COVID-19 in Österreich


Recommended Posts

Beruf: ASB-Poster
aurinko schrieb vor 2 Minuten:

Da ich mich nicht erinnere, dass es in den letzten Tagen hier schon Thema war - haben es alle überlesen und hinterfragt es keiner:

Vor ein paar Tagen gab es die Meldung, dass OÖ die Quarantänezeit nach Empfehlung des Bundes auf 10 Tage verkürzt

Alle anderen Bundesländer scheinbar nicht  (gerade wieder gelesen, dass die negativ getesteten in der Salzburger Schwarzenbergkaserne dennoch 14 Tage in Quarantäne müssen). Das finde ich dann schon wieder eine ziemliche Ungleichbehandlung - warum gibt der Bund hier nur eine Empfehlung und keine klare Regelung vor. 

Mittlerweile ist auch NÖ nachgezogen. 

Drosten meinte vor Monaten schon in einem seiner Podcasts eine Woche würde wohl reichen aber sicher ist sicher.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.
aurinko schrieb vor einer Stunde:

Da ich mich nicht erinnere, dass es in den letzten Tagen hier schon Thema war - haben es alle überlesen und hinterfragt es keiner:

Vor ein paar Tagen gab es die Meldung, dass OÖ die Quarantänezeit nach Empfehlung des Bundes auf 10 Tage verkürzt

Alle anderen Bundesländer scheinbar nicht  (gerade wieder gelesen, dass die negativ getesteten in der Salzburger Schwarzenbergkaserne dennoch 14 Tage in Quarantäne müssen). Das finde ich dann schon wieder eine ziemliche Ungleichbehandlung - warum gibt der Bund hier nur eine Empfehlung und keine klare Regelung vor. 

Warum? Weil das Ministerium kein Arzt ist. Zuständig für die Absonderung ist der lokale Amtsarzt. 

Fixabsteiger schrieb vor 58 Minuten:

Mittlerweile ist auch NÖ nachgezogen. 

Drosten meinte vor Monaten schon in einem seiner Podcasts eine Woche würde wohl reichen aber sicher ist sicher.

Und dennoch ist die reduzierung bei der Empfehlung des RKI nicht so lange zurück. Wenn ich richtig erinnere is es auch erst seit Mitte Juli verkürzt. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Beruf: ASB-Poster
Der Koch schrieb vor 9 Minuten:

 

Und dennoch ist die reduzierung bei der Empfehlung des RKI nicht so lange zurück. Wenn ich richtig erinnere is es auch erst seit Mitte Juli verkürzt. 

Gut das war ein Podcast und keine Wissenschaftliche Abhandlung.

Weiß nicht mehr wann genau der war und der Kontext ist auch sehr grau, aber denke auf die Frage wie man denn ausgerechnet auf diese 14 Tage komme hat er halt erklärt und erwähnt seiner MEINUNG nach etwas übertrieben eine Woche könnte reichen.

Wollt damit nur ausdrücken überrascht mich wenig diese Verkürzung der Quarantäne, bzw ändert überhaupt nichts an der aktuellen Situation weder positiv noch negativ.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Gott
Der Koch schrieb vor 3 Stunden:

Warum? Weil das Ministerium kein Arzt ist. Zuständig für die Absonderung ist der lokale Amtsarzt. 

Ja, nur warum gibt das Ministerium dann die Quarantäne für Reiserückkehrer vor? Entweder sie definieren Fristen oder sie definieren keine. Aber nicht einmal so und einmal so. 

Fixabsteiger schrieb vor 2 Stunden:

Gut das war ein Podcast und keine Wissenschaftliche Abhandlung.

Weiß nicht mehr wann genau der war und der Kontext ist auch sehr grau, aber denke auf die Frage wie man denn ausgerechnet auf diese 14 Tage komme hat er halt erklärt und erwähnt seiner MEINUNG nach etwas übertrieben eine Woche könnte reichen.

