Recommended Posts

Naturbua

Frage bezgl. Umzugskosten: Ein Freund ist letztes Jahr wegen neuem Job von der Steiermark nach Wien gezogen und hatte in Zuge dessen insgesamt 2 Maklertermine, wo er jeweils mit dem Privat-PKW angereist ist, außerdem dann noch 2 Fahrten, wo er dann Hausrat in die neue Wohnung gebracht hat. Das ist ja prinzipiell absetzbar. 

Problem jetzt: Das ist er mit dem Privat-PKW gefahren, der mittlerweile dank neuem Firmen-Wagen verkauft ist. Frage - wie beweist er dann das? Weil 4x Graz Wien hin und retour * 0,42 € Kilometergeld ist ja eine schöne Stange Geld. Er weiß die Tage noch, aber es bringt ja jetzt nichts mehr, nachträglich ein Fahrtenbuch zu basteln, oder? 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Fröhliches Mäxchen
LASK08 schrieb vor 2 Stunden:

Frage bezgl. Umzugskosten: Ein Freund ist letztes Jahr wegen neuem Job von der Steiermark nach Wien gezogen und hatte in Zuge dessen insgesamt 2 Maklertermine, wo er jeweils mit dem Privat-PKW angereist ist, außerdem dann noch 2 Fahrten, wo er dann Hausrat in die neue Wohnung gebracht hat. Das ist ja prinzipiell absetzbar. 

Problem jetzt: Das ist er mit dem Privat-PKW gefahren, der mittlerweile dank neuem Firmen-Wagen verkauft ist. Frage - wie beweist er dann das? Weil 4x Graz Wien hin und retour * 0,42 € Kilometergeld ist ja eine schöne Stange Geld. Er weiß die Tage noch, aber es bringt ja jetzt nichts mehr, nachträglich ein Fahrtenbuch zu basteln, oder? 

 

 

Da hat er dann einfach Pech gehabt, alles muss mit Rechnungen oder Fahrtenbuch nachweisbar sein, dass er sich erinnern kann welche Tage das waren ist wurscht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

simsala schrieb am 13.1.2020 um 15:51 :

Kurze Frage an die Fachmänner unter euch: Wie bring ich 3 verschiedene "Arten" der Pendlerpauschale unter? 

Jänner - März ==> Firma alt, Pendlerpauschale bei monatlichem Lohn dabei

März - August ==> Firma neu - Dienstort A

August - Dezember ==> Dienstort B

Weiters hab ich bei der neuen Firma Gleitzeit. Was geb ich hier für Arbeitszeiten an? Ungefähr (bin ja eigtl immer früher in der Firma und gehe später als Normalarbeitszeit) oder muss ich die Normalarbeitszeit angeben?

Danke und lg

Habt ihr eine Kernzeit wo ihr anwesend sein müsst? Dann wirds wohl diese sein!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Homerist
Hammerwerfer schrieb vor 1 Stunde:

Fallen unter Persönlichkeitsentwicklung auch Rhetorikkurse am Wifi?

Hängt von der beruflichen Veranlassung bzw. Notwendigkeit ab. Verdienst dein Geld als Redner oder Moderator dann absetzbar - bist Tischler dann nicht absetzbar.

bearbeitet von onkelandy

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

навсегда
Hammerwerfer schrieb vor 46 Minuten:

Techniker mit häufigen Kundenkontakt, FATs usw. 

Kannst sicher absetzen. Da musst du schon Pech haben, dass das ein Beamter nicht durchgehen lässt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Fröhliches Mäxchen
simsala schrieb am 13.1.2020 um 15:51 :

Kurze Frage an die Fachmänner unter euch: Wie bring ich 3 verschiedene "Arten" der Pendlerpauschale unter? 

Jänner - März ==> Firma alt, Pendlerpauschale bei monatlichem Lohn dabei

März - August ==> Firma neu - Dienstort A

August - Dezember ==> Dienstort B

Weiters hab ich bei der neuen Firma Gleitzeit. Was geb ich hier für Arbeitszeiten an? Ungefähr (bin ja eigtl immer früher in der Firma und gehe später als Normalarbeitszeit) oder muss ich die Normalarbeitszeit angeben?

Danke und lg

Die Arbeitszeit die du meistens da bist, meistens hat man ja auch bei Gleitzeit ein persönliches Zeitschema und kommt nicht jeden Tag komplett unterschiedlich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Legende
onkelandy schrieb am 12.1.2020 um 20:16 :

spätestens beim zu erwartenden Ergänzungsersuchen würd ich nicht mehr lügen

§ 33 Finanzstrafgesetz

 (1) Der Abgabenhinterziehung macht sich schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt.

5) Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde, auf die sich der Vorsatz des Täters bezieht. Neben der Geldstrafe ist nach Maßgabe des § 15 auf Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren zu erkennen.

