COVID-19 in Österreich


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Wien nur du allein!
WorkingPoor schrieb vor 2 Minuten:

Und da sind wir dort, wo wir schon waren. Erlaubt ist der Aufenthalt im Freien. Man darf dabei aber keinen Öffentlichen Ort betreten, denn das ist ja verboten. Kapierst jetzt den Widerspruch?

Man darf den öffentlichen Raum nicht betreten, außer in den Ausnahmen rechts.

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V.I.P.
WorkingPoor schrieb vor 5 Minuten:

Und da sind wir dort, wo wir schon waren. Erlaubt ist der Aufenthalt im Freien. Man darf dabei aber keinen Öffentlichen Ort betreten, denn das ist ja verboten. Kapierst jetzt den Widerspruch?

Weist jetzt warum meine Frage nicht war was du vom Gesetz verstehst und was am Gesetz nicht sonder was du an "bleib zu Hause" nicht verstehst? ;)

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Neocon schrieb vor 1 Minute:

Man darf den öffentlichen Raum nicht betreten, außer in den Ausnahmen rechts.

Ich (vielleicht nur ich?) sehe hier trotzdem links und rechts inkompatible Vorschriften.

Betreten öffentlicher Orte: Verboten.
Betreten öffentlicher Orte in Notsitationen: Erlaubt.

Soweit ist es noch logisch. Dann:

Aufenthalt im Freien: Erlaubt. Und wie deute ich das nun? Ich betrete damit einen öffentlichen Ort, habe aber keinen Notfall. Einkaufen und Arbeitsweg sind eigene Punkte. Also darf ich einen öffentlichen Ort betreten und nicht betreten. Ist das Bastis Katze? Das ist so schwammig formuliert, das kann nur von Politikern kommen. Die sollten klipp und klar ausführen, wann ich einen öffentlichen Ort nicht betreten darf. Wann ich es darf, steht ja rechts und da steht sehr viel. Ich darf einkaufen, arbeiten, spazieren, obwohl im öffentlichen Raum. Damit ist der erste Punkt links sinnlos, weil er nicht regelt, wann ich nun einen öffentlichen Ort nicht betreten darf. Juristen haben da fix ihren Spaß damit.

Der Koch schrieb vor 6 Minuten:

Weist jetzt warum meine Frage nicht war was du vom Gesetz verstehst und was am Gesetz nicht sonder was du an "bleib zu Hause" nicht verstehst? ;)

Dass ich das ignoriere, habe ich bereits kundgetan. :ratlos:

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Gast
Der Koch schrieb vor 1 Minute:

Warum unterhältst du dich zum gefühlt 62838392618428 mal drüber und willst irgendwelche rechts definitionen zu dem Thema? 

Kritik an der Regierung ist halt eine treibende Kraft.

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Wien nur du allein!
WorkingPoor schrieb vor 21 Minuten:

Betreten öffentlicher Orte: Verboten.
Betreten öffentlicher Orte in Notsitationen: Erlaubt.

Du kannst es auch bei den anderen Punkten so weiter spielen:

Betreten öffentlicher Orte: Verboten.
Betreten öffentlicher Orte am Weg zum Einkaufen: Erlaubt.

Betreten öffentlicher Orte: Verboten.
Betreten öffentlicher Orte allein oder mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt und 1m Abstand zu anderen: Erlaubt.

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ASB-Legende
Eldoret schrieb vor 5 Stunden:

Bin jetzt extra vorbei gefahren...dort geht's zu wie am Basar von Marakesch. Der riesige Parkplatz bummvoll. Am Weg rund um den See steigen sich die Leute auf die Füße. Auf den Wiesen liegen Gruppen mit 5,6 Leuten zusammen...:confused:

Das gefällt mir gar nicht, weil das die Freiheiten jener Leute gefährden kann, die sich vernünftig verhalten und Abstände wahren (indem sie eben nicht an solche Hotspots fahren).

Eldoret schrieb vor einer Stunde:

aja..hab ich übersehen...noch mal Glück gehabt:D

hab ich dir ja gesagt :)

 

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V.I.P.
m4ri0 schrieb vor 21 Minuten:

Die Verordnung ist tatsächlich völlig dilettantisch ausformuliert und noch dazu ziemlich sicher rechtswidrig. Aber damit wird sich der VfGH noch befassen.

Was genau ist an Verboten ausser wenn Ziffer 1-5 zutrifft eigentlich dilettantisch? 

Im Vergleich dazu dann bitte den Nichtraucherschutz durchlesen ;)

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ASB-Legende
nero08 schrieb vor 12 Minuten:

Ich dachte man darf Radfahren?!

 

Darf man eh (eh schon wissen: allein/mit Mitbewohnern + mindestens 1 Meter Abstand zu anderen). Den Polizisten die Anzeige aufnehmen lassen, Strafverfügung abwarten und Einspruch erheben. Wenn möglich, Beweise sichern (Zeugen, Fotos, Videos).

bearbeitet von Blackie75

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dem waldschrat zuliebe
Der Koch schrieb vor 5 Stunden:

@XSCHLAMEAL und Co!

Bekommts ihr eigentlich garnix richtig hin wenn ich nicht dauerfett durch die Straßen wackle? 

Das ist der größte Skandal seit der ersten Erwähnung von "Ostarrichi" schämt euch als Mitschuldige!

Ich erwarte sofortige Besserung oder Rücktritte, Selbstanzeigen und einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss! ???

das ist wirklich skandaloes, eine rest "ghert sie" brauchts auch in grossen krisen. unglaublich.

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V.I.P.
Blackie75 schrieb vor 17 Minuten:

ok, in Tirol kommt dann die Einschränkung auf die eigene Gemeinde dazu, ansonsten gilt das oben gesagte.

Tja mit a bisserl Recherche geht's auch,... Das "du deafst wowa ned radl foahn" steht also höchst vermutlich im Kontext ob jemand der einen Alkotest verweigert (oder eben auch nicht - das is ja no ned am Video - um das zu wissen müsste man ja die gesamte Amtshandlung miterlebt haben) noch am Straßenverkehr teilnehmen darf. ?

Screenshot_20200412_211003.jpg

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