Didulica


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... on the warpath
Nehmen wir an A sticht B ein Messer ins Herz. Dieser hat aber Glück und das Messer geht wenige Zentimeter am Herz vorbei, weshalb er nur eine tiefe Fleischwunde hat. Dann wird gegen A nicht wegen "Schwerer Körperverletzung", sondern wegen versuchten Mordes ermittelt. "Schwere Körperverletzung" kommt dann da noch hinzu.

:lol::lol:

Herrlich! Schwere Körperverletzung kommt da bestimmt nicht hinzu du Jurist du!

Versuchter Mord beinhaltet die KV ja schon - versuch mal wen zu ermorden ohne ihn zu verletzen du Genie!

Also bitte, extra für dich hier ein beispiel. Ich weiß, dass es weit hergeholt ist, aber du wolltest unbedingt eines:

Was ist, wenn jemand beispielsweise eine Bombe installiert und den Auslöser an einem Ort platziert, wo B jeden Tag als erstes hingreift (beispielsweise am Wecker-ausschaltknopf). B greift aber zufällig nicht dorthin und entdeckt später die Bombe. Dann ist er unverletzt, aber die Bombe ist da. Also hat A versucht ihn umzubringen, ohne ihn zu verletzten.

Ich hab ja auch nur den Mord genannt - nicht den Versuch! Lesen musst scho allein! ;)

Aber du wirst auch nirgends den versuchten Mord in echter Konkurrenz zur KV haben und zwar für ein und dieselbe Tat.

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Wird ja immer besser! So wie du das sagst STIMMT ES NICHT! Glaubs mir!

Du kannst niemanden aufgrund von Mord UND schwerer KV anklagen!! Das eine beinhaltet das andere.

Naja, jeder wie er meint :D

Nicht Mord und schwere Körperverletzung sondern versuchter Mord und schwere Körperverletzung.

Ich habe nicht Jus studiert und bin mir natürlich nicht sicher, aber ich bin auch nicht davon überzeugt, ob ihr recht habt. Der Vater eines Kollegen von mir ist Rechtsanwalt. Den werd ich mal fragen.

EDIT: Hab deinen Beitrag erst nachher gelesen. Aber keine Angst, gelesen hab ich schon. Hab gedacht, du hast dich verschrieben. Aber es ist wohl niemand so dumm und glaubt, dass Mord und schere KV (an ein und demselben menschen) zugleich angeklagt werden kann. Zumindest nicht wenns zurselben Tat gehört. Also was soll dein Beitrag dann?

bearbeitet von rapidforever

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Chivalry is not dead...
Nehmen wir an A sticht B ein Messer ins Herz. Dieser hat aber Glück und das Messer geht wenige Zentimeter am Herz vorbei, weshalb er nur eine tiefe Fleischwunde hat. Dann wird gegen A nicht wegen "Schwerer Körperverletzung", sondern wegen versuchten Mordes ermittelt. "Schwere Körperverletzung" kommt dann da noch hinzu.

:lol::lol:

Herrlich! Schwere Körperverletzung kommt da bestimmt nicht hinzu du Jurist du!

Versuchter Mord beinhaltet die KV ja schon - versuch mal wen zu ermorden ohne ihn zu verletzen du Genie!

Also bitte, extra für dich hier ein beispiel. Ich weiß, dass es weit hergeholt ist, aber du wolltest unbedingt eines:

Was ist, wenn jemand beispielsweise eine Bombe installiert und den Auslöser an einem Ort platziert, wo B jeden Tag als erstes hingreift (beispielsweise am Wecker-ausschaltknopf). B greift aber zufällig nicht dorthin und entdeckt später die Bombe. Dann ist er unverletzt, aber die Bombe ist da. Also hat A versucht ihn umzubringen, ohne ihn zu verletzten.

Ja, Vorsatz auf den Mord ist da, unmittelbar vor der Tat ist er in dem Fall schon in der Ausführungshandlung. Bei der Tauglichkeit gibt es weder objektiv ex ante noch mittels begleitendem Beobachter ein Problem, denn man kann nicht ausschließen, dass er hingegriffen hätte.

Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründe gibt es auch keine.

