COVID-19 | Rund um Schule, Uni, Ausbildung


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Anyone?
ooeveilchen schrieb vor 20 Minuten:

Was machen eigentlich die ganzen Lehrlinge in Bereichen wie Dienstleistung (Frisör, (non-food)Einzelhandel) oder der Gastronomie (Kellner) aktuell?

Finden da aktuell wenigstens die Berufsschulkurse remote statt, oder sitzen die daheim und drehen Däumchen?

 

Nein die sitzen zu Hause und drehen Däumchen 

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ASB-Legende

Zusammengefasst: VS und Unterstufe/NMS besuchen wieder "normal" die Schule. Die Oberstufe bleibt mit Ausnahme der der Maturaklassen im DL. Dringende Schularbeiten dürfen stattfinden.

Habts was zwecks Stoff bei den Schularbeiten rausgehört? Darf man auch Sachen aus dem DL geben?

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
PostingGmbH schrieb vor 6 Stunden:

Dann hoffe ich, dass die Unis wieder Orange bekommen. Gerade bei praxisorientierten Studien wäre das immens wichtig. Ich möchte im Krankenhaus in 10 Jahren lieber nicht von einem Arzt operiert werden, der seinen Sezier-Kurs online hatte und bei der Vorführung der wichtigen Schnitte leider einen Bildausfall hatte :davinci:

kein problem beim blinddarm.

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Im ASB-Olymp
nero08 schrieb vor 52 Minuten:

Zusammengefasst: VS und Unterstufe/NMS besuchen wieder "normal" die Schule. Die Oberstufe bleibt mit Ausnahme der der Maturaklassen im DL. Dringende Schularbeiten dürfen stattfinden.

Habts was zwecks Stoff bei den Schularbeiten rausgehört? Darf man auch Sachen aus dem DL geben?

Ich warte auf die Zusammdnfassung der Gewerkschaft per mail. Die sind fix und übersichtlich.

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V.I.P.
nero08 schrieb vor 2 Stunden:

Habts was zwecks Stoff bei den Schularbeiten rausgehört? Darf man auch Sachen aus dem DL geben?

Mach es einfach wie deine routinierten Kollegen: "Stoff ist alles, was wir irgendwann zuvor irgendwie gemacht haben" :davinci:

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ASB-Gott
Evilken schrieb vor 12 Stunden:

Ja, Übungen in Kleingruppen dürfen da dann wieder durchgeführt werden. Ich hoffe nur, dass es wirklich dazu kommt und nicht dann wieder kurzfristig doch ROT bleibt :davinci:

Ob das aber sinnvoll ist wage ich zu bezweifeln. Da kommen halt dennoch wieder viele Leute zusammen.

Aber da jetzt eh erst mal Ferien sind und spätestens Mitte Jänner die nächsten Verschärfungen folgen, wohl auch egal. 

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Im ASB-Olymp

Und der nächste Schas, ich könnte explodieren.

Fassmann sagt und die Medien schreiben, dass eine Schularbeit reicht. Wir wollen plangemäß unsere zweite Schularbeit abhalten, es kommt zu Protesten. Ich schau in der Verordnung nach, steht da nichts drinnen, dass nur mehr eine Schularbeit durchgeführt werden darf. Es steht gar nichts drinnen bezüglich der Anzahl von Schularbeiten. 

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ASB-Legende
bianco verde schrieb vor 1 Stunde:

Und der nächste Schas, ich könnte explodieren.

Fassmann sagt und die Medien schreiben, dass eine Schularbeit reicht. Wir wollen plangemäß unsere zweite Schularbeit abhalten, es kommt zu Protesten. Ich schau in der Verordnung nach, steht da nichts drinnen, dass nur mehr eine Schularbeit durchgeführt werden darf. Es steht gar nichts drinnen bezüglich der Anzahl von Schularbeiten. 

Genau! Stehen tut folgendes:

 

image.png

 

Für mich heit das: Hat vor dem 6.12 keine SA stattgefunden gibt es noch eine SA. Hat vor dem 6.12 eine stattgefunden gibt eine keine Regelung, also dürfen normal 2 statffinden. Bin da gerade in Diskussion. GIbt es hier Juristen die mir dies vl. bitte bestätigen könnten?

