Covid-19 und wirtschaftliche Folgen


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Wien nur du allein!
OidaFoda schrieb vor 13 Minuten:

Ja Urteile sind eh nett, bildet aber keinen Rechtsanspruch, da kannst dich klagen lassen wo du dich auf diese Urteile berufen kannst. Wirst wahrscheinlich gewinnen, andernfalls bist dann völlig hin

Wer als Unternehmer nicht bereit ist seine Rechte vor Gericht zu verteidigen, der sollte sich überlegen, ob das Unternehmertum das Richtige für ihn ist.

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Eierschaukelverzichter
Neocon schrieb vor 44 Minuten:

Wer als Unternehmer nicht bereit ist seine Rechte vor Gericht zu verteidigen, der sollte sich überlegen, ob das Unternehmertum das Richtige für ihn ist.

Das sind immer so Weisheiten von Leuten, die keine Ahnung von Unternehmertum haben und noch nie eine Gerichtsverhandlung hatten. Da gibs keine AK die dich kostenlos vertritt und kein KSchG das dich schützt. So ein Prozess dauert oft Jahre und das Prozessrisiko ist immer da, weil jeder Fall individuell zu betrachten ist und es nie eine Gewissheit für den Ausgang gibt und die Kosten dich killen wennst verlierst

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Wien nur du allein!
OidaFoda schrieb vor 11 Minuten:

Das sind immer so Weisheiten von Leuten, die keine Ahnung von Unternehmertum haben und noch nie eine Gerichtsverhandlung hatten. Da gibs keine AK die dich kostenlos vertritt und kein KSchG das dich schützt. So ein Prozess dauert oft Jahre und das Prozessrisiko ist immer da, weil jeder Fall individuell zu betrachten ist und es nie eine Gewissheit für den Ausgang gibt und die Kosten dich killen wennst verlierst

Gerichtsverhandlungen hatte ich schon. Und auch schon (außergerichtliche) Verhandlungen mit Vermietern bezüglich einer Mietzinsminderung. Es gibt im Geschäftsleben wohl wenig bequemere Situationen: Unter Zugzwang ist nämlich der Vermieter. Der Mieter kann den Mietgegenstand bis zur Entscheidung weiterhin nutzen. Insolvenzrisiko liegt daher nur beim Vermieter. Die Kosten dafür werden auch überschaubar sein, da keine langwierige Beweisaufnahme notwendig ist.

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Oasch
Spechtl schrieb vor 22 Stunden:

Auch recht interessantes Duell zwischen Vermieter (Stiftung) und Mieter (Gastro/Handel), der keine Miete bezahlt.

 

Ich denke da wird "Cafe kann man auch to go anbieten" schon greifen, auch wenn ich die Anarcho-Besetzung des Landtmans persönlich heldenhaft sehe. :D 

Das sind die besten Boxkämpfe, wo man einfach nur Blut sehen will und es einem egal ist, wer da jetzt eine in die Fresse bekommt. 

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Eierschaukelverzichter
Neocon schrieb vor 19 Minuten:

Gerichtsverhandlungen hatte ich schon. Und auch schon (außergerichtliche) Verhandlungen mit Vermietern bezüglich einer Mietzinsminderung. Es gibt im Geschäftsleben wohl wenig bequemere Situationen: Unter Zugzwang ist nämlich der Vermieter. Der Mieter kann den Mietgegenstand bis zur Entscheidung weiterhin nutzen. Insolvenzrisiko liegt daher nur beim Vermieter. Die Kosten dafür werden auch überschaubar sein, da keine langwierige Beweisaufnahme notwendig ist.

Ein Termin bei der Schlichtungsstelle ist nicht zu vergleichen mit einem Zivilprozess. Auch wenn wenig Beweismittel zu prüfen ist, ev vorb. Schriftsätze ,  bis mal ein Verhandlungstermin steht, dann die Beweisaufnahme und schließlich die Verhandlung wenns bei einer bleibt. Da ist es immer besser eine außergerichtliche Lösung zu finden

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V.I.P.
revo schrieb vor 5 Minuten:

Das sind die besten Boxkämpfe, wo man einfach nur Blut sehen will und es einem egal ist, wer da jetzt eine in die Fresse bekommt. 

Wobei ich schon eher im Eck des Robin Hoods des Steuerzahlers (Mieter) bin. :D

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Wien nur du allein!
OidaFoda schrieb vor 29 Minuten:

Ein Termin bei der Schlichtungsstelle ist nicht zu vergleichen mit einem Zivilprozess. Auch wenn wenig Beweismittel zu prüfen ist, ev vorb. Schriftsätze ,  bis mal ein Verhandlungstermin steht, dann die Beweisaufnahme und schließlich die Verhandlung wenns bei einer bleibt. Da ist es immer besser eine außergerichtliche Lösung zu finden

Das sowieso. Aber als Mieter eines Geschäftslokals ist die Lage wie gesagt bequem. Ich kann den Mietgegenstand weiterhin nutzen, auch wenn zwei Mieten aus dem Frühjahr nicht bezahlt sind. So gesehen hab ich keinen Druck und eine gute Verhandlungsposition (insbesondere nach den ersten Urteilen dazu). Der Vermieter sollte sich hingegen 3x überlegen, ob er den Gerichtsweg bestreiten möchte. Denn selbst wenn er am Ende überraschenderweise doch Recht bekommt, schaut er auf Grund der Insolvenz seines Mieters möglicherweise durch die Finger.

