Didulica doch freigesprochen !


dschuxta

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Dem Grundtenor vom Rietzler Kommentar - am Platz darf eben nicht alles erlaubt sein (so quasi das Fußballfeld als "Blutwiese" wo man sich austoben darf) soll, kann man glaub ich schon gut und gerne nachvollziehen. Andererseits ist das Fußballfeld eben doch eine Ausnahmesituation: Spieler sind aggressiv, müssen das auch sein (sonst nörgeln die Reporter was von fehlender Aggression herum), stehen in einer psychischen und physischen Ausnahmesituation. Die Richterin argumentiert, daß es kein Gladiatorenkampf sei. Wenn man sich ehrlich ist: das ist es leider z.T. schon, warum redet man vom Zweikampf?

Wie gesagt: Aktionen, die im vollen Bewußtsein, in voller (Verletzungs-)Absicht und in voller Kontrolle der Situation (Schicklgruber gegen Rothbauer, Totti und Ramelow,..etc) durchgeführt werden, sind mMn zu Recht ein Fall für die Gerichte.

Dieses Urteil ist ein Skandal, gerade weil es ein Kompromiß ist. Didulica wird nicht volle Absicht unterstellt, nur, daß er besser aufpassen hätte sollen (an die Prozeßteilnehmer: wurde auch irgendwie behandelt, inwieweit Didulica reagieren hätte können - die ganze Situation verlief doch ziemlich schnell). Wenn das Gericht aber feststellt, daß Didulica in voller Absicht Lawaree niedergemäht hat, ihn treffen wollte, dann ist dieses Urteil (und strenger) absolut in Ordnung.

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... on the warpath

Der Rietzler Kommentar ist für mich deshalb schon abzulehnen, weil man einen Sportler (mMn!) nicht bestrafen darf, solange man ihm keine Absichtlichkeit bei der Verletzung nachweisen kann!

Es gab schon so viele absichtliche Attacken, die ein Verletzung nach sich gezogen haben - die interessieren aber komischerweise kein gericht dieser Welt - zumindest kein Österreichisches. Vielmehr muss man einen Sportler strafen, weil die Attacke in deren Augen atypisch war - Absichtlichkeit selbst aber auf keinen Fall beweisbar ist. Wer aber die BuLi auch nur ein wenig verfolgt weiß, dass Didulica immer mit angewinkeltem Knie zum Ball geht - egal ob ein gewisser Axel L. in der Nähe ist oder nicht. Und zumndest international gesehen ist er bei weitem nicht der einzige Tormann, der sich so selbst zu schützen versucht.

Nur mehr lächerlich das Ganze! Und ich bleib dabei - dieses Urteil hat in 2. Instanz 0,0% Überlebenschance. Wie aragorn schon gesagt hat: ein fäuler Kompromiss, bei dem's hinten und vorne happert.

bearbeitet von Fex

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Top-Schriftsteller

Ich gestehe, ich habe mir nicht 29 Seiten durchgelesen. Vielleicht kam es schon vor, aber: wie kann Oberstaatsanwalt Grünewald behaupten, dass dieses Foul mehr als fahrlässig ist? Wenn mich nicht alles täuscht, hat die Richterin auf fahrlässige Körperverletzung geurteilt und die Staatsanwaltschaft hat doch bis jetzt nicht Berufung angemeldet, oder hab ich was verpasst? :ratlos:

"Das ist ein Grund, dass sich die Strafverfolgungsbehörden das ansehen. Die Art der Zufügung der Verletzung hat nach Ansicht der Anklagebehörde den Verdacht nahe gelegt, dass das weit über eine bloß fahrlässige Körperverletzung hinaus gegangen ist", erläuterte Grünewald.

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... on the warpath
Ich gestehe, ich habe mir nicht 29 Seiten durchgelesen. Vielleicht kam es schon vor, aber: wie kann Oberstaatsanwalt Grünewald behaupten, dass dieses Foul mehr als fahrlässig ist? Wenn mich nicht alles täuscht, hat die Richterin auf fahrlässige Körperverletzung geurteilt und die Staatsanwaltschaft hat doch bis jetzt nicht Berufung angemeldet, oder hab ich was verpasst?  :ratlos:

"Das ist ein Grund, dass sich die Strafverfolgungsbehörden das ansehen. Die Art der Zufügung der Verletzung hat nach Ansicht der Anklagebehörde den Verdacht nahe gelegt, dass das weit über eine bloß fahrlässige Körperverletzung hinaus gegangen ist", erläuterte Grünewald.

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Afaik haben beide Parteien Volle Berufung angemeldet

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Kennt das ASB in und auswendig

herrlich wie div freizeitjuristen hier groß aufspielen.

naja für joey bleibt nur zu "hoffen", dass der staatsanwalt nicht auch von seinem berufungsrecht gebrauch macht denn dann is eine erhöhung der strafe in 2. instanz nämlich auch möglich :=

forza veilchen wieder von der grünen mafia schreien die sogar die justiz hinter sich hat :support:

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ASB-Gott
Dem Grundtenor vom Rietzler Kommentar - am Platz darf eben nicht alles erlaubt sein (so quasi das Fußballfeld als "Blutwiese" wo man sich austoben darf) soll, kann man glaub ich schon gut und gerne nachvollziehen. Andererseits ist das Fußballfeld eben doch eine Ausnahmesituation: Spieler sind aggressiv, müssen das auch sein (sonst nörgeln die Reporter was von fehlender Aggression herum), stehen in einer psychischen und physischen Ausnahmesituation. Die Richterin argumentiert, daß es kein Gladiatorenkampf sei. Wenn man sich ehrlich ist: das ist es leider z.T. schon, warum redet man vom Zweikampf?

