Spekulationsthread - 2021/22


Gunner

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Alpenbummerl

So wie es @mrneub und @Chaostheoriebeschrieben haben war es gemeint. Sollte es die Klausel geben, wie es im LASK-Channel behauptet wird, ist der eigentlich unrealistisch. Leider. Aber junge DM haben wir mit Veli und Schuster e schon 2. Wäre dann eher ein junger Haufen. Denke da wird eher ein Spieler kommen, der schon Erfahrung mitbringt. 

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Postaholic

Sollte uns Taxi im Winter verlassen, würde ich einfach Strunz hochziehen und Koya mehr Chancen geben...Klar, er hat bis jetzt noch nichts gezeigt, aber er hat im Moment auch krasse Konkurrenz mit Kara und Co.. Verkaufen wird man ihn nicht, also muss man ihn funktionstüchtig machen. (mit Einsätzen)

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Posting-Maschine
Doena schrieb vor 44 Minuten:

ich glaube schon dass diese Klausel auch beinhaltet dass wenn der LASK will es keinen Ausweg mehr gibt und nicht nur dass der LASK nicht mehr als eine bestimmte Summe zahlen muss, aber Klausel-Experten sind wohl andere hier :D 

Neubi zB

Naja hätte eher gedacht, dass LASK den Spieler mit der Klausel für einen fixen Betrag zurückholen kann.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die WSG ein Angebot eines anderen Vereins nicht annehmen darf, wenn ein Verein zB das doppelte von der Klausel anbietet (außer vertraglich so geregelt, was ich mir aber nicht vorstellen kann). 

Hat LASK jedoch ein Vorkaufsrecht, besteht keine Chance an den Spieler ranzukommen. 

Da wir wohl keine vertraglichen Details kennen, können wir e nur spekulieren. 

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My rule is never to look at anything on the Internet.
chris843 schrieb vor 37 Minuten:

So wie es @mrneub und @Chaostheoriebeschrieben haben war es gemeint. Sollte es die Klausel geben, wie es im LASK-Channel behauptet wird, ist der eigentlich unrealistisch. Leider. Aber junge DM haben wir mit Veli und Schuster e schon 2. Wäre dann eher ein junger Haufen. Denke da wird eher ein Spieler kommen, der schon Erfahrung mitbringt. 

Eigentlich eine spannende Frage: Die Klausel besteht ja nur zwischen den Vereinen, der Spieler hat ja dennoch ein Wort mitzureden. Wenn der meint, dass er nicht nach Pasching will, dann ist die Klausel das Papier nicht wert.

Auch bei einem Vorkaufsrecht müsste das gleiche Problem für den LASK bestehen: Solange keine Einigung mit dem Spieler existiert, kann der frei entscheiden.

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V.I.P.
Silva schrieb vor 2 Minuten:

Eigentlich eine spannende Frage: Die Klausel besteht ja nur zwischen den Vereinen, der Spieler hat ja dennoch ein Wort mitzureden. Wenn der meint, dass er nicht nach Pasching will, dann ist die Klausel das Papier nicht wert.

Auch bei einem Vorkaufsrecht müsste das gleiche Problem für den LASK bestehen: Solange keine Einigung mit dem Spieler existiert, kann der frei entscheiden.

kann so eine klausel überhaupt ohne zustimmung des spielers in den Vertrag aufgenommen werden?!

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My rule is never to look at anything on the Internet.
mrneub schrieb Gerade eben:

kann so eine klausel überhaupt ohne zustimmung des spielers in den Vertrag aufgenommen werden?!

Die Klausel zwischen den Vereinen natürlich schon. Aber das sagt ja dann nur aus, dass der LASK nicht übergangen werden darf, wenn Wattens den Spieler weiterverkaufen will. Für den Vereiner wird es keine Auswirkungen haben. Da gibt es aber sicher Leute, die das besser wissen werden. @Neocon kennt sich da meistens gut aus.

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Posting-Maschine
bronaldo schrieb vor 31 Minuten:

Hat LASK jedoch ein Vorkaufsrecht, besteht keine Chance an den Spieler ranzukommen. 

Da wir wohl keine vertraglichen Details kennen, können wir e nur spekulieren. 

