DerFremde Fuck Heraldry! Geschrieben 23. Mai 2015 Haha, danke. Hört sich nicht gut an. Ich werde mal mit einem, der besonders sch... aussieht, anfangen. Wenns wirklich gar nicht geht, dann lass ich es bei den anderen. Brauchen tun/Platz haben wir eh nur (für) drei. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
indestructable najo Geschrieben 23. Mai 2015 fang aber irgendwo an wo man es nicht sieht. unter der sitzfläche oder so 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerFremde Fuck Heraldry! Geschrieben 23. Mai 2015 Goa ka blede Idee. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Richie_106 ASB-Halbgott Geschrieben 23. Mai 2015 Hab jetzt ne richtige Spezialistenfrage und hoff, dass ich sie gut ausdeutschen kann: Ich hab hier ein Stromaggregat stehen, dass eine Dauerleistung von 2000 Watt schafft. Daran schließe ich 4 Reifenheizdecken an (also kein feinfühliger elektronischer Verbraucher.... eher so wie ein Wasserkocher oder Föhn)! Allerdings habe ich keine Ahnung wie viel Strom die Heizdecken verbrauchen. Hab die mal angeschlossen und das Aggregat läuft schön weiter und die Decken heizen auch... aber auch mit voller Leistung? Dh. ziehen so Heizdecken/Wasserkocher/Föhns so viel Strom wie sie brauchen ohne Rücksicht auf Verluste (so, dass sich das Aggregat notabschalten muss) oder gibts dann (um beim Wasserkocher zu bleiben) halt nur lauwarmes Wasser? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hakuna Matata Arena Institut für genoppte Gurken Geschrieben 23. Mai 2015 (bearbeitet) Wenn die Stromstärlke über das Limit des Generators geht würds wohl irgendwo eine Sicherung raushauen (keine ahnung wie die abgesichert sind, aber ich denke schon dass). Hast du nicht eine solltemperatur auf die du kommen sollst? Wenn du die erreichst würd ich mir keine sorgen machen. Ausserdem kann man auch locker messen wieviel strom da fließt. Frag dafür den Elektriker deines Vertrauens, und zahl ihm ein Bier oder zwei. bearbeitet 23. Mai 2015 von Hakuna Matata Arena 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kris ASB-Süchtige(r) Geschrieben 23. Mai 2015 Wo ist mehr los punkto Roulette, Easy Holdem & Black Jack? Casino Wien oder Baden? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Green_White Anfield Devil ASB-Gott Geschrieben 23. Mai 2015 Also in Baden, is eigentlich immer gut gefüllt (zumindest wenn ich dort bin), im Wiener war ich noch nie 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
#25 Postinho Geschrieben 23. Mai 2015 Wo ist mehr los punkto Roulette, Easy Holdem & Black Jack? Casino Wien oder Baden? das einzige was fürs casino wien spricht is die lage, ansonsten is das in baden in eigentlich allen belangen überlegen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chelsea91 1 8 9 9 Geschrieben 23. Mai 2015 Es gilt generell Baden >>>> Rest 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OoK_PS Konteradmiral a.D. Geschrieben 24. Mai 2015 frage zur garantieleistung: ich habe als geschenk für meinen vater bei einem deutschen onlineshop einen weinkühlschrank bestellt. nach dem auspacken des pakets haben wir festgestellt, dass das gerät an einigen stellen verbeult ist. ob das schon vor dem versand der fall war oder erst beim transport geschehen ist, ist unklar. widerrufsrecht ist 60 tage. eigentlich sollte es keine probleme geben, wenn ich das gerät reklamiere und ein neues verlange, oder? telefonisch erkundigen kann ich mich wegen Pfingsten leider erst am dienstag. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 24. Mai 2015 frage zur garantieleistung: ich habe als geschenk für meinen vater bei einem deutschen onlineshop einen weinkühlschrank bestellt. nach dem auspacken des pakets haben wir festgestellt, dass das gerät an einigen stellen verbeult ist. ob das schon vor dem versand der fall war oder erst beim transport geschehen ist, ist unklar. widerrufsrecht ist 60 tage. eigentlich sollte es keine probleme geben, wenn ich das gerät reklamiere und ein neues verlange, oder? telefonisch erkundigen kann ich mich wegen Pfingsten leider erst am dienstag. Sollte kein thema sein, rechtlich zumindest, kann natürlich sein das trotzdem rumzicken!! Aber um ein positives beispiel zu bringen -> nachbarin hat erst vor 2 woche einen weinkühlschrank retour geschickt weil er zu laut war -> kein Problem gewesen! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 24. Mai 2015 das wort garantie ist in diesem zusammenhang nicht geschickt. bitte gewährleistung verwenden in der kommunikation mit dem händler. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benni889 uhhuh...h.. Geschrieben 24. Mai 2015 und gilt generell beim Online Bestellung nicht immer 14 tägiges Rückgaberecht? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OoK_PS Konteradmiral a.D. Geschrieben 24. Mai 2015 (bearbeitet) und gilt generell beim Online Bestellung nicht immer 14 tägiges Rückgaberecht? nein, von diesem shop werden in den AGB ganz klar 60 tage kommuniziert. sollte hinhauen, die haben auch ein online-tool, in dem man mittels rechnungsnummer retouren schon vorab anmelden kann. schaut seriös aus. ich glaube, der paketdienst hat in diesem fall mist gebaut. bearbeitet 24. Mai 2015 von OoK_PS 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 24. Mai 2015 (bearbeitet) das wort garantie ist in diesem zusammenhang nicht geschickt. bitte gewährleistung verwenden in der kommunikation mit dem händler. Wenn das Objekt durch den Transport beschädigt wurde, was ich hierfür realistisch halte, ist das keineswegs ein Fall für die Gewährleistung. Aber da man sowieso ein gesetzlich geregeltes 14 tägiges Widerrufsrecht hat, ist das powidl. Nachtrag: Natürlich muss der Gegenstand vorm Versand entsprechend verpackt und unbeschädigt sein. bearbeitet 24. Mai 2015 von Devil Jin 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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