benni889 uhhuh...h.. Geschrieben 29. Januar 2017 abgeschickt. Vorberechnung ergibt 1.600€. schaumamal 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Landstraßer Steinbock ASB-Gott Geschrieben 29. Januar 2017 benni889 schrieb vor 1 Stunde: abgeschickt. Vorberechnung ergibt 1.600€. schaumamal Ich habe meine wie in den letzten beiden Jahren bereits Anfang Jänner gemacht und wenig überraschend wie in den Vorjahren ging die Vorberechnjng nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benni889 uhhuh...h.. Geschrieben 29. Januar 2017 Lohnzettel nicjt vollständig? Wenn alles drin ist, kdin Problem. Ohne Lohnzettel geht Vorberechnung auch net. Sonst hatte ich immer richtige Vorberechnungen.. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
johnny_knoxville .................. Geschrieben 30. Januar 2017 Campione schrieb vor 16 Stunden: Weil vorhin die Sozialversicherung angesprochen wurde. Wenn man neben dem Studium als freier Dienstnehmer arbeitet, hat einen ja der Arbeitgeber dementsprechend anzumelden, wenn man über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Wie ist das, wenn es Monate gibt, wo man etwas drunter ist und ebenso Monate wo man eben drüber ist? Einkommensteuer fällt glücklicherweise eh nicht an, weil ich unter den 11000 liege. Monatliche Betrachtungsweise, dann wärst du für die jeweiligen Monate, in denen du über der Geringfügigkeitsgrenze bist, zu versichern. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Campione ASB-Gott Geschrieben 30. Januar 2017 Danke. So habe ich es eh verstanden. Aber wenn er es nicht macht, hat er die Probleme, nicht ich, oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
johnny_knoxville .................. Geschrieben 30. Januar 2017 Campione schrieb vor 29 Minuten: Danke. So habe ich es eh verstanden. Aber wenn er es nicht macht, hat er die Probleme, nicht ich, oder? Korrekt, im Zuge einer Prüfung würde das dem Dienstgeber nach verrechnet werden, sofern beanstandet. Um die Steuern musst du dich selbst kümmern.. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 30. Januar 2017 Fiasko schrieb vor 22 Stunden: Weniger darf man immer angeben oder? Also mal angenommen ich habe 200 Euro Kirchensteuer bezahlt, gebe aber nur 180 an. Das natürlich auf den Ausgleich bezogen. darfst, und könntest die differenz bei der frau geltend machen Campione schrieb vor 3 Stunden: Danke. So habe ich es eh verstanden. Aber wenn er es nicht macht, hat er die Probleme, nicht ich, oder? das müsstest aber sehen, wenn du (voll)versichert bist, kriegst nicht das bruttohonorar, sondern nur netto (abzgl. SV) 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Campione ASB-Gott Geschrieben 30. Januar 2017 Jo, arbeite halt neben dem Studium für eine Tennisschule und da ist das irgendwie alles sehr lose geregelt. Denn eigentlich müsste man in der Gesamtschau feststellen, dass es sich bei den angestellten Tennistrainern um freie DN handelt, aber wahrscheinlich gehen die sogar von einer Selbstständigkeit aus, was dann natürlich für mich sozialversicherungsrechtlich Folgen hätte. Ich muss das mit dem Geschäftsführer die nächsten Tage besprechen. Bis jetzt war es mir egal, weil ich immer gerade so nicht die Geringfügigkeitsgrenze überschritten habe, aber in diesem Monat ist es schon klar der Fall. Und wegen ein paar Euro mehr will ich da ehrlich gesagt keine rechtlichen Probleme riskieren. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lx99 Surft nur im ASB Geschrieben 31. Januar 2017 41 Euro für 2016 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LASK08 Naturbua Geschrieben 31. Januar 2017 Bildungskosten müssen im Gegensatz zu Werbungskosten nicht auf mehrere Jahre abgeschrieben werden, sondern können auf einmal in die Veranlagung mit hinein genommen werden. Stimmt das noch so? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onkelandy Homerist Geschrieben 31. Januar 2017 (bearbeitet) LASK08 schrieb vor 25 Minuten: Bildungskosten müssen im Gegensatz zu Werbungskosten nicht auf mehrere Jahre abgeschrieben werden, sondern können auf einmal in die Veranlagung mit hinein genommen werden. Stimmt das noch so? Werbungkosten ist der Überbegriff - ich nehmen an du meinst Kosten für Arbeitsmittel (> 400,--). Fort-/Weiterbildungskosten jedenfalls zur Gänze im Jahr der Zahlung (nicht über Kursdauer verteilen oder ähnliches) - falls aber zB Semesterzahlungen nur die jeweiligen Zahlungen im Jahr und nicht gleich der Gesamtbetrag bearbeitet 31. Januar 2017 von onkelandy 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 31. Januar 2017 Landstraßer Steinbock schrieb am 29.01.2017 um 22:10 : Ich habe meine wie in den letzten beiden Jahren bereits Anfang Jänner gemacht und wenig überraschend wie in den Vorjahren ging die Vorberechnjng nicht. der Arbeitgeber hat bis Ende Februar Zeit deinen Lohnzettel zu übermitteln - solange der nicht im System hinterlegt ist, kann natürlich nichts vorberechnet werden! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LASK08 Naturbua Geschrieben 31. Januar 2017 onkelandy schrieb vor 4 Minuten: Werbungkosten ist der Überbegriff - ich nehmen an du meinst Kosten für Arbeitsmittel (> 400,--). Fort-/Weiterbildungskosten jedenfalls zur Gänze im Jahr der Zahlung (nicht über Kursdauer verteilen oder ähnliches) - falls aber zB Semesterzahlungen nur die jeweiligen Zahlungen im Jahr und nicht gleich der Gesamtbetrag Passt perfekt, vielen Dank. Cool, immer wieder solche Spezialisten im Forum zu haben. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nohood Banklwärmer Geschrieben 31. Januar 2017 Da kann ich nur weiter beitragen: ich hatte mal eine steuerliche Frage, die ich ir selbst nicht erklären konnte, war drei Male dort und habe drei Male eine andere Antwort bekommen, wie ich denn das machen sollte - da kennt sich also auch keiner aus. Damals hab ich mich geärgert, heute kann ich drüber lachen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Landstraßer Steinbock ASB-Gott Geschrieben 1. Februar 2017 Admira Fan schrieb vor 15 Stunden: der Arbeitgeber hat bis Ende Februar Zeit deinen Lohnzettel zu übermitteln - solange der nicht im System hinterlegt ist, kann natürlich nichts vorberechnet werden! Haha, dann kanns ja bei mir noch dauern bei meinem Arbeitgeber. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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