rapidwien21 Workaholic Geschrieben 7. Januar 2019 Arbeitet jemand in einem Geschäft welches Sodexo-Gutscheine annimmt? Wie ist da der weitere Verlauf damit man an sein Geld kommt? Hintergrund der Frage ist, dass ich noch 50€ daheim liegen hab mit Ablauf 31.12.2018. Stellt es das Geschäft vor eine größere Herausforderung dass sie das Geld bekommen wenn sie die Gutscheine diese Woche annehmen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 7. Januar 2019 rapidwien21 schrieb vor 1 Stunde: Arbeitet jemand in einem Geschäft welches Sodexo-Gutscheine annimmt? Wie ist da der weitere Verlauf damit man an sein Geld kommt? Hintergrund der Frage ist, dass ich noch 50€ daheim liegen hab mit Ablauf 31.12.2018. Stellt es das Geschäft vor eine größere Herausforderung dass sie das Geld bekommen wenn sie die Gutscheine diese Woche annehmen? Nein das sollte dem Geschäft wurscht sein, nur kommts aufs Geschäft an. Ich hab selder Sodexo Gutscheine von der Arbeit, manche achten aufs Datum und manche nicht, würds einfach probieren ob du sie anbringst. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fcw_1913 FC Wacker Innsbruck 1913 Geschrieben 7. Januar 2019 rapidwien21 schrieb vor 2 Stunden: Arbeitet jemand in einem Geschäft welches Sodexo-Gutscheine annimmt? Wie ist da der weitere Verlauf damit man an sein Geld kommt? Hintergrund der Frage ist, dass ich noch 50€ daheim liegen hab mit Ablauf 31.12.2018. Stellt es das Geschäft vor eine größere Herausforderung dass sie das Geld bekommen wenn sie die Gutscheine diese Woche annehmen? ist das so etwas ähnliches wie die Edenred Gutscheine? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
stifflor Olle weg !!! Geschrieben 7. Januar 2019 fcw_1913 schrieb vor 2 Stunden: ist das so etwas ähnliches wie die Edenred Gutscheine? ja genau ... bei mir ist es so, dass sie die Firma dann immer eintauscht ... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aurinko V.I.P. Geschrieben 7. Januar 2019 Herr Max schrieb vor 10 Stunden: Nein das sollte dem Geschäft wurscht sein, nur kommts aufs Geschäft an. Ich hab selder Sodexo Gutscheine von der Arbeit, manche achten aufs Datum und manche nicht, würds einfach probieren ob du sie anbringst. Ja habe die gleichen Erfahrungen gemacht - vor 2 Jahren wurden sie von 2 oder 3 Geschäften nicht angenommen, beim nächsten ging es dann ohne Probleme. Ich mache es seither so, dass ich im Dezember mit den noch übrigen Gutscheinen (und dass sind in der Regel auch noch um die 50) dann mal alle möglichen Sachen kaufe, die man so auf Vorrat legt (Nudeln, Reis, Senf, etc.) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kerozene Solo Viola Geschrieben 7. Januar 2019 Welche Befristung wurde bei entgeltlichen Gutscheinen als zulässig gewertet? Folgende in AGB getroffene Vereinbarung einer Befristung von Gutscheinen wurde vom OGH als zulässig angesehen: Die Gültigkeitsdauer beträgt zunächst 1 Jahr ab Ausstellungsdatum, danach ist entsprechend den Bedingungen des Ausstellers binnen 3 Jahren entweder ein Umtausch des abgelaufenen Gutscheines in einen neuen, wieder 1 Jahr gültigen Gutschein, oder eine Erstattung des Gutscheinbetrages möglich. Insgesamt ergibt sich damit eine Frist von maximal 5 Jahren (1+3+1), innerhalb der die Leistungen mit dem Gutschein abgerufen werden können. Wenn der Kunde in diesem Beispiel nach dem 1. Jahr ab Ausstellungsdatum von der Möglichkeit zur Erstattung des Gutscheinbetrages Gebrauch machen möchte, hätte er noch 3 Jahre Zeit. Damit würde die Frist in diesem Fall maximal 4 Jahre betragen (1+3). Also: im Notfall kannst die Dinger bei Sodexo gegen neue tauschen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