Deswegen vermute ich auch stark, dass beim Cafe Landtmann mehr dahinter sein dürfte. Ich glaub die Vermieter haben mal davon gesprochen, dass es nicht nur um die Lockdown-Mieten geht.

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no one expects the spanish inquisition!
Neocon schrieb vor 3 Stunden:

Das sowieso. Aber als Mieter eines Geschäftslokals ist die Lage wie gesagt bequem. Ich kann den Mietgegenstand weiterhin nutzen, auch wenn zwei Mieten aus dem Frühjahr nicht bezahlt sind. So gesehen hab ich keinen Druck und eine gute Verhandlungsposition (insbesondere nach den ersten Urteilen dazu). Der Vermieter sollte sich hingegen 3x überlegen, ob er den Gerichtsweg bestreiten möchte. Denn selbst wenn er am Ende überraschenderweise doch Recht bekommt, schaut er auf Grund der Insolvenz seines Mieters möglicherweise durch die Finger.

Deswegen vermute ich auch stark, dass beim Cafe Landtmann mehr dahinter sein dürfte. Ich glaub die Vermieter haben mal davon gesprochen, dass es nicht nur um die Lockdown-Mieten geht.

Vorsicht! Das gilt nicht allgemein. Dazu bräuchte es schon mehr Infos zum Vertrag... (ABGB? MRG? oder überhaupt Pacht?)

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V.I.P.
Neocon schrieb vor 9 Stunden:

Deswegen vermute ich auch stark, dass beim Cafe Landtmann mehr dahinter sein dürfte. Ich glaub die Vermieter haben mal davon gesprochen, dass es nicht nur um die Lockdown-Mieten geht.

Ziemlicher Stehsatz: als Vermieter sollte ich in der jetzigen und kommenden Situation ziemlich froh sein, wenn ich noch Mieter habe...ist zumindest beim vermieter meiner kollegen so.

DerFremde schrieb vor 12 Stunden:

Also auch in der schlimmsten Phase der Krise hatte ich in Dornbirn/Vorarlberg überhaupt kein Problem, mir Mieter für zwei leerstehende Wohnungen aussuchen zu können. Da wird sich auch nach Corona nicht so schnell etwas daran ändern.

also in Graz investieren, solange es noch geht ;)  da scheint nämlich laut @Inquisitor einiges noch zu holen sein

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ASB-Legende
Neocon schrieb am 20.1.2021 um 19:41 :

Und wie finanziert er größere Reparaturen? 

 

Fuxxl schrieb am 20.1.2021 um 19:15 :

Witzig dass ihr grade das Thema anreissts, ein Freund von mir kauft grade drei Mini-Anlegerwohnungen in Graz. Kleiner Teil Eigenmittel, den Rest fremdfinanziert, wo die Mieteinnahmen halt genau die Raten abdecken. Klingt ja nicht so schlecht - so lange die Dinger immer vermietet sind...

und die Einkommensteuer? Bei den derzeit niedrigen Zinsen kannst steuerlich fast keinen Verlust machen, wenn es keinen Leerstand oder Schadensfälle gibt. Manche glauben ja, sie können die Kreditraten von der Miete abziehen und brauchen nichts zu versteuern... oder es ist von vornherein "schwarz" vermieten angedacht...

bearbeitet von Blackie75

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Eierschaukelverzichter
Blackie75 schrieb vor 11 Stunden:

 

und die Einkommensteuer? Bei den derzeit niedrigen Zinsen kannst steuerlich fast keinen Verlust machen, wenn es keinen Leerstand oder Schadensfälle gibt. Manche glauben ja, sie können die Kreditraten von der Miete abziehen und brauchen nichts zu versteuern... oder es ist von vornherein "schwarz" vermieten angedacht...

1-2 Eigentumswohnungen voll auf Pump zu finanzieren ist sowieso völlig absurd. Die ESt fällt an (also Einkommen das für die Rate draufgeht), Rücklagen für Adaptionen wenn der Mieter auszieht, Mietausfallswagnis, Leerstand, Sanierungsdarlehen für die Wohnanlage..

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Top-Schriftsteller
revo schrieb vor 23 Stunden:

Das sind die besten Boxkämpfe, wo man einfach nur Blut sehen will und es einem egal ist, wer da jetzt eine in die Fresse bekommt. 

Abseits der Räumungsklage:

Naja, bei Mieter vs. Vermieter ist es finde ich nicht egal wer eine in die Fresse bekommt. Der eine kann nicht zahlen, weil er nicht öffnen kann. Der andere ist eventuell auf die Mieteinnahmen angewiesen.

Im Endeffekt müsst es wieder auf Hilfe vom Bund hinauslaufen.

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Oasch
admirana111 schrieb vor 22 Minuten:

Abseits der Räumungsklage:

Naja, bei Mieter vs. Vermieter ist es finde ich nicht egal wer eine in die Fresse bekommt. Der eine kann nicht zahlen, weil er nicht öffnen kann. Der andere ist eventuell auf die Mieteinnahmen angewiesen.

Im Endeffekt müsst es wieder auf Hilfe vom Bund hinauslaufen.

Im Fall des Herrn Wasserverrechners hält sich mein Mitleid in Grenzen.

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Im ASB-Olymp
benni889 schrieb vor 41 Minuten:

War aber eh klar. Die Frage ist ob die Banken die Kredite fällig stellen, oder doch lieber zuwarten wie das weitergeht. Einem nackerten kannst nix aus dem Taschl ziehen... Aber es werden halt jetzt langsam die verschleppten Insolvenzen aufschlagen, das wird sich nicht verhindern lassen.

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