Markus Kraetschmer - Fluch oder Segen ?!


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ASB-Legende
TheRealScotty schrieb vor 2 Minuten:

Nehmen wir an, es waren allgemein keine Rückstellungen berücksichtigt, egal ob Personal, Infrastruktur, ... 

Ja, das wär dann einfach nur :facepalm: Muhr, Gruber, MK und Co hätten ja noch Abfertigung alt nehme ich an usw - das kann ich nicht glauben.

bearbeitet von fis

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Austria Wien - what else ??
TheRealScotty schrieb Gerade eben:

Nehmen wir an, es waren allgemein keine Rückstellungen berücksichtigt, egal ob Personal, Infrastruktur, ... 

was aber gesetzwidrig gewesen wäre ..........

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Wahnsinniger Poster
Papa_Breitfuss schrieb vor 6 Minuten:

keine Firma bei Verstand würde bei so vielen Überstunden Urlaub abbauen, und die Überstunden stehen lassen, da sich die Überstunden pro Quartal mit 1,5 duplizieren.

Aber vielleicht war ja Pflug die letzten 3 Jahre auch nie im Urlaub? 

Ja das wäre irgendwie realistischer … offener Urlaub und Üst gemeinsam 5.000/8.000 Stunden … das wiederum wäre aber aus Pers.-Führungssicht auch schwer besorgniserregend, wenn Leute quasi rund um die Uhr arbeiten

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Wo kommt überhaupt die Legende her, MK hat nach Stronach die Austria gerettet ?
Was war er da, ein überbezahlter Manager mit Neigung zu Grössenwahn. Was waren da seine guten Daten ?

Da war Häupl und Katzian eher Retter als MK

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Wenn die Person die in dem rein fiktiven Szenario genannten 8.000 Überstunden geleistet hätte, müsste man doch wohl auch irgendwo den Output dieser Arbeitszeit sehen, oder?

Den konnte ich aber in den letzten Jahren nicht so recht entdecken, um ehrlich zu sein.
Andererseits verstehe ich aber auch, warum sich bei so viel Arbeit nie ein Englischkurs ausgegangen ist.

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V.I.P.

Hahahahaha, gerade unsere Kommunikation... Hatte nicht den Eindruck er hätte die Normalarbeitszeit ausgefüllt die letzten Jahre. Wofür soll da so viel Zeit draufgegegangen sein? 

Ich nehme an, diese Überstunden stehen auch auf monatlich gegengezeichneten Arbeitszeitaufzeichnungen? 

Ohne Rückstellungen wage ich zu bezweifeln, dass diese Stunden irgendwo anders existieren als in einem Privat-Excel von Pflug. Das ist zwar auch ein Beweismittel, aber mit Emails und Telefondaten wohl gut widerlegbar. 

Rein hypothetisch natürlich. 

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Im ASB-Olymp
Papa_Breitfuss schrieb vor 1 Stunde:

Nicht bezahlte Ansprüche wie Lohn, Gehalt oder Überstunden verjähren grundsätzlich nach drei Jahren.

Nicht sehr realistisch dein Szenario. Oder willst behaupten dass diese Überstunden in den letzten 3 Jahren aufgebaut wurde? (bzw in den letzten 4 - 5 Jahren noch viel mehr wenn man die verjährten dazuzählt) 

Ein Jahr hat 8760 Stunden, bei ner 40 Stunden Woche hackelst pro Jahr ca 2080 Std.

Sie verjähren doch nur, wenn man den Dienstnehmer auffordert seine Überstunden zu nehmen und du musst ihm auch noch die Möglichkeit geben, diesen zu konsumieren. Im Falle von 8.000 Überstunden, würde ich diese Möglichkeit eher ausschließen. Aber da ist wohl J.E der bessere Ansprechpartner 

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Postinho
Papa_Breitfuss schrieb vor 1 Stunde:

keine Firma bei Verstand würde bei so vielen Überstunden Urlaub abbauen, und die Überstunden stehen lassen, da sich die Überstunden pro Quartal mit 1,5 duplizieren.

Aber vielleicht war ja Pflug die letzten 3 Jahre auch nie im Urlaub? 

