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Wien nur du allein!
groundhopper schrieb vor 11 Minuten:

Laut dem Gesundheitsministerium sind Auslandsreisen weiterhin erlaubt: https://orf.at/stories/3237450/ 

Bei den ganzen Ausnahmen bin ich ja gespannt, wie gut der Lockdown dann im Endeffekt funktioniert/wirkt ^^.

Das heißt wir dürfen zu 20. in Tschechien Gansl-Essen gehen? :lol: Aber bitte den Zug nehmen, Bus ist verboten. 

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ASB-Halbgott
Neocon schrieb vor 2 Stunden:

Das heißt wir dürfen zu 20. in Tschechien Gansl-Essen gehen? :lol: Aber bitte den Zug nehmen, Bus ist verboten. 

Haha, naja, bei uns in Vlbg der Sicherheitslandesrat hat gemeint, man darf im Ausland (also angrenzende Schweiz/Deutschland/Liechtenstein) nur das machen, was auch in Österreich erlaubt ist... :D lässt sich sicher gut überprüfen.

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Sechzge!
TONY301 schrieb vor 8 Stunden:

wie angesprochen war ich am Samstag in  DE (München) mit dem zug. es gingen zwar kurz nach der Grenze 3 deutsche Polizisten durch den zug und ham uns gemustert das wars dann aber schon mit den "strengen" Kontrollen für reisende aus dem Hoch Risiko gebiet Österreich. Gut im Speisewagen musstest deinen 2 G Nachweis herzigen aber das sollte he klar sein.

im intercity (musste in sbg umsteigen) ... erst die polizei, der wars wurscht die sind nur durchgegangen. danach kam die db sicherheit, die wollte den 3g nachweis sehen, jemand hatte keinen gültigen test/impfnachweis, musste dann in traunstein aussteigen und retour nach österreich. dann kam der schaffner. alles zwischen freilassing und traunstein. 

in der stadt ansich wurdest von dem "2g team" von 1860 quasi bei der ubahn abgefangen. 

beim zurückfahren gabs dann allerdings keine kontrollen mehr (ausser der fahrkartenkontrolle halt) 

du kommst in münchen auch in keine boazn ohne 2g nachweis rein, einfach chancenlos, da wirst an der eingangstüre schon abgefangen

was die kontrollen angeht, hams das dort eindeutig besser unter kontrolle als bei uns

bearbeitet von blauermichL

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V.I.P.
Neocon schrieb vor 7 Stunden:

Wer hat das dort gesagt? Vermutlich mit der Argumentation einer körperlichen und psychischen Erholung. Hätte ich in den nächsten Wochen eine Reise geplant, würde ich die auch durchziehen, aber rechtlich gibt das die Verordnung meiner Ansicht nach nicht her.

Rechtliche Begründung einer vorigen VO:

Für die Beurteilung, was eine psychische Erholung ist, wird natürlich ein objektiver, und kein subjevtiver Maßstab herangezogen. Ein illegaler Rave in einer Lagerhalle mag für mich villeicht eine psychische Erholung darstellen, fällt aber sicher nicht unter die Ausnahmegründe. Beispielsweise ist auch die Benutzung von Reisebussen explizit verboten.

Zu den Reisen kennst du dich sicher besser aus, aber den objektiven Erholungsbegriff hast du dir aus dem Finger gesaugt. Das kann es mE gar nicht geben, jeder Mensch hat unterschiedliche Bedürfnisse in der Hinsicht. Wenn für psychische Erholung jemand selbst eine Sozialkontakte (die ja verhindert werden sollen) benötigen sollte, dann wird das darunter fallen. Warum auch nicht?

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Bester Mann im Team

Gerade mim Auto in Bratislava zum Abendessen angekommen. Es ist nicht mal an der Grenze wer gestanden. :davinci:

Edit: Bei der Einreise zurück nach AT wurde brav der Impfpass kontrolliert.

bearbeitet von viola95

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#27 Branko Boskovic
schmechi schrieb vor 11 Stunden:

So habens sie es aber nicht gesagt... Die Meldung war, dass der Flug ok ist, nicht aber die Fahrt zum Flughafen, wobei man dort uU damit argumentieren kann, dass der Urlaubsantritt unter die Gründe fällt, die ein Verlassen der Wohnung rechtfertigen (da zu Erholungszwecken).

