Recommended Posts

..................
-grünweiß- schrieb vor 2 Stunden:

Ist eine Familienheimfahrt die Fahrt heim zu den Eltern oder versteht man da warum auch immer etwas anderes?

Familienwohnsitz (z.B. Frau, Lebensgefährtin, Kind) und Arbeitsstätte, die tägliche Rückkehr muss dir halt "unzumutbar" sein. Grundsätzlich kannst du auch als Alleinstehender, kinderloser Mann einen Familienwohnsitz haben (Eltern, Freunde), ist jedoch immer eine Einzelfallbetrachtung notwendig.

 

 

bearbeitet von johnny_knoxville

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp
johnny_knoxville schrieb vor einer Stunde:

Familienwohnsitz (z.B. Frau, Lebensgefährtin, Kind) und Arbeitsstätte, die tägliche Rückkehr muss dir halt "unzumutbar" sein. Grundsätzlich kannst du auch als Alleinstehender, kinderloser Mann einen Familienwohnsitz haben (Eltern, Freunde), ist jedoch immer eine Einzelfallbetrachtung notwendig.

Bei mir geht es darum, von Wien zu meine Eltern in die Steiermark.

Ist Familie ich + Frau + Kind oder ist Familie Vater + Mutter + ich?

Ich habe das Formular noch nie ausgefüllt, aber, wenn ich von Wien nach Mürzsteg alle drei Wochen fahre wären das im Jahr circa 17 Wochen. Ist das dann eine Familienheimfahrt? Und vor allem: Wie ist das zu kalkulieren?

bearbeitet von -grünweiß-

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

..................
-grünweiß- schrieb vor 20 Stunden:

Bei mir geht es darum, von Wien zu meine Eltern in die Steiermark.

Ist Familie ich + Frau + Kind oder ist Familie Vater + Mutter + ich?

Ich habe das Formular noch nie ausgefüllt, aber, wenn ich von Wien nach Mürzsteg alle drei Wochen fahre wären das im Jahr circa 17 Wochen. Ist das dann eine Familienheimfahrt? Und vor allem: Wie ist das zu kalkulieren?

Grundsätzlich ist "Vater+Mutter+Du" auch Familie, wobei es möglicherweise nicht so einfach ist, das Ganze in trockene Tücher zu bringen. Die Lohnsteuer-Richtlinien sagen, dass es zu prüfen wäre, ob in dem Fall nicht von einer Wohnsitzverlegung auszugehen ist. Diesbezüglich hab ich jedoch keine praktischen Erfahrungen. Es gibt Gründe, wieso es unzumutbar sein kann, den Wohnsitz zu verlegen. Wie gesagt, der Einzelfall ist zu bewerten. Lohnsteuer-Richtlinien sind da immer ein heißer Tipp.

Generell kann ich jedoch sagen, dass die AV-Teams bei den Finanzämtern teilweise sehr mühsam sind um einiges unkooperativer als jene für die betriebliche Veranlagung.

Als Alleinstehender geht man davon aus, dass das monatliche Aufsuchen des Heimatortes ausreicht. Die Höhe der Kosten ist mit dem höchsten Pendlerpauschale (3.672,00) begrenzt (Kosten sind KFZ-Kosten, Kosten für Öffis etc.).

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Superkicker

Ich habe mal eine Frage zur Pendlerpauschale:

 

Habe 2016 bis Ende Juni bei einer Firma gearbeitet bei der ich die Pendlerpauschale über die Gehaltsabteilung beantragt habe.

Und seit Anfang September bin ich jetzt bei einer neuen Firma bei der ich allerdings vergessen habe die PP zu beantragen.

Wie gebe ich das jetzt bei der AV am besten an? Bei beiden Dienststellen steht mir die große Pendlerpauschale zu.

Soll ich mir selbst ausrechnen was mir seit September zusteht und den Betrag eingeben oder den gesamten Jahresbetrag inkl. den Monaten 01-06?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

get the fuck in!
chof03 schrieb vor 59 Minuten:

Ich habe mal eine Frage zur Pendlerpauschale:

 

Habe 2016 bis Ende Juni bei einer Firma gearbeitet bei der ich die Pendlerpauschale über die Gehaltsabteilung beantragt habe.

Und seit Anfang September bin ich jetzt bei einer neuen Firma bei der ich allerdings vergessen habe die PP zu beantragen.

Wie gebe ich das jetzt bei der AV am besten an? Bei beiden Dienststellen steht mir die große Pendlerpauschale zu.

Soll ich mir selbst ausrechnen was mir seit September zusteht und den Betrag eingeben oder den gesamten Jahresbetrag inkl. den Monaten 01-06?

Offene Differenz zu dem eingeben, was vom 1. Dienstgeber schon via Jahreslohnzettel gemeldet wurde.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Rapid muss immer.
chof03 schrieb vor 9 Stunden:

Ich habe mal eine Frage zur Pendlerpauschale:

 

Habe 2016 bis Ende Juni bei einer Firma gearbeitet bei der ich die Pendlerpauschale über die Gehaltsabteilung beantragt habe.

Und seit Anfang September bin ich jetzt bei einer neuen Firma bei der ich allerdings vergessen habe die PP zu beantragen.