A ist demnach nach §§15,75 StGB strafbar. ;)

Aber wenn ich auf jemanden mit Tötungsabsicht einsteche, ist zwar eine Körperverletzung vorhanden, ich werde aber nicht extra wegen der Körperverletzung (§83ff) verurteilt. Denn der Grundsatz ne bis in idem legt fest, dass man wegen derselben Tat schlechthin nicht zwei Mal verurteilt werden darf (was ja bei Hausfriedensbruch und Fahrerflucht nicht dasselbe ist).

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The Pezident of Bäristan

Geh bitte kann man die schwachsinnige Juristenscheisse ins Beisl schieben.

Schapu, Dos Santos machts was. Hach Relii, ich erinnere mich gern an deine Mod-Zeit. Es war so wunderschön.

WENN ich Mod wäre, dann würde ich möglicherweise den Thread zum Teil verschieben. Wenn ich nur diese Rechte hätte, ich würde annehmen alle wären glücklich.

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... on the warpath
Wird ja immer besser! So wie du das sagst STIMMT ES NICHT! Glaubs mir!

Du kannst niemanden aufgrund von Mord UND schwerer KV anklagen!! Das eine beinhaltet das andere.

Naja, jeder wie er meint :D

Nicht Mord und schwere Körperverletzung sondern veruchter Mord und schwere Körperverletzung.

Ich habe nicht Jus studiert und bin mir natürlich nicht sicher, aber ich bin auch nicht davon überzeugt, ob ihr recht habt. Der Vater eines Kollegen von mir ist Rechtsanwalt. Den werd ich mal fragen.

Versuchter Mord ist das schwerere Delikt, du wirst danach bestraft. Die schwere Körperverletzung tritt zurück wies (Picard glaub ich wars) oben schon geschrieben wurde.

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Ja, Vorsatz auf den Mord ist da, unmittelbar vor der Tat ist er in dem Fall schon in der Ausführungshandlung. Bei der Tauglichkeit gibt es weder objektiv ex ante noch mittels begleitendem Beobachter ein Problem, denn man kann nicht ausschließen, dass er hingegriffen hätte.

Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründe gibt es auch keine.

A ist demnach nach §§15,75 StGB strafbar. ;)

Aber wenn ich auf jemanden mit Tötungsabsicht einsteche, ist zwar eine Körperverletzung vorhanden, ich werde aber nicht extra wegen der Körperverletzung (§83ff) verurteilt. Denn der Grundsatz ne bis in idem legt fest, dass man wegen derselben Tat schlechthin nicht zwei Mal verurteilt werden darf (was ja bei Hausfriedensbruch und Fahrerflucht nicht dasselbe ist).

Also das klingt jetzt so professionell, dass ich das einfach mal glaube.

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Nehmen wir an A sticht B ein Messer ins Herz. Dieser hat aber Glück und das Messer geht wenige Zentimeter am Herz vorbei, weshalb er nur eine tiefe Fleischwunde hat. Dann wird gegen A nicht wegen "Schwerer Körperverletzung", sondern wegen versuchten Mordes ermittelt. "Schwere Körperverletzung" kommt dann da noch hinzu.

:lol::lol:

Herrlich! Schwere Körperverletzung kommt da bestimmt nicht hinzu du Jurist du!

Versuchter Mord beinhaltet die KV ja schon - versuch mal wen zu ermorden ohne ihn zu verletzen du Genie!

Also bitte, extra für dich hier ein beispiel. Ich weiß, dass es weit hergeholt ist, aber du wolltest unbedingt eines:

Was ist, wenn jemand beispielsweise eine Bombe installiert und den Auslöser an einem Ort platziert, wo B jeden Tag als erstes hingreift (beispielsweise am Wecker-ausschaltknopf). B greift aber zufällig nicht dorthin und entdeckt später die Bombe. Dann ist er unverletzt, aber die Bombe ist da. Also hat A versucht ihn umzubringen, ohne ihn zu verletzten.

Ja, Vorsatz auf den Mord ist da, unmittelbar vor der Tat ist er in dem Fall schon in der Ausführungshandlung. Bei der Tauglichkeit gibt es weder objektiv ex ante noch mittels begleitendem Beobachter ein Problem, denn man kann nicht ausschließen, dass er hingegriffen hätte.

Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründe gibt es auch keine.

A ist demnach nach §§15,75 StGB strafbar. ;)

Aber wenn ich auf jemanden mit Tötungsabsicht einsteche, ist zwar eine Körperverletzung vorhanden, ich werde aber nicht extra wegen der Körperverletzung (§83ff) verurteilt. Denn der Grundsatz ne bis in idem legt fest, dass man wegen derselben Tat schlechthin nicht zwei Mal verurteilt werden darf (was ja bei Hausfriedensbruch und Fahrerflucht nicht dasselbe ist).

:super: Picard in Fahrt :D

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Top-Schriftsteller
Die Absicht, daß er ihn verletzten wollte, unterstelle ich ihm mal nicht. Aber er ist aus der Emotion heraus reingestiegen wie ein Irrer - und das unterstelle ich ihm sehr wohl - denn so geht kein normaler Tormann in Kopfhöhe zum Ball.

tja das kommt daher, dass ein normaler tormann nicht mit solch einer leichtigkeit wie didu, mit seinem knie in solche höhen vorstößt. seine wahnsinnige sprungkraft wird ihm da leider zum verhängnis

@ den blitzgneisser, der vorher gemeint hat auf dem "pressballfoto" sei der ball VOR didu und lawaree - stimmt, deswegen springt der ball dann auch über lawaree zurück richtung mittelkreis! :aaarrrggghhh:

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I'll be back!

vergönnen würd ich dem "gsch......" tormann, dass er infolge seine langen sperre seine nr. 1-position an safar verliert und sich wieder mühsam zurückkämpfen muss. schon recht so! blödheit soll weh tun, auch wenn diese(s) foul/tätlichkeit (je nachdem) möglicherweise sogar unabsichtlich passiert ist. :glubsch:

aber eigentlich is mir das schicksal des unaussprechlichen eh wurscht. ob er mit seiner kampfsau-einstellung am ende noch von der admira, dem verein der etwas härteren gangart, verpflichtet wird? :x

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I'll be back!
Zeigten sie ja auch mit dem Hitlergruß....eh nix neues... :aaarrrggghhh:

das mit dem hitlergruss :verbot: ist mir selber unangenehm. :eek: habt ihr den typen wenigstens gscheit ausgelacht und verarscht um ihm zu zeigen wie lächerlich er doch ist? ich hab später am rasen dann tatsächlich mindestens einen rapidler gesehen, dem ich so eine scheißaktion zutrauen würde (zumindest wenn ich nach dem seinen aussehen gehe).

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Austrianer seit 1995
Zur Höhe der Strafe möchte ich noch folgendes feststellen (an alle Austrianer adressiert, die entweder offiziell Protest [leider geschehen - ab jetzt ist das Austria Management für mich nur ein Witz] einlegen oder sich hier gegen die Höhe der Strafe aufregen:

Bei dieser Einlage von Didulica hätte Lawaree sterben können. Das kann euch jeder Mediziner erklären. Wenn Didulica den Axel blöd am Hals oder an der Nase trifft, bleibt der Arme für immer liegen. Er hat Glück gehabt und es ist nicht so gekommen. Sondern er hat nur einen Trümmerbruch des Nasenbeins sowie eine Prellung des Augapfels und eine leichte Gehirnerschütterung. Aber man darf bei einem solchen Foul nicht die Schwere der tatsächlichen Verletzung bewerten sondern man sollte meiner Meinung nach den Worst-Case bewerten. Und Didulica ist sich, selbst wenn er die Absicht hatte, den Ball wegzuschubsen (woran ich GANZ arge Zweifel habe, wenn ich mir das Foul bei sport1 betrachte), der Verletzungs- bzw. Todesgefahr von Lawaree voll bewusst gewesen, als er so rausgesprungen ist. Er hat das in Kauf genommen. Also hoffe ich, dass wenigstens das zivilstrafrechtliche Verfahren eine gewaltige Strafe gegen D. ausspricht.

