Es begab sich zu Zeiten der Covid-Verordnungen...


Bohemian Flexer

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Weltklassecoach
LASK_92 schrieb vor 16 Minuten:

Was ich halt bei der ganzen Diskussion nicht so ganz verstehe: Viele gehen (zugegeben wohl zurecht) davon aus, dass bereits häufiger so trainiert wurde. Keiner weiß, ob noch weitere Videos vorliegen, aber mit dem momentanen Wissen ist die Aussage, dass häufiger so trainiert wurde ebenso wenig belastbar, wie jene, dass das eben der einzige Verstoß gewesen sei. (Die Wahrscheinlichkeit spricht dagegen, darum geht es aber in dem Kontext nicht wirklich) 

Ich wohne in der Nachbarschaft .. und glaube mir: Sie haben seit Beginn des Kleingruppentrainings hermetisch abgeriegelt in Mannschaftsstärke trainiert .. 

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Superstar
RusselC_1912 schrieb Gerade eben:

Ich wohne in der Nachbarschaft .. und glaube mir: Sie haben seit Beginn des Kleingruppentrainings hermetisch abgeriegelt in Mannschaftsstärke trainiert .. 

Dann muss hier ja irgendwer beweise haben. Frag doch bitte mal in deiner Nachbarschaft herum :)

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Sektion Mineralwasser
Bluebite schrieb vor 10 Minuten:

Ich sag nur:

 Spitzensportler, die ihre sportliche Tätigkeit beruflich ausüben, daraus Einkünfte erzielen und bereits an internationalen Wettkämpfen teilgenommen haben, sind laut § 8 Z1 vom Verbot ausgenommen – und für sie gilt die Beschränkung auf Kleingruppen nicht. 

Diese Definition trifft auf den LASK zu, der gegenwärtig als einziger österreichischer Fußballverein an einem internationalen Wettbewerb, der UEFA Europaleague, teilnimmt

https://diemacher.at/4784/lask-bereits-seit-1-mai-zu-mannschaftstraining-berechtigt?fbclid=IwAR00dZUKTMDsDq-hU-0LQ3V4YNsUENWU2mwZLg5IQX9vQNw57cRA23MFQgo 

 

Vielleicht das nächste mal auch Ziffer 2 lesen.

Lex spezialis derogat legi generali

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bearbeitet von GrazTiefschwarz

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KRISCH RAUS!

Nun äußert sich auch Gesundheitsminister Rudolf Anschober zum Vergehen des LASK. "Als Oberösterreicher bin ich da doppelt gefordert", leitet dieser ein. "Das Modell, dass wir für die Fußball-Bundesliga paketiert haben, ist dadurch aber nicht gefährdet. Ich habe auch heute schon einen Dialog mit dem ÖFB-Chef (Anm.: ÖFB-Präsident Leo Windtner) gehabt. Was ich mir erwarte, ist ein strenges Vorgehen seitens der Liga gegen den LASK. Das ist definitiv ein schweres Foul, dass dem LASK da passiert ist."

https://www.laola1.at/de/red/fussball/bundesliga/news/gesundheitsminister-fordert-strafe---schweres-lask-foul-/

 

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Weltklassecoach
koku schrieb vor 1 Minute:

Dann muss hier ja irgendwer beweise haben. Frag doch bitte mal in deiner Nachbarschaft herum :)

Ich habe selber ein paar Fotos gemacht, weil ich es nicht glauben konnte ... aber es wird eh nix passieren ;-) ...

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Knows how to post...

ich denke, dass man vorm Senat mit Sicherheit mehr Reue zeigen wird als das im ersten Statement gleich danach rausgegangen ist. 

Gurgaon schrieb vor 4 Minuten:

Mein tipp: umso stärker man sich nun als im recht bzw. als opfer darstellt, umso schlimmer wird die strafe letztendlich werden...

 

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Amateur
Zitat

LASK-Präsident Siegmund Gruber, gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender im Bundesliga-Aufsichtsrat, muss sich wohl auf unangenehme Zeiten einstellen. „Hier wäre es höchst an der Zeit, den Rücktritt anzubieten. Unter der Annahme, dass die Videos echt sind, wäre es für mich nicht tragbar, dass er in einer Liga-Kontrollfunktion bleibt“, erklärte Rebernig.

Zitat

Auch wenn die Herkunft der Bilder dubios erscheint, so können sie dennoch zu einer Verurteilung des LASK führen. „In einem Zivilrechtsverfahren sind die Videos verwendbar“, stellte Rebernig klar.

 

https://www.krone.at/2155066

 

Much1 schrieb vor 2 Minuten:

Erinnert mich an Ibiza :busserl:

bearbeitet von 10928103

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Bunter Hund im ASB
GrazTiefschwarz schrieb vor 11 Minuten:

Vielleicht das nächste mal auch Ziffer 2 lesen.

Lex spezialis derogat legi generali

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Genau DAS ist doch der Punkt.
Da geht es jetzt um die Auslegung... auf den LASK trifft nämlich eben auch Punkt 1 zu, daher kann man nicht zwingend behaupten, dass hier irgendjemand einen Verstoß begangen hat, und genau aus diesem Grund würde wohl eine harte Strafe vom Senat an einem echten Gericht erfolgreich angefochten werden können.
Ist das rühmlich? Nein. Besteht ein unbedingter Verstoß? Nicht unbedingt, und genau dieser Interpretationsspielraum wird wohl am Ende dazu führen, dass eine mögliche Strafe nicht sehr schwer sein kann, da diese sonst eingeklagt werden kann. Ich sag nur im Sinne des Angeklagten, muss davon ausgegangen werden, dass keine mutmaßlicher Regelbruch besteht, also im Sinne des Angeklagten,gilt die Unschuldsvermutung.

bearbeitet von Das_Zebra_vom_ASK

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