*KichertBeimKacken* Knows how to post... Geschrieben 7. Januar 2019 kerozene schrieb vor 8 Minuten: Welche Befristung wurde bei entgeltlichen Gutscheinen als zulässig gewertet? Folgende in AGB getroffene Vereinbarung einer Befristung von Gutscheinen wurde vom OGH als zulässig angesehen: Die Gültigkeitsdauer beträgt zunächst 1 Jahr ab Ausstellungsdatum, danach ist entsprechend den Bedingungen des Ausstellers binnen 3 Jahren entweder ein Umtausch des abgelaufenen Gutscheines in einen neuen, wieder 1 Jahr gültigen Gutschein, oder eine Erstattung des Gutscheinbetrages möglich. Insgesamt ergibt sich damit eine Frist von maximal 5 Jahren (1+3+1), innerhalb der die Leistungen mit dem Gutschein abgerufen werden können. Wenn der Kunde in diesem Beispiel nach dem 1. Jahr ab Ausstellungsdatum von der Möglichkeit zur Erstattung des Gutscheinbetrages Gebrauch machen möchte, hätte er noch 3 Jahre Zeit. Damit würde die Frist in diesem Fall maximal 4 Jahre betragen (1+3). Also: im Notfall kannst die Dinger bei Sodexo gegen neue tauschen Hast du da mal eine Quelle dazu um einen Bezug herzustellen? Ich hatte das Problem zwar nicht mit Gutscheinen sondern mit 2 paysafe-cards. Hatte die noch in der Schublade liegen (eine mit ca. 5 Euro und die andere mit 3 Euro) und wollte die im Steam Weihnachtssale in paar billige Spiele umwandeln. Leider kam dann bei der Eingabe des codes dass sie abgelaufen oder nicht mehr gültig sind. Hab dann in den AGB bzw. dem Aufdruck nachgesehen und da steht, dass man sie innerhalb von 12 Monaten aufbrauchen muss. Deswegen frage ich nach dem Bezug. Wenn die AGB vom OGH als gültig angesehen werden, dann kann man da wohl nichts machen. Andereseits frage ich mich dann aber, warum nicht jeder Gutscheinaussteller ein Zeitlimit auf die Gutscheine aufdruckt um zu verhindern, dass die zulange im Umlauf bleiben. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 8. Januar 2019 (bearbeitet) *KichertBeimKacken* schrieb vor 10 Stunden: Hast du da mal eine Quelle dazu um einen Bezug herzustellen? Ich hatte das Problem zwar nicht mit Gutscheinen sondern mit 2 paysafe-cards. Hatte die noch in der Schublade liegen (eine mit ca. 5 Euro und die andere mit 3 Euro) und wollte die im Steam Weihnachtssale in paar billige Spiele umwandeln. Leider kam dann bei der Eingabe des codes dass sie abgelaufen oder nicht mehr gültig sind. Hab dann in den AGB bzw. dem Aufdruck nachgesehen und da steht, dass man sie innerhalb von 12 Monaten aufbrauchen muss. Deswegen frage ich nach dem Bezug. Wenn die AGB vom OGH als gültig angesehen werden, dann kann man da wohl nichts machen. Andereseits frage ich mich dann aber, warum nicht jeder Gutscheinaussteller ein Zeitlimit auf die Gutscheine aufdruckt um zu verhindern, dass die zulange im Umlauf bleiben. https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Gutscheine_-_Was_ist_bei_der_Befristung_von_Gutscheinen_zu.html Insgesamt ist die Rechtslage sehr kompliziert und man muss sich wohl jeden Einzelfall genau anschauen. Wann gekauft, wie befristet, welche Einlösmöglichkeiten usw. Die entscheidende Frage ist immer, ob eine gewisse Konstellation "gröblich benachteiligend" ist und dieser Begriff wird jeweils vom Gericht ausgelegt. Aber auf den ersten Blick scheint ein Aufbrauchen innerhalb von 12 Monaten nicht gerechtfertigt. bearbeitet 8. Januar 2019 von Neocon 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
reallumpi ASB-Legende Geschrieben 8. Januar 2019 kerozene schrieb vor 10 Stunden: Also: im Notfall kannst die Dinger bei Sodexo gegen neue tauschen Die verlangen halt eine Gebühr dafür, hab das letztes Jahr durchgespielt nachdem ich noch ein Kuvert hinter meinem Schreibtisch gefunden habe. Zahlt sich also nur aus wenns einige sind... Ausserdem hast du, sofern du die Gutscheine von der Firma bekommst, z.B. als Essenszuschuss. nichtmal ein Vertragsverhältnis mit denen, sondern nur die Firma, sprich selber kannst du sie nichtmal umtauschen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
