Covid-19 und wirtschaftliche Folgen


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Neocon schrieb vor 33 Minuten:

90% Umsatzeinbruch aufs Jahr gesehen

80% - Reiseveranstalter

Uff. Ist natürlich hart. Aber wieviel haben die Kurzarbeit und die anderen Hilfen abgefedert. Also wie viel Gewinn bzw. Verlust im Vergleich? Inkl. dem Umsatzersatz. 

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Wien nur du allein!
Feanor1990 schrieb vor 50 Minuten:

Uff. Ist natürlich hart. Aber wieviel haben die Kurzarbeit und die anderen Hilfen abgefedert. Also wie viel Gewinn bzw. Verlust im Vergleich? Inkl. dem Umsatzersatz. 

Kurzarbeit hilft nur bedingt, weil man ja für Umbuchungen und Stornos trotzdem erreichbar sein muss. Außerdem deckt die Kurzarbeit nur einen Teil der Kosten, insbesondere da diese ab Phase 2 (ab 1.7.) deutlich gesenkt wurde. Spannend wird vor allem der Fixkostenzuschuss werden. Der soll ja auf solche Branchen, welche auch im Sommer massiv eingeschränkt waren (zB auch Konzertveranstalter), zugeschnitten sein. Erst danach werden sich seriöse Schätzungen anstellen lassen, wie es mit diesen Branchen weiter geht bzw. wie viele Betriebe Insolvenz anmelden müssen. Gewinn wird es 2020 ganz sicher keinen geben. Da geht's bei fast allen nur darum, irgendwie durchzukommen und zu hoffen, dass die Impfung ab dem Frühjahr flächendeckend verfügbar ist.

Ich hätte ja durchaus Verständnis dafür gehabt, wenn man von Anfang an gesagt hätte, dass diese Branchen nur mit unverhältnismäßig hohen Beihilfen zu retten sind und man das nicht machen möchte. Aber nach unzähligen Zusagen und monatelangem Verhandeln hätte das schon etwas Seltsames.

Und weil's grad in der ZIB war: Reisebüro dürfen weiterhin offen haben. Wozu weiß wohl keiner...

bearbeitet von Neocon

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Wien nur du allein!
eminem23 schrieb vor 46 Minuten:

Reisebüros dürfen offen haben....also darf man aus dem Haus um eine Reise zu buchen :gruebel:

WTF?

Ja, aber nur zwischen 6 und 19 Uhr. Der Verkauf von "nicht körpernahen Dienstleistungen" ist weiterhin auch im Geschäft möglich.

 

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Postinho
Neocon schrieb vor 18 Minuten:

Ja, aber nur zwischen 6 und 19 Uhr. Der Verkauf von "nicht körpernahen Dienstleistungen" ist weiterhin auch im Geschäft möglich.

 

da ich es nicht verstehe (ich freu mich, wie gesagt, dass du endlich entsprechende hilfen erhältst und das kommende ist wirklich nur, weil ich es gerade nicht verstehe), ich dachte, dass nur behördlich geschlossene geschäfte einen umsatzersatz erhalten.... wie ist das nun bei dir möglich?

ich wünsche dir wirklich, dass die leute euch nach überstandener krise stürmen, weil alle einfach nur wieder verreisen wollen!

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dahasi schrieb vor 15 Minuten:

da ich es nicht verstehe (ich freu mich, wie gesagt, dass du endlich entsprechende hilfen erhältst und das kommende ist wirklich nur, weil ich es gerade nicht verstehe), ich dachte, dass nur behördlich geschlossene geschäfte einen umsatzersatz erhalten.... wie ist das nun bei dir möglich?

Man muss zwischen Reiseveranstalter und Reisebüro unterscheiden. Ein Reiseveranstalter organisert und führt die Reise durch. Und dann gibt es das Reisebüro, welches die Reisen nur vermittelt. Beispiel aus der Musik-Branche:Barracuda Music ist der Veranstalter von vielen Konzerte und Festivals veranstaltet. Tickets werden aber meist über einen Vermittler wie Ö-Ticket verkauft.

Die Veranstaltung von Reisen ist jedenfalls seit 2.11. verboten (wie alle anderen Veranstaltungen), daher Umsatzersatz. Bezüglich Reisebüros gibt offenbar noch einige Unklarheiten. In der Beilage der Richtlinie sind sie als Branche angeführt, obwohl sie theoretisch offen haben dürfen.

