der "wichtige frage thread"


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Rapid is stabil, Junge!

Frage:

Ich bin demnächst auf Reha und muss ca. 400 Euro dort zahlen, für den Aufenthalt. Krieg ich das Geld von irgendeiner Stelle zurück oder gibt's da keine Chance? 

Btw, bin zum Zeitpunkt der Reha beim AMS.. 

Und nochwas: muss ich dem AMS Bescheid geben, dass ich auf Reha gehe, oder erledigt die Reha Stelle das automatisch (auf Reha bin ich ja quasi im Krankenstand).

bearbeitet von GRENDEL

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
GRENDEL schrieb vor 11 Minuten:

Frage:

Ich bin demnächst auf Reha und muss ca. 400 Euro dort zahlen, für den Aufenthalt. Krieg ich das Geld von irgendeiner Stelle zurück oder gibt's da keine Chance? 

Btw, bin zum Zeitpunkt der Reha beim AMS.. 

nagle mich nicht darauf fest, aber mit rezeptgebührenbefreiung sollte das eigentlich wegfallen. problem ist, dass du für rezeptgebührenbefreiung halt nicht zuviel geld vom ams bekommen darfst. mach dich mal in diese richtung schlau!

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Institut für genoppte Gurken
sulza schrieb vor 3 Minuten:

saTAAAAABJRU5ErkJggg==

Was bedeutet dieses Bild? Konkret sollte da eigentlich ein von mir eingefügtes Foto angezeigt werden, ich sehe aber leider nur diese Kamera:nein:

Und was fügst du wo wie ein?

Nutzt du einen Imagehoster und du hast das bildlein nicht auf public gestellt?

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V.I.P.
Hakuna Matata Arena schrieb Gerade eben:

Und was fügst du wo wie ein?

Nutzt du einen Imagehoster und du hast das bildlein nicht auf public gestellt?

Ein Word-Dokument in einen eBook-Previewer damit daraus eventuell einmal ein elektronisches Buch entsteht.

Ich habe gar nichts umgestellt, einfach das Bild in Word eingefügt und auf die Seite des Previewers hochgeladen.

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Institut für genoppte Gurken
sulza schrieb vor 1 Minute:

Ein Word-Dokument in einen eBook-Previewer damit daraus eventuell einmal ein elektronisches Buch entsteht.

Ich habe gar nichts umgestellt, einfach das Bild in Word eingefügt und auf die Seite des Previewers hochgeladen.

Kenn mich damit prinzipiell eher wenig aus, aber hast du schonmal versucht es als pdf zu speichern und dann hochzuladen?

 

Da gibts tausend möglichkeiten, warum er das nicht schnallt. Noch dazu kenne ich die Software nicht die dieser e-Book previewer benutzt. Versuchs mal als PDF, da werden die bilder anders Kodiert. .docx dokumente sind richtige Schweinereien, wenn man sich da mal anschaut wie die gestrickt sind.

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GRENDEL schrieb vor einer Stunde:

Frage:

Ich bin demnächst auf Reha und muss ca. 400 Euro dort zahlen, für den Aufenthalt. Krieg ich das Geld von irgendeiner Stelle zurück oder gibt's da keine Chance? 

Btw, bin zum Zeitpunkt der Reha beim AMS.. 

Und nochwas: muss ich dem AMS Bescheid geben, dass ich auf Reha gehe, oder erledigt die Reha Stelle das automatisch (auf Reha bin ich ja quasi im Krankenstand).

Unbedingt selbst dem AMS melden, ein Anruf dürfte da genügen. Rest sollte die Kranke Kasse erledigen. Im Zuge dessen, ev. auch bei der KK fragen wie das mit dem Geld ist, zuständig sind ja die.

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mit Milch
GRENDEL schrieb vor 2 Stunden:

Frage:

Ich bin demnächst auf Reha und muss ca. 400 Euro dort zahlen, für den Aufenthalt. Krieg ich das Geld von irgendeiner Stelle zurück oder gibt's da keine Chance? 

Btw, bin zum Zeitpunkt der Reha beim AMS.. 

Zuzahlungsbetrag ist nach Einkommen gestaffelt und wird normalerweise im Rahmen der Bewilligung festgestellt. Wie es ist, wenn sich zwischen Bewilligung und Antritt was ändert, weiß ich grad auch nicht.

Ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich?
Personen,

  • deren monatliches Bruttoeinkommen EUR 909,42nicht übersteigt oder
  • die eine Ausgleichszulage beziehen oder
  • die Bezieherin/Bezieher einer bedarfsorientierten Mindestsicherung

sind von den Zuzahlungen befreit.

