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Olle weg !!!
Herr Max schrieb vor 24 Minuten:

Na servas, was hast denn da alles geltend gemacht ?

Kindergarten für 2 Kinder (einmal 190 € *12 und einmal 180 *12) 

und Vertreterpauschale 

und Alleinverdiener im Jahr 2017+ erweiterter Alleinverdiener (Frau hatte nur 8 Monate Karenzgeld - welches nicht als Einkommen gilt, da nicht lohnsteuerpflichtig) - beides fällt mir dann 2018 weg 

bearbeitet von stifflor

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Fröhliches Mäxchen
stifflor schrieb vor 4 Stunden:

Kindergarten für 2 Kinder (einmal 190 € *12 und einmal 180 *12) 

und Vertreterpauschale 

und Alleinverdiener im Jahr 2017+ erweiterter Alleinverdiener (Frau hatte nur 8 Monate Karenzgeld - welches nicht als Einkommen gilt, da nicht lohnsteuerpflichtig) - beides fällt mir dann 2018 weg 

Schau dass du unbedingt eine wasserdichte Bestätigung vom Dienstgeber bekommst, wo alle Voraussetzungen für die Vertreterpauschale wirklich bestätigt werden, das Finanzamt versucht eigentlich immer bei dem Punkt einem reinzuscheißen ^^ ;)  (DIenstvertrag ist auch nie schlecht gleich mitzuschicken)

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Olle weg !!!
Herr Max schrieb vor 11 Stunden:

Schau dass du unbedingt eine wasserdichte Bestätigung vom Dienstgeber bekommst, wo alle Voraussetzungen für die Vertreterpauschale wirklich bestätigt werden, das Finanzamt versucht eigentlich immer bei dem Punkt einem reinzuscheißen ^^ ;)  (DIenstvertrag ist auch nie schlecht gleich mitzuschicken)

Hab bisher noch nie was mitschicken müssen. Hab ja 2017 dann Job gewechselt. Schau ma mal, obs wieder durchgeht. 

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Bunter Hund im ASB

Wenn du das für 2018 auch beantragen willst:

Ab 2018 gabs meines Wissens nach eine Änderung, dass die Vertreterpauschale um steuerfreie Reisekostenersätze (Diäten, Kilometergeld) gekürzt werden muss. 

https://www.deloittetax.at/2018/05/09/vertreterpauschale-kurzung-um-kostenersatze-auch-bei-vertretern/#.XDWlxFxKiUk

https://www.patka-knowhow.at/vertreterpauschale-vfgh/

 

bearbeitet von Shatiel

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Olle weg !!!
Shatiel schrieb vor 56 Minuten:

Wenn du das für 2018 auch beantragen willst:

Ab 2018 gabs meines Wissens nach eine Änderung, dass die Vertreterpauschale um steuerfreie Reisekostenersätze (Diäten, Kilometergeld) gekürzt werden muss. 

https://www.deloittetax.at/2018/05/09/vertreterpauschale-kurzung-um-kostenersatze-auch-bei-vertretern/#.XDWlxFxKiUk

https://www.patka-knowhow.at/vertreterpauschale-vfgh/

 

probieren tu ich es fix - bin 2018 aber nicht gereist - deswegen muss i a nix kürzen :D 

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Olle weg !!!
Herr Max schrieb vor einer Stunde:

Ja oft gehts eh durch, wenn aber kontrolliert/bzw bearbeitet wird versucht man daran die Leute aufzuhängen, also nur als Warnung ;) 

Danke danke - im 2017er Jahr gehts bei mir eh nur um den Dezember, wo es mir offiziell nicht zu steht - bei der alten Firma (dort war ich bis 30.11.2017 angestellt) habe ich ja diese Bestätigung, die ich ihnen aber noch nie geschickt habe und sie wurde auch nie gefordert. 

Aber im Endeffekt kann dir ja eh nix passieren - es wird mi scho ned die Wega holen :D 

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Postinho

lt. diesem text auf help.gv. at bzgl. absetzbarkeit von begräbniskosten

Zitat

Die außergewöhnliche Belastung muss nach Ablauf des Kalenderjahres im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. der Einkommensteuererklärung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt geltend gemacht werden.

heißt das, man kann begräbniskosten nur im nächsten kalenderjahr absetzen und es gilt nicht die 5-jahres-frist? :confused:

bearbeitet von BigDiggerNick

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V.I.P.
lt. diesem text auf help.gv. at bzgl. absetzbarkeit von begräbniskosten

Die außergewöhnliche Belastung muss nach Ablauf des Kalenderjahres im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. der Einkommensteuererklärung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt geltend gemacht werden.

heißt das, man kann begräbniskosten nur im nächsten kalenderjahr absetzen und es gilt nicht die 5-jahres-frist? :confused:

dann wenn du sie zahlst

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ASB-Legende
BigDiggerNick schrieb vor 8 Stunden:

lt. diesem text auf help.gv. at bzgl. absetzbarkeit von begräbniskosten

heißt das, man kann begräbniskosten nur im nächsten kalenderjahr absetzen und es gilt nicht die 5-jahres-frist? :confused:

für die normale Arbeitnehmerveranlagung (die freiwillige) hast 5 Jahre Zeit, das gilt auch für die Begräbniskosten. Nur würde ich damit ohnehin nicht solange warten, da geht's ja meist um größere Summen. Und stell dich darauf ein, dass sie fragen werden, ob du aus dem Nachlass was bekommen hast - wenn du mehr bekommen hast als die Begräbniskosten ausmachen, gibt es nichts.

Und natürlich sind sie in der Arbeitnehmerveranlagung für jenes Jahr abzusetzen, in dem sie bezahlt werden.

bearbeitet von Blackie75

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..................
Blackie75 schrieb vor 16 Stunden:

für die normale Arbeitnehmerveranlagung (die freiwillige) hast 5 Jahre Zeit, das gilt auch für die Begräbniskosten. Nur würde ich damit ohnehin nicht solange warten, da geht's ja meist um größere Summen. Und stell dich darauf ein, dass sie fragen werden, ob du aus dem Nachlass was bekommen hast - wenn du mehr bekommen hast als die Begräbniskosten ausmachen, gibt es nichts.

Und natürlich sind sie in der Arbeitnehmerveranlagung für jenes Jahr abzusetzen, in dem sie bezahlt werden.

Exakt. Cheaten würd ich da nicht, schließlich landen solche Verträge wenn der Nachlass abgehandelt ist beim Finanzamt. Da kann man sich dann auf eine Bescheidaufhebung bzw. Wiederaufnahme einstellen --> zurückzahlen.

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