine ist (und vor allem welche), ist auch mehr als umstritten.

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Wien nur du allein!

Eher die Frage welche, als die Tatsache ist umstritten. Oder? Ist zumindest mein Wissenstand..

Ja aber Raub oder Diebstahl trifft nicht wirklich zu. Evtl. dauernde Sachentziehung und in den Fällen mit Gewaltanwendung bzw. Drohung davon -> Nötigung

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Auswärts nie dabei, z'haus die scheißerei!
[2] juristisch: die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache durch Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen (§ 249 StGB)

© Wikiquote

Bereicherungsvorsatz wird hier nicht als zwingend vorausgesetzt,auch bei anderen Quellen findet sich irgendwie kein Bereicherungsvorsatz angeführt.(Bin natürlich kein Jurist ..)

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Auswärts nie dabei, z'haus die scheißerei!

^^

Das ist Deutschland, nicht Österreich.

Hab' ich gelesen - hab' gehofft das wäre ident.

//Edit:

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft

© StGB

Wenn das jetzt auch wieder das falsche Gesetzbuch ist gebe ich auf. :=

bearbeitet von Wint0r

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Anti Bauernmafia

Na, Österreich hat schon ein eigenes StGB, alles schreiben unsere Politiker nicht ab von drüben. ;)

Mitm Bereicherungsvorsatz hat der Neocon schon recht, nur ich glaub nicht dass das wirklich ein Hindernis ist. Das sind so Fragen die für die Lehre vielleicht interessant sind, aber in der Praxis ist das dem Staatsanwalt völlig wurscht denke ich, einen gewissen materiellen Wert hat so ein Transparent ja wohl doch und vielleicht könnte man sogar argumentieren, dass die Bereicherung darin besteht anderen gegenüber durch das Präsentieren angeben zu können und sich so zusätzlich Anerkennung zu verschaffen.

eta: Diebstahl in Österreich ist

§ 127. Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, sich oder einen Dritten durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

räuberischer Diebstahl ist dann wenn man im Zuge des Diebstahls Gewalt andwendet und Raub wenn man schon im vorhinen vor hatte, Gewalt anzuwenden.

bearbeitet von Space Janitor

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All Colours Are Beautiful

...

Versteh ich das dann also richtig, dass wenn ich jetzt morgen beim Nachbarn einbreche und seine Play Station entwende (allerdings nur, um ihn zu ärgern, nicht um sie auch zu benutzen) mir keine Straftat nachgewiesen werden kann :ratlos:

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Wien nur du allein!

Versteh ich das dann also richtig, dass wenn ich jetzt morgen beim Nachbarn einbreche und seine Play Station entwende (allerdings nur, um ihn zu ärgern, nicht um sie auch zu benutzen) mir keine Straftat nachgewiesen werden kann :ratlos:

Doch, § 135 StGB Dauernde Sachentziehung

(1) Wer einen anderen dadurch schädigt, daß er eine fremde bewegliche Sache aus dessen Gewahrsam dauernd entzieht, ohne die Sache sich oder einem Dritten zuzueignen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Diebstahl is es keiner (genau wie bei den Fetzen)

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All Colours Are Beautiful

Doch, § 135 StGB Dauernde Sachentziehung

(1) Wer einen anderen dadurch schädigt, daß er eine fremde bewegliche Sache aus dessen Gewahrsam dauernd entzieht, ohne die Sache sich oder einem Dritten zuzueignen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Diebstahl is es keiner (genau wie bei den Fetzen)

Eben, also Straftat isses trotzdem, auch wenns kein Diebstahl ist.

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Wien nur du allein!

Eben, also Straftat isses trotzdem, auch wenns kein Diebstahl ist.

Ja, aber bei einer Play Station handelt es sich eindeutig um eine stehlbare Sache, weil sie im wirtschaftlichen Verkehr einen Tauschwert hat.

Das trifft bei einem Fotoalbum z.B. nicht zu, deswegen kannst du es auch nicht dauerhaft entziehen bzw. stehlen (im juristischen Sinn).

Und ähnlich wirds wohl auch bei Zaunfahnen sein.

Somit bleibt evtl. nur Nötigung bzw. Sachbeschädigung.

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