 

pramm1ff schrieb vor einer Stunde:

Hahahahaha, gerade unsere Kommunikation... Hatte nicht den Eindruck er hätte die Normalarbeitszeit ausgefüllt die letzten Jahre. Wofür soll da so viel Zeit draufgegegangen sein? 

Ich nehme an, diese Überstunden stehen auch auf monatlich gegengezeichneten Arbeitszeitaufzeichnungen? 

Ohne Rückstellungen wage ich zu bezweifeln, dass diese Stunden irgendwo anders existieren als in einem Privat-Excel von Pflug. Das ist zwar auch ein Beweismittel, aber mit Emails und Telefondaten wohl gut widerlegbar. 

Rein hypothetisch natürlich. 

Er hat vor Corona vergessen auszustempeln … jetzt wieder im Office ist da ganz schön was zusammengekommen !! Wie heißt es so schön „wo woa mei Leischtung“

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Held von heute
The1Riddler schrieb vor 7 Minuten:

Sie verjähren doch nur, wenn man den Dienstnehmer auffordert seine Überstunden zu nehmen

Nein und sie verfallen in aller Regel viel, viel schneller, abhängig von KV oder Dienstvertrag.

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V.I.P.
Captain DohDoh schrieb vor 8 Stunden:

Ähm … abgesehen davon, dass das mMn lt AZG seh bedenklich wäre, denn ÜStd ja nach 3 Jahren verfallen und daher vermutlich ja die 5.000 bzw 8.000 Üst in drei Jahren abgelaufen sind, ist das aus UGB Sicht wohl auch nicht wirklich unwesentlich dafür keine Rückstellungen zu bilden … und da kommt kein WP d‘rauf? … also für mich klingt das sehr besorgniserregend - aber wie @Westside Ja geschrieben hat nehmen wir dies ja nur als Szenario an … reicht mir aber schon für: :nervoes:

Wie soll ein WP da draufkommen, der schaut sicher keine Zeitaufzeichnungen an.

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V.I.P.
The1Riddler schrieb vor 7 Stunden:

Sie verjähren doch nur, wenn man den Dienstnehmer auffordert seine Überstunden zu nehmen und du musst ihm auch noch die Möglichkeit geben, diesen zu konsumieren. Im Falle von 8.000 Überstunden, würde ich diese Möglichkeit eher ausschließen. Aber da ist wohl J.E der bessere Ansprechpartner 

Im Gegenteil, sie verjähren dann nicht, wenn der Dienstnehmer die Auszahlung beizeiten eingefordert hat. Außerdem gibt es die 3 Jahresfrist nicht fix, ist im KV bzw. Dienstvertrag geregelt. 

Als Lohnabrechner würde ich mir Gedanken machen, wie man das (SV mäßig) abrechnen soll, brav an der Höchstbemessungsgrundlage vorbei. 

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ASB-Legende

Weils hier Thema ist mit den Rückstellungen. Es war ja die Rede, dass MK "ausgezahlt" o.ä. werden muss. Alleine die Abfertigung - und er müsste ja noch Abfertigung alt haben - würde bei Ihm ja ein Jahresgehalt betragen. Das wären ja allein schon geschätzt 400-500k. Ich kann mir zwar noch immer nicht vorstellen, dass da keine Rücklagen gebildet wurden aber würde das mit dem "auszahlen" vielleicht erklären?

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Postinho
Captain DohDoh schrieb vor 9 Stunden:

Ja das wäre irgendwie realistischer … offener Urlaub und Üst gemeinsam 5.000/8.000 Stunden … das wiederum wäre aber aus Pers.-Führungssicht auch schwer besorgniserregend, wenn Leute quasi rund um die Uhr arbeiten

obwohl wir viel zu viele MA hatten...   

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Wahnsinniger Poster
J.E schrieb vor 1 Stunde:

Wie soll ein WP da draufkommen, der schaut sicher keine Zeitaufzeichnungen an.

Naja aber die RSt. sollte er sich ansehen - und bei Prüfung des IKS sollte er das Thema Zeitaufzeichnungen gem AZG prüfen, dann sollte er ja auch den Personalaufwand/JLK checken, dort findet man ja auch ev bezahlte ÜSt. oder so … also man könnte schon auf das Thema kommen, ist finde ich nicht so abwegig sowas zu prüfen 

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