der "wichtige frage thread"


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Beruf: ASB-Poster

Lt duden passt am tisch, musste ich grad "schmerzhaft" erfahren :lol:

Die Frage ist: Was sagt das österreichische Wörterbuch dazu?

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Beruf: ASB-Poster

 

 

42. Auflage

Wow, das hätte ich nicht geglaubt. Das klingt für mich ähnlich falsch wie der Butter.

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Im ASB-Olymp

Welches pub in Wien überträgt morgen Werder - Stuttgart?

Chelsea - spurs interessiert ja keine Sau :nein:

Im Pointers beim Karlsplatz kann man normalerweise nachfragen, obs ein bestimmtes Match aufdrehen. Haben einige Fernseher dort.

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ASB-Gott

Im Pointers beim Karlsplatz kann man normalerweise nachfragen, obs ein bestimmtes Match aufdrehen. Haben einige Fernseher dort.

Danke , werde ich hinschauen

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Weltklassekicker

Kennt sich jemand mit Haftpflichtversicherung aus ?

Smartphone, Neupreis 499,00 €, im Angebot für 399,00 € gekauft. Nach 2 Monaten von einer Fremdperson beschädigt, der Gutachter der Versicherung bestätigt das der Schaden nachvollziehbar und daher zu begleichen ist. Nun habe ich 310,00 € zzgl. MwSt. bekommen, laut Versicherung handelt es sich um den "NEUWERT" des Gegenstandes abzüglich der 2 Monate Nutzung. Der Neuwert ist aber 499,00 € und nicht 399,00 €.
Ist diese Berechnung nun okay ? Weil, der Wert und das was ich letztendlich zahlte, sind ja nicht ein und das Selbe.

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Ich bin /root, ich darf das!

Eine 2 Monate Nutzung? Ich kenne die Regelung mit Jahre, aber bei Smartphones haben die sicher mittlerweile Sonderregelungen :D

Neueres richtet sich danach, wenn du es heute neu kaufst.

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Beruf: ASB-Poster

Kennt sich jemand mit Haftpflichtversicherung aus ?

Smartphone, Neupreis 499,00 €, im Angebot für 399,00 € gekauft. Nach 2 Monaten von einer Fremdperson beschädigt, der Gutachter der Versicherung bestätigt das der Schaden nachvollziehbar und daher zu begleichen ist. Nun habe ich 310,00 € zzgl. MwSt. bekommen, laut Versicherung handelt es sich um den "NEUWERT" des Gegenstandes abzüglich der 2 Monate Nutzung. Der Neuwert ist aber 499,00 € und nicht 399,00 €.

Ist diese Berechnung nun okay ? Weil, der Wert und das was ich letztendlich zahlte, sind ja nicht ein und das Selbe.

In der Haftpflichtversicherung wird nur der tatsächlich entstandene Schaden ersetzt. Demzufolge: Der Neuwert ist uninteressant, nur der Kaufpreis (da eine Bereicherung nicht erlaubt ist) und in weiterer Folge der Wiederbeschaffungswert sind interessant.

Sieh es mal so: Angenommen du hättest das Handy statt um den Listenpreis 499,-- um 399,-- gekauft, gehst aus dem Laden raus und der dir tatsächlich passierte Schaden wäre genau in diesem Moment eingetreten. Dann hättest du natürlich auch nur die 399,-- erwartet, und nicht 499,--, oder? Um diesen Betrag hättest du sofort wieder das Handy kaufen können. Ergo: Es wäre dir kein finanzieller Schaden entstanden.

Nun wird dir vom Sachverständigen ein Abzug eingeräumt. 311,-- zzgl MWSt wären 372,--. Bei einem Kaufpreis von 399,-- erscheint mir das sehr fair. Ich bin aber kein SV.

ich weiß nur, dass sich DIE ENTSCHÄDIGUNG nicht nach dem richtet, was du dafür bezahlt hast sondern nach dem derzeitigen Wiederbeschaffungswert eines Gegenstandes. 

FYP

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