Reisen im Zeichen des Coronavirus


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ASB-Legende

ich habe wegen meiner Iberiaflüge die RS-Versicherung kontaktiert, da ich von der Fluglinie keine Antwort erhalten habe. Eine Deckung aus der RS-Versicherung wurde unter Bezugnahme auf die Versicherungsbedingungen abgelehnt. Was anderes hätte mich auch gewundert. So einfach lasse ich mich nicht abwimmeln, aber das könnte sich ziehen wie Schweizer Käse. 

 

Noch wer bereits eine Ablehnung der RS-Versicherung erhalten?

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Wahnsinniger Poster
DonFetzo schrieb vor 32 Minuten:

ich habe wegen meiner Iberiaflüge die RS-Versicherung kontaktiert, da ich von der Fluglinie keine Antwort erhalten habe. Eine Deckung aus der RS-Versicherung wurde unter Bezugnahme auf die Versicherungsbedingungen abgelehnt. Was anderes hätte mich auch gewundert. So einfach lasse ich mich nicht abwimmeln, aber das könnte sich ziehen wie Schweizer Käse. 

 

Noch wer bereits eine Ablehnung der RS-Versicherung erhalten?

Dutzende, quer durch alle Rechtsgebiete... :angry:

Dürften aber idR gerechtfertigt sein, wobei man im Reiserecht konkret anschauen muss, weshalb die Absage erfolgt ist (aufgrund einer behördlichen Anordnung?)...

 

Rechtsgrundlage ist hier (ARB 2019):

Artikel 7

Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen1. in ursächlichem Zusammenhang1.1. mit Kriegen, inneren Unruhen, Terroranschlägen oder Gewalt- tätigkeiten anlässlich einer öffentlichen Ansammlung oder Kund gebung, von Streiks oder Aussperrungen;

1.2. mit hoheitsrechtlichen Anordnungen, die aufgrund einer Aus- nahmesituation an eine Personenmehrheit gerichtet sind sowie mit Katastrophen.Eine Katastrophe liegt vor, wenn durch ein Naturereignis oder ein sonstiges Ereignis dem Umfang nach eine außergewöhnliche Schädigung von Menschen oder Sachen eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht.

bearbeitet von schmechi
ARB eingefügt

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ASB-Legende
schmechi schrieb vor 2 Minuten:

Dutzende, quer durch alle Rechtsgebiete... :angry:

Sind aber mE berechtigt...

Habe mich offensichtlich nicht ganz klar ausgedrückt. Ich meinte, ob Ansprüche aus der RS-Versicherung bei Flügen/Reisen abgelehnt wurden. 

 

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Wahnsinniger Poster
DonFetzo schrieb vor 3 Minuten:

Habe mich offensichtlich nicht ganz klar ausgedrückt. Ich meinte, ob Ansprüche aus der RS-Versicherung bei Flügen/Reisen abgelehnt wurden. 

 

Habe ich eh' so verstanden... habe oben meine Antwort editiert, weil ich es etwas zu verknappt ausgedrückt hatte...

bearbeitet von schmechi
typo

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ASB-Gott
Tlahuizcalpantecuhtli schrieb vor 10 Stunden:

Cote d Azur Ende Juni

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Und warum können die die Grenzen nicht schon vor dem verlängerten Wochenende öffnen? :kopfwand: 

Ich hoffe mal, dass bis dahin vielleicht der Verkehr übers kleine dt. Ecke für ALLE möglich sein wird (und nicht nur für Pendler wie jetzt) - ansonsten wird das eine schöne Österreichreise an dem Wochenende.

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(╯°□°)╯ ┻━┻
aurinko schrieb vor 33 Minuten:

Und warum können die die Grenzen nicht schon vor dem verlängerten Wochenende öffnen? :kopfwand: 

Ich hoffe mal, dass bis dahin vielleicht der Verkehr übers kleine dt. Ecke für ALLE möglich sein wird (und nicht nur für Pendler wie jetzt) - ansonsten wird das eine schöne Österreichreise an dem Wochenende.

Das habe ich mich bei den Öffnungen der Hotellerie am 29.5. auch gefragt. Weshalb nicht schon am 21.5. wo ein verlängertes Wochenende wäre. Air BnB zählt btw. als Hotellerie und darf auch erst am 29.5. wieder vermieten.

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Olle weg !!!

Uns wurde heute die Stornierung unserer Türkei Reise (10.06 wäre Abflug gewesen) bekannt gegeben. Wir sind recht froh, dass das so "gmiadlich" gegangen ist. Alleine die Reisestorno - Versicherung müssma halt zahlen. 

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Wien nur du allein!
stifflor schrieb vor 53 Minuten:

Alleine die Reisestorno - Versicherung müssma halt zahlen. 

Weil sie ja auch genutzt wurde (von Buchungsdatum bis zur Absage). ABER:

In § 10 Abs 3 PRG heißt es:

Zitat

Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise gegen volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, aber ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung vom Pauschalreisevertrag zurücktreten,

@DonFetzo würdest du eine im Zuge der Buchung abgeschlossene Reiseversicherung auch als so eine Zahlung werten oder fällt das nicht darunter, weil die Versicherung nur vermittelt wurde und nicht Teil des Reisevertrags ist? Oder kann man das so oder so werten, je nachdem wie es auf der Rechnugn dargestellt wird?

bearbeitet von Neocon

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ASB-Legende
Neocon schrieb vor 21 Minuten:

Weil sie ja auch genutzt wurde (von Buchungsdatum bis zur Absage). ABER:

In § 10 Abs 3 PRG heißt es:

@DonFetzo würdest du eine im Zuge der Buchung abgeschlossene Reiseversicherung auch als so eine Zahlung werten oder fällt das nicht darunter, weil die Versicherung nur vermittelt wurde und nicht Teil des Reisevertrags ist? Oder kann man das so oder so werten, je nachdem wie es auf der Rechnugn dargestellt wird?

Also ich hätte das als keinen Aufwand für die Pauschalreise gesehen, weil das ja nicht zwingend für die Reise notwendig ist, sondern freiwillig dazu gebucht werden kann. Die Frage ist natürlich was passieren würde, wenn die Reise z.B. schon einen Tag später vom Veranstalter "abgesagt" wurde, weil dann ist die Versicherung in wohl mehr als 99,5% der Fälle für die Fisch. Bei der Buchungsgebühr des Reisebüros hat man das Problem ja auch, wobei man die Reise ohne diese Buchungsgebühr eigentlich nicht buchen kann und man daher da wohl noch eher einen Anspruch auf Rückerstattung hat. 

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