Wollt damit nur ausdrücken überrascht mich wenig diese Verkürzung der Quarantäne, bzw ändert überhaupt nichts an der aktuellen Situation weder positiv noch negativ.

Wobei man in GB??? gerade den umgekehrten Weg gegangen ist und die Quarantäne von 10 auf 14 Tagen erhöht hat. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.
aurinko schrieb vor 25 Minuten:

Ja, nur warum gibt das Ministerium dann die Quarantäne für Reiserückkehrer vor? Entweder sie definieren Fristen oder sie definieren keine. Aber nicht einmal so und einmal so.

weil wir in österreich sind und klare regelungen nicht so das ding ist, wofür wir österreicher bekannt sind.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.
aurinko schrieb vor 10 Stunden:

Ja, nur warum gibt das Ministerium dann die Quarantäne für Reiserückkehrer vor? Entweder sie definieren Fristen oder sie definieren keine. Aber nicht einmal so und einmal so. 

Weil diese keine (amts)ärztliche Beurteilung benötigen bzw. durchs Gesundheitszeugnis vorliegt. 

Die einreise ist ein bestimmter Zeitpunkt, da kannst bedingungen dran knüpfen. Bei nem Test in Ö gibts die Beurteilung das AA/AÄD. 

Auch hier wird das Ministerium nicht als Arzt wirksam sondern stellt Bedingungen. 

bearbeitet von Der Koch

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Oasch
Derni schrieb vor 2 Minuten:

Hast Matura und bekommst ein Gehalt unter der Mindestsicherung :lol:

 

 

Ähm, nein. Mindestsicherung x12, Gehalt x14. Mindestsicherung keine Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträge, Gehalt schon. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Bunter Hund im ASB
Derni schrieb vor 26 Minuten:

Hast Matura und bekommst ein Gehalt unter der Mindestsicherung :lol:

 

 

Praktikas in öffentlichen Stellen sind oarsch. Während meinem Studium (Public Management) gabs auch ein Pflichtpraktikum. Da gabs Gemeinden, wo die Praktikanten vollzeit gearbeitet haben, dafür aber nur geringfügig bezahlt wurden (also ein halbes Jahr vollzeit gearbeitet, aber keine Versicherungsmonate aufgebaut). Beim Magistrat München (ja auch dorthin haben sich einige beworben) gabs gar nur einen Essenzuschuss in Höhe von 30 80 Cent/Tag. 

Was anderes: Im Erlass zur Kostentragung des Bundes gem. Epidemiegesetz steht: 

"Im Zusammenhang mit der Erbringung von Arbeitsleistungen von zu Hause ("Home Office") während der Dauer der behördlichen Absonderung ist keine Vergütung zuzusprechen, da hier nicht von einem Vermögensnachteil des Arbeitgebers auszugehen ist". 

Zwar wird von der ÖGK - soweit ich weiß - bei den Risikogruppen akzeptiert, dass die einen Teil im Home Office arbeiten können und eben nur der Teil der Arbeitszeit, der nicht im Home Office erbracht wird, erstattet wird (ist ja eigentlich relativ leicht zum ausrechnen, wenn man den Normalstundensatz hat). Ich trau aber dem "Sozial"-Ministerium zu, dass wir auf einem Teil unserer Kosten sitzen bleiben, da einige Mitarbeiter während der behördlichen Absonderung zumindest 50 % von zu Hause aus gearbeitet haben (in meinem Fall wäre, hätte ich während der Absonderung Däumchen gedreht, die Lohnverrechnung still gestanden (sprich kein Geld für die Angstellten), eine geringfügige Aushilfskraft wäre nie angemeldet worden und die Anträge auf Kurzarbeit hätten nicht eingereicht werden können). Wäre auch ein tolles Beispiel von da wirds so gemacht, dort komplett anders. 

