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Homerist

der erste Prüfschritt erfolgt rein automatisiert durch den Computer - dieser prüft nur auf Plausibilität und Kontinuität und rechnet selber sicher mal keinen Privatanteil weg

Zitat

Nach der Übermittlung der Steuererklärung ans Finanzamt werden die Steuererklärungen überprüft. Allerdings wird nicht jede Steuererklärung vollständig kontrolliert, sondern mittels Computer werden die gemeldeten Kennzahlen auf Plausibilität und Kontinuität geprüft. Bei für den Finanzamtscomputer ungewöhnlichen Kennzahlen oder durch Zufallsauswahl oder durch Auswahl durch einen Finanzbeamten will das Finanzamt Kopien bestimmter Belege sehen oder einen Sachverhalt aufgeklärt wissen.

Die Nachfrage erfolgt mittels Ergänzungsersuchen oder Vorhalt. Für die Beantwortung hat man in Regel zwei bis vier Wochen Zeit.

https://www.szabo.at/steuererklaerung-was-kommt-nach-der-unterschrift/

Wenn die Steuererklärung/Arbeitnehmerveranlagung zur Prüfung durch einen Menschen ausgewählt wird sollte dieser lt. Organisationshandbuch der Finanz (basierend auf der BAO) unklare Verhältnisse jedenfalls per Vorhalt/Ergänzungsersuchen erfragen und nicht irgendwas einfach selber kürzen

Zitat

(1) Die Abgabenbehörde hat die Abgabenerklärungen zu prüfen (§ 115). Soweit nötig, hat sie, tunlichst durch schriftliche Aufforderung, zu veranlassen, daß die Abgabepflichtigen unvollständige Angaben ergänzen und Zweifel beseitigen (Ergänzungsauftrag).

https://www.jusline.at/gesetz/bao/paragraf/161

Falls bei Arbeitnehmerveranlagungen ohne vorherige Anforderung einer Ausgabenaufstellung oder Ähnlichem (plus evt. dazugehöriger Belege) einfach was gekürzt wird nehmen die mMn eine fragwürdige Abkürzung. Persönlich untergekommen ist mir das nach ca. 12 Jahren Tätigkeit bei Steuerberatern noch nicht - allerdings mach ich halt zu 99% Steuerklärungen für Selbständige (wo im Normalfall per Betriebsprüfung geprüft wird) und keine Arbeitnehmerveranlagungen.

hcg schrieb vor 38 Minuten:

am liebsten würde ich es ja tatsächlich a priori mit einem Sachbearbeiter besprechen dachte aber dass das nicht geht.

das kannst vergessen. Seit Umstellung auf "Finanzamt Österreich" (2021) gibt es offiziell keine örtliche Zuständigkeit mehr. Dein Prüfer kann dir theoretisch (?) random aus dem ganzen Land zugeteilt werden - es gibt also (offiziell) niemanden den du vorher ansprechen kannst. (Ob es intern dennoch weiterhin zu regionalen Zuteilungen kommt kann ich nicht sagen).

bearbeitet von onkelandy

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ASB-Legende
onkelandy schrieb vor 8 Stunden:

 Seit Umstellung auf "Finanzamt Österreich" (2021) gibt es offiziell keine örtliche Zuständigkeit mehr. Dein Prüfer kann dir theoretisch (?) random aus dem ganzen Land zugeteilt werden - es gibt also (offiziell) niemanden den du vorher ansprechen kannst. (Ob es intern dennoch weiterhin zu regionalen Zuteilungen kommt kann ich nicht sagen).

hatte letztes jahr zwei prüfungen, mit der gleichen prüferin und die zwei hatten zufällig ihren firmensitz in der gleichen straße aber nichts miteinander zu tun :D also ja wird es glaub schon noch irgendwie geben. 

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Fröhliches Mäxchen
hcg schrieb vor 9 Stunden:

Was heißt in dem Fall „in Vorlage gehen“?

