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Wien nur du allein!

Versteh ich das dann also richtig, dass wenn ich jetzt morgen beim Nachbarn einbreche und seine Play Station entwende (allerdings nur, um ihn zu ärgern, nicht um sie auch zu benutzen) mir keine Straftat nachgewiesen werden kann :ratlos:

Doch, § 135 StGB Dauernde Sachentziehung

(1) Wer einen anderen dadurch schädigt, daß er eine fremde bewegliche Sache aus dessen Gewahrsam dauernd entzieht, ohne die Sache sich oder einem Dritten zuzueignen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Diebstahl is es keiner (genau wie bei den Fetzen)

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All Colours Are Beautiful

Doch, § 135 StGB Dauernde Sachentziehung

(1) Wer einen anderen dadurch schädigt, daß er eine fremde bewegliche Sache aus dessen Gewahrsam dauernd entzieht, ohne die Sache sich oder einem Dritten zuzueignen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Diebstahl is es keiner (genau wie bei den Fetzen)

Eben, also Straftat isses trotzdem, auch wenns kein Diebstahl ist.

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Wien nur du allein!

Eben, also Straftat isses trotzdem, auch wenns kein Diebstahl ist.

Ja, aber bei einer Play Station handelt es sich eindeutig um eine stehlbare Sache, weil sie im wirtschaftlichen Verkehr einen Tauschwert hat.

Das trifft bei einem Fotoalbum z.B. nicht zu, deswegen kannst du es auch nicht dauerhaft entziehen bzw. stehlen (im juristischen Sinn).

Und ähnlich wirds wohl auch bei Zaunfahnen sein.

Somit bleibt evtl. nur Nötigung bzw. Sachbeschädigung.

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Tribünenzierde

Mitm Bereicherungsvorsatz hat der Neocon schon recht, nur ich glaub nicht dass das wirklich ein Hindernis ist. Das sind so Fragen die für die Lehre vielleicht interessant sind, aber in der Praxis ist das dem Staatsanwalt völlig wurscht denke ich, einen gewissen materiellen Wert hat so ein Transparent ja wohl doch und vielleicht könnte man sogar argumentieren, dass die Bereicherung darin besteht anderen gegenüber durch das Präsentieren angeben zu können und sich so zusätzlich Anerkennung zu verschaffen.

Wie du schon richtig sagst, wird der StA in der Praxis wohl einen erforderlichen Bereicherungsvorsatz für den (minderschweren) Raub annehmen. Aber zu deiner Aussage "einen gewissen materiellen Wert hat so ein Transparent ja wohl doch" möchte ich nur anmerken, dass hier ein wirtschaftlicher Tauschwert verlangt wird und kein reiner Gebrauchswert (wie zB bei der Sachbeschädigung). Hier sehe ich schon Ansatzpunkte um den Raub wieder auszuschließen, aber diese Diskussion ist wohl nicht ganz passend für ein Fussballforum :)

Die dauernde Sachentziehung würde ich aufjedenfall dann bejahen, wenn die Fetzn nacher verbrannt usw. werden.

edit: Die dauernde Sachentziehung meinte ich in Bezug zum Diebstahl und nicht zum Raub eines Transparents.

bearbeitet von HaRo

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Leistungsträger

also meiner meinung nach:

§127 diebstahl: nötig ist ein bereicherungsvorsatz. woraus sich ergibt, dass eine sache mit tauschwert gestohlen werden muss. tauschwert liegt bei einem transparent wohl nicht vor (im gegensatz zum gebrauchswert). sachen wie fotoalben, liebesbriefe, schlüssel (ohne dazu passendes schloss), führerscheine usw. können nicht gestohlen werden. daher können meiner meinung nach auch transparente nicht gestohlen werden, obowhl die produktions- und materialkosten natürlich geld kosten.

§131 räuberischer diebstahl: ist eine qualifikation zu §127 und daher ebenfalls nicht möglich. damit sie erfüllt wäre, muss der täter auf frischer tat ertappt werden und dann gewalt oder drohungen gegen eine person anwenden.