@Mr_Rotten: müsste immer noch 1 Uhr in der Früh sein. 

bearbeitet von Shatiel

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wien nur du allein!
Shatiel schrieb vor 57 Minuten:

Was anderes: Im Erlass zur Kostentragung des Bundes gem. Epidemiegesetz steht: 

"Im Zusammenhang mit der Erbringung von Arbeitsleistungen von zu Hause ("Home Office") während der Dauer der behördlichen Absonderung ist keine Vergütung zuzusprechen, da hier nicht von einem Vermögensnachteil des Arbeitgebers auszugehen ist". 

Zwar wird von der ÖGK - soweit ich weiß - bei den Risikogruppen akzeptiert, dass die einen Teil im Home Office arbeiten können und eben nur der Teil der Arbeitszeit, der nicht im Home Office erbracht wird, erstattet wird (ist ja eigentlich relativ leicht zum ausrechnen, wenn man den Normalstundensatz hat). Ich trau aber dem "Sozial"-Ministerium zu, dass wir auf einem Teil unserer Kosten sitzen bleiben, da einige Mitarbeiter während der behördlichen Absonderung zumindest 50 % von zu Hause aus gearbeitet haben (in meinem Fall wäre, hätte ich während der Absonderung Däumchen gedreht, die Lohnverrechnung still gestanden (sprich kein Geld für die Angstellten), eine geringfügige Aushilfskraft wäre nie angemeldet worden und die Anträge auf Kurzarbeit hätten nicht eingereicht werden können). Wäre auch ein tolles Beispiel von da wirds so gemacht, dort komplett anders. 

Wenn einer aus der Risikogruppe oder ein Abgesonderter von zu Hause 60% gearbeitet hat, sollte für diese 60% nichts zustehen sondern nur für 40%. Sofern die 40% nicht von zu Hause zu erbracht werden konnten. Finde ich nachvollziehbar. Oder was verstehe ich nicht?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Bunter Hund im ASB
Neocon schrieb vor 4 Stunden:

Wenn einer aus der Risikogruppe oder ein Abgesonderter von zu Hause 60% gearbeitet hat, sollte für diese 60% nichts zustehen sondern nur für 40%. Sofern die 40% nicht von zu Hause zu erbracht werden konnten. Finde ich nachvollziehbar. Oder was verstehe ich nicht?

Ich bin da auch bei dir - wenn jemand in Home Office gearbeitet hat, soll die Zeit die er im Home Office gearbeitet hat, nicht erstattet werden (eh logisch). So haben wir auch vor einigen Monaten die Anträge auf Entschädigung gestellt (von denen die im Home Office arbeiten konnten, haben wir Aufzeichnungen angefordert und danach die ausgefallenen Stunden angefordert - bis jetzt (knapp 3 Monate nach Antragsstellung) ist noch nichts erstattet worden. Eh klar, die Richtlinie, wie denn vorzugehen sei, kam ja erst Mitte Juli raus). 

Ich habe die Angst, dass die Passage "Wenn in Home Office gearbeitet wird, wird gar nichts erstattet" eben wirklich heißt, dass wenn ein Mitarbeiter nur 10 % in Home Office arbeiten konnte, gar nichts erstattet wird. Kann sein dass ich mich irre - aber einem Ministerium, das eine Beihilfe nach dem Väterkarenzgesetz verweigerte, weil die Mutter nach der Geburt aufgrund einer bipolaren Störung wieder ins Krankenhaus musste (und damit kein gemeinsamer Haushalt Mutter-Vater-Kind vorherrschte*.) traue ich da leider jede Blödheit zu. Auch einen Schlag in die Genitalien der Unternehmen. 

*Am Ende bekam der Vater doch das Geld. Denn das Gericht hat entschieden, dass wenn nach dem Gesetzeswortlaut nur ein gemeinsamer Haushalt zwischen Vater und Kind bestehen muss, der Beamte nicht die Beihilfe verweigern kann. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.