Eh, aber damit geht ja die Fahrt am Flughafen auch in Ordnung. Ich habe es so verstanden, wenn man dort so argumentiert dass man zur Erholung wegfliegt dass man somit safe ist.

Neocon schrieb vor 10 Stunden:

Wer hat das dort gesagt? Vermutlich mit der Argumentation einer körperlichen und psychischen Erholung. Hätte ich in den nächsten Wochen eine Reise geplant, würde ich die auch durchziehen, aber rechtlich gibt das die Verordnung meiner Ansicht nach nicht her.

Rechtliche Begründung einer vorigen VO:

Für die Beurteilung, was eine psychische Erholung ist, wird natürlich ein objektiver, und kein subjevtiver Maßstab herangezogen. Ein illegaler Rave in einer Lagerhalle mag für mich villeicht eine psychische Erholung darstellen, fällt aber sicher nicht unter die Ausnahmegründe. Beispielsweise ist auch die Benutzung von Reisebussen explizit verboten.

Ja, Erholung war der Grund. Die Beurteilung klingt schlüssig, auch wenn es schwer kontrollierbar ist (außer ich werde in der Lagerhalle erwischt). Am Heimweg kann es schon Erholung sein von einem anstrengenden Besäufnis alleine zu Hause. Betrunken ist man natürlich wegen psychischer Corona Probleme. 

 

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Wien nur du allein!

Meiner Ansicht nach die beste Begründung, warum Reisen ins Ausland erlaubt sind. Anmerkung: Es müsste "Gemäß § 3 (2) zählen Wohneinheiten..." heißen.

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Wahnsinniger Poster

Eigentlich habe ich aufgrund der nunmehr diesbezüglich medial geführten Diskussion Angst, dass mein Urlaub wackelt... Weil das ganze irgendwie auf eine Neiddebatte hinausläuft ("Warum dürfen die Urlaub machen, während wir im Lockdown hocken?" und ausländische Touristiker natürlich nicht so eine Lobby wie die heimische Wintersportgemeinde haben erachte ich es für möglich, dass unsere Regierung einen populistischen Schnellschuss macht und es entsprechend verbietet...

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Fröhliches Mäxchen
schmechi schrieb vor 49 Minuten:

Eigentlich habe ich aufgrund der nunmehr diesbezüglich medial geführten Diskussion Angst, dass mein Urlaub wackelt... Weil das ganze irgendwie auf eine Neiddebatte hinausläuft ("Warum dürfen die Urlaub machen, während wir im Lockdown hocken?" und ausländische Touristiker natürlich nicht so eine Lobby wie die heimische Wintersportgemeinde haben erachte ich es für möglich, dass unsere Regierung einen populistischen Schnellschuss macht und es entsprechend verbietet...

Dann fliegst halt trotzdem, keiner wird beim Flughafen stehen und dich kontrollieren :ratlos:

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Wahnsinniger Poster
Herr Max schrieb vor 16 Minuten:

Dann fliegst halt trotzdem, keiner wird beim Flughafen stehen und dich kontrollieren :ratlos:

Würde ich eh machen. bei Pauschalreise ist halt die Frage, ob die dann nicht abgesagt werden...

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Im ASB-Olymp
Neocon schrieb am 19.11.2021 um 14:53 :

Man riskiert halt eine Strafe am Flughafen oder am Weg dorthin. Aber ja, ausreisen darf man.

Nein:

 

 

Zitat

 

Reisen:

  • Auslandsreise ist möglich (psychische und physische Erholung im Freien); es sind natürlich die Einreisebestimmungen bei der Einreise ins Zielland und nach Österreich zu berücksichtigen.

 

FleXx schrieb am 22.11.2021 um 13:21 :

Ein Bekannter von mir fliegt am Mittwoch nach New York. Habe vorhin mit ihm gesprochen. Er meint, scheissegal sie fliegen um jeden Preis. Ich sagte ihm drauf, wie er in dieser Zeit ruhig Urlaub und dann noch in Amerika machen kann!? 

Er sagt: es ist erlaubt. Keine Ahnung, bin gespannt ob das lustig wird 

Wieso nicht? 

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