Der Böllerwurf


pimpifax

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Postinho

vll sollte man ein bisserl bessere kameras verwenden. so bringt das offensichtlich nix, ausser dass man sagen kann, dass der typ, der aus 5 pixeln besteht, den böller geworfen hat.

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ASB-Gott

Anmerkung dazu:

Nicht rechtskräftig.

Irgendwie ist da ein Widerspruch drin:

Einerseits heißt es: "... konnte nicht eindeutig geklärt werden, wer den Böller geworfen hat."

Und andererseits sagte die Richterin: "Der Beschuldigte ist es jedenfalls nicht gewesen."

bearbeitet von scr schimli

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Irgendwie ist da ein Widerspruch drin:

Einerseits heißt es: "... konnte nicht eindeutig geklärt werden, wer den Böller geworfen hat."

Und andererseits sagte die Richterin: "Der Beschuldigte ist es jedenfalls nicht gewesen."

Die Aussage ist kein Widerspruch, sondern logisch.

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ASB-Gott

Die Aussage ist kein Widerspruch, sondern logisch.

Es konnte nicht eindeutig geklärt werden, wer den Böller geworfen hat.

Aber wie kann man dann sagen, dass es der Beschuldigte "JEDENFALLS NICHT WAR" , wenn es nicht eindeutig geklärt werden konnte?

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All Colours Are Beautiful

Es konnte nicht eindeutig geklärt werden, wer den Böller geworfen hat.

Aber wie kann man dann sagen, dass es der Beschuldigte "JEDENFALLS NICHT WAR" , wenn es nicht eindeutig geklärt werden konnte?

Es konnte nicht geklärt werden, wer es war, jedenfalls aber nicht der Angeklagte.

Wo du da einen Widerspruch drin siehst, musst mir auch erklären :ratlos:

Tolle Justiz übrigens, die einen Unschuldigen ohne jeglichen Beweis erst vor Gericht bringt und dann erst nach genaueren Informationen forscht :facepalm:

bearbeitet von averell89

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Survivalism

Selten dämlicher Spruch, da könnte man genauso sagen, Schuhverkäufer sind keine Verbrecher.

Denn manchmal kann es schon sein das ein Verbrechen halt auch ein Fußballfan ist bzw. ein Fußballfan zum Verbrecher wird.

Dabei Jus Student :facepalm:

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Danke für alles und viel Erfolg!

Selten dämlicher Spruch, da könnte man genauso sagen, Schuhverkäufer sind keine Verbrecher.

Denn manchmal kann es schon sein das ein Verbrechen halt auch ein Fußballfan ist bzw. ein Fußballfan zum Verbrecher wird.

:super:

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ASB-Gott

Es konnte nicht geklärt werden, wer es war, jedenfalls nicht der Angeklagte.

Wo du da einen Widerspruch drin siehst, musst mir auch erklären :ratlos:

Ich versuche es:

Fangen wir es anders an. Ich stelle hier lediglich die Formulierung der Aussage, nicht das Urteil, in Frage. Sie wissen weder ob er es war, noch ob er es nicht war, weil sie quasi nix erkennen konnten. Sie wissen nicht WER es war, aber sie kann trotzdem sagen, dass ER es nicht war.

Freizusprechen aus Mangel an Beweisen von mir aus als Formulierung.

Ja I-Tüpferl-Reiter.

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