Wie gesagt: Aktionen, die im vollen Bewußtsein, in voller (Verletzungs-)Absicht und in voller Kontrolle der Situation (Schicklgruber gegen Rothbauer, Totti und Ramelow,..etc) durchgeführt werden, sind mMn zu Recht ein Fall für die Gerichte.

Dieses Urteil ist ein Skandal, gerade weil es ein Kompromiß ist. Didulica wird nicht volle Absicht unterstellt, nur, daß er besser aufpassen hätte sollen (an die Prozeßteilnehmer: wurde auch irgendwie behandelt, inwieweit Didulica reagieren hätte können - die ganze Situation verlief doch ziemlich schnell). Wenn das Gericht aber feststellt, daß Didulica in voller Absicht Lawaree niedergemäht hat, ihn treffen wollte, dann ist dieses Urteil (und strenger) absolut in Ordnung.

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also wenn ich einen spieler unabsichtlich dermaßen verletze, dann schau ich sofort nach ihm und stell mich nicht mit einem provokanten grinser hin und warte, was der schiedsrichter macht....... in dem sinne, ist die strafe natürlich angemessen, weil einfach viel zu viel auf eine absichtliche handlung hinweist....

andrerseits hast natürlich recht - die anklage und das kompromissurteil danach wirken irgendwie eigenartig

und noch eins: spieler wie papac und dergleichen sollten da eher die klappe halten, denn im umgekehrten fall würdens sicher nicht so neunmalklug daherreden - jeder der selber mal gespielt hat, sollt sich mal in die lawaree-rolle hineindenken und dann überlegen, wie er drauf reagieren würd

und dem lustigen jack bauer auch noch eins - falls didulica mit vorsatz gehandelt hat, was mir keiner widerlegen kann, dann verwend nicht als argument, dass er axel "nur" die nase gebrochen hat, sondern überleg mal, welches riskiko er wirklich eingegangen ist mit der attacke :winke:

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KRISCH RAUS!
falls didulica mit vorsatz gehandelt hat, was mir keiner widerlegen kann, dann verwend nicht als argument, dass er axel "nur" die nase gebrochen hat, sondern überleg mal, welches riskiko er wirklich eingegangen ist mit der attacke  :winke:

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Solange nicht das Gegenteil bewiesen wurde (und wie du das machen willst zeigst du mir) gilt der Angeklagte als Unschuldig, egal wie du es durch deine grüne Brille siehst

Also muss es dir auch nicht widerlegt werden

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also wenn ich einen spieler unabsichtlich dermaßen verletze, dann schau ich sofort nach ihm und stell mich nicht mit einem provokanten grinser hin und warte, was der schiedsrichter macht....... in dem sinne, ist die strafe natürlich angemessen, weil einfach viel zu viel auf eine absichtliche handlung hinweist....

Adrenalin, aufgeheizte Stimmung, nicht gecheckt, was grad passiert ist - nachher kann man immer schlau reden und von Außen ganz besonders.

und noch eins: spieler wie papac und dergleichen sollten da eher die klappe halten, denn im umgekehrten fall würdens sicher nicht so neunmalklug daherreden - jeder der selber mal gespielt hat, sollt sich mal in die lawaree-rolle hineindenken und dann überlegen, wie er drauf reagieren würd

Entschuldigung, aber der Lawaree kann jeden Tag dreimal beten gehen, daß ihm nicht Ähnliches passiert wie Papac.

...was mir keiner widerlegen kann...

Im österreichischen Rechtssystem gilt noch immer das umgekehrte: Schuld muß bewiesen werden.

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ASB-Gott
Solange nicht das Gegenteil bewiesen wurde (und wie du das machen willst zeigst du mir) gilt der Angeklagte als Unschuldig, egal wie du es durch deine grüne Brille siehst

Also muss es dir auch nicht widerlegt werden

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na eh klar - gleich die erste anwort mit argument "grüne brille" - ich hab weder brutal noch irgendwie vereinsbescholten argumentiert, sondern aus der sicht eines spielers - zu hoch für dich? dann hast wohl selber nie gespielt

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KRISCH RAUS!
na eh klar - gleich die erste anwort mit argument "grüne brille" - ich hab weder brutal noch irgendwie vereinsbescholten argumentiert, sondern aus der sicht eines spielers - zu hoch für dich? dann hast wohl selber nie gespielt

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Wieso gehst du nicht darauf ein, dass die Schuld erst bewiesen werden muss bevor irgendjemand schuldig ist

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ASB-Gott
Wieso gehst du nicht darauf ein, dass die Schuld erst bewiesen werden muss bevor irgendjemand schuldig ist

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ich denke aufgrund von expertenurteile hat man eine gewisse schuld festgestellt, sonst wär er nicht verurteilt worden oder meinst du bist gscheiter als die herren und damen im gerichtssaal - hut ab :super:

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ich denke aufgrund von expertenurteile hat man eine gewisse schuld festgestellt, sonst wär er nicht verurteilt worden oder meinst du bist gscheiter als die herren und damen im gerichtssaal - hut ab  :super:

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Deine Aussage: Didulica hat es mit Vorsatz gemacht

Aussage des Gerichts: nicht mit Vorsatz, sondern fahrlässig

Ergo: Ein Unterschied ist gegeben

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