Es begab sich zu Zeiten der Covid-Verordnungen...


Bohemian Flexer

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Posting-Maschine
Steve McManaman schrieb Gerade eben:

Und damit meinst du?

Wenn es die dummen Sticheleien von Gruber meinst, dann mag es stimmen. Ansonsten :ratlos:

Damit meine ich den ganzen verein pask

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Postet viiiel zu viel
Der Athletiker schrieb Gerade eben:

wenn das das ganze beweismaterial ist dann gute nacht. lächerlicher gehts nimmer.

hab ich mir auch gedacht. Aufnahme aus den 70er Jahren wo man quasi nix erkennen kann.

Zudem kann das Training einfach von irgendwann stammen.

Gehe aber davon aus, dass es andere Aufnahmen, etc. gibt, sonst würden die anderen Vereine wohl nicht so reagieren.

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USER OF THE YEAR 2020
Dannyo schrieb vor 1 Minute:

Die Lizenz vermutlich nicht, Punkte aber ziemlich sicher...

 

TatarFredl schrieb vor 3 Minuten:

6.jpg

 

Greenie009 schrieb vor 21 Minuten:

War uns eine "Ehre" euch in der Bundesliga zu gesehen zu haben

 

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ASB-Legende
Der Athletiker schrieb Gerade eben:

mit welchem regulativ? abgb?

§ 111a Verletzung des Fairplay-Gedankens

  • (1) Wer  gegen  den  sportlichen  Anstand,  die  sportliche  Disziplin,  die  sportliche  Integrität  oder  die  Prinzipien des Fairplay bzw. der Sportlichkeit verstößt, kann, sofern dieses Vergehen nicht einen anderen Tatbestand erfüllt, mit folgenden Sanktionen bestraft werden:
    • a) Ermahnung;
    • b) Sperre von 1 bis 12 Pflichtspielen;  
    • c) Funktionssperre von einem Monat bis einem Jahr;  
    • d) Geldstrafe von bis zu € 15.000,-;
    • e) Austragung  eines  oder  mehrerer  Spiele  unter  Ausschluss  eines  Teiles  oder  der  gesamten  Öffentlichkeit;
    • f) Abzug von Punkten;  
    • g) Wettbewerbsausschluss;
    • h) Zwangsabstieg;
    • i) Ausschluss aus dem Verband.
  • (2) Die oben genannten Strafen können auch nebeneinander verhängt werden.
  • (3) Vergehen gemäß dieser Bestimmung verjähren nach 5 Jahren.

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Posting-Pate
Much1 schrieb vor 1 Minute:

Also den punkteabzug wirds denk ich schon geben wenns stimmt.

Punktabzug für so ein Vergehen halte ich für unwahrscheinlich. Für mich so sanktionierbar wie nach einem Schiriball den Ball nicht zum Gegner zu spielen oder bei einer „Verletzung“ nicht zu unterbrechen. Geldstrafe aber auf alle Fälle.

 

Das Video selber mag ich nicht analysieren. Am ersten Blick schaut es für mich nicht wild aus... aber halt auch nicht, wie ich so eine Trainingseinheit erwarten würde.

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Ich fordere drakonische Strafen.
falcomitdemkoks schrieb vor 1 Minute:

§ 111a Verletzung des Fairplay-Gedankens

  • (1) Wer  gegen  den  sportlichen  Anstand,  die  sportliche  Disziplin,  die  sportliche  Integrität  oder  die  Prinzipien des Fairplay bzw. der Sportlichkeit verstößt, kann, sofern dieses Vergehen nicht einen anderen Tatbestand erfüllt, mit folgenden Sanktionen bestraft werden:
    • a) Ermahnung;
    • b) Sperre von 1 bis 12 Pflichtspielen;  
    • c) Funktionssperre von einem Monat bis einem Jahr;  
    • d) Geldstrafe von bis zu € 15.000,-;
    • e) Austragung  eines  oder  mehrerer  Spiele  unter  Ausschluss  eines  Teiles  oder  der  gesamten  Öffentlichkeit;
    • f) Abzug von Punkten;  
    • g) Wettbewerbsausschluss;
    • h) Zwangsabstieg;
    • i) Ausschluss aus dem Verband.
  • (2) Die oben genannten Strafen können auch nebeneinander verhängt werden.
  • (3) Vergehen gemäß dieser Bestimmung verjähren nach 5 Jahren.

danke.

ich wäre ja für e)  :looolguy:

bearbeitet von Der Athletiker

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ASB-Legende
Much1 schrieb vor 1 Minute:

Lieb, dass jetzt die rapdis glauben man entzieht uns deswegen die lizenz :lol:

§7 (5) Ein Mitglied kann vom Aufsichtsrat wegen verbandsschädigendem Verhalten ausgeschlossen werden. Das ausgeschlossene Mitglied ist berechtigt, gegen den Beschluss des Aufsichtsrats Protest an die Hauptversammlung zu erheben, dem aufschiebende Wirkung zukommt.
https://www.bundesliga.at/?proxy=redaktion/OEFBL/Bestimmungen/BL-Satzungen-ab-31052016.pdf

Dass diese Aktion verbandsschädigend ist muss man wohl nicht extra erwähnen oder?

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Posting-Pate
falcomitdemkoks schrieb Gerade eben:

§ 111a Verletzung des Fairplay-Gedankens

  • (1) Wer  gegen  den  sportlichen  Anstand,  die  sportliche  Disziplin,  die  sportliche  Integrität  oder  die  Prinzipien des Fairplay bzw. der Sportlichkeit verstößt, kann, sofern dieses Vergehen nicht einen anderen Tatbestand erfüllt, mit folgenden Sanktionen bestraft werden:
    • a) Ermahnung;
    • b) Sperre von 1 bis 12 Pflichtspielen;  
    • c) Funktionssperre von einem Monat bis einem Jahr;  
    • d) Geldstrafe von bis zu € 15.000,-;
    • e) Austragung  eines  oder  mehrerer  Spiele  unter  Ausschluss  eines  Teiles  oder  der  gesamten  Öffentlichkeit;
    • f) Abzug von Punkten;  
    • g) Wettbewerbsausschluss;
    • h) Zwangsabstieg;
    • i) Ausschluss aus dem Verband.
  • (2) Die oben genannten Strafen können auch nebeneinander verhängt werden.
  • (3) Vergehen gemäß dieser Bestimmung verjähren nach 5 Jahren.

Bin für e)

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