Zwischenfälle beim Derby


santiago_chile

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Rapid is stabil, Junge!
Zwei Monate Haft für Rapid-Fan nach Derby

Ein gerichtliches Nachspiel hatte das Fußball-Derby vom 4. März, das von Ausschreitungen geprägt war. Ein 23-jähriger Rapid-Fan wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zu zwei Monaten unbedingt verurteilt.

Schon vor dem Derby am 4. März gab es eine Demonstration von Rapid-Fans.

Mit Stiefeln auf Polizisten eingetreten

Zusätzlich bekam der Rapid-Anhänger weitere sechs Monate auf Bewährung aufgebrummt. Der junge Mann ist deutscher Staatsbürger und lebt in München. "Er ist seit Jahren immer wieder nach Österreich gereist, um hier Spiele seines Lieblingsklubs Rapid zu besuchen", berichtete sein Verteidiger.

Der Student hatte in Folge von in deutschen Fußballstadien gesetzten Gewalttätigkeiten bereits zwei einschlägige Vorstrafen wegen Körperverletzung auf dem Kerbholz, als er im Favoritner Horr-Stadion ausrastete´.

Mit Doc Martens-Stiefeln trat er brutal auf einen Polizisten ein, der gerade einen anderen gewaltbereiten Fan festnehmen wollte.

Nasenbein gebrochen

Der 36-jährige Wega-Beamte kam zu Sturz, mit einem Schlag ins Gesicht wurde ihm auch noch das Nasenbein gebrochen.

Der Münchner mit dem Lieblingsverein in Wien bekam eine unbedingte Haftstrafe.

Angeklagte: "Das kam im Affekt"

"Mir wurde der Helm vom Kopf gerissen. Man hat mich dann von hinten, von der Seite attackiert. Das Aggressionspotenzial von Fans, das dir da entgegen schlägt, ist unfassbar", sagte der Polizist im Zeugenstand.

"Ich hab' den Polizeibeamten getreten. Das kam im Affekt", gab der deutsche Rapid-Fan an. Die Polizei habe relativ willkürlich auf Leute eingeschlagen, behauptete der 23-Jährige. Da habe er sich "bedauerlicherweise eingeschaltet".

Richter: Sinnlose Brutalität

Die strenge Strafe wurde verhängt, da es sich um sinnlose Brutalität handle, so der Richter. "Einfach aus Spaß einen prügeln, ist das Letzte. Das machen nicht ein Mal die Viecher", meinte er.

Auf Fußballplätzen regiere in letzter Zeit mitunter "das nackte Chaos". "Offensichtlich gibt es Leute, denen das Leder völlig wurscht ist und auch, wer gewinnt und verliert. Hauptsache, man teilt kräftig aus. Manche finden es scheinbar besonders lustig, einen Polizisten zu schlagen", stellte der Richter fest.

Der Rapid-Fan war nach Rücksprache mit seinem Anwalt mit der Strafe einverstanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

quelle: orf.at

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BESSERWISSER

also wenn das der richter wirklich gesagt hat gehört der entlassen und darf 2 monate unbedingt auf der west verbringen.

unglaublich, aber kein wunder in einem land in dem es automatisch eine schwere körperverletzung ist,wenn du an einem polizisten anstreifst( un damit meine ich nicht das was beim derby oder sonstwo passiert ist, ausdrücklich nicht, sondern wirklich ANSTREIFST)

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Anti Bauernmafia

also wenn das der richter wirklich gesagt hat gehört der entlassen und darf 2 monate unbedingt auf der west verbringen.

unglaublich, aber kein wunder in einem land in dem es automatisch eine schwere körperverletzung ist,wenn du an einem polizisten anstreifst( un damit meine ich nicht das was beim derby oder sonstwo passiert ist, ausdrücklich nicht, sondern wirklich ANSTREIFST)

Da hast du recht, aber umso bemerkenswerter dass er nur wegen Widerstand verurteilt wurde, was ohnehin ein beschissener Paragraph ist. Allerdings ist das bloß dafür eine harte Strafe, offenbar konnte ihm das: "Der 36-jährige Wega-Beamte kam zu Sturz, mit einem Schlag ins Gesicht wurde ihm auch noch das Nasenbein gebrochen." nicht zugerechnet werden. Ich hätte die Strafe nicht angenommen an seiner Stelle.

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Kennt das ASB in und auswendig

man kann zu der entscheidung an sich stehen wie man will. sollte der richter sich aber wirklich so ausgedrückt haben ist das wohl mehr als ein armutszeugnis. von einem richter am straflandesgericht erwarte ich mir eine anspruchsvollere ausdrucksweise (ist ja kein bezirksrichter im 1. jahr).

"Das Aggressionspotenzial von Fans, das dir da entgegen schlägt, ist unfassbar"

da lässt sich "fan" ganz leicht durch "wega beamte" ersetzen und der wahrheit ist trotzdem genüge getan.

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Im ASB-Olymp

"Der Student hatte in Folge von in deutschen Fußballstadien gesetzten Gewalttätigkeiten bereits zwei einschlägige Vorstrafen wegen Körperverletzung auf dem Kerbholz, als er im Favoritner Horr-Stadion ausrastete´.

[...]

Mit Doc Martens-Stiefeln trat er brutal auf einen Polizisten ein, der gerade einen anderen gewaltbereiten Fan festnehmen wollte.

[...]

