Es begab sich zu Zeiten der Covid-Verordnungen...


Bohemian Flexer

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Fanatischer Poster
neunzehnhundertacht schrieb vor 59 Minuten:

Bei wie vielen positiven Coronafällen kann ein (internationales) Spiel verschoben werden?

Zitat

Stehen mindestens 13 Spieler der Liste A (einschließlich mindestens einem Torhüter) zur Verfügung, muss das Spiel am geplanten Termin ausgetragen werden.

link (anhang I3)

e: is für die EL. gehe aber davon aus, dass es in CL und ECL ebenso gehandhabt wird

bearbeitet von ibinsneta

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Fanatischer Poster
neunzehnhundertacht schrieb vor 2 Minuten:

Dann wirds knapp für Donnerstag.

ich erwart jetzt keine namen, aber ich nehm an, du hast dafür einen zuverlässige quelle?

hätte geplant in klafu zu übernachten und wollte eigentlich heute noch ein zimmer checken (zum glück schieb ich das schon eine woche vor mir her)

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ibinsneta schrieb vor 7 Minuten:

ich erwart jetzt keine namen, aber ich nehm an, du hast dafür einen zuverlässige quelle?

hätte geplant in klafu zu übernachten und wollte eigentlich heute noch ein zimmer checken (zum glück schieb ich das schon eine woche vor mir her)

Zu den aktuelle verletzten und COV positiven Spielern kommen noch 2 dazu. Wie viele Ausfälle sinds dann? 13?

Auf Liste A dürfen nicht mehr als 25 Sieler gemeldet sein. 25 - 13 = 12 :facepalm:

bearbeitet von neunzehnhundertacht

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Surft nur im ASB
neunzehnhundertacht schrieb vor 18 Minuten:

Zu den aktuelle verletzten und COV positiven Spielern kommen noch 2 dazu. Wie viele Ausfälle sinds dann? 13?

Auf Liste A dürfen nicht mehr als 25 Sieler gemeldet sein. 25 - 13 = 12 :facepalm:

Werden einer oder mehrere Spieler bzw. Offizielle eines Vereins im Rahmen der im UEFA-Protokoll zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs erforderlichen Tests positiv auf COVID-19 getestet, findet das Spiel wie geplant statt, es sei denn, die nationalen/lokalen Behörden des Landes / der Länder der betroffenen Vereine bzw. gegebenenfalls des neutralen Austragungslandes verlangen, dass eine erhebliche Anzahl Spieler bzw. die gesamte Mannschaft in Quarantäne gehen muss. Stehen mindestens 13 Spieler der Liste A (einschließlich mindestens einem Torhüter) zur Verfügung, muss das Spiel am geplanten Termin ausgetragen werden. Stehen weniger als 13 Spieler der Liste A bzw. kein registrierter Torhüter zur Verfügung, kann die UEFA eine Neuansetzung des Spiels erlauben, wenn die zuständige nationale/lokale Behörde neue Tests anfordert, um einer ausreichenden Anzahl Spielern (mindestens 13 einschließlich mindestens einem Torhüter) die Teilnahme am Spiel zu ermöglichen. Alternativ darf der Verein Spieler einsetzen, die nicht innerhalb der im vorliegenden Reglement festgelegten Fristen bei der UEFA registriert wurden, sofern diese Spieler (i) bei ihrem Nationalverband ordnungsgemäß als Spieler des betreffenden Vereins in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des jeweiligen Verbands und den Bestimmungen der FIFA registriert sind und (ii) gemäß dem UEFA-Protokoll zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs negativ getestet wurden. Ist eine Neuansetzung des Spiels gemäß der in Anhang I.4.1, festgelegten Frist nicht möglich, wird der Verein, der nicht an diesem Spiel teilnehmen kann, dafür verantwortlich gemacht, dass das Spiel nicht stattfinden kann, und die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer verhängt gegen den fehlbaren Verein eine Forfait-Niederlage mit einem Ergebnis von 0:3. Wenn die Umstände weitere Disziplinarmaßnahmen als berechtigt erscheinen lassen, kann die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer solche verhängen.

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V.I.P.
Ventola schrieb vor 18 Minuten:

Werden einer oder mehrere Spieler bzw. Offizielle eines Vereins im Rahmen der im UEFA-Protokoll zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs erforderlichen Tests positiv auf COVID-19 getestet, findet das Spiel wie geplant statt, es sei denn, die nationalen/lokalen Behörden des Landes / der Länder der betroffenen Vereine bzw. gegebenenfalls des neutralen Austragungslandes verlangen, dass eine erhebliche Anzahl Spieler bzw. die gesamte Mannschaft in Quarantäne gehen muss. Stehen mindestens 13 Spieler der Liste A (einschließlich mindestens einem Torhüter) zur Verfügung, muss das Spiel am geplanten Termin ausgetragen werden. Stehen weniger als 13 Spieler der Liste A bzw. kein registrierter Torhüter zur Verfügung, kann die UEFA eine Neuansetzung des Spiels erlauben, wenn die zuständige nationale/lokale Behörde neue Tests anfordert, um einer ausreichenden Anzahl Spielern (mindestens 13 einschließlich mindestens einem Torhüter) die Teilnahme am Spiel zu ermöglichen. Alternativ darf der Verein Spieler einsetzen, die nicht innerhalb der im vorliegenden Reglement festgelegten Fristen bei der UEFA registriert wurden, sofern diese Spieler (i) bei ihrem Nationalverband ordnungsgemäß als Spieler des betreffenden Vereins in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des jeweiligen Verbands und den Bestimmungen der FIFA registriert sind und (ii) gemäß dem UEFA-Protokoll zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs negativ getestet wurden. Ist eine Neuansetzung des Spiels gemäß der in Anhang I.4.1, festgelegten Frist nicht möglich, wird der Verein, der nicht an diesem Spiel teilnehmen kann, dafür verantwortlich gemacht, dass das Spiel nicht stattfinden kann, und die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer verhängt gegen den fehlbaren Verein eine Forfait-Niederlage mit einem Ergebnis von 0:3. Wenn die Umstände weitere Disziplinarmaßnahmen als berechtigt erscheinen lassen, kann die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer solche verhängen.

Bei der Regelung geht's aber nur um Covid Fälle. Da haben wir ja ( noch) nicht so viele. Die Verletzen zählen da nicht. Oder?

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Jahrhunderttalent
Eldoret schrieb vor 2 Minuten:

Bei der Regelung geht's aber nur um Covid Fälle. Da haben wir ja ( noch) nicht so viele. Die Verletzen zählen da nicht. Oder?

Würd das jetzt auch so lesen, dass es rein auf Covid beschränkt ist, und die ganzen "normal" Verletzten einfach Pech sind. 

Also sind wir weit entfernt von einer berechtigten Absage mit Neuaustragung ohne Punkteverlust 

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