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Postinho
Neocon schrieb vor 21 Minuten:

Man muss zwischen Reiseveranstalter und Reisebüro unterscheiden. Ein Reiseveranstalter organisert und führt die Reise durch. Und dann gibt es das Reisebüro, welches die Reisen nur vermittelt. Beispiel aus der Musik-Branche:Barracuda Music ist der Veranstalter von vielen Konzerte und Festivals veranstaltet. Tickets werden aber meist über einen Vermittler wie Ö-Ticket verkauft.

Die Veranstaltung von Reisen ist jedenfalls seit 2.11. verboten (wie alle anderen Veranstaltungen), daher Umsatzersatz. Bezüglich Reisebüros gibt offenbar noch einige Unklarheiten. In der Beilage der Richtlinie sind sie als Branche angeführt, obwohl sie theoretisch offen haben dürfen.

danke!

edit: das mit den stornos hat mich an reisebüro erinnert, aber ja, natürlich muss auch der veranstalter stornos bearbeiten.... tja, die knoten im kopf werden im alter nicht weniger....

bearbeitet von dahasi

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Anyone?
Neocon schrieb vor 53 Minuten:

Ja, aber nur zwischen 6 und 19 Uhr. Der Verkauf von "nicht körpernahen Dienstleistungen" ist weiterhin auch im Geschäft möglich.

 

Ich weiß aber man DARF das Haus oder die Wohnung verlassen um eine Reise zu buchen? Aber man DARF nur aus 9 Gründen hinaus und das ist nicht dabei....:ratlos:

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eminem23 schrieb vor 42 Minuten:

Ich weiß aber man DARF das Haus oder die Wohnung verlassen um eine Reise zu buchen? Aber man DARF nur aus 9 Gründen hinaus und das ist nicht dabei....:ratlos:

8. Grund das Haus zu verlassen:

Zitat

zum Zweck des zulässigen Betretens von Kundenbereichen von Betriebsstätten gemäß den §§ 5, 7 und 8 sowie bestimmten Orten gemäß den §§ 9, 10 und 11, und

Gemäß § 5 dürfen Reisebüros offen halten, weil sie keine Waren sondern Dienstleistungen verkaufen und diese nicht körpernahe sind. Dementsprechend darfst du deswegen auch das Haus verlassen. Dass das in einem strikten Lockdown ein kompletter Blödsinn ist, brauchen wir aber nicht zu diskutieren. Aber wenn dich untertags der ein Polizist fragt, kannst ihm sagen du bist am Weg ins Reisebüro :davinci:

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Neocon schrieb vor 34 Minuten:

8. Grund das Haus zu verlassen:

Gemäß § 5 dürfen Reisebüros offen halten, weil sie keine Waren sondern Dienstleistungen verkaufen und diese nicht körpernahe sind. Dementsprechend darfst du deswegen auch das Haus verlassen. Dass das in einem strikten Lockdown ein kompletter Blödsinn ist, brauchen wir aber nicht zu diskutieren. Aber wenn dich untertags der ein Polizist fragt, kannst ihm sagen du bist am Weg ins Reisebüro :davinci:

:facepalm: absoluter bullshit genau so wie bei uns

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Hier übrigens die Begründung des Gesundheitsministeriums, warum nciht körpernahe Dienstleistungen weiterhin angeboten werden können:

Zitat

Im Gesundheitsministerium verwies man auf APA-Anfrage auf die rechtliche Begründung zur Covid-19-Notmaßnahmenverordnung. Laut dieser ist das "Betreten von Dienstleistungsunternehmen, die keine Freizeiteinrichtungen sind und keine körpernahen Dienstleistungen erbringen", nicht untersagt. Dienstleistungsbetriebe arbeiteten "fast ausschließlich" mit Terminvereinbarung und könnten Kundenkontakte genau steuern. Dadurch seien dort vergleichsweise wenige Kunden gleichzeitig anwesend. "Die Identität der Kunden und die Dauer ihres Aufenthalts sind bekannt und nachvollziehbar, sodass allfällige Infektionen mittels Contact Tracing leicht nachvollziehbar sind", lautete die Begründung.

https://www.meinbezirk.at/c-wirtschaft/reisebueros-fordern-finanzielle-unterstuetzung_a4355168

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Neocon schrieb vor 26 Minuten:

Hier übrigens die Begründung des Gesundheitsministeriums, warum nciht körpernahe Dienstleistungen weiterhin angeboten werden können:

https://www.meinbezirk.at/c-wirtschaft/reisebueros-fordern-finanzielle-unterstuetzung_a4355168

dieser punkt gilt vor allem für meine branche. Wir haben die daten und können alles nachvollziehen....es is zum rean

bearbeitet von eminem23

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