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Dauer-ASB-Surfer

heute klingelts auf einmal um 19:30 und da ich keinen erwartet hab, hab ick natürlich auch nicht aufgemacht, dann schau ich etwas später in mein postfach und ich find so ne visitenkarte von nem gis heini, steht drauf:

ersuche um dringenden rückruf bis 21:00 ^^

hatte jetzt ca 3 jahre ruhe und irgendwas sagt mir das die in nächster zeit wohl bissl lästig werden könnten

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ASB-Legende

heute klingelts auf einmal um 19:30 und da ich keinen erwartet hab, hab ick natürlich auch nicht aufgemacht, dann schau ich etwas später in mein postfach und ich find so ne visitenkarte von nem gis heini, steht drauf:

ersuche um dringenden rückruf bis 21:00 ^^

hatte jetzt ca 3 jahre ruhe und irgendwas sagt mir das die in nächster zeit wohl bissl lästig werden könnten

Same here.

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ASB-Legende

heute klingelts auf einmal um 19:30 und da ich keinen erwartet hab, hab ick natürlich auch nicht aufgemacht, dann schau ich etwas später in mein postfach und ich find so ne visitenkarte von nem gis heini, steht drauf:

ersuche um dringenden rückruf bis 21:00 ^^

hatte jetzt ca 3 jahre ruhe und irgendwas sagt mir das die in nächster zeit wohl bissl lästig werden könnten

scheiß orf ich hätte mal Lust auf eine sammelklage ich sehe es nicht ein für jeden Wohnsitz zahlen zu müssen das kann nicht richtig sein

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scheiß orf ich hätte mal Lust auf eine sammelklage ich sehe es nicht ein für jeden Wohnsitz zahlen zu müssen das kann nicht richtig sein

ist eh billiger am 2. wohnsitz

Ja. In Zweit- oder Ferienwohnungen, Wochenendhäusern usw. sind Rundfunkgeräte melde- und gebührenpflichtig. Das ist unabhängig davon, wie viele Geräte Sie an Ihrem Hauptwohnsitz haben. Es ist auch gleichgültig, ob ein Zweitwohnsitz ständig oder nur ab und zu genutzt wird.

Entscheidend ist, dass ein Rundfunkgerät sich am Standort befindet und so die Möglichkeit besteht, Rundfunkprogramme zu empfangen.

Es kann für diese Standorte eine eingeschränkte Meldung abgegeben werden. Als Zeitraum der Meldung gilt die Anzahl der Monate, in denen Geräte betrieben werden - mindestens jedoch vier Monate.

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Bei mir war heut das erste Mal seitdem ich in der Wohnung wohn (3 Jahre) ah GIS-Johnny.

14 Tage hab ich Zeit, um ihn anzurufen, sodass er das ausgefüllte Formular abholen kann. :nervoes:

Ich wart lieber, bis sie die Bezirksverwaltungsbehörde einschalten. :)

heute klingelts auf einmal um 19:30 und da ich keinen erwartet hab, hab ick natürlich auch nicht aufgemacht, dann schau ich etwas später in mein postfach und ich find so ne visitenkarte von nem gis heini, steht drauf:

ersuche um dringenden rückruf bis 21:00 ^^

hatte jetzt ca 3 jahre ruhe und irgendwas sagt mir das die in nächster zeit wohl bissl lästig werden könnten

Dachte ich auch, allerdings war seitm 20.11.14 keiner mehr da.

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Du hast es verschrien :fuckthat:

:D ja, hab ich.

Wenns ihm Spaß macht, kann er die nächsten 14Tage auch täglich vor meiner Tür stehn.

edit: Bekannter vo mir hacklt im Gewerbereferat und hat Einsicht ins Strafenregister. Gerade eben schrieb er mir, dass dort einige GIS-Strafen auftauchen - durchschnittlich 300euro/Strafe.

Wie gibts sowas? Habt ihr schomal ghört, dass die GIS selbst Erlagscheine/Zahlungsaufforderungen verschickt, oder leiten die gewisse Fälle tatsächlich an Inkassobüros weiter und die "Kunden" zahlen aus Angst?

bearbeitet von psYwalkeR

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edit: Bekannter vo mir hacklt im Gewerbereferat und hat Einsicht ins Strafenregister. Gerade eben schrieb er mir, dass dort einige GIS-Strafen auftauchen - durchschnittlich 300euro/Strafe.

Wie gibts sowas? Habt ihr schomal ghört, dass die GIS selbst Erlagscheine/Zahlungsaufforderungen verschickt, oder leiten die gewisse Fälle tatsächlich an Inkassobüros weiter und die "Kunden" zahlen aus Angst?

vielleicht für solche, die die gis angemolden haben, aber nicht zahlen?!

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ASB-Gott

Einfach das Online-Formular ausdrucken, ausfüllen und hinschicken. Geht ganz einfach. Grund würd ich einfach nicht angeben...

Grund??! Wie wärs mit "Geht euch einen scheißdreck an, seids froh, dass ich zahle?!". Echt eine Frechheit, dass manche Institutionen glauben sie hätten uneingeschränkte Rechte was Dateneinbringung betrifft. Wenn man mit der Freundin zusammenzieht könnte man natürlich reinschreiben, weils fürs pudern praktischer ist.

Edit: Bin kein Jurist, daher kenne ich den Begriff Auskunftsbegehren nur im Zusammenhang mit dem Datenschutz. Da dieser Anspruch natürlich legitim ist, würde ich antworten: "Ich habe keine Daten über Ihre Institution oder einen Ihrer Mitarbeiter gespeichert". ;)

bearbeitet von plieschn

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