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Hugo_Maradona

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Special agent
GRENDEL schrieb vor 59 Minuten:

Die KeSt ned vergessen ( so wie ich ), es bleiben einem nicht wirklich die vollen Zinsen als Gewinn.

Wo zahlt man den keine Kest? Die musst du zB auch bei Bankkonto Zinsen blechen und natürlich auch bei anderen Assets wie Aktien.

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Ergänzungsspieler

Ich hab für die Zinsen des ersten Invest keine Zinsen gezahlt:

Aus der Verständigung von Conda:

Wenn Sie nur Einkünfte aus unselbständiger Arbeit haben:
Wurde  bis  jetzt  noch  keine  Einkommensteuererklärung  abgegeben  (nur  Einkünfte  aus  einem  Angestelltenverhältnis),  so  muss  dann  eine Einkommensteuererklärung  abgegeben  werden,  wenn  weitere  Einkünfte  (inkl.  der  Zinsen)  in  einem  Jahr  den  Betrag  von  EUR  730,00 übersteigen (Freibetrag).

 

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Postet viiiel zu viel
Effendi schrieb vor 30 Minuten:

Ich hab für die Zinsen des ersten Invest keine Zinsen gezahlt:

Aus der Verständigung von Conda:

Wenn Sie nur Einkünfte aus unselbständiger Arbeit haben:
Wurde  bis  jetzt  noch  keine  Einkommensteuererklärung  abgegeben  (nur  Einkünfte  aus  einem  Angestelltenverhältnis),  so  muss  dann  eine Einkommensteuererklärung  abgegeben  werden,  wenn  weitere  Einkünfte  (inkl.  der  Zinsen)  in  einem  Jahr  den  Betrag  von  EUR  730,00 übersteigen (Freibetrag).

 

Sehr interessant, davon hab ich bisher noch nie etwas gelesen. Das klingt wie der Gewinnfreibetrag auf Aktien in Deutschland.

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FloRyan schrieb vor 53 Minuten:

Sehr interessant, davon hab ich bisher noch nie etwas gelesen. Das klingt wie der Gewinnfreibetrag auf Aktien in Deutschland.

...aber nur, wenn dein Jahresgewinn nicht EUR 730 übersteigt.

...also nur,. wenn es um Peanuts geht.

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Postet viiiel zu viel
Chaostheorie schrieb vor 4 Minuten:

...aber nur, wenn dein Jahresgewinn nicht EUR 730 übersteigt.

...also nur,. wenn es um Peanuts geht.

Ah und da liegt die Krux: In Deutschland is dann nämlich nur der überschießende Teil steuerpflichtig, in Ö der gesamte. Oder irre ich mich?

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FloRyan schrieb Gerade eben:

Ah und da liegt die Krux: In Deutschland is dann nämlich nur der überschießende Teil steuerpflichtig, in Ö der gesamte. Oder irre ich mich?

Die 730 EUR sind eine Freigrenze, die jeder Steuerpflichtige im Jahr "steuerfrei" dazu verdienen darf. Darüber wird alles steuerpflichtig.

Bei Kapitaleinkünften wird es komplizierter, das würde den Rahmen her sprengen. Aber die 730 Freigrenze für das Kalenderjahr betreffen alle Zuverdienste neben einem unselbstständigen Einkommen.

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Stammspieler
Fox Mulder schrieb vor 14 Stunden:

Wo zahlt man den keine Kest? Die musst du zB auch bei Bankkonto Zinsen blechen und natürlich auch bei anderen Assets wie Aktien.

Fondsgebundene Lebensversicherung 

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pour que cette année soit la bonne
Koogie schrieb vor 28 Minuten:

Fondsgebundene Lebensversicherung 

Das was du dir dort an KESt ersparst, brennst dafür dreimal an höheren Kosten. Lassts euch das gesagt sein, von jemandem, der sich beruflich damit beschäftigen darf: solche Kombinationsprodukte sind außer teuer eigentlich nur teuer. ;)

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Wir sind ja nicht zum Spaß hier schrieb vor 8 Minuten:

Weiß jemand, ob man sich bei Rapid oder Conda sein Vorzeichnungsrecht schon sichern kann? Die Registrierung bei Conda mein ich nicht, die ist abgeschlossen. 

Du kannst schon investieren, ja (als Mitglied bzw. auch wenn du Teil des letzten InvesTor warst).

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Im ASB-Olymp
Mango schrieb am 25.4.2024 um 23:04 :

Das was du dir dort an KESt ersparst, brennst dafür dreimal an höheren Kosten. Lassts euch das gesagt sein, von jemandem, der sich beruflich damit beschäftigen darf: solche Kombinationsprodukte sind außer teuer eigentlich nur teuer. ;)

Hab meine vor etwa 3 Monaten gekündigt, 12 Jahre quasi nur Verlust gemacht. Der einzige der damit wohl einen Gewinn gemacht hat ist der, der sie mir angedreht hat.

Mit 1.5. (Vl ein Zeichen :davinci:) Ist sie dann gekündigt und ich bekomme das ausbezahlt was eben noch da ist, wäre eine Überlegung dieses Geld in Rapid zu investieren.

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