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Postet viiiel zu viel
Kaffee schrieb am 20.11.2018 um 18:14 :

Nachtrag dazu - wir sind auf Grund eines Anlassfalles erst heute draufgekommen, dass der stinknormale Rsa/Rsb nirgendwo nachverfolgbar ist - wenn ihr gut mit eurem Postler könnt und der diese wegwirft statt euch zu belästigen, kann laut Auskunft der Post niemand sagen wie weit der Brief gekommen ist :facepalm: Und das für einen netten Aufpreis :D

Aber aufpassen, gibt einen Hybrid-Rsa mit Barcode der Tracking hat, keine Ahnung was die GIS verwendet ;)

 

 

since1312 schrieb am 16.10.2018 um 10:53 :

warum scheißts ihr euch alle so an die gis briefe zu beantworten? angeben, dass ihr keine geräte habt und gut is. wenn jemand vorbei kommt wird er natürlich nicht in die wohnung gelassen

 

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you only hear lies
since1312 schrieb vor 11 Stunden:

 

 

weils zum teil 5x innerhalb von 2 monaten fragen. dann lasst es irgendwann bleiben. dann kommt irgendwann eine fantasierechnung von ihnen, weil man einen rsb brief nicht beantwortet. dann ruft man bei deren rechtsabteilung an. dann hebt niemand ab. dann stellt man auf lautsprecher. dann arbeitet man während dem klingeln 10 minuten weiter, weil der typ keine mailbox aktiviert hat. dann geht er irgendwann genervt ans telefon, weil er offensichtlich doch irgendwann sein telefon braucht. dann schildert man ihm den eigenen fall. dann geben die deppen wieder einen frieden und die rechnung wird zurückgezogen. dann wartet man auf den nächsten aprilscherz der gis.

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  • 1 month later...
Bunter Hund im ASB

hallo

ziehe demnächst um und plane in der neuen Wohnung keine Rundfunk Empfangs Geräte zu haben. da ich oft dienstlich sowieso wochenlang nicht da bin künftig. muss ich denen das irgendwie "beweisen" bzw kann ich mich von den GIS gebühren einfach "abmelden"?

 

oder läuft das so nach dem Motto zahlst einmal gis zahlst immer?!

 

bzw was wäre wenn ich wohin ziehe in einen Haushalt wo bereits GIS entrichtet wird?  ich seh mich derzeit noch um aber es käme auch eine whg bei meinem onkel als Untermieter in frage derzeit. und der zahlt gis da hab ich mich erkundigt.

falls schon mal wer das gleiche gefragt hat sorry habs net gefunden beim suchen.

 

edit: oder ganz naiv gefragt. kann ich dort anrufen und sagen hallo ich zieh von der xy strasse aus per 01.02 und sag euch aber net wo ich neu hin ziehe. bin ich da verpflichtet das zu melden?

bearbeitet von TONY301

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
TONY301 schrieb vor 2 Stunden:

kann ich dort anrufen

Und denen sagen, dass du ab jetzt keine Rundfunkgeräte mehr hast. Mehr sagt man denen nicht. Wenn die nach einem Handy fragen, dann hast du keines. Die wollen sonst Radiogebühren, weil gefühlt 95 % der Handys einen FM Tuner haben. Der bevorstehende Umzug geht die nichts an.

bearbeitet von WorkingPoor

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ASB-Legende
Und denen sagen, dass du ab jetzt keine Rundfunkgeräte mehr hast. Mehr sagt man denen nicht. Wenn die nach einem Handy fragen, dann hast du keines. Die wollen sonst Radiogebühren, weil gefühlt 95 % der Handys einen FM Tuner haben. Der bevorstehende Umzug geht die nichts an.

Echt? Hab eigentlich schon länger Samsung Smartphones, aber ein Radio App hätte ich da schon länger nicht mehr gesehen. Ist das nicht eher ein Relikt aus der Zeit vor Smartphones? Aber prinzipiell richtig, kann das Handy Radio empfangen ist zumindest die GIS dafür fällig.

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legende

ist natürlich falsch; für handys, computer, etc. ist keine gis zu bezahlen.

Zitat

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat am 30. Juni 2015 entschieden, dass eine Verbreitung über das Medium Internet nicht Rundfunk ist. Das bedeutet, dass Haushalte, die das ORF-Radioprogramm derzeit nur über Internet empfangen, künftig keine Rundfunkgebühren und die damit verbundenen Abgaben und Entgelte bezahlen müssen. Bisher wurde davon ausgegangen, dass der Empfang von Rundfunksendungen über das Internet gebührenpflichtig ist.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/18/Seite.180303.html

hier übrigens das abmeldeformular: https://www.gis.at/fileadmin/user_upload/Documents/Abmeldung_.pdf

 

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ASB-Legende

Stimmt eben nur, solange kein FM Empfänger eingebaut ist, genau darum ging es. Das der Onlinekonsum von TV/Radio keine Gebührenpflicht auslöst ist mittlerweile ja eh bekannt denke ich