Nur frage ich mich wozu der Lask Celic zurückholen sollte. Die haben jetzt schon 6 Spieler mit langfristigem Vertrag im ZM und im Sommer kommt ein weiterer Legionär von einer Leihe in Israel zurück. Gut, bei dem Transferschema was die fahren, nichts verkaufen und alles was der Markt hergibt selbst kaufen, kann man mittlerweile eh schon fast davon ausgehen, dass Spieler aus reiner Willkür, „weil man es eben kann“, geholt werden. 

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Jahrhunderttalent

Die Länge des Vertrages zwischen Spieler und Verein (in dem Fall LASK) wird die ursprüngliche Länge des Vertrages vor Verkauf vermutlich nicht übersteigen dürfen, dann sollte es kein Problem geben, wenn der Vertrag nicht aufgelöst wird

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Alpenbummerl
Silva schrieb vor 8 Minuten:

Eigentlich eine spannende Frage: Die Klausel besteht ja nur zwischen den Vereinen, der Spieler hat ja dennoch ein Wort mitzureden. Wenn der meint, dass er nicht nach Pasching will, dann ist die Klausel das Papier nicht wert.

Auch bei einem Vorkaufsrecht müsste das gleiche Problem für den LASK bestehen: Solange keine Einigung mit dem Spieler existiert, kann der frei entscheiden.

Da hast du natürlich recht. Die Frage ist dann halt, ob sich Rapid auch mit dem LASK einigen muss oder nur mit Wattens und dem Spieler. Natürlich kann der Spieler sagen "Ich will zu Rapid". Dann wird aber Wattens sagen, wir wollen zumindest das was der LASK zahlt und der LASK wird sagen "Wir haben eine Klausel, also wollen auch wir Geld sehen". Wäre in etwa so, wie wenn Demir im Sommer sagt "Barca will nur 2 Mio für mich zahlen und ich will dahin". Dann kann Rapid theoretisch sagen "Klar, für 6 Mio + Boni darfst oder du bleibst halt noch ein Jahr". Wird für niemanden Zufriedenstellend sein, ist aber halt Vertragsrecht. Zumindest würde ich das so verstehen. Bin da aber kein Experte. 

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V.I.P.
mrneub schrieb vor 16 Minuten:

kann so eine klausel überhaupt ohne zustimmung des spielers in den Vertrag aufgenommen werden?!

Nein. Der Spieler muss seinen Spielervertrag ja vorab unterschreiben und stimmt damit diversen Klauseln zu. Im konkreten Fall sieht das aber nach einer Abmachung zwischen den Vereinen aus. Die können mit einem sogenannten "Matching Right" vereinbaren, dass der interessierte Verein Infos über eingegangene Angebot für den Wunschsspieler erhält, der abgebende Verein ein zumindest gleichwertiges Angebot des interessierten Vereins definitiv annehmen muss und so weiter. Im Endeffekt muss der Spieler aber trotzdem bei einem dem interessierten Klub unterschreiben bzw. unterschrieben haben. Gegen seinen Willen geht da gar nix. Es kann also nicht passieren, dass Celic vom Lask an Wattens verkauft wird, dort einen Vertrag ohne ähnliche Klauseln unterschreibt und auf Wunsch vom LASK plötzlich wieder nach Linz wechseln muss. Selbst mit vorheriger Vereinbarung wird das als fixer Transfer eher schwierig.

bearbeitet von sulza

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My rule is never to look at anything on the Internet.
blakeo schrieb vor 7 Minuten:

Die Länge des Vertrages zwischen Spieler und Verein (in dem Fall LASK) wird die ursprüngliche Länge des Vertrages vor Verkauf vermutlich nicht übersteigen dürfen, dann sollte es kein Problem geben, wenn der Vertrag nicht aufgelöst wird

Kann natürlich sein, dass der Spieler hier auch ein Vertragsdokument unterschreibt, dass bei Ziehen der Rückholoption gilt. Kenne mich wirklich nicht aus, denn wie das genau einer Leihe mit Kaufoption/-pflicht funktioniert, kann ich auch nicht sagen. Da ist es ja auch nicht trivial, dass nach dem Kauf automatisch ein Vertrag zwischen dem Spieler und neuen Verein besteht.

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Jahrhunderttalent
Just now, Silva said:

Kann natürlich sein, dass der Spieler hier auch ein Vertragsdokument unterschreibt, dass bei Ziehen der Rückholoption gilt. Kenne mich wirklich nicht aus, denn wie das genau einer Leihe mit Kaufoption/-pflicht funktioniert, kann ich auch nicht sagen. Da ist es ja auch nicht trivial, dass nach dem Kauf automatisch ein Vertrag zwischen dem Spieler und neuen Verein besteht.