Vorlageantrag rauf zum BFG, Ausbildungskosten ist immer ein großer Streitpunkt weils auch teils zig unterschiedliche Judikatur gibt, grad bei so einer hohen Summe weist man halt im Zweifel eher ab. Aber wie gesagt, kommt natürlich ganz auf den jeweiligen Einzelsachverhalt an, genaue Aufschlüsselung und Erklärung ist immer mal hilfreich, besonders bei der Vorbehaltsbeantwortung.

Zwecks Besprechen: Oftmals steht am Vorhalt die Nummer vom Team drauf, also erreichen kann man oftmals schon wen.

onkelandy schrieb vor 8 Stunden:

 

Falls bei Arbeitnehmerveranlagungen ohne vorherige Anforderung einer Ausgabenaufstellung oder Ähnlichem (plus evt. dazugehöriger Belege) einfach was gekürzt wird nehmen die mMn eine fragwürdige Abkürzung. Persönlich untergekommen ist mir das nach ca. 12 Jahren Tätigkeit bei Steuerberatern noch nicht - allerdings mach ich halt zu 99% Steuerklärungen für Selbständige (wo im Normalfall per Betriebsprüfung geprüft wird) und keine Arbeitnehmerveranlagungen.

das kannst vergessen. Seit Umstellung auf "Finanzamt Österreich" (2021) gibt es offiziell keine örtliche Zuständigkeit mehr. Dein Prüfer kann dir theoretisch (?) random aus dem ganzen Land zugeteilt werden - es gibt also (offiziell) niemanden den du vorher ansprechen kannst. (Ob es intern dennoch weiterhin zu regionalen Zuteilungen kommt kann ich nicht sagen).

AV ist halt am Finanzamt eine ganz andere Welt als BV, da ticken die Uhren anders ^^

In der AV ist es so, dass deine AVN wirklich irgendwo in Österreich bearbeitet werden kann bzw. wechseln die Zuständigkeiten auch immer nach ein paar Monaten was nicht nur für die Pflichtigen, sondern auch für die Mitarbeiter selbst äußerst mühsam ist .... aber ja FAÖ ist wieder ein eigenes Kapitel .....

bearbeitet von Herr Max

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Im ASB-Olymp
falcomitdemkoks schrieb vor 15 Minuten:

hatte letztes jahr zwei prüfungen, mit der gleichen prüferin und die zwei hatten zufällig ihren firmensitz in der gleichen straße aber nichts miteinander zu tun :D also ja wird es glaub schon noch irgendwie geben. 

Ist halt ein Unterschied zwischen Betriebsprüfungen bzw der betrieblichen Veranlagung und der normalen Arbeitnehmerveranlagung.

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Im ASB-Olymp

Hab ein Ansuchen über Ergänzung bezüglich Pendlerpauschale bekommen. Hätte es vl genauer angeben sollen:D

Jetzt steht da als Kontaktinfo nur die Adresse in Wien. Muss ich den scheiß wirklich per Post schicken? In dem Textfeld was auf Finanzonline zur Beantwortung ist, ist keine Möglichkeit pdfs hochzuladen.

 

Und weiß wer wie das mit der Pendlerpauschale während durchgehenden HO rechtlich ist?:ratlos:

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ASB-Legende
Boidi schrieb vor 2 Stunden:

Hab ein Ansuchen über Ergänzung bezüglich Pendlerpauschale bekommen. Hätte es vl genauer angeben sollen:D

Jetzt steht da als Kontaktinfo nur die Adresse in Wien. Muss ich den scheiß wirklich per Post schicken? In dem Textfeld was auf Finanzonline zur Beantwortung ist, ist keine Möglichkeit pdfs hochzuladen.

 

normalerweise kannst du nach dem textfeld die pdfs hochladen :D 

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Rapid is stabil, Junge!

Meine Frau hat bereits das Geld am Konto, ich wart immer noch auf den Bescheid. Eingereicht hab ich beide gleichzeitig. 

Zach wie jedes Jahr.

