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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
TONY301 schrieb vor 2 Stunden:

kann ich dort anrufen

Und denen sagen, dass du ab jetzt keine Rundfunkgeräte mehr hast. Mehr sagt man denen nicht. Wenn die nach einem Handy fragen, dann hast du keines. Die wollen sonst Radiogebühren, weil gefühlt 95 % der Handys einen FM Tuner haben. Der bevorstehende Umzug geht die nichts an.

bearbeitet von WorkingPoor

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Und denen sagen, dass du ab jetzt keine Rundfunkgeräte mehr hast. Mehr sagt man denen nicht. Wenn die nach einem Handy fragen, dann hast du keines. Die wollen sonst Radiogebühren, weil gefühlt 95 % der Handys einen FM Tuner haben. Der bevorstehende Umzug geht die nichts an.

Echt? Hab eigentlich schon länger Samsung Smartphones, aber ein Radio App hätte ich da schon länger nicht mehr gesehen. Ist das nicht eher ein Relikt aus der Zeit vor Smartphones? Aber prinzipiell richtig, kann das Handy Radio empfangen ist zumindest die GIS dafür fällig.

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legende

ist natürlich falsch; für handys, computer, etc. ist keine gis zu bezahlen.

Zitat

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat am 30. Juni 2015 entschieden, dass eine Verbreitung über das Medium Internet nicht Rundfunk ist. Das bedeutet, dass Haushalte, die das ORF-Radioprogramm derzeit nur über Internet empfangen, künftig keine Rundfunkgebühren und die damit verbundenen Abgaben und Entgelte bezahlen müssen. Bisher wurde davon ausgegangen, dass der Empfang von Rundfunksendungen über das Internet gebührenpflichtig ist.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/18/Seite.180303.html

hier übrigens das abmeldeformular: https://www.gis.at/fileadmin/user_upload/Documents/Abmeldung_.pdf

 

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Stimmt eben nur, solange kein FM Empfänger eingebaut ist, genau darum ging es. Das der Onlinekonsum von TV/Radio keine Gebührenpflicht auslöst ist mittlerweile ja eh bekannt denke ich

 

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Relii schrieb vor 5 Stunden:

ist natürlich falsch; für handys, computer, etc. ist keine gis zu bezahlen.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/18/Seite.180303.html

hier übrigens das abmeldeformular: https://www.gis.at/fileadmin/user_upload/Documents/Abmeldung_.pdf

 

 

reallumpi schrieb vor 4 Stunden:

Stimmt eben nur, solange kein FM Empfänger eingebaut ist, genau darum ging es. Das der Onlinekonsum von TV/Radio keine Gebührenpflicht auslöst ist mittlerweile ja eh bekannt denke ich

 

Genau um den FM Empfänger geht es. Ihn zu haben reicht der GIS schon aus.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
misteranonymus schrieb am 17.11.2018 um 14:01 :

Im Streit um die Frage, ob die GIS zu Unrecht Umsatzsteuer beim Programmentgeld kassiert, platzt die Entscheidung eines Schweizer Höchstgerichts: die USt wurde in der Schweiz von 2010 bis 2015 zu Unrecht einkassiert.

Jetzt muss der Beitrag von 3,7 Mio SFR an die Haushalte rückerstattet werden.

Leider ist die Schweiz kein EU-Mitglied weil dann hätte man nach dem tschechischen Fall einen Zweiten den man heranziehen könnte.

Für Österreich befürchte ich wie immer eine Wischiwaschi Lösung. War ja mit der Karfreitagslösung auch nichts anderes

https://kurier.at/wirtschaft/orf-gebuehren-gis-ermittelt-gegen-100-tv-kunden-streit-um-steuer/400369286

Nein, bei uns laufen sie Amok und machen irgendwas ohne Sinn.

Zitat

Indes sind sich der ORF, die GIS und das Finanzministerium einig, dass die Mehrwertsteuer zu Recht eingehoben und abgeführt wird. Sie berufen sich auf zwei Gutachten von Rechtsprofessoren. Kurz vor Weihnachten haben die ersten hundert Rebellen, die eine Rückzahlung der bezahlten Mehrwertsteuer verlangen, von der GIS Post erhalten. In einem dreiseitigen Schreiben werden sie darüber informiert, dass die GIS gegen sie Ermittlungsverfahren nach dem Verwaltungsgesetz eingeleitet hat. Es gehe um „die Rechtssache: Vorschreibung der Rundfunkgebühren samt damit verbundener Abgaben und Entgelte für Rundfunkteilnehmer“.

