Spekulationsthread - 2021/22


Gunner

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Super FOMO

Zumindest hat man schon die perfekte Ausrede parat wenn's im Sommer nichts wird :D

Aber ernsthaft: klingt ja schon Mal Recht gut. Ein Vertrag wäre natürlich besser, aber ein mündliches versprechen sollte ja auch schon viel wert sein

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Gast
Doena schrieb vor 10 Minuten:

Zumindest hat man schon die perfekte Ausrede parat wenn's im Sommer nichts wird :D

Aber ernsthaft: klingt ja schon Mal Recht gut. Ein Vertrag wäre natürlich besser, aber ein mündliches versprechen sollte ja auch schon viel wert sein

Ein mündliches versprochen ist genau gar nix wert. 

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Gast
grubi87 schrieb vor 2 Minuten:

Wenn ein Spieler nicht zu seinem Wirt steht, brauchen wir ihm am Ende auch nicht... eine Frage des Charakters 

:laugh:

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My rule is never to look at anything on the Internet.

Rein theoretisch ist ein mündlicher Vertrag genauso ein Vertrag. Wäre interessant, ob da schon mal im Fußball deswegen auch eine Klage eingereicht wurde.

Edit: Bevor das jemand falsch versteht: Ich meine nicht, dass bei Grüll die notwendigen Voraussetzungen für einen mündlichen Vertrag erfüllt sind auch würde ich nicht wollen, dass der Verein das versucht einzuklagen.

bearbeitet von Silva

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ASB-Legende

Alles was man von Grüll so liest (auch durch den User aus dem selben Ort) wirkt zumindets mal so als ob er ein Typ ist der zu seinem Wort steht und sich gedanken über seinen Karrierplan macht. Eine Meldung auf der HP wäre mir trotzdem lieber:D

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Rapid is stabil, Junge!
Silva schrieb vor einer Stunde:

Rein theoretisch ist ein mündlicher Vertrag genauso ein Vertrag. Wäre interessant, ob da schon mal im Fußball deswegen auch eine Klage eingereicht wurde.

Edit: Bevor das jemand falsch versteht: Ich meine nicht, dass bei Grüll die notwendigen Voraussetzungen für einen mündlichen Vertrag erfüllt sind auch würde ich nicht wollen, dass der Verein das versucht einzuklagen.

Wie will man beweisen, was mündlich ausgemacht war, wenn ned zufällig ein Tonband mitgelaufen ist?

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ASB-Gott
Silva schrieb vor einer Stunde:

Rein theoretisch ist ein mündlicher Vertrag genauso ein Vertrag. Wäre interessant, ob da schon mal im Fußball deswegen auch eine Klage eingereicht wurde.

Edit: Bevor das jemand falsch versteht: Ich meine nicht, dass bei Grüll die notwendigen Voraussetzungen für einen mündlichen Vertrag erfüllt sind auch würde ich nicht wollen, dass der Verein das versucht einzuklagen.

es gibt aber keinen mündlichen Vertrag, lediglich eine Zusage oder ein Versprechen und das ist wenig bis nichts wert

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Bunter Hund im ASB
GRENDEL schrieb vor 18 Minuten:

Wie will man beweisen, was mündlich ausgemacht war, wenn ned zufällig ein Tonband mitgelaufen ist?

Ganz allgemein:

wenn's hart auf hart kommt, werden Zeugen befragt, sofern vorhanden. Sind keine vorhanden, steht Aussage gegen Aussage und die Entscheidung liegt beim Gericht.

In unserem Fall:

wenn es so weit kommt, egal von welcher Seite, sollte man sich sowieso überlegen, ob eine Zusammenarbeit dann Sinn macht. Darüber hinaus stehen die Gerichte in Ö nicht unbedingt im Verdacht, die Arbeitgeber zu bevorzugen, den Vertrag einzuklagen wäre mM fast unmöglich. Und selbst wenn, was machst mit einem zwangsbeglückten Spieler?

 

bearbeitet von lengmandx

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MarkoBB8 schrieb vor 20 Minuten:

es gibt aber keinen mündlichen Vertrag, lediglich eine Zusage oder ein Versprechen und das ist wenig bis nichts wert

Ich hab extra einen Disclaimer rein editiert und trotzdem hast es geschafft es falsch zu verstehen. Auch eine Leistung.

bearbeitet von Silva

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Super FOMO
lengmandx schrieb vor 3 Minuten:

Ganz allgemein:

wenn's hart auf hart kommt, werden Zeugen befragt, sofern vorhanden. Sind keine vorhanden, steht Aussage gegen Aussage und die Entscheidung liegt beim Gericht.

In unserem Fall:

wenn es so weit kommt, egal von welcher Seite, sollte man sich sowieso überlegen, ob eine Zusammenarbeit dann Sinn macht. Darüber hinaus stehen die Gerichte in Ö nicht unbedingt im Verdacht, die Arbeitgeber zu bevorzugen, den Vertrag einzuklagen wäre mM fast unmöglich. Und selbst wenn, was machst mit einem zwangsbeglückten Spieler?

 

"unseren Fall" gibts ja eh nicht weil eben kein Vertrag gemacht wurde sondern nur mündliche Absprachen, das ist mit Sicherheit sowieso nicht verpflichtend.

Trotzdem gefällt mir der fett markierte Satz sehr gut, darauf kann man sich auch stützen sollte Grüll im Sommer woanders hinwechseln, quasi nach dem Motto "mit so einem Typen wollen wir eh nichts am Hut haben" ;)

 

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GRENDEL schrieb vor 23 Minuten:

Wie will man beweisen, was mündlich ausgemacht war, wenn ned zufällig ein Tonband mitgelaufen ist?

Ich bin kein Experte, aber wahrscheinlich wird das eben auf Basis von den Aussagen von Betroffenen und evtl. Zeugen entschieden. Wird aber entsprechend schwer zu beweisen sein.

lengmandx schrieb vor 8 Minuten:

Und selbst wenn, was machst mit einem zwangsbeglückten Spieler?

Wieder ganz allgemein: Dem Verein, wegen dem er seine Zusage "bricht", verkaufen. :D

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