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V.I.P.
nero08 schrieb vor 57 Minuten:

Genau! Stehen tut folgendes:

 

image.png

 

Für mich heit das: Hat vor dem 6.12 keine SA stattgefunden gibt es noch eine SA. Hat vor dem 6.12 eine stattgefunden gibt eine keine Regelung, also dürfen normal 2 statffinden. Bin da gerade in Diskussion. GIbt es hier Juristen die mir dies vl. bitte bestätigen könnten?

wäre unlogisch, sonst müsste man es ja nicht extra anführen. ich würde es interpretieren, dass nur dann eine durchgeführt werden darf, wenn noch keine war.

bin aber (gsd) kein jurist

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V.I.P.
nero08 schrieb vor 2 Stunden:

Genau! Stehen tut folgendes:

 

image.png

 

Für mich heit das: Hat vor dem 6.12 keine SA stattgefunden gibt es noch eine SA. Hat vor dem 6.12 eine stattgefunden gibt eine keine Regelung, also dürfen normal 2 statffinden. Bin da gerade in Diskussion. GIbt es hier Juristen die mir dies vl. bitte bestätigen könnten?

Für mich gilt die Ausnahme mit nur einer SA tatsächlich nur, wenn vorher keine durchgeführt wurde. Ansonsten zählt nach meiner Interpretation die lerhplanmäßig vorgesehene Anzahl. Nachdem die Kinder aber sowieso mit genügend Tests und SA konfrontiert sein werden, würde ich ehrlicherweise von einer 2. SA absehen. Deshalb wird dir wohl niemand Etwas vorwerfen.

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Anyone?
nero08 schrieb am 3.12.2020 um 10:09 :

Genau! Stehen tut folgendes:

 

image.png

 

Für mich heit das: Hat vor dem 6.12 keine SA stattgefunden gibt es noch eine SA. Hat vor dem 6.12 eine stattgefunden gibt eine keine Regelung, also dürfen normal 2 statffinden. Bin da gerade in Diskussion. GIbt es hier Juristen die mir dies vl. bitte bestätigen könnten?

Also in der email von Ader Schule meines Sohnes steht folgendes 

  • Pro Schularbeitsgegenstand darf im Wintersemester maximal eine Schularbeit durchgeführt werden. Wenn diese bereits stattgefunden hat, dann entfallen alle weiteren Schularbeiten in diesem Fach im Wintersemester. Versäumte Schularbeiten müssen ggf. in Unter- und Oberstufe nachgeholt werden. Diese Regelung, die vom BMBWF getroffen wurde, ist nicht immer zum Vorteil für die Schüler*innen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit den Lehrer*innen auf, wenn schlechte Noten bei der ersten Schularbeit noch „ausgebessert“ werden sollen.

:ratlos:

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Im ASB-Olymp
eminem23 schrieb vor 2 Stunden:

Also in der email von Ader Schule meines Sohnes steht folgendes 

  • Pro Schularbeitsgegenstand darf im Wintersemester maximal eine Schularbeit durchgeführt werden. Wenn diese bereits stattgefunden hat, dann entfallen alle weiteren Schularbeiten in diesem Fach im Wintersemester. Versäumte Schularbeiten müssen ggf. in Unter- und Oberstufe nachgeholt werden. Diese Regelung, die vom BMBWF getroffen wurde, ist nicht immer zum Vorteil für die Schüler*innen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit den Lehrer*innen auf, wenn schlechte Noten bei der ersten Schularbeit noch „ausgebessert“ werden sollen.

:ratlos:

Ja, aber das ist nicht der Wortlaut der Verordnung. Laut mündlicher Info meiner Direktion gibt es mittlerweile dringliche Empfehlungen aus dem Ministerium, die Verordnung so auszulegen, dass es nur eine Schularbeit gibt. Aber in der Verordnung steht das so nicht. Da steht:

Zitat

Wenn vor dem 6. Dezember 2020 keine Schularbeit durchgeführt wurde, darf – unabhängig von 
der lehrplanmäßig vorgesehenen Zahl an Schularbeiten – vom 7. Dezember 2020 bis zum Ende 
des Wintersemesters 2020/21 je Unterrichtsgegenstand eine Schularbeit durchgeführt werden. 

Das ist interpretierbar, wie man möchte. Wir legen es so aus, dass in Fächern mit zwei Schularbeiten, wenn noch keine Schularbeit stattgefunden hat, es nur mehr eine Schularbeit geben darf und nicht beide nachgeholt werden dürfen.

Hätten die Juristen aus dem Ministerium (dank derer wir Anglisten keine Prozente unter die Schularbeit schreiben dürfen, sondern nur mehr die Note - wenn man aber Punkte darunter schreibt, dann gilt das auch, weil es sind ja Punkte und keine Prozente) sinngemäß Folgendes geschrieben hätten: "Es ist im Wintersemester nur dann gestattet, eine Schularbeit durchzuführen, wenn bisher keine Schularbeit stattgefunden hat.", dann gäbe es jetzt keine Diskussionen. Stattdessen steht als erster Satz, dass Schularbeiten ab dem 7. 12. wieder erlaubt sind.

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