der "wichtige frage thread"


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Gegen Fussballmillionäre in Österreich!

Da ich den "nicht so wichtige Frage Thread" nicht finde Frage ich mal hier :ratlos:

Ich bekomme auf meine ehemalige Firmenadresse täglich Spammails mit (natürlich) gefakeden Absenderadressen.

da aber in der Mail kein Link dabei ist entschliesst sich mir der Nutzen dieser Mail nicht. Jemand eine Erklärung dafür?

Glauben die ich Frage Google?

Hier ein Auszug:

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Important Info: The company is on the explosion!!! M_ON K is on a 1st day of media and its showing a top volume on Monday. Investors named it a trade of the week. And you must to read why... Monarchy Resources is a recent player in expansion in drilling. The market is massive. MONARCHY RESOURCES may really turn a $1.90 stock super soon.

The media will follow for 3 weeks and the share cost will raise weekly. Go making cash with M_ON K. Add your $16'000 shares on Aug 20 below 33 cents.

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¯\_( ͡° ͜ʖ ͡°)_/¯

Weils mir aktuell beim Billa wieder auffällt:

Dieses "Darf ich einen Blick in ihre Tasche werfen?" ist doch nicht rechtens oder? Wie schaut das dann im Extremfall aus, wenn ich mich weigere, die mich dann tatsächlich mit Gewalt festhalten und die Polizei findet dann nix. Wie schaut die Sache dann rechtlich für den Billa aus, wenn ich gegen meinen Willen dort festgehalten werde? Ist alles rein theoretisch. Heute hat die Kassiererin zu der vor mir gemeint, sie MÜSSEN lt. Chef die Taschen kontrollieren, weil wer nix zu verbergen hat, hat eh nix zu befürchten. Solche Aussagen ärgern mich dann tlw. schon sehr, und da würd ich ihr beim nächsten Mal recht gern drüberfahren :D

bearbeitet von j.d.

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Postinho

Gute Frage, würd mich auch interessieren.
Achtung absolutes Halbwissen, aber Feshalten darf man doch nur bei einem begründeten Tatverdacht oder?

in before "hörts auf die armen Kassierer zu schikanieren"

e: zwar GER, aber wird bei uns ja nicht so anders sein:

Rechtlich gibt es gar keinen Diskussionsspielraum: Die Rechtslage ist längst geklärt. Der BGH stellte schon 1994 in seinem ersten Urteil (VIII ZR 106/93) zum Thema klar, dass eine Durchsuchung an sich ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre ist. Im Privatrechtsverkehr kann dabei kein anderer Maßstab gelten als im Strafverfahrensrecht, so der BGH:

Die Befugnis zu Durchsuchungsmaßnahmen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren setzt deshalb stets den Verdacht einer strafbaren Handlung voraus; ohne ihn ist die mit einer Durchsuchung verbundene polizeiliche Kontrolle – etwa im Kassenbereich eines Geschäfts – deshalb unzulässig. Auch die Sicherung oder Durchsetzung eines Anspruchs mittels privater Gewalt ist nur unter der Voraussetzung zulässig, daß die konkrete Gefahr einer Erschwerung oder Vereitelung der Durchsetzung eines bestehenden Anspruches droht


Sprich: Nur wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, ist an Taschenkontrollen überhaupt zu denken. Ein pauschalisiertes “Wir überprüfen alle Taschen” gibt es nicht. Es muss im konkreten Einzelfall greifbar (und nachweisbar!) feststehen, dass Gründe vorliegen, die nahe legen, dass sich in dieser konkreten Tasche etwas gestohlenes befindet.
bearbeitet von #25

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

mei, ich hab im englischunterricht auch gelernt, dass man stets soccer sagen muss, da man sonst american football meint. war halt freilich falsch.

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Im ASB-Olymp

Wieso heißt es eig Austrian Soccer Board? :ratlos:

Wenn sies "Österreichisches Fußball Brett" genannt hätten, hätts rechtliche Probleme mit dem ÖFB gegeben wegen der Abkürzung.

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It's Gavlyn, Bitch!

Wenn sies "Österreichisches Fußball Brett" genannt hätten, hätts rechtliche Probleme mit dem ÖFB gegeben wegen der Abkürzung.

So hams halt die Problematik mit dem Arbeiter Samariter Bund :=

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Junior Vizepräsident

Weils mir aktuell beim Billa wieder auffällt:

Dieses "Darf ich einen Blick in ihre Tasche werfen?" ist doch nicht rechtens oder? Wie schaut das dann im Extremfall aus, wenn ich mich weigere, die mich dann tatsächlich mit Gewalt festhalten und die Polizei findet dann nix. Wie schaut die Sache dann rechtlich für den Billa aus, wenn ich gegen meinen Willen dort festgehalten werde? Ist alles rein theoretisch. Heute hat die Kassiererin zu der vor mir gemeint, sie MÜSSEN lt. Chef die Taschen kontrollieren, weil wer nix zu verbergen hat, hat eh nix zu befürchten. Solche Aussagen ärgern mich dann tlw. schon sehr, und da würd ich ihr beim nächsten Mal recht gern drüberfahren :D

Das Einzige was sie dürfen ist fragen. Das mit dem Festhalten ist so eine Sache. Aber im Prinzip haben sie kein Recht die Taschen einfach so zu durchsuchen.

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¯\_( ͡° ͜ʖ ͡°)_/¯

Gute Frage, würd mich auch interessieren.

Achtung absolutes Halbwissen, aber Feshalten darf man doch nur bei einem begründeten Tatverdacht oder?

in before "hörts auf die armen Kassierer zu schikanieren"

e: zwar GER, aber wird bei uns ja nicht so anders sein:

Ja, bzgl dem Dürfen war ich mir eh auch recht sicher dass sie das nicht dürfen. Dürfen ja nichtmal die Securities beim MM und Co. Was mich eben mehr interessiert hat, war, was passiert, wenn sie mich festhalten, ich dort weiß nicht wielange auf die Polizei warten muss, diese mich dann durchsucht und absolut nix findet. Da muss man doch in Folge rechtliche Möglichkeiten gegen die "Festhalter" haben, oder? Schließlich haben die einen vollkommen unbegründet über längere Zeit festgehalten.

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