"I woaß net, wo i des sonst hinposten soi"-Thread


elend

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Fußball braucht Stehplätze
is eh kloar, dass i nix find, wann i nach doncaster suach!

colchester, lieber stehplatz colchester!

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habe mich eigentlich heute mittag schon per icq korrigiert. scheint nicht angekommen zu sein?

edit: eigentlich kann man das ganze hier eh auch posten. als ansporn für unsere 4 kurven mal ein bissl die papalatur aufzumachen :D

denn was um die 6000 leute in colchester zambringen, kann doch bei unseren 7600 (*hüstel*) kein problem sein, immerhin samma im innviertel.

http://www.football-league.premiumtv.co.uk...~891218,00.html

bearbeitet von Stehplatz

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Postinho

ORF schoss mit Kicker-Klage ein Eigentor

RIED/WIEN. Der Staatssender ORF hat sich im Konflikt mit dem Fußball-Bundesligisten SV Josko Ried ein Eigentor geschossen - und den Gebührenzahlern gleich eines mit dazu.

OÖN-Leser kennen die Vorgeschichte: Der Staatssender versucht im Rieder Bezirksgericht 8640 Euro von der SV Josko Ried als Benützungsentgelt für jene "Steckdosen" einzuklagen, die zur Übertragung von Fernsehbildern aus dem Stadion erforderlich sind.

Da die Rechte nicht mehr beim ORF, sondern bei "Premiere" liegen, wollen die Wiener für jede Übertragung 400 Euro von der Innviertler Profikicker-Truppe. Dagegen hat allerdings Peter Vogl, Vorstandsmitglied der SV Ried, etwas. Der Jurist beruft sich auf einen Vertrag, der die Nutzung der technischen Einrichtung durch Dritte relativ klar regelt. Wenn überhaupt, dann müsste sich, so Vogl, der ORF das Geld bei "Premiere" holen. Der Staatssender denkt jedoch nicht daran und streitet auf Kosten der Gebührenzahler lieber mit den Riedern.

Prozess ist Rohrkrepierer

Und das allem Anschein nach völlig unnötig. Als nämlich jetzt in der zweiten Prozessrunde mit einem Sachverständigen ein Lokalaugenschein im Stadion durchgeführt wurde, stellte sich heraus, dass die Anschlussanlagen, die der ORF angeblich errichtet hat, gar nicht fertig sind. Die Hälfte der TV-Kästen fehlt, weil der ORF nach dem seinerzeitigen Abstieg der SV die Investitionen offenbar ohne Absprache mit dem Verein gestutzt hatte.

Der Prozess droht damit zum Rohrkrepierer für den ORF zu werden. Eine Nachrüstung, auf die die SVR bestehen könnte, würde ihn 30.000 Euro kosten.

OÖnachrichten vom 01.06.2006

1085768[/snapback]

so nun ist wohl mal ein urteil da:

ORF-Zwist mit Kickern ist vorbei

Gebührenzahler können aufatmen

RIED/WIEN. Der ORF und der Fußball-Bundesligist SV Ried haben ihren Rechtsstreit beigelegt. Der Verein zahlt den symbolischen Betrag von 1000 Euro, im Gegenzug errichtet der ORF die fehlenden TV-Anlagen im Stadion.

Die Einigung kam überraschend, da auch in der dritten Prozessrunde im Rieder Bezirksgericht beide Seiten zunächst auf ihren Standpunkten beharrten. Letztlich lenkten die Streitparteien auf sanftes Drängen von Richter Alois Reifinger aber doch ein.

OÖN-Leser kennen die Vorgeschichte: Der ORF versuchte von der SV Ried 10.600 Euro als Benützungsentgelt für jene "Steckdosen" einzuklagen, die zur Übertragung von Fernsehbildern aus dem Stadion notwendig sind und vom Staatssender errichtet wurden.

Da die Rechte jedoch nicht mehr beim ORF, sondern bei "Premiere" liegen, wollten die Wiener für jede Übertragung 400 Euro von der Innviertler Profikickertruppe. Dagegen hatte jedoch Peter Vogl, Vorstandsmitglied der SV Ried, etwas. Der hauptberufliche Rechtsanwalt berief sich von Anfang an auf einen Vertrag, der die Nutzung der technischen Einrichtung durch Dritte relativ klar regelt. Wenn überhaupt, dann müsste sich, so Vogl, der ORF das Geld bei "Premiere" holen. Die Küniglberger dachten aber nicht daran und traten lieber einen Rechtsstreit gegen die SV auf Kosten der Gebührenzahler los.

ORF schoss sich Eigentor

Dabei schoss sich der ORF allerdings ein peinliches Eigentor. Bei einem gerichtlichen Lokalaugenschein im Rieder Stadion stellte sich heraus, dass die Fernsehanstalt die Anschlussanlagen, die sie laut Vertrag hätte errichten müssen, nur zum Teil fertig hatte. Die Hälfte der TV-Kästen fehlt, weil der ORF nach dem seinerzeitigen Abstieg der SV Ried die Investitionen offenbar ohne Absprache mit dem Verein gekürzt hatte. Die SVR bestand daher in der Folge auf eine vollständige Nachrüstung.

Und zu der wird es nun auch kommen. Während sich die SVR in der jüngsten Prozessrunde dazu verpflichtete, den symbolischen Betrag von 1000 Euro an den ORF zu zahlen, wird die TV-Anstalt im Gegenzug 30.000 Euro in die Nachrüstung stecken.

