Lurker Beruf: ASB-Poster Geschrieben 1. Mai 2016 Lt duden passt am tisch, musste ich grad "schmerzhaft" erfahren Die Frage ist: Was sagt das österreichische Wörterbuch dazu? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 1. Mai 2016 Die Frage ist: Was sagt das österreichische Wörterbuch dazu? Tisch der, -[e]s/-e: am/beim T. sitzen 42. Auflage 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 1. Mai 2016 42. Auflage Geht als beides 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lurker Beruf: ASB-Poster Geschrieben 1. Mai 2016 42. Auflage Wow, das hätte ich nicht geglaubt. Das klingt für mich ähnlich falsch wie der Butter. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
odrik Postinho Geschrieben 1. Mai 2016 (bearbeitet) Zu Tisch? Ich selber sag aber auch am Tisch. bearbeitet 1. Mai 2016 von odrik 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LarsUlrich ASB-Gott Geschrieben 1. Mai 2016 Welches pub in Wien überträgt morgen Werder - Stuttgart? Chelsea - spurs interessiert ja keine Sau 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
HMF Im ASB-Olymp Geschrieben 1. Mai 2016 Welches pub in Wien überträgt morgen Werder - Stuttgart? Chelsea - spurs interessiert ja keine Sau Im Pointers beim Karlsplatz kann man normalerweise nachfragen, obs ein bestimmtes Match aufdrehen. Haben einige Fernseher dort. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LarsUlrich ASB-Gott Geschrieben 2. Mai 2016 Im Pointers beim Karlsplatz kann man normalerweise nachfragen, obs ein bestimmtes Match aufdrehen. Haben einige Fernseher dort. Danke , werde ich hinschauen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
HMF Im ASB-Olymp Geschrieben 2. Mai 2016 Danke , werde ich hinschauen Hab grad nachgeschaut, im TV-Schedule habens sies drinnenstehen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Leper Messiah TR "gefolgte Inhalte" =/= korrektes Deutsch Geschrieben 2. Mai 2016 Du bist nicht die Masse. Du bist nur einer. ja...? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Red_Munich Weltklassekicker Geschrieben 2. Mai 2016 Kennt sich jemand mit Haftpflichtversicherung aus ?Smartphone, Neupreis 499,00 €, im Angebot für 399,00 € gekauft. Nach 2 Monaten von einer Fremdperson beschädigt, der Gutachter der Versicherung bestätigt das der Schaden nachvollziehbar und daher zu begleichen ist. Nun habe ich 310,00 € zzgl. MwSt. bekommen, laut Versicherung handelt es sich um den "NEUWERT" des Gegenstandes abzüglich der 2 Monate Nutzung. Der Neuwert ist aber 499,00 € und nicht 399,00 €.Ist diese Berechnung nun okay ? Weil, der Wert und das was ich letztendlich zahlte, sind ja nicht ein und das Selbe. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chelsea91 1 8 9 9 Geschrieben 2. Mai 2016 ich weiß nur, dass sich der Neuwert nicht nach dem richtet, was du dafür bezahlt hast sondern nach dem derzeitigen Wiederbeschaffungswert eines Gegenstandes. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RenZ Ich bin /root, ich darf das! Geschrieben 2. Mai 2016 Eine 2 Monate Nutzung? Ich kenne die Regelung mit Jahre, aber bei Smartphones haben die sicher mittlerweile Sonderregelungen Neueres richtet sich danach, wenn du es heute neu kaufst. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lurker Beruf: ASB-Poster Geschrieben 2. Mai 2016 Kennt sich jemand mit Haftpflichtversicherung aus ? Smartphone, Neupreis 499,00 €, im Angebot für 399,00 € gekauft. Nach 2 Monaten von einer Fremdperson beschädigt, der Gutachter der Versicherung bestätigt das der Schaden nachvollziehbar und daher zu begleichen ist. Nun habe ich 310,00 € zzgl. MwSt. bekommen, laut Versicherung handelt es sich um den "NEUWERT" des Gegenstandes abzüglich der 2 Monate Nutzung. Der Neuwert ist aber 499,00 € und nicht 399,00 €. Ist diese Berechnung nun okay ? Weil, der Wert und das was ich letztendlich zahlte, sind ja nicht ein und das Selbe. In der Haftpflichtversicherung wird nur der tatsächlich entstandene Schaden ersetzt. Demzufolge: Der Neuwert ist uninteressant, nur der Kaufpreis (da eine Bereicherung nicht erlaubt ist) und in weiterer Folge der Wiederbeschaffungswert sind interessant. Sieh es mal so: Angenommen du hättest das Handy statt um den Listenpreis 499,-- um 399,-- gekauft, gehst aus dem Laden raus und der dir tatsächlich passierte Schaden wäre genau in diesem Moment eingetreten. Dann hättest du natürlich auch nur die 399,-- erwartet, und nicht 499,--, oder? Um diesen Betrag hättest du sofort wieder das Handy kaufen können. Ergo: Es wäre dir kein finanzieller Schaden entstanden. Nun wird dir vom Sachverständigen ein Abzug eingeräumt. 311,-- zzgl MWSt wären 372,--. Bei einem Kaufpreis von 399,-- erscheint mir das sehr fair. Ich bin aber kein SV. ich weiß nur, dass sich DIE ENTSCHÄDIGUNG nicht nach dem richtet, was du dafür bezahlt hast sondern nach dem derzeitigen Wiederbeschaffungswert eines Gegenstandes. FYP 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 7. Mai 2016 Wo in Wien kann man heute im Freien deutsche BL schaun? Wenn geht Gürtel 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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