Nasenbein gebrochen

Der 36-jährige Wega-Beamte kam zu Sturz, mit einem Schlag ins Gesicht wurde ihm auch noch das Nasenbein gebrochen."

nicht böse sein, aber leute die das tun gehoeren nicht ins stadion und bedingt ist da noch viel zu mild meiner ansicht nach!!!

beste grüsse!

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Anfänger

"Der Student hatte in Folge von in deutschen Fußballstadien gesetzten Gewalttätigkeiten bereits zwei einschlägige Vorstrafen wegen Körperverletzung auf dem Kerbholz, als er im Favoritner Horr-Stadion ausrastete´.

[...]

Mit Doc Martens-Stiefeln trat er brutal auf einen Polizisten ein, der gerade einen anderen gewaltbereiten Fan festnehmen wollte.

[...]

Nasenbein gebrochen

Der 36-jährige Wega-Beamte kam zu Sturz, mit einem Schlag ins Gesicht wurde ihm auch noch das Nasenbein gebrochen."

nicht böse sein, aber leute die das tun gehoeren nicht ins stadion und bedingt ist da noch viel zu mild meiner ansicht nach!!!

beste grüsse!

Nicht böse sein, aber Vorstrafen in anderen Ländern interessieren hierzulande keine Sau (oder kannst hiesiges Rechtsverständnis zB mit einem Tschetschenen in Einklang bringen, der wg Widerstand gegen die russische Staatsgewalt verknackt worden ist) und zweitens, hättens ihm das obengenannte nachweisen können, wäre er wg schwerer Körperverletzung dran gewesen, nicht wg Widerstand.

bearbeitet von Blaumax

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Anti Bauernmafia

nicht böse sein, aber leute die das tun gehoeren nicht ins stadion und bedingt ist da noch viel zu mild meiner ansicht nach!!!

Noch einmal, das ist offenbar nur eine Anekdote oder so, jedenfalls hätte dieser Deutsche garantiert auch eine Verurteilung wegen Körperverletzung bekommen, wenn ihm die Veletzung des Polizisten zugerechnet werden hätte können. Ich bleibe dabei, dass meiner Meinung nach alleine für Widerstand 2 Monate unbedingt+6 Monate bedingt für einen in Österreich unbescholtenen Menschen eine harte Strafe ist. Es scheint als hätte ihn der Richter indirekt auch für die Taten der anderen Beteiligten verantwortlich gemacht.

bearbeitet von Space Janitor

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Rapid is stabil, Junge!

dieses urteil ist ein skandal...

hier wollte halt der staat bzw. die polizei ein zeichen setzen...

So ist es. Ob sich dadurch das Ganze endlich zum besseren wendet, wage ich allerdings zu bezweifeln.

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Knows how to post...

dieses urteil ist ein skandal...

hier wollte halt der staat bzw. die polizei ein zeichen setzen...

So ist es, andererseits steht eigentlich nirgendwo was darüber, ob ein Polizist verurteil wurde oder wird, weil er einen Fan verletzt hat (meine das nicht unbedingt auf das Derbie bezogen)

Wie meinte doch unlängst ein recht bekannter aus der Fanszene in einem Medium: "Wäre die hiesige Polizei genauso reingefahren wie zetbe bei Polen oder Englandfans, hätte es eine Kastastrophe gegeben."

Er hat leider recht.

Auch muß ich mal unabhängig aller Vollkoffer, die blindlinks um sich schlagen, was Ihnen in den Weg kommt, doch sehr wohl eines posten: es ist ein jeder seines Glückes Schmied. Ein jeder Polizist bekommt Gefahrenzulagen, Überstunden, weiß bescheid, daß sein Beruf nicht ungefährlich ist. Unsere Polizei ist vom Gehalt her sicherlich nicht eine der unterbezahltesten (das gilt übrigens auch für alle anderen Beamten auch !).

Mit ein wenig Deeskaltationsübungen und Kursen ließe sich so manches vermeiden. Und einen Haufen Geld ersparen.

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Die Nr. 1 in Wien sind wir!

Ich halte das Urteil auch für überzogen.

Allerdings ist das Strafmaß für widerstand gegen die Staatsgewalt in Österreich genauso wie in den meisten anderen Ländern relativ hoch.

http://www.ris.bka.gv.at/images/geltende_fassung.gif

Widerstand gegen die Staatsgewalt

§ 269. (1) Wer eine Behörde mit Gewalt oder durch Drohung mit

Gewalt und wer einen Beamten mit Gewalt oder durch gefährliche

Drohung an einer Amtshandlung hindert, ist mit Freiheitsstrafe bis

zu drei Jahren, im Fall einer schweren Nötigung (§ 106) jedoch mit

Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Behörde mit Gewalt oder

durch Drohung mit Gewalt oder einen Beamten mit Gewalt oder durch

gefährliche Drohung zu einer Amtshandlung nötigt.

(3) Als Amtshandlung im Sinn der Abs. 1 und 2 gilt nur eine

Handlung, durch die der Beamte als Organ der Hoheitsverwaltung oder

der Gerichtsbarkeit eine Befehls- oder Zwangsgewalt ausübt.

(4) Der Täter ist nach Abs. 1 nicht zu bestrafen, wenn die Behörde

oder der Beamte zu der Amtshandlung ihrer Art nach nicht berechtigt

ist oder die Amtshandlung gegen strafgesetzliche Vorschriften

verstößt.

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