Noch was wegen der Austria: Es ist ganz einfach nur lächerlich, wenn Stöger sagt, dass D. versucht hat, das Bein noch auszufahren. Wenn er eine Verletzung von Axel vermeiden wollte, hätte jeder normale Mensch in so einer Situatuion das Bein gar nicht erst ausgefahren. Und das tut Didulica erst knapp vor dem Aufprall. Zum wieder Zurückziehen hatte er da gar keine Zeit. Außerdem will die Austria D. intern gar nicht bestrafen. Noch ein dicker, fetter Minuspunkt in ihrer Sympathieskala. Dann legen sie gegen eine Sperre von 8 Spielen Protest ein, wobei das bei weitem nicht das volle mögliche Strafmaß ist.

Der Höhepunkt ist meiner Meinung nach, dass die Austrianer nach dem Foul noch auf den Schiri eingeredet haben, dass er nicht rot gibt. Anstelle dessen hätten menschen mit Charakter den Didulica eigenhändig vom Feld geschmissen, selbst wenn er von der eigenen Mannschaft ist.

Und, hätte Rapid einen solchen Tormann, der mehrere Male den Tod eines Gegenspielers riskiert und auch sonst durch Provokation der Fans undgut auffällt, würde ich exakt dasselbe sagen. Hier geht es mir nicht um Streitigkeiten zwischen Vereinen, die hier eindeutig zweitrangig sind. Es geht um die Sicherheit und das Leben der Profispieler. Eines steht aber fest: Wenn die Austria wirklich keine internen Konsequenzen aus dieser Affäre gegen Didulica zeiht, werde ich mich ab sofort den Sprechchören gegen die Austria anschließen. Bis jetzt habe ich sie immer für übertrieben gehalten. Aber mittlerweile scheinen sie mir noch viel zu wenig für diese *sichzusammenreíß* Personen.

Du bist doch ein Sautrottel....bitte, hau dich in den Rapidchannel und verschon uns mit irgendwelchen Mordversuchen....unglaublich welche Idioten sich hier herumtreiben.

:aaarrrggghhh: :aaarrrggghhh: :aaarrrggghhh:

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I'll be back!
Erklärt mir, ihr lieben Rapunzler (wo ich mich frage, was ihr überhaupt hier macht)bitte folgendes: Was machen Ultras Fans hinter Didulicas Tor? Warum bespucken Ultras Fans Joey D.? Warum hängt ein Parasiten-Schal imTor? Was sollen diese Provokationen? Und ich will jetzt nicht hören, daß es das nicht gab, ich habs aus 20 m Entfernung beobachten können...

Ich warte auf eure Erklärung.

Die, die lebenslang weggesperrt gehören, sind diese assozialen Elemente, die nur Provokation und Gewalt im Hirn haben - also ihr 4 Jungs von den Ultras, die hinter dem Tor waren. Ach ja, und wenn wir schon dabei sind, auch diese grünen Idioten, die vorige Woche die Tankstelle in Mondsee verwüsten mussten und auf alte Menschen hinschlagen.

wie kommt es, dass 4 leute von den ultras (?) hinterm tor überhaupt stehen können? was haben fans, egal welcher mannschaft, dort überhaupt verloren? mit welcher begründung kommt man in den genuss dem "unaussprechlichen" aus allernächster nähe zumindest eine halbzeit zusehen zu dürfen? *igitt* den überhaupt aus dieser distanz als nicht-austrianer sehen zu müssen bzw. es freiwillig zu machen ... :verbot: haben diese 4 rapid-fans einen mini-rasensturm gemacht? :x ich hab da von d3 aus überhaupt nix gesehen.

im übrigen glaub ich diese aktion mit den rapid-fans bei eurem tormann erst dann wenn ich hier bilder von diesen fans sehe! :busserl::winke:

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Austrianer seit 1995
wie kommt es, dass 4 leute von den ultras (?) hinterm tor überhaupt stehen können? was haben fans, egal welcher mannschaft, dort überhaupt verloren? mit welcher begründung kommt man in den genuss dem "unaussprechlichen" aus allernächster nähe zumindest eine halbzeit zusehen zu dürfen? *igitt* den überhaupt aus dieser distanz als nicht-austrianer sehen zu müssen bzw. es freiwillig zu machen ...  haben diese 4 rapid-fans einen mini-rasensturm gemacht?  ich hab da von d3 aus überhaupt nix gesehen.

Das geht schon OK....Tagesakkreditierungen nennt man die Dinger :clever:

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Gast
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