Nachzulesen auf den Seiten des jeweiligen Trägers ;)

Und jedenfalls selbst dem AMS melden, müsstest einem Arbeitgeber ja auch du machen.

bearbeitet von Kaffee

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Postaholic

Ich habe vor ein kleines Spaßprojekt ähnlich einem Food-Blog zu betreiben. Gibt es ein Gesetz, nach dem ich nach schlechten Bewertungen irgendwie belangt werden könnte, weil es möglicherweise geschäftsschädigend sein kann? Als Beispiel, angenommen ich bestelle ein Wiener mit Pommes und schreibe dann: "Schnitzel schmeckt wie in der Mikrowelle aufgewärmt, Pommes letschert." Dazu wird natürlich das jeweilige Lokal angegeben. Dadurch das nur zum Zeitvertreib gedacht ist will ich da keine Schwierigkeiten bekommen, andererseits will ich schlechte Speisen nicht einfach nicht kommentieren.

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Wien nur du allein!
weteef schrieb vor einer Stunde:

Ich habe vor ein kleines Spaßprojekt ähnlich einem Food-Blog zu betreiben. Gibt es ein Gesetz, nach dem ich nach schlechten Bewertungen irgendwie belangt werden könnte, weil es möglicherweise geschäftsschädigend sein kann? Als Beispiel, angenommen ich bestelle ein Wiener mit Pommes und schreibe dann: "Schnitzel schmeckt wie in der Mikrowelle aufgewärmt, Pommes letschert." Dazu wird natürlich das jeweilige Lokal angegeben. Dadurch das nur zum Zeitvertreib gedacht ist will ich da keine Schwierigkeiten bekommen, andererseits will ich schlechte Speisen nicht einfach nicht kommentieren.

Grundsätzlich gilt: So lange es nicht falsch ist, kannst du dafür nicht belangt werden. Bei subjektiven Bewertungen ist das natürlich immer recht schwierig. Wenn du schreibst "schmeckt wie in der Mikrowelle aufgewärmt" ist das dein Empfinden und nicht widerlegbar. Wenn du allerdings schreibst "Schnitzel werden in der Mikrowelle aufgewärmt" (und das nicht der Fall ist) kannst du Probleme kriegen.

 

Hat wer Erfahrung mit automatisierten italienischen Mautsystemen? Wo kann man da als Österreicher bzw. als Firma ein Gerät(?) beantragen, damit man bei den Mautstationen durchfahren kann? 

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Junior Vizepräsident
Neocon schrieb vor 2 Stunden:

Hat wer Erfahrung mit automatisierten italienischen Mautsystemen? Wo kann man da als Österreicher bzw. als Firma ein Gerät(?) beantragen, damit man bei den Mautstationen durchfahren kann? 

https://www.tolltickets.com/country/italien/

Lohnt sich meiner Meinung nach nur, wenn man oft durchfährt und nicht nur ein- bis zweimal. 

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Postaholic
Homer_Simpson schrieb vor 10 Stunden:

Rechtlich habe ich diesbezüglich keine Ahnung. Aber vor kurzem gab es einen Bericht über ein Wiener Lokal, das per Anwaltsschreiben das Löschen von negativen Bewertungen gefordert hat. 

https://derstandard.at/2000087134391/Lokal-Le-Burger-wollte-negative-Rezensionen-loeschen-lassen

 

Neocon schrieb vor 9 Stunden:

Grundsätzlich gilt: So lange es nicht falsch ist, kannst du dafür nicht belangt werden. Bei subjektiven Bewertungen ist das natürlich immer recht schwierig. Wenn du schreibst "schmeckt wie in der Mikrowelle aufgewärmt" ist das dein Empfinden und nicht widerlegbar. Wenn du allerdings schreibst "Schnitzel werden in der Mikrowelle aufgewärmt" (und das nicht der Fall ist) kannst du Probleme kriegen.

danke für eure antworten, das klingt mit dem text vom standard übereinstimmend. perfekt.

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Surft nur im ASB
Lurker schrieb vor 17 Stunden:

Ohne irgendwas am iPhone (bewusst?) geändert zu haben, wird mir heute laufend diese Meldung angezeigt. Was tun?

c37499f1029557ef40c4c5a80ae27b4a.png

Firmen-WLAN oder privat? Funktionieren andere Seiten? Sieht aus, als würde der Server, über den du dich ins Internet verbindest, von dir eine Legitimierung einfordern, die gewünschte Seite aufrufen zu dürfen.

bearbeitet von lx99

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