Wie gebe ich das jetzt bei der AV am besten an? Bei beiden Dienststellen steht mir die große Pendlerpauschale zu.

Soll ich mir selbst ausrechnen was mir seit September zusteht und den Betrag eingeben oder den gesamten Jahresbetrag inkl. den Monaten 01-06?

ich hatte mal eine zu niedrige pauschale über den arbeitgeber bezogen. beim steuerausgleich hab ich den tatsächlichen wert angegeben, wurde dann seitens finanzamt gegengerechnet, war eine empfehlung vom steuerberater..

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 weeks later...
My rule is never to look at anything on the Internet.

Anschaffung von Computer, der für Ausbildung an der TU genutzt wird, fällt unter Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten oder unter Arbeitsmittel? Muss ich den Privatanteil selber schon rausrechnen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

..................
Silva schrieb vor 2 Stunden:

Anschaffung von Computer, der für Ausbildung an der TU genutzt wird, fällt unter Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten oder unter Arbeitsmittel? Muss ich den Privatanteil selber schon rausrechnen?

Arbeitsmittel und ja, der Privatanteil muss selbst berechnet werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Dauer-ASB-Surfer

Hallo an die Runde,

hätte da eine Frage an euch bezüglich Fernstudium und Steuerausgleich. Ich mache seit April 2016 ein MBA Fernstudium zur Weiterbildung und hab letztens zufällig erfahren, dass man sich da einiges an Kosten beim Steuerausgleich zurückholen kann. Hat jemand von euch schon hiermit Erfahrung? Die Fragen die sich mir stellen, wären folgende:

·         Was muss man beachten, wie weiß ich, ob ich diese Kosten wirklich steuerlich absetzen kann?

·         Wo wird der Wert eingegeben, bei den Werbekosten? Soll man auch Ausgaben für Fachliteratur angeben?

·         Mit wie viel kann man da in etwa rechnen? Nur damit ich weiß, ob ich alles richtig angegeben habe usw.

·         Die Kosten des Fernstudiums zahle ich in vier Raten. Zwei Raten 2016 und zwei Raten 2017. Gebe ich dann logischerweise beim Steuerausgleich für 2016 nur die zwei Raten an, seh ich das richtig?

Das wäre es mal vorerst mit meinen Fragen und freue mich auf eine Antwort. Gerne auch per PN, wenn jemand detailliertere Infos braucht, um mir aushelfen zu können.

Danke!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

..................
kingofkings92 schrieb vor 4 Stunden:

Hallo an die Runde,

hätte da eine Frage an euch bezüglich Fernstudium und Steuerausgleich. Ich mache seit April 2016 ein MBA Fernstudium zur Weiterbildung und hab letztens zufällig erfahren, dass man sich da einiges an Kosten beim Steuerausgleich zurückholen kann. Hat jemand von euch schon hiermit Erfahrung? Die Fragen die sich mir stellen, wären folgende:

·         Was muss man beachten, wie weiß ich, ob ich diese Kosten wirklich steuerlich absetzen kann?

·         Wo wird der Wert eingegeben, bei den Werbekosten? Soll man auch Ausgaben für Fachliteratur angeben?

·         Mit wie viel kann man da in etwa rechnen? Nur damit ich weiß, ob ich alles richtig angegeben habe usw.

·         Die Kosten des Fernstudiums zahle ich in vier Raten. Zwei Raten 2016 und zwei Raten 2017. Gebe ich dann logischerweise beim Steuerausgleich für 2016 nur die zwei Raten an, seh ich das richtig?

Das wäre es mal vorerst mit meinen Fragen und freue mich auf eine Antwort. Gerne auch per PN, wenn jemand detailliertere Infos braucht, um mir aushelfen zu können.

Danke!

Grundsätzlich sollte die Fortbildung mit deinem Beruf - ich nehme mal an du befindest dich in einem Dienstverhältnis - in direkter Verbindung stehen (z.B. BWL Studium <-> Dienstverhältnis in einer Steuerberatungskanzlei). Die Kennzahl wäre 770 "Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten", dort kannst du selbstverständlich auch Bücher, die du für das Studium angeschafft hast, berücksichtigen. (Gibt dann auch Umschulungskosten, die können auch abgesetzt werden, falls sehr umfassend)

Was meinst du mit in etwa rechnen? Steuergutschrift? Das kann man pauschal nicht sagen, kommt drauf an ob du überhaupt Lohnsteuer gezahlt hast bzw. in welcher Steuerprogression du bist. Wenn dein steuerpflichtiges Einkommen z.B. 22.000 Euro beträgt und du 3.000 Euro an absetzbaren Werbungskosten vorweisen kannst, so würdest du im Regelfall (1 Dienstverhältnis, keine sonstigen Einkünfte) 35 % der Werbungskosten zurückbekommen.

Bezüglich Ratenzahlung: Hier gilt Zufluss-Abfluss-Prinzip, d.h. wenn du 2016 nur 2 Raten zahlst, dann bitte auch nur die absetzen.

Belege aufbewahren und schon mal vorbereiten, wird sicher Rückfragen vom Finanzamt geben.

bearbeitet von johnny_knoxville

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.