Vor allem weil dort ausdrücklich drinnen stehen wird, dass Zuschüsse zu Ausgaben, die man vom Arbeitgeber oder Förderstellen erhalten hat, abzuziehen sind. Bei 4.900 Euro kommt fix ein Ergänzungsersuchen.

simsala schrieb am 13.1.2020 um 15:51 :

Kurze Frage an die Fachmänner unter euch: Wie bring ich 3 verschiedene "Arten" der Pendlerpauschale unter? 

Jänner - März ==> Firma alt, Pendlerpauschale bei monatlichem Lohn dabei

März - August ==> Firma neu - Dienstort A

August - Dezember ==> Dienstort B

Weiters hab ich bei der neuen Firma Gleitzeit. Was geb ich hier für Arbeitszeiten an? Ungefähr (bin ja eigtl immer früher in der Firma und gehe später als Normalarbeitszeit) oder muss ich die Normalarbeitszeit angeben?

Danke und lg

in den FAQ zum Pendlerrechner steht einiges zum Thema Arbeitszeiten.

https://www.bmf.gv.at/services/berechnungsprogramme/pendlerrechner-faq.html

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Legende
LASK08 schrieb am 16.1.2020 um 15:21 :

Frage bezgl. Umzugskosten: Ein Freund ist letztes Jahr wegen neuem Job von der Steiermark nach Wien gezogen und hatte in Zuge dessen insgesamt 2 Maklertermine, wo er jeweils mit dem Privat-PKW angereist ist, außerdem dann noch 2 Fahrten, wo er dann Hausrat in die neue Wohnung gebracht hat. Das ist ja prinzipiell absetzbar. 

Problem jetzt: Das ist er mit dem Privat-PKW gefahren, der mittlerweile dank neuem Firmen-Wagen verkauft ist. Frage - wie beweist er dann das? Weil 4x Graz Wien hin und retour * 0,42 € Kilometergeld ist ja eine schöne Stange Geld. Er weiß die Tage noch, aber es bringt ja jetzt nichts mehr, nachträglich ein Fahrtenbuch zu basteln, oder? 

jch würde es aber trotzdem probieren, weil die Tatsache des Umzugs ist eindeutig nachweisbar und dass er dafür Wohnungsbesichtigungen in Wien machen muss und Hausrat transportieren muss, entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, wie es so schön heißt. Irgendwie muss er ja nach Wien gekommen sein. Solange es sich im Rahmen hält, müsste es klappen.

Hier hat es einer übertrieben ;)

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=ef413194-8d96-462b-91db-f1a4ca99c593

Es widerspricht jeglicher Lebenserfahrung, dass der Transport des gesamten Hausrates im Rahmen eines (hier zwar beruflich bedingten) Umzuges mit dem eigenen PKW durchgeführt wird, wenn die einfache Wegstrecke zwischen den beiden Wohnsitzen rund 670 km beträgt und hiefür insgesamt vierzehn Fahrten erforderlich sind. Bei Anwendung einer typisierenden Betrachtungsweise ist vielmehr davon auszugehen, dass die behaupteten mehrmaligen Transportfahrten im Rahmen der Familienheimfahrten erfolgt sind.

Aber selbst der hat im Endeffekt für 3 Fahrten das km-Geld bekommen. 

Je mehr man absetzen will und je ausgerissener der Fall ist, umso genauer muss man nachweisen können.

bearbeitet von Blackie75

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Hab jetzt einmal aus Jux Pendlerpauschale gerechnet, hat sich das verändert? Vor 1 oder 2 Jahren kam ein " Computer says no" vom Pendlerrechner, jetzt steht mir anscheinend das kleine Pauschale zu. Steht was von ~700 Jahr.

Jetzt hab ich noch einen anderen Ort probiert, dort große Pauschale, da steht ab ~300 Euro.

 

Sollte die Große nicht eigentlich mehr sein?

Ja, ich weiß die vermindert dann die Lohnsteuerabgabe und ich kriegst nicht so raus. Arbeitgeber hats für 19 nämlich nicht berechnet, also werd ichs in die Veranlagung tun.

bearbeitet von cmburns

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 weeks later...
Konteradmiral a.D.

Eine Bekannte von mir hat sich vor vielen Jahren einen Zugang bei Finanzonline gemacht, die Zugangsdaten mittlerweile aber vergessen. Online zurücksetzen kann man den Account nur, wenn man den Benutzernamen weiß, was bei ihr nicht der Fall ist.

Gehe ich recht in der Annahme, dass man den Account vor Ort beim Finanzamt zurücksetzen kann, nach Vorzeigen von einem Ausweis?

bearbeitet von OoK_PS

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Legende
OoK_PS schrieb vor 29 Minuten:

Eine Bekannte von mir hat sich vor vielen Jahren einen Zugang bei Finanzonline gemacht, die Zugangsdaten mittlerweile aber vergessen. Online zurücksetzen kann man den Account nur, wenn man den Benutzernamen weiß, was bei ihr nicht der Fall ist.

Gehe ich recht in der Annahme, dass man den Account vor Ort beim Finanzamt zurücksetzen kann, nach Vorzeigen von einem Ausweis?

ja, bekommst dann neue zugangsdaten, ist kein problem, 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 weeks later...

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.