revo Oasch Geschrieben 8. Januar 2019 Neocon schrieb vor 47 Minuten: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Gutscheine_-_Was_ist_bei_der_Befristung_von_Gutscheinen_zu.html Insgesamt ist die Rechtslage sehr kompliziert und man muss sich wohl jeden Einzelfall genau anschauen. Wann gekauft, wie befristet, welche Einlösmöglichkeiten usw. Die entscheidende Frage ist immer, ob eine gewisse Konstellation "gröblich benachteiligend" ist und dieser Begriff wird jeweils vom Gericht ausgelegt. Aber auf den ersten Blick scheint ein Aufbrauchen innerhalb von 12 Monaten nicht gerechtfertigt. Sofern das österreichischem Recht unterliegt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zerenato Im ASB-Olymp Geschrieben 8. Januar 2019 reallumpi schrieb vor 2 Stunden: Die verlangen halt eine Gebühr dafür, hab das letztes Jahr durchgespielt nachdem ich noch ein Kuvert hinter meinem Schreibtisch gefunden habe. Zahlt sich also nur aus wenns einige sind... Ausserdem hast du, sofern du die Gutscheine von der Firma bekommst, z.B. als Essenszuschuss. nichtmal ein Vertragsverhältnis mit denen, sondern nur die Firma, sprich selber kannst du sie nichtmal umtauschen. drum geht man wegen sowas auch zur Lohnverrechnung im eigenen Unternehmen, schaut freundlich drein, ist nett, und die regeln das. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
reallumpi ASB-Legende Geschrieben 8. Januar 2019 zerenato schrieb Gerade eben: drum geht man wegen sowas auch zur Lohnverrechnung im eigenen Unternehmen, schaut freundlich drein, ist nett, und die regeln das. Und verrechnen dir dann trotzdem die Gebühr weiter -.- Zumindest bei uns ist es so, aber ok, war ja selbst schuld... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
*KichertBeimKacken* Knows how to post... Geschrieben 8. Januar 2019 Neocon schrieb vor 5 Stunden: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Gutscheine_-_Was_ist_bei_der_Befristung_von_Gutscheinen_zu.html Insgesamt ist die Rechtslage sehr kompliziert und man muss sich wohl jeden Einzelfall genau anschauen. Wann gekauft, wie befristet, welche Einlösmöglichkeiten usw. Die entscheidende Frage ist immer, ob eine gewisse Konstellation "gröblich benachteiligend" ist und dieser Begriff wird jeweils vom Gericht ausgelegt. Aber auf den ersten Blick scheint ein Aufbrauchen innerhalb von 12 Monaten nicht gerechtfertigt. Danke. Hab jetzt nochmal auf der Webseite von Paysafe in den AGBs gewühlt und herausgefunden, dass sie nach dem 12. Monat 3 Euro pro Monat als eine art Verwaltungsgebühr abziehen. Somit können sie vermutlich das mit der Gültigkeit umgehen und mein Guthaben hat sich so wohl selbst "aufgebraucht". revo schrieb vor 4 Stunden: Sofern das österreichischem Recht unterliegt. Wenns in Österreich verkauft wird, muss es wohl auch österreichischem Recht unterliegen. Denke ich mal. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
revo Oasch Geschrieben 8. Januar 2019 *KichertBeimKacken* schrieb vor 46 Minuten: Danke. Hab jetzt nochmal auf der Webseite von Paysafe in den AGBs gewühlt und herausgefunden, dass sie nach dem 12. Monat 3 Euro pro Monat als eine art Verwaltungsgebühr abziehen. Somit können sie vermutlich das mit der Gültigkeit umgehen und mein Guthaben hat sich so wohl selbst "aufgebraucht". Da weiß man dann wenigstens, wo man so etwas nicht mehr kauft. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 8. Januar 2019 *KichertBeimKacken* schrieb vor 51 Minuten: Danke. Hab jetzt nochmal auf der Webseite von Paysafe in den AGBs gewühlt und herausgefunden, dass sie nach dem 12. Monat 3 Euro pro Monat als eine art Verwaltungsgebühr abziehen. Somit können sie vermutlich das mit der Gültigkeit umgehen und mein Guthaben hat sich so wohl selbst "aufgebraucht". "Well played Paysafe, well played" kann man da nur sagen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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