Sie werden aufgefordert, die Produktbezeichnung, sprich Marke, Modelltyp und Farbe ihrer Rundfunkempfangsanlage, bekannt zu geben, „welche Programme Sie empfangen und wie Sie die Programme empfangen können“ – über SAT-Schüssel, Kabelanschluss oder das Internet. Auch sollen sie ihren Kabelnetzbetreiber angeben.

„Das grenzt an einen Schildbürgerstreich“, sagt Anwalt List zum KURIER. „Es steht außer Streit, dass meine Mandanten die Gebühren seit Jahren zahlen, weil sie ihre Fernsehgeräte angemeldet haben. Sie wollen nur die Mehrwertsteuer zurück.“ Nachsatz: „Marke oder Farbe eines TV-Geräte sind völlig irrelevant für die Entrichtung der Umsatzsteuer auf das Programmentgelt.“

:lol:

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TONY301 schrieb vor einer Stunde:

auf dem Abmelde Formular von dem verein gibt's auch die Möglichkeit "Übersiedelung ins Ausland" anzukreuzen.

überprüfen die das irgendwie?

Spätestens wenn die einen Abgleich mit dem Melderegister vornehmen könnts dich erwischen

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
ooeveilchen schrieb vor 42 Minuten:

Spätestens wenn die einen Abgleich mit dem Melderegister vornehmen könnts dich erwischen

Außer man zieht von Wien ins Burgenland oder Waldviertel. Das ist eh wie Ausland. :=

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  • 3 weeks later...
Postet viiiel zu viel

Hatte gerade das erste mal so einen Gis Wappler vor der Tür stehen :D

Er wollt mich gleich mal anmelden ohne vorher mit mir geredet zu haben. Nachdem ich ihm gesagt hab, dass ich nur Internet beziehe, meinte er, dass das auch Gis Pflichtig ist.

Ich "Nein, das ist gesetzlich anders geregelt"

Er "Ok, danke"

und weg war er :facepalm:

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  • 1 month later...
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BigDiggerNick schrieb am 16.10.2018 um 07:53 :

das ist dem staat im fall der fälle komplett wurscht. er gilt als zugestellt. 

Bist du dir hier sicher? Man muss nämlich davon ausgehen, daß der Postler auch keinen Fehler gemacht hat. Wer kontrolliert das?

Ich frage deswegen, da bei meinem Reisepass genau das passiert ist. Ich hatte keinen gelben Wisch im Postfach, sollte aber einen gehabt haben. Es war aber definitiv nicht der Fall.

Also wie soll das richtig sein?

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
-grünweiß- schrieb vor 2 Minuten:

Bist du dir hier sicher?

Ja

-grünweiß- schrieb vor 2 Minuten:

Man muss nämlich davon ausgehen, daß der Postler auch keinen Fehler gemacht hat. Wer kontrolliert das?

Nachforschung

-grünweiß- schrieb vor 2 Minuten:

Also wie soll das richtig sein?

Unser Pech. Ist so.

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WorkingPoor schrieb Gerade eben:

Ja

Nachforschung

Unser Pech. Ist so.

Also in meinem Fall hat mich die Staatsdruckerei kontaktiert und es war nicht "mein Pech". Ist auch dann alles ganz gut abgelaufen und überhaupt macht das auch unterm Strich überhaupt genau null Sinn, meinen Zettel mit der mir meinen Reisepass gibt verschwinden zu lassen?!?? :facepalm: Aber ja, wir sind ja in Österreich, also wirst du recht haben. :D

Was bedeutet "Nachforschung"? Der POstler macht ein Foto wie er es in den Briefschlitz reinhaut? :davinci:

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
-grünweiß- schrieb vor 5 Minuten:

Was bedeutet "Nachforschung"? Der POstler macht ein Foto wie er es in den Briefschlitz reinhaut? :davinci:

:D

Die Post forscht nach, was mit der Sendung passiert ist. Kann aber mWn nur der Absender in Auftrag geben. Ein nicht eingeworfener gelber Zettel ist dann Pech für den Empfänger, wenn man dem Postler kein Fehlverhalten nachweisen kann. Beim Pass hattest Glück, bei Fristen von einem Gericht steigst dann eher schlecht aus.

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