Peter Vogl ist mit dem Kompromiss zufrieden - endgültig ausgestanden ist die Sache aber noch nicht. Sollten bis Ende Oktober die fehlenden "Steckdosen" nicht installiert sein, hat die von Vogl vertretene SV Josko Ried das Recht, die Einigung zu widerrufen. Dann ginge der Rechtsstreit allerdings von vorne los.

oön vom 13.09.2006

quelle: >> klick hier <<

was man nicht alles um 1000 euro bekommt :D

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  • 2 weeks later...
Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
Im Österreicher Topf haben wir nach einem Viertel der Meisterschaft den höchsten Österreicher-Anteil, bringt zwar nix, aber immerhin ...

1226538[/snapback]

brachte seinerzeit den abstieg.

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Postaholic

der vorbesprechungsthread zu pasching is ja schon zu, darum schreib ich hier rein, weil mir beim durchklicken durch die svr-hp noch was aufgefallen ist.

Bezugnehmend auf die unerfreulichen Vorfälle mit SV Ried "Fans" bei den letzten Heim- und Auswärtsspielen möchten wir hier auf unserer Homepage folgendes mitteilen:

1.) Es wurden mehrere interne Gespräche mit der BH und Polizei im Hinblick auf mögliche Präventationsmaßnahmen geführt.

2.) Es gab und gibt Gespräche mit Fanklubvertreter sowohl seitens der BH als auch des Vereines.

3.) Strafen und andere Zahlungen die vom Verein zu erfüllen sind, werden im zivilrechtlichen Wege bei den Verursachern eingeklagt.

4.) Der FC Superfund suchte bei der Bundesliga um ein österreichweites Stadionverbot für 6 Personen, die bei den Vorfällen am 17.9. von der Polizei laut § 125 StgB angezeigt wurden, an.

5.) Die SV Ried spricht gegen diese Personen bereits für das Spiel gegen den FC Superfund am 23.9 ein vorübergehendes Stadionverbot aus.

6.) Beim Spiel am 23.9 um 18.30 Uhr wird im und um das Fill Metallbaustadion eine verstärkte Polizeipräsenz und Videoüberwachung erfolgen.

7.) Es erfolgte seitens der BH eine Verordnung die das Messegelände zum Sicherheitsbereich erklärt.

8.) SVR Fanklubs distanzieren sich von diesen Randalierern und erklären: "99,9% der Ried Fans verhalten sich friedlich und möchten nur den Verein unterstützen, für den man fast jeden Samstag/Sonntag Reisen durch ganz Österreich/Europa unternimmt, um beim nächsten Sieg (der hoffentlich bald eintrifft) dabei zu sein! Es sollen nicht alle Fans pauschal in ein negatives Licht gerückt werden!"

ich weiss jetzt nicht ob das vorher beim zitieren hier "vergessn" wurde, oder das jetzt ein neuer punkt ist, der hinzugefügt wurde.

bearbeitet von Ruefl2x

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SVR

@themanwho

Frage; was ändert sich durch 7) bei diesen Direktiven?

hab ein bisschen gesucht. vorrangig gehts ums wegweisungsrecht. gibt aber noch ein paar andere regelung bzgl. identitätsfeststellungen usw.

„Sicherheitsbereich bei Sportveranstaltungen

§ 80a. (1) Ist zu befürchten, dass es bei einer Sportveranstaltung zu einer allgemeinen Gefahr für die Gesundheit

mehrerer Menschen oder für Eigentum in großem Ausmaß kommt, sind die Sicherheitsbehörden ermächtigt, bei

Sportveranstaltungen mittels Verordnung einen Veranstaltungsort und einen Bereich im Umkreis von höchstens

500 m um diesen Veranstaltungsort zum Sicherheitsbereich zu erklären. Dieser ist unter Bedachtnahme auf die örtlichen

Verhältnisse so fest zu legen, dass der Zweck der Maßnahme noch wirksam erreicht werden kann und es im

Falle eines Betretungsverbotes dennoch zu keiner außer Verhältnis stehenden Beeinträchtigung, insbesondere hinsichtlich

der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, eines Betroffenen kommt. Die Verordnung hat die genaue Bezeichnung

des Sicherheitsbereiches in ihrem örtlichen und zeitlichen Umfang und den Tag ihres Inkrafttretens zu

enthalten. Ihre Wirksamkeit ist auf einen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Sportveranstaltung stehenden

bestimmten Zeitraum vor während und nach der Veranstaltung einzuschränken. Sie ist auf eine Weise kundzumachen,

die geeignet ist, einen möglichst weiten Kreis potentiell Betroffener zu erreichen.

(2) In einem Sicherheitsbereich nach Abs. 1 sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, einen

Menschen, von dem auf Grund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen vorangegangener gefährlicher Angriffe

gegen Leben oder Gesundheit von Menschen oder Eigentum im Zusammenhang mit vergleichbaren Sportveranstaltungen,

anzunehmen ist, dass er gefährliche Angriffe begehen werde, aus dem Sicherheitsbereich wegzuweisen

und ihm das Betreten desselben zu verbieten. Dem Betroffenen ist die Dauer dieses Betretungsverbotes bekannt zu

geben. Die Ausübung von Zwangsgewalt zur Durchsetzung dieses Betretungsverbotes ist unzulässig. Kann er berechtigte

Interessen für die Notwendigkeit des Betretens des Sicherheitsbereiches glaubhaft machen, ist darauf entsprechend

Bedacht zu nehmen. Das Betretungsverbot endet mit Außerkrafttreten der Verordnung.“

link

bearbeitet von sfb

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Europaklassespieler

Jan Marc Riegler und Martin Schachl-Lughofer wurden vom ÖFB in das österreichische U19-Nationalteam einberufen.

Österreich- Italien am 07.10. um 15.30 Uhr in Pasching

Österreich-England am 09.10. um 17.30 Uhr in Ried !!!Österreich-Spanien am 11.10. um 19.30 Uhr in Steyr

Eintritt??

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