Reisen im Zeichen des Coronavirus


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ASB-Legende
Hutz schrieb vor 10 Stunden:

Bin ja grad in Schladming und muss sagen, es halten sich ALLE an die Regeln, eigentlich ohne Ausnahme. Und im Hotel wurde ich beim Check-In gebeten, die Maske zu tragen, obwohl,es eigentlich ja eh verpflichtend ist. Sogar aufbürden Dachsteinbrücke wurde - weil es sich vor der Treppe gestaut hat und daher der Abstand nicht eingehalten wurde - von jedem die Maske getragen.

Fahre heute auch bis Mittwoch nach Schladming. In welchem Hotel wohnst?

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Im ASB-Olymp
LASK08 schrieb am 27.9.2020 um 07:44 :

Whisky zum Beispiel ist in Schottland auch zumeist teurer als bei uns, obwohl er dort vor der Haustür produziert wird. Man rechnet einfach für verschiedene Märkte verschiedene Deckungsbeiträge. 

Das hat aber hauptsächlich mit der hohen Steuerbelastung für Alkohol in UK zu tun.

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Chefjugo am Platz
DonFetzo schrieb vor 24 Minuten:

Gerade im Tauernblick angekommen. Ist aber eh Firmenreise, daher Wetter egal, weil eh Indoorarbeit.

Dort war ich im Juli. War schwer ok dort, hätt auch dort wieder gebucht gehabt, wenn was frei gewesen  wäre

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ASB-Halbgott

Kennt sich jemand aus mit den Einreiseregeln nach DE?
Wohne in einem "Risikogebiet", bin aber seit 25. September bis zu meiner geplanten Einreise nur im Ausland in Nicht-Risikogebieten bzw. die Aufenthalte zuhause sind jeweils unter 48h. Gelten dann für mich die selben Regeln wie für Pendler, welche ebenfalls 48h hier sein dürfen oder muss ich trotzdem einen PCR-Test machen?

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Wien nur du allein!
groundhopper schrieb vor 44 Minuten:

Kennt sich jemand aus mit den Einreiseregeln nach DE?
Wohne in einem "Risikogebiet", bin aber seit 25. September bis zu meiner geplanten Einreise nur im Ausland in Nicht-Risikogebieten bzw. die Aufenthalte zuhause sind jeweils unter 48h. Gelten dann für mich die selben Regeln wie für Pendler, welche ebenfalls 48h hier sein dürfen oder muss ich trotzdem einen PCR-Test machen?

Das ist allgemein schwierig zu beantworten weil die Quarantänebestimmungen Landesverordnungen sind und sich daher von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Ich hab mir nach der Einstufung von Wien als Risikogebiet die sächsiche Verordnung mal angesehen und würde das so auslegen: Wenn man wirklich 10 Tage vor Einreise in keinem Risikogebiet war (z.B. Urlaub in Polen und dann Grenzübertritt nach D), ist es kein Problem und egal wo man wohnt. Wenn es aber einen Aufenthalt in einem Riskogebiet gab (z.B. Urlaub in Polen, dann eine Nacht in Wien und dann Einreise nach D) muss man sehr wohl in Quarantäne (oder negativer PCR-Test). Ab wann es als Aufenthalt gilt, ist nicht näher definiert. Ich würde Übernachtungen aber jedenfalls dazu zählen und nur kurzen Transit (z.B. am Flughafen oder Bahnhof) ausnehmen. So oder so muss man sich aber beim örtlichen Gesundheitsamt melden, welches einen unter Beobachtung stellen kann (was auch immer damit gemeint ist).

Das war die Rechtslage inkl. meiner Einschätzung für die Einreise nach Sachsen vor ca. 2 Wochen. Bezüglich der Anerkennung von Tests hab ich am Donnerstag 17.09. in der Früh Anfragen an das Gesundheitsamt im Landkreis, die zuständige Polizeidirektion, das Gesundheitsministerium und die Botschaft in Wien geschickt und noch am Freitag (18.09.) zwei kompentente und inhaltlich idente Rückmeldungen erhalten (vom Gesundheitsamt Dresden und vom Pressebüro des sächsischen Staatsministeriums).

bearbeitet von Neocon

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V.I.P.
Neocon schrieb vor 10 Minuten:

Das ist allgemein schwierig zu beantworten weil die Quarantänebestimmungen Landesverordnungen sind und sich daher von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Ich hab mir nach der Einstufung von Wien als Risikogebiet die sächsiche Verordnung mal angesehen und würde das so auslegen: Wenn man wirklich 10 Tage vor Einreise in keinem Risikogebiet war (z.B. Urlaub in Polen und dann Grenzübertritt nach D), ist es kein Problem und egal wo man wohnt. Wenn es aber einen Aufenthalt in einem Riskogebiet gab (z.B. Urlaub in Polen, dann eine Nacht in Wien und dann Einreise nach D) muss man sehr wohl in Quarantäne (oder negativer PCR-Test). Ab wann es als Aufenthalt gilt, ist nicht näher definiert. Ich würde Übernachtungen aber jedenfalls dazu zählen und nur kurzen Transit (z.B. am Flughafen oder Bahnhof) ausnehmen. So oder so muss man sich aber beim örtlichen Gesundheitsamt melden, welches einen unter Beobachtung stellen kann (was auch immer damit gemeint ist).

Das war die Rechtslage inkl. meiner Einschätzung für die Einreise nach Sachsen vor ca. 2 Wochen. Bezüglich der Anerkennung von Tests hab ich am Donnerstag 17.09. in der Früh Anfragen an das Gesundheitsamt im Landkreis, die zuständige Polizeidirektion, das Gesundheitsministerium und die Botschaft in Wien geschickt und noch am Freitag (18.09.) zwei kompentente und inhaltlich idente Rückmeldungen erhalten (vom Gesundheitsamt Dresden und vom Pressebüro des sächsischen Staatsministeriums).

Wie prüfen die den Aufenthalt? Nur mittels Fragen? 

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Wien nur du allein!
PjotrTG schrieb vor 15 Minuten:

Wie prüfen die den Aufenthalt? Nur mittels Fragen? 

Kenn mich im deutschen Recht nicht aus, aber in unseren Verordnungen heißt es "glaubhaft machen". Also in erster Linie Befragung, allerdings können schon Nachweise angefordert werden (z.B. Buchungsbestätigung). Denkbar wären auch Fotos am Handy die man freiwillig herzeigt. Am Ende entscheidet jedenfalls die Behörde mit Bescheid und wenn man mit diesem nicht einverstanden ist bleibt nur der reguläre Rechtsweg.

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V.I.P.
Neocon schrieb vor 2 Minuten:

Kenn mich im deutschen Recht nicht aus, aber in unseren Verordnungen heißt es "glaubhaft machen". Also in erster Linie Befragung, allerdings können schon Nachweise angefordert werden (z.B. Buchungsbestätigung). Denkbar wären auch Fotos am Handy die man freiwillig herzeigt. Am Ende entscheidet jedenfalls die Behörde mit Bescheid und wenn man mit diesem nicht einverstanden ist bleibt nur der reguläre Rechtsweg.

 

Ich dachte, du hättest es dann schon ausprobiert gehabt. Alles klar.

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Wien nur du allein!
PjotrTG schrieb vor 15 Minuten:

Ich dachte, du hättest es dann schon ausprobiert gehabt. Alles klar.

Nein, musste die Information aus anderen Gründen einholen. Es wurde aber bereits von mehreren Stellen betont, dass es keine regulären Grenzkontrollen gibt und nur stichprobenartig kontrolliert.

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