der "wichtige frage thread"


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Ist meine Aufgabe da ich die Wohnung nicht leer an die Genossenschaft zurück gebe sondern einen Nachmieter habe der einen Teil meiner Möbel übernehmen will. Da das Gesetz sagt das Wohnungen bei neuem Abschluss eines Mietvertrags einen E-Befund nicht älter als 3 Jahre haben müssen, und sich die Genossenschaft bei Direktweitergabe nicht selbst darum kümmern kann ist es Aufgabe des Vormieters. Die Kosten für Befund zahlt man selbst, eventuelle Anpassungen übernimmt die Genossenschaft.

Da ich aber direkt weiter gebe und der Nachmieter eine tadellose Wohnung mit tadellosem Anstrich besichtigt hat, wäre eine Stemm-Orgie das letzte was ich brauche, denn ausmalen oder so tun die danach anscheinend nicht

Naja im normalfall müsstens ja nur die verkabelung neu machen!? Aber ich hatte auch eine direkte vergabe, trotzdem hat die genossenschaft den e befund gemacht!?

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Für "Ohrausspülen" oder ähnliche Kinkerlitzchen oder einen guten Operateur bzw. Spezialisten für "ausgefalleneres" als geschwollene Mandeln?

Was willst machen lassen?

Habe das Problem, dass mir anscheinend über die Nacht die Nasenschleimhäute anschwellen. Zumindest bekomme ich dadurch schwer Luft durch die Nase und am nächsten Morgen ist ordentlich viel "Dreck" drin (die Schlafqualität leidet darunter sicherlich auch). Möchte gerne abklären lassen, ob eine allgemeine Verengung bei der Nase vorhanden ist, bzw. eine evtl. allergische Reaktion vorliegt.

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Kennst sich wer mit den NHL apple TV abo aus!? Würds gern wem schenken, wie geh ich das am besten an!? Kann ich den vertrag abschließen und ihm das dann schenken oder muss ers direkt über sein apple tv abschließen!??

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Hobbyjournalist

Ich lerne gerade eben für einen Test im Fach "Politsche Bildung" und hätte eine Frage. Könnte mir jemand von euch den folgenden Satz in einfachen Worten erklären? "Taschengeldparagraf (=schließt ein Kind ein Rechtsgeschäft ab, das eine geringfügige, alterstypische Kleinigkeit darstellt, so wird das Geschäft rückwirkend mit der Erfüllung, der das Kind treffenden Pflichten, gültig"

Danke im Voraus

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unmündige/teenager dürfen ihrem alter entsprechend "verträge" abschliessen.

süssigkeiten kaufen, wurstsemmeln kaufen, cd's, smartphones, etc...

was sozusagen ihrem alter ensprechend bzw zumutbar (?) ist.

ein 14 jähriger darf sich halt z.b. kein auto kaufen

ich glaub so habs ich damals gelernt

bearbeitet von indestructable

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