Das ist das schöne an der Privatautonomie, vereinbaren kann man alles :D Grenzen gibt es dann natürlich im Arbeitsrecht aber schwierig wäre das Konstrukt in dem Fall auch nicht. 

 

Rückkaufsklauseln sind ja nicht so extrem unüblich, denkbar wäre beides - also einfach, den alten Arbeitsvertrag im Zuge des Transfers gar nicht zu kündigen oder beim Transfer auch den Spieler einen entsprechenden mit ziehen der Option bedingten Vertrag unterschreiben zu lassen. Da kennt man natürlich die Details nicht, eine reine Klausel zwischen den Vereinen wär natürlich eine Rechnung ohne den Wirt, wenn der Spieler gar keinen entsprechenden Vertrag hat. '

Aber wozu würde man das machen? Man kann natürlich einen sehr niedrigen Betrag ansetzen, WENN sich der Spieler auch mti dem rückkaufenden Verein einigt, was aber natürlich schon ein ordentliches Risiko ist und den aufnehmenden Verein sowie den Spieler auch in die Bredouille bringt, wenn der Spieler ja an einen dritten Verein teurer verkauft werden könnte. Von daher wird das eher nicht üblich sein, würde ich erwarten. Aber wer weiß schon, sind ja schon andere an "üblichen" Klauseln gescheitert (Onisiwo...)

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Wien nur du allein!
Silva schrieb vor 30 Minuten:

Die Klausel zwischen den Vereinen natürlich schon. Aber das sagt ja dann nur aus, dass der LASK nicht übergangen werden darf, wenn Wattens den Spieler weiterverkaufen will. Für den Vereiner wird es keine Auswirkungen haben. Da gibt es aber sicher Leute, die das besser wissen werden. @Neocon kennt sich da meistens gut aus.

So wirklich überblickt hab ich den Fall nicht, daher halte ich mich da eher zurück. Überhaupt ist eine Einschätzung schwer, wenn man den Vereinbarung zwischen Wattens und LASK nicht genau kennt. Da wird es sicherlich eine Klausel geben, falls der Spiele nicht will. Oder vielleicht gibt es bereits einen Vorvertrag mit dem Spieler?

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Silva schrieb vor 1 Stunde:

Eigentlich eine spannende Frage: Die Klausel besteht ja nur zwischen den Vereinen, der Spieler hat ja dennoch ein Wort mitzureden. Wenn der meint, dass er nicht nach Pasching will, dann ist die Klausel das Papier nicht wert.

Auch bei einem Vorkaufsrecht müsste das gleiche Problem für den LASK bestehen: Solange keine Einigung mit dem Spieler existiert, kann der frei entscheiden.

Mit der Klausel wären ja auch sicherlich die Vertragsdetails mit dem Spieler vertraglich geregelt sein.

Ist ja im Prinzip auch ein Vertrag, an dem der Spieler dann gebunden ist. Wenn das so einfach wäre, könnte sonst jeder Spieler aus einem gültigen Vertrag aussteigen.

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Chaostheorie schrieb vor 20 Minuten:

Mit der Klausel wären ja auch sicherlich die Vertragsdetails mit dem Spieler vertraglich geregelt sein.

Ist ja im Prinzip auch ein Vertrag, an dem der Spieler dann gebunden ist. Wenn das so einfach wäre, könnte sonst jeder Spieler aus einem gültigen Vertrag aussteigen.

Das ist wohl die Frage, ob die Rückholoption einfach wie eine Ausstiegsklausel speziell für einen Verein ist oder ob da wirklich auch der Spieler automatisch einen Vertrag beim Verein hat. Meine erste Annahme war da wohl zu "optimistisch", mittlerweile wird mir immer mehr bewusst, dass man das wohl einfach nicht wissen kann.

Wäre aber wirklich interessant, wie das rechtlich genau geregelt ist. Es ist aber für mich klar, dass der Spieler irgendwann auch einen (Vor-)Vertrag beim neuen alten Klub unterschreiben muss, weil er ja defacto in der Zwischenzeit nicht mehr unter Vertrag gestanden ist.

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