§142 raub: ebenfalls nicht möglich, da das tatobjekt wie beim diebstahl tauschwert haben muss.

§135 dauernde sachentziehung: hier wird nicht auf einen bereicherungsvorsatz abgestellt sondern auf den schaden der dem opfe zugefügt wird. im falle eines transparents also die wiederbeschaffungskosten (material, produktion,...). allerdings muss die entziehung auf dauer sein, also nicht zb nur für ein match oder so.

§125 sachbeschädigung: wird das transparent zerstört oder dauerhaft beschädigt liegt sachbeschädigung vor. gebrauchswert ist ausreichend um als tatobjekt in frage zu kommen.

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Wien nur du allein!

Wie wanTan und HaRo richtig ausgeführt haben, kommen nur §135 bzw. §125 in Frage.

Zu §125:

Verbrannter Fetzen ganz klar = Sachbeschädigung.

Zu §135:

Nach herrschender Meinung können nur Sachen mit Tauschwert dauerhaft entzogen werden, also nach dieser Ansicht keine Fotoalben oder Transparente.

Obwohl man hier eigentlich auch eher Sachen mit Gebrauchswert (wie bei §125) annehmen sollte.

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Top-Schriftsteller

Mir ist es durchaus klar, dass man als Fußballfan öfter mit der Polizei zu tun hat, aber in diesem Thread kommt es mir so vor als wäre ich der einzige Nicht-Jurist.

Auch ich sollte mich besser vorbereiten

:super:

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#27 Branko Boskovic

Mir ist es durchaus klar, dass man als Fußballfan öfter mit der Polizei zu tun hat, aber in diesem Thread kommt es mir so vor als wäre ich der einzige Nicht-Jurist.

Auch ich sollte mich besser vorbereiten

:super:

du betritts ohne juristisches basicwissen ein stadion :nervoes:

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Fanatischer Poster

Beim Vorarlberger Derdy zwischen Austria Lustenau und Altach wurden von Lustenauer Seite mehrere Fetzen der Altacher präsentiert. Kann jemand mehr zu den Umständen sagen?

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Beim Vorarlberger Derdy zwischen Austria Lustenau und Altach wurden von Lustenauer Seite mehrere Fetzen der Altacher präsentiert. Kann jemand mehr zu den Umständen sagen?

sind fetzn eines 4 mann fanclubs deren transparent wie ne werbebande im stadion hing!? wurde irgendwann mal von lustenauern unter der woche mitgenommen!?

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Weltklassecoach

Austria Lustenau:

Nordboys Zaunfahne wurde fair beim letzten Derby gezogen!

nennst du das fair?

erstens mal wurde die zaunfahne von den "butz geilen siacha", welche nichts mit fankultur am hut haben und schon gar nicht mit bannerklau in verbindung gebracht werden können, aus unserem unbewachten stadion geklaut.

und zum 2. wurde in unseren fancontainer eingebrochen und das restliche zeugs geklaut.

das ist bei gott nicht fair, du idiot. informier dich zuerst mal :huh?deppat?:

sehr peinliche aktion, scheiss lustenauer!

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Spitzenspieler

nennst du das fair?

erstens mal wurde die zaunfahne von den "butz geilen siacha", welche nichts mit fankultur am hut haben und schon gar nicht mit bannerklau in verbindung gebracht werden können, aus unserem unbewachten stadion geklaut.

und zum 2. wurde in unseren fancontainer eingebrochen und das restliche zeugs geklaut.

das ist bei gott nicht fair, du idiot. informier dich zuerst mal :huh?deppat?:

sehr peinliche aktion, scheiss lustenauer!

Da muss ich mich auch mal zu Wort melden!

Die Nord Boys Zaunfahne wurde beim letzen Derby am 1. Oktober fair gezogen!

es wurde sicher nicht eingebrochen!!

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