 

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Relii schrieb vor 5 Stunden:

ist natürlich falsch; für handys, computer, etc. ist keine gis zu bezahlen.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/18/Seite.180303.html

hier übrigens das abmeldeformular: https://www.gis.at/fileadmin/user_upload/Documents/Abmeldung_.pdf

 

 

reallumpi schrieb vor 4 Stunden:

Stimmt eben nur, solange kein FM Empfänger eingebaut ist, genau darum ging es. Das der Onlinekonsum von TV/Radio keine Gebührenpflicht auslöst ist mittlerweile ja eh bekannt denke ich

 

Genau um den FM Empfänger geht es. Ihn zu haben reicht der GIS schon aus.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
misteranonymus schrieb am 17.11.2018 um 14:01 :

Im Streit um die Frage, ob die GIS zu Unrecht Umsatzsteuer beim Programmentgeld kassiert, platzt die Entscheidung eines Schweizer Höchstgerichts: die USt wurde in der Schweiz von 2010 bis 2015 zu Unrecht einkassiert.

Jetzt muss der Beitrag von 3,7 Mio SFR an die Haushalte rückerstattet werden.

Leider ist die Schweiz kein EU-Mitglied weil dann hätte man nach dem tschechischen Fall einen Zweiten den man heranziehen könnte.

Für Österreich befürchte ich wie immer eine Wischiwaschi Lösung. War ja mit der Karfreitagslösung auch nichts anderes

https://kurier.at/wirtschaft/orf-gebuehren-gis-ermittelt-gegen-100-tv-kunden-streit-um-steuer/400369286

Nein, bei uns laufen sie Amok und machen irgendwas ohne Sinn.

Zitat

Indes sind sich der ORF, die GIS und das Finanzministerium einig, dass die Mehrwertsteuer zu Recht eingehoben und abgeführt wird. Sie berufen sich auf zwei Gutachten von Rechtsprofessoren. Kurz vor Weihnachten haben die ersten hundert Rebellen, die eine Rückzahlung der bezahlten Mehrwertsteuer verlangen, von der GIS Post erhalten. In einem dreiseitigen Schreiben werden sie darüber informiert, dass die GIS gegen sie Ermittlungsverfahren nach dem Verwaltungsgesetz eingeleitet hat. Es gehe um „die Rechtssache: Vorschreibung der Rundfunkgebühren samt damit verbundener Abgaben und Entgelte für Rundfunkteilnehmer“.

Sie werden aufgefordert, die Produktbezeichnung, sprich Marke, Modelltyp und Farbe ihrer Rundfunkempfangsanlage, bekannt zu geben, „welche Programme Sie empfangen und wie Sie die Programme empfangen können“ – über SAT-Schüssel, Kabelanschluss oder das Internet. Auch sollen sie ihren Kabelnetzbetreiber angeben.

„Das grenzt an einen Schildbürgerstreich“, sagt Anwalt List zum KURIER. „Es steht außer Streit, dass meine Mandanten die Gebühren seit Jahren zahlen, weil sie ihre Fernsehgeräte angemeldet haben. Sie wollen nur die Mehrwertsteuer zurück.“ Nachsatz: „Marke oder Farbe eines TV-Geräte sind völlig irrelevant für die Entrichtung der Umsatzsteuer auf das Programmentgelt.“

:lol:

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TONY301 schrieb vor einer Stunde:

auf dem Abmelde Formular von dem verein gibt's auch die Möglichkeit "Übersiedelung ins Ausland" anzukreuzen.

überprüfen die das irgendwie?

Spätestens wenn die einen Abgleich mit dem Melderegister vornehmen könnts dich erwischen

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
ooeveilchen schrieb vor 42 Minuten:

Spätestens wenn die einen Abgleich mit dem Melderegister vornehmen könnts dich erwischen

Außer man zieht von Wien ins Burgenland oder Waldviertel. Das ist eh wie Ausland. :=

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  • 3 weeks later...
Postet viiiel zu viel

Hatte gerade das erste mal so einen Gis Wappler vor der Tür stehen :D

Er wollt mich gleich mal anmelden ohne vorher mit mir geredet zu haben. Nachdem ich ihm gesagt hab, dass ich nur Internet beziehe, meinte er, dass das auch Gis Pflichtig ist.

Ich "Nein, das ist gesetzlich anders geregelt"

Er "Ok, danke"

und weg war er :facepalm:

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  • 1 month later...
ASB-Legende
BigDiggerNick schrieb am 16.10.2018 um 07:53 :

das ist dem staat im fall der fälle komplett wurscht. er gilt als zugestellt. 

Bist du dir hier sicher? Man muss nämlich davon ausgehen, daß der Postler auch keinen Fehler gemacht hat. Wer kontrolliert das?

Ich frage deswegen, da bei meinem Reisepass genau das passiert ist. Ich hatte keinen gelben Wisch im Postfach, sollte aber einen gehabt haben. Es war aber definitiv nicht der Fall.

Also wie soll das richtig sein?

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