Boidi schrieb vor 2 Stunden:

Hab ein Ansuchen über Ergänzung bezüglich Pendlerpauschale bekommen. Hätte es vl genauer angeben sollen:D

Jetzt steht da als Kontaktinfo nur die Adresse in Wien. Muss ich den scheiß wirklich per Post schicken? In dem Textfeld was auf Finanzonline zur Beantwortung ist, ist keine Möglichkeit pdfs hochzuladen.

 

Und weiß wer wie das mit der Pendlerpauschale während durchgehenden HO rechtlich ist?:ratlos:

Was musst du da einschicken, bzw. welche Nachweise gibts da?

bearbeitet von GRENDEL

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Im ASB-Olymp
GRENDEL schrieb vor 7 Minuten:

Meine Frau hat bereits das Geld am Konto, ich wart immer noch auf den Bescheid. Eingereicht hab ich beide gleichzeitig. 

Zach wie jedes Jahr.

Was musst du da einschicken, bzw. welche Nachweise gibts da?

Ausschnitte vom Pendlerrechner und durch Jobwechsel und Umzug in ein anderes Bundesland wollens insgesamt 4 verschiedene Nachweise. Und meine HO Tage im ersten Halbjahr 2021. Als ob ich da eine Ahnung hätte wann wir aufgrund welchen LD nur im HO waren:facepalm:

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Fröhliches Mäxchen
GRENDEL schrieb vor 3 Stunden:

Meine Frau hat bereits das Geld am Konto, ich wart immer noch auf den Bescheid. Eingereicht hab ich beide gleichzeitig. 

Zach wie jedes Jahr.

Was musst du da einschicken, bzw. welche Nachweise gibts da?

Pendlerrechner

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get the fuck in!
Boidi schrieb vor 8 Stunden:

Und weiß wer wie das mit der Pendlerpauschale während durchgehenden HO rechtlich ist?:ratlos:

https://www.arbeiterkammer.at/steuerundcorona

 

Steht mir das Pendlerpauschale während Kurzarbeit oder Homeoffice zu?

Haben Sie bereits vor der Kurzarbeit oder dem coronabedingten Homeoffice Anspruch auf ein Pendlerpauschale gehabt, dann haben Sie das auch weiterhin, und zwar bis 30.06.2021.

Ebenso steht Ihnen für November und Dezember 2021 das reguläre Pendlerpauschale zu, auch wenn Sie im Homeoffice oder auf Kurzarbeit sind.

Für die Monate Juli bis Oktober 2021 und ab Jänner 2022 muss tatsächlich im entsprechenden Ausmaß gependelt werden. Das volle Pendlerpauschale steht also nur dann zu, wenn Sie an mindestens 11 Tagen im Monat pendeln.

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Tribünenzierde

Hab erst einen Arbeitgeber im Finanzonline ersichtlich (Firma wurde verkauft und unter ähnlichen Namen weitergeführt). Der zweite Arbeitgeber bzw. das Finanzamt hat das noch nicht eingespielt angeblich - kann das sein?

 

 

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Lalle schrieb vor 28 Minuten:

Hab erst einen Arbeitgeber im Finanzonline ersichtlich (Firma wurde verkauft und unter ähnlichen Namen weitergeführt). Der zweite Arbeitgeber bzw. das Finanzamt hat das noch nicht eingespielt angeblich - kann das sein?

 

 

Weiß gar nicht ob das dann überhaupt als Unternehmensübertritt zählt?
Dein "altes" Unternehmen hat ja nicht aufgehört zu existieren

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ASB-Gott
falcomitdemkoks schrieb am 11.3.2022 um 21:23 :

Bescheid nach einer Woche da :v::clap:

Schwach :D

aurinko schrieb am 13.3.2022 um 10:32 :

Habe gerade den Antrag für 2020 und 2021 gemacht. Mal schauen, wie lange es dauert. Eigenartigerweise soll ich in beiden Jahren gleich viel retour bekommen, obwohl ich doch unterschiedliche Sachen hatte. 

... meiner für 2020 ist heute schon da. :super: Der von 2021 sollte dann morgen oder übermorgen kommen, denn da gibt es eigentlich gar nichts zum nachrechnen / kontrollieren, da sind nur die automatisch übermitteltenden Posten drinnen. 

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