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uhhuh...h..
reallumpi schrieb vor 45 Minuten:

Frag mich mal, FA Mistelbach, jedes Jahr im März einreichen und im Juli/August frühestens die ersten Nachfragen wegen Belege... Aber gut, mir ist es in dem Fall egal weil ich durch Vermietung sowieso jedes Jahr nachzahlen muss, aber bei meiner Frau gehts auch nicht schneller.

Beileid. Das ist mir zu heftig :glubsch:

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  • 2 weeks later...
Wien nur du allein!

Einkommenssteuererklärung:

Wenn ich (grundsätzlich Angestellter) für eine Nebentätigkeit eine Honorarnote über EUR 5.000,- stelle, ist diese als Einkommen aus selbstständiger Arbeit anzugeben. Richtig?

Was aber, wenn ich davon nur EUR 3.000,- erhalten habe (z.B. weil ich den Rest nachsehe oder mein Schuldner insolvent ist). Dann gebe ich ja nur diesen Betrag als Einkommen an. Wie belege ich das am besten für den Fall einer Steuerprüfung?

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V.I.P.
Neocon schrieb vor 43 Minuten:

Einkommenssteuererklärung:

Wenn ich (grundsätzlich Angestellter) für eine Nebentätigkeit eine Honorarnote über EUR 5.000,- stelle, ist diese als Einkommen aus selbstständiger Arbeit anzugeben. Richtig?

Was aber, wenn ich davon nur EUR 3.000,- erhalten habe (z.B. weil ich den Rest nachsehe oder mein Schuldner insolvent ist). Dann gebe ich ja nur diesen Betrag als Einkommen an. Wie belege ich das am besten für den Fall einer Steuerprüfung?

Zahlungsbestätigung

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ASB-Legende
Neocon schrieb vor 4 Stunden:

Einkommenssteuererklärung:

Wenn ich (grundsätzlich Angestellter) für eine Nebentätigkeit eine Honorarnote über EUR 5.000,- stelle, ist diese als Einkommen aus selbstständiger Arbeit anzugeben. Richtig?

Was aber, wenn ich davon nur EUR 3.000,- erhalten habe (z.B. weil ich den Rest nachsehe oder mein Schuldner insolvent ist). Dann gebe ich ja nur diesen Betrag als Einkommen an. Wie belege ich das am besten für den Fall einer Steuerprüfung?

musst halt schauen dass du nicht über der sva grenze bist, dann heißt es nämlich versicherung nachzahlen ;)

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Fanatischer Poster
Neocon schrieb vor 8 Stunden:

Einkommenssteuererklärung:

Wenn ich (grundsätzlich Angestellter) für eine Nebentätigkeit eine Honorarnote über EUR 5.000,- stelle, ist diese als Einkommen aus selbstständiger Arbeit anzugeben. Richtig?

Was aber, wenn ich davon nur EUR 3.000,- erhalten habe (z.B. weil ich den Rest nachsehe oder mein Schuldner insolvent ist). Dann gebe ich ja nur diesen Betrag als Einkommen an. Wie belege ich das am besten für den Fall einer Steuerprüfung?

Könnte auch eine gewerbliche Tätigkeit sein. Und bei den 5.000 Euro (oder 3.000) kannst ntl noch Ausgaben für diese Einkünfte abziehen. 

Ich würde die ursprüngliche Honorarnote stornieren und eine neue ausstellen. Die Korrespondenz über den nachträglichen Rabatt würde ich für eine Steuerprüfung dokumentieren. 

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  • 2 weeks later...
V.I.P.

blöde frage, weil es sicherlich irgendwo auf der seite vom bmf ist und ich aber nicht finde/lost in internet bin:

wenn ich etwas produziere und nach deutschland verkaufe, was muss ich da genau beachten (bspw welche kleinunternehmen-regelung gilt da? deutsche regelung oder österreichische?) und welche stichwörter brauche ich da genau, damit ich mir das mal selber raussuchen kann. danke!

bearbeitet von AlexR

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V.I.P.
AlexR schrieb vor 17 Stunden:

blöde frage, weil es sicherlich irgendwo auf der seite vom bmf ist und ich aber nicht finde/lost in internet bin:

wenn ich etwas produziere und nach deutschland verkaufe, was muss ich da genau beachten (bspw welche kleinunternehmen-regelung gilt da? deutsche regelung oder österreichische?) und welche stichwörter brauche ich da genau, damit ich mir das mal selber raussuchen kann. danke!

https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/umsatzsteuer/umsaetze-mit-auslandsbezug/ausfuhr-innergemeinschaftliche-lieferung.html

Wenn der Firmensitz in Ö ist, unser Recht 

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Superkicker

Ich werde in den nächsten Tagen auch mal den Lohnsteuerausgleich erledigen daher die Frage:

Ab Lockdown Nummer 1 hab ich fast durchgehend im Home Office gearbeitet. Ist bei mir ein Tisch im Wohn-Esszimmer.

Gibt es irgendwas das ich da reinnehmen kann von den laufenden Kosten (Internet, Strom, usw.)? Anschaffungen hatte ich keine da alles von der Firma gestellt wurde.

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Fröhliches Mäxchen
chof03 schrieb vor 5 Stunden:

Ich werde in den nächsten Tagen auch mal den Lohnsteuerausgleich erledigen daher die Frage:

Ab Lockdown Nummer 1 hab ich fast durchgehend im Home Office gearbeitet. Ist bei mir ein Tisch im Wohn-Esszimmer.

Gibt es irgendwas das ich da reinnehmen kann von den laufenden Kosten (Internet, Strom, usw.)? Anschaffungen hatte ich keine da alles von der Firma gestellt wurde.

Nein, ergonomisches Material kannst 150€ geltend machen fallst eine Anschaffung 2020 hast, da gibts jetzt das neue L1 HO Formular.

Laufende Kosten sind keinesfalls absetzbar oder sonst berücksichtigt. 

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Postinho
Herr Max schrieb vor 4 Stunden:

Laufende Kosten sind keinesfalls absetzbar oder sonst berücksichtigt. 

naja internetzugang sollte man schon absetzen können? die frage ist wieviel man auch am privatanteil da dann drehen kann/darf.

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Fröhliches Mäxchen
Taffspeed schrieb vor einer Stunde:

naja internetzugang sollte man schon absetzen können? die frage ist wieviel man auch am privatanteil da dann drehen kann/darf.

Kann man aliquot wie sonst auch immer, wird 60/40 gemacht, eigene